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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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145<br />

gen zu verbilligen? Wenn ja, in welcher Höhe bestehen diese<br />

Zirkelsolidaritäten?<br />

6. Könnte die Einführung neuer Altersklassen bei den Krankenversicherungsprämien<br />

bzw. die Entlastung der jüngeren Generation<br />

durch Prämiensenkungen dazu führen, dass der<br />

Subventionenbedarf abnimmt, zumal aktuell ein Grossteil der<br />

Subventionen für die jüngeren Generationen benötigt wird?<br />

7. Sollten Bezüger von Prämienverbilligungen weiterhin frei<br />

unter den Versicherungsmodellen wählen dürfen, oder sollten<br />

sie einem bestimmten Modell (ordentliche Franchise oder<br />

besondere Versicherungsform) zugeteilt werden?<br />

8. Verursachen Bezüger von Prämienverbilligungen durchschnittlich<br />

höhere Behandlungskosten als nicht subventionierte<br />

Versicherte?<br />

27.06.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

12.3386 n Ip. Stahl. Reserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung<br />

gemäss KVG (03.05.2012)<br />

Mit dem Fall der Gesundheitskasse EGK wurde die Problematik<br />

der Reserven wieder aktuell. Verschiedene Änderungsvorschläge<br />

wie die Schaffung eines nationalen oder kantonalen<br />

Reservefonds oder die Einführung einer maximalen Reservehöhe<br />

wurden unterbreitet und/oder diskutiert.<br />

In diesem Kontext wird der Bundesrat gebeten, die folgenden<br />

Fragen zu beantworten:<br />

1. Könnte die Schaffung eines gemeinsamen Reservefonds<br />

nicht zu Moral-Hazard-Verhalten seitens der Versicherer führen,<br />

da diese stets darauf zählen könnten, dass das finanzielle<br />

Risiko einer zu knapp bemessenen Prämie letztlich durch das<br />

Kollektiv getragen würde?<br />

2. Würde sich der Staat, wenn er einen weiteren regulatorischen<br />

Eingriff vornimmt, z. B. indem er die maximale Reservehöhe<br />

vorschreibt, nicht zu viel Verantwortung aufladen? Sollte der<br />

Staat hier nicht besser den Markt spielen lassen, der überhöhte<br />

Prämien sanktioniert?<br />

3. Der Vorschlag eines nationalen oder kantonalen Reservefonds<br />

beinhaltet, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Versicherer<br />

ihren jährlichen Überschuss bzw. ihr Defizit an den<br />

Reservefonds übertragen. In der Praxis verwenden die Versicherer<br />

ihre Reserven jedoch, um Rechnungen zu bezahlen, die<br />

ein bis zwei Jahre nach dem Behandlungszeitpunkt zur Rückvergütung<br />

eingereicht werden, wobei die Verjährungsfrist fünf<br />

Jahre beträgt. So stellt sich die Frage, auf wann der Stichtag für<br />

die Überweisung der Reserven an den Fonds festgelegt wird<br />

und aus welchem Topf zukünftig Rechnungen vergütet werden<br />

sollen, die nach diesem Zeitpunkt eintreffen.<br />

04.07.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

x 12.3389 n Ip. Schwaab. Hat der Bundesrat die Bankangestellten<br />

geopfert? (03.05.2012)<br />

Kürzlich hat der Bundesrat, in Anwendung von Artikel 271 des<br />

Strafgesetzbuches, die elf mit Klagen aus den USA bedrohten<br />

Banken ermächtigt, Namen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

den Behörden der USA zu übermitteln. Für die betroffenen<br />

Bankangestellten kann dies dramatische Folgen haben: Verlust<br />

des Arbeitsplatzes, Strafklagen, Verfahrenskosten usw. Sie wurden<br />

im Übrigen nicht vorgängig darüber informiert, dass ihre<br />

Daten übermittelt werden.<br />

Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:<br />

1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Banken ihre betroffenen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber informieren sollten,<br />

dass ihre Daten den US-Behörden übermittelt wurden?<br />

2. Weiss der Bundesrat, ob die Daten tatsächlich übermittelt<br />

wurden?<br />

3. Ist er sich der beruflichen und persönlichen Schwierigkeiten,<br />

in die die betroffenen Bankangestellten durch die Aktion geraten<br />

könnten, bewusst?<br />

4. Müssen die betroffenen Angestellten damit rechnen, wegen<br />

der Übermittlung der Daten in den USA oder in einem andern<br />

Land verhaftet zu werden?<br />

5. Warum hat der Bundesrat die Banken nicht verpflichtet, die<br />

Zustimmung ihrer Angestellten einzuholen, bevor sie deren<br />

Daten übermitteln? In diesem Fall wäre eine Bewilligung nach<br />

Artikel 271 StGB nicht nötig gewesen.<br />

6. Sieht der Bundesrat im Zusammenhang damit, dass die Banken<br />

Personendaten ihrer Angestellten übermittelt haben, Probleme<br />

auf zivilrechtlicher Ebene (insbesondere was die Pflicht<br />

des Arbeitgebers zum Schutz seiner Angestellten oder zum<br />

Datenschutz betrifft)?<br />

7. Der Bundesrat hat im Januar 2012 beschlossen, dass die<br />

übermittelten Personendaten der Angestellten erst dann entschlüsselt<br />

werden können, wenn eine Globallösung des Konflikts<br />

gefunden ist. Was wäre die gesetzliche Grundlage für die<br />

mögliche Entschlüsselung?<br />

8. Kann der Bundesrat die Presseberichte bestätigen, wonach<br />

er auf seinen Beschluss, die Entschlüsselung der Daten vom<br />

Erreichen einer Globallösung abhängig zu machen, zurückgekommen<br />

sei?<br />

9. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Sozialpartnern<br />

Massnahmen zu treffen, um die betroffenen Bankangestellten,<br />

die wegen der Übermittlung ihrer Personendaten in berufliche<br />

Schwierigkeiten geraten oder sich mit gerichtlichen Verfahren<br />

konfrontiert sehen, zu unterstützen? Ist er bereit, die betroffenen<br />

Banken zu verpflichten, zusammen mit den Sozialpartnern<br />

solche Unterstützungsmassnahmen für ihre betroffenen Angestellten<br />

oder ehemaligen Angestellten zu treffen?<br />

Mitunterzeichnende: Darbellay, Jositsch, Kiener Nellen, Nordmann,<br />

Pardini (5)<br />

05.09.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

28.09.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

12.3391 n Ip. Wobmann. Koranverteilung in <strong>Schweizer</strong><br />

Städten (03.05.2012)<br />

Laut Medienberichten ist geplant, im deutschsprachigen<br />

Europa, so auch in der Schweiz, insgesamt 25 Millionen Exemplare<br />

des Korans gratis an die Bevölkerung zu verteilen. Zweifellos<br />

ist das ein weiterer, massiver Schritt bei der Islamisierung<br />

auch in unserem Land. Viele Bürgerinnen und Bürger empfinden<br />

dies als eine ungeheuerliche und gefährliche Provokation.<br />

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen.<br />

1. Wer bzw. welche Organisation steckt hinter dieser Verteilaktion?<br />

2. Wer finanziert diese Verteilaktion?<br />

3. Sind Nahost-Länder, wo Christen notorisch verfolgt werden,<br />

an der Finanzierung dieser Koran-Verteilung beteiligt? Falls ja:<br />

Ist der Bundesrat der Meinung, dass dieser Vorgang noch

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