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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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1. Wie wirken sich die Rechenschafts- und Transparenzvorschriften<br />

des Dodd-Frank-Gesetzes auf Rohstofffirmen aus, die<br />

gleichzeitig in den USA und in der Schweiz unternehmerisch<br />

tätig sind?<br />

2. Die Securities and Exchange Commission (SEC) geht davon<br />

aus, dass die Umsetzung der Dodd-Frank-Transparenzvorschriften<br />

den betroffenen Firmen Mehrkosten von bloss 12 Millionen<br />

Dollar verursacht. Mit welchen Mehrkosten wäre bei<br />

einer Umsetzung in der Schweiz zu rechnen?<br />

3. Ist er bereit, für in der Schweiz niedergelassene Rohstofffirmen<br />

vergleichbare Rechenschafts- und Transparenzvorschriften<br />

zu erlassen, wie sie die USA im Dodd-Frank-Gesetz<br />

vorsehen?<br />

4. In welcher Form wirkt der Bundesrat an der Erarbeitung entsprechender<br />

Revisionen der Transparenz- und Rechnungslegungsrichtlinien<br />

durch die Europäische Kommission mit?<br />

5. Was unternimmt er sonst, um zu vermeiden, dass die<br />

Schweiz in Bezug auf Rechenschafts- und Transparenzvorschriften<br />

das Regulationsniveau seiner wichtigsten Wirtschaftspartner<br />

unterläuft?<br />

6. Inwiefern trägt die Schweiz in der Zwischenstaatlichen<br />

Arbeitsgruppe der Uno für die Harmonisierung der nationalen<br />

Rechnungslegungs- und Revisionsvorschriften für Unternehmen<br />

(Isar) zu mehr Nachhaltigkeit und Transparenz bei?<br />

Mitunterzeichnende: Carobbio Guscetti, Heim, Jans, Kiener<br />

Nellen, Nordmann, Pedrina, Schenker Silvia (7)<br />

23.11.2011 Antwort des Bundesrates.<br />

23.12.2011 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

11.3863 n Po. (Stöckli) Aubert. Ein Förderkonzept für die<br />

zeitgenössische Baukultur (28.09.2011)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die Basis für ein Förderkonzept<br />

bezüglich der zeitgenössischen Architektur und der aktuellen<br />

Baukultur insgesamt zu schaffen und diese Grundlage in einem<br />

Bericht vorzulegen. Darin legt er die nötigen Daten, Eckwerte<br />

und Grundlagen dar. Der Bericht zeigt auf, welche Massnahmen<br />

im Bereich der Vermittlung, der Archivierung, der Auszeichnung<br />

und zur Förderung des Wettbewerbs im Bereich<br />

zeitgenössischer Baukultur nötig und welche finanziellen Mittel<br />

für die einzelnen Sparten zur Verfügung zu stellen sind.<br />

Im Besonderen liefert der Bericht dazu:<br />

1. eine Zusammenstellung der Mittel, welche bisher im Rahmen<br />

der Mittel für Heimatschutz und Denkmalpflege für zeitgenössische<br />

Architektur und für das aktuelle Baukulturschaffen insgesamt<br />

aufgewendet wurden, sowie eine synoptische Darstellung<br />

der Förderung und der aufgewendeten Fördermittel für Film,<br />

Literatur und Kultur im Allgemeinen (einschliesslich Pro Helvetia);<br />

2. ein repräsentatives Inventar zeitgenössischer Architektur und<br />

aktuellen Baukulturschaffens pro Kanton;<br />

3. ein Inventar der Stiftungen, Vereine, Institutionen, welche<br />

sich heute für die zeitgenössische Baukultur engagieren, inklusive<br />

deren bisheriger Finanzierung.<br />

Mitunterzeichnende: Allemann, Aubert, Bernasconi, Birrer-<br />

Heimo, Borer, Bortoluzzi, Carobbio Guscetti, Cathomas, Chopard-Acklin,<br />

Fässler Hildegard, Fehr Hans-Jürg, Fehr Jacqueline,<br />

Flück Peter, Fluri, Füglistaller, Gross Andreas, Grunder,<br />

Heim, Hiltpold, Ineichen, Kiener Nellen, Leuenberger-Genève,<br />

Lustenberger, Messmer, Noser, Nussbaumer, Pardini, Pedrina,<br />

Riklin Kathy, Schenker Silvia, Sommaruga Carlo, Spuhler, Theiler,<br />

von Graffenried (34)<br />

09.12.2011 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

09.12.2011 Nationalrat. Der Vorstoss wird übernommen durch<br />

Frau Aubert.<br />

11.3864 n Ip. Fehr Hans-Jürg. Wirtschaftliche Risiken der<br />

AKW (1) (28.09.2011)<br />

Atomkraftwerke sind in erster Linie wegen ihrer grossen Risiken<br />

für Mensch und Natur immer wieder ein Thema. Kaum beachtet<br />

wurden bisher die wirtschaftlichen Risiken, die ihnen anhaften.<br />

Dabei werfen sorgfältige betriebswirtschaftliche Analysen und<br />

Bilanzgutachten eine Reihe von schwerwiegenden Fragen auf.<br />

Sie betreffen insbesondere die zu schmale Kapitalbasis und die<br />

fehlende Vollkostenrechnung der Betreibergesellschaften. In<br />

beiden Mängeln können sich erhebliche finanzielle Risiken verbergen.<br />

Da die AKW den Stromkonzernen und diese wiederum<br />

den Kantonen gehören, besteht ein vitales Interesse an der<br />

Beantwortung folgender Fragen:<br />

1. Die Betriebsrechnung der AKW ist nicht in allen <strong>Teil</strong>en transparent<br />

und enthält nicht sämtliche Kosten (Vollkosten):<br />

- als direkte Folge der Unterkapitalisierung sind die Kapitalkosten<br />

zu tief angesetzt;<br />

- für den sicheren Netzbetrieb müssen für den Fall von Produktionsunterbrüchen<br />

in einzelnen Werken entsprechende Vorhalteleistungen<br />

bereitgestellt und finanziert werden. Diese Kosten<br />

werden beim Atomstrom nicht von den AKW-Betreibern getragen;<br />

- die AKW zahlen keine Gebühren für die Benützung der Übertragungsnetze<br />

bei Eigenbedarf wie etwa beim Hochpumpen<br />

von Wasser in die Speicherwerke. In einem liberalisierten Markt<br />

wird das nicht mehr möglich sein. Solche verdeckte Subventionen<br />

müssten in einer Vollkostenrechnung transparent gemacht<br />

werden.<br />

Ist der Bundesrat bereit, die AKW-Betreibergesellschaften zu<br />

einer in allen <strong>Teil</strong>en transparenten Vollkostenrechnung zu verpflichten?<br />

Wie hoch beziffert der Bundesrat die genannten indirekten<br />

Quersubventionen bei den schweizerischen AKW?<br />

2. Die Kernkraftwerke Leibstadt (KKL) und Gösgen (KKG)<br />

haben die Rechtsform von Aktiengesellschaften. Ihre Aktionäre<br />

sind schweizerische Stromkonzerne. Unabhängige Experten<br />

behaupten, diese beiden AKW seien massiv unterkapitalisiert.<br />

Allein KKL und KKG sollen 1 bis 2 Milliarden Franken Eigenkapital<br />

fehlen. Gründe sind die zu tief angesetzte Eigenkapitalquote,<br />

die nicht markt- und risikogerecht entschädigten<br />

Kapitalkosten sowie das Unterlassen der Bildung von Reserven.<br />

Zudem rechnen die AKW dem Eigenkapital die zu amortisierenden<br />

Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung<br />

als Aktiven an. Diese Aktivierung von zukünftigen Kosten ist<br />

aber fragwürdig, weil es sich dabei um fiktive Aktiven handelt.<br />

Ohne diese fiktiven Aktiven wäre die Hälfte des Aktienkapitals<br />

und der gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt, und der<br />

Verwaltungsrat wäre gezwungen, unverzüglich Sanierungsmassnahmen<br />

zu ergreifen.<br />

Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Analyse und Argumentation?<br />

Warum wurde diese Methodik erst 2006 eingeführt und<br />

nicht schon vorher?<br />

23.11.2011 Antwort des Bundesrates.<br />

23.12.2011 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.

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