14.05.2014 Aufrufe

Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

354<br />

Guscetti, Chopard-Acklin, de Buman, Fehr Jacqueline, Flach,<br />

Friedl, Girod, Graf-Litscher, Gross Andreas, Hadorn, Hardegger,<br />

Jans, Kiener Nellen, Marra, Masshardt, Nussbaumer,<br />

Regazzi, Reynard, Rossini, Rytz Regula, Schenker Silvia, Thorens<br />

Goumaz, Tornare, Vogler, Wermuth (32)<br />

13.3561 n Ip. Leutenegger Filippo. Transparenz bei<br />

Urheberrechtsentschädigung (20.06.2013)<br />

Die staatlich beaufsichtigten Verwertungsgesellschaften<br />

(SUISA, Suissimage u.a.) sind gesetzlich verpflichtet, Vergütungen<br />

für Urheberrechte/Schutzrechte einzuziehen und an<br />

Berechtigte zu verteilen. Am meisten bezahlen die Verbreiter<br />

von Radio- und TV-Programmen (2011 rund 77,6 Millionen<br />

Franken).<br />

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass die Verwertungsgesellschaften<br />

diese Gelder nicht selbst an die berechtigten<br />

Sendeunternehmen verteilen, sondern dies an den<br />

Interessenverbund der Radio- und Fernsehveranstalter (IRF)<br />

delegiert haben?<br />

2. Wie erklärt er, dass zwar die Verteilreglemente der Verwertungsgesellschaften<br />

vom IGE genehmigt werden, jedoch der<br />

IRF die Gelder in zweistelligem Millionenbereich (nach unbekanntem<br />

Verteilschlüssel) an die Sendeunternehmen auszahlt?<br />

3. Wie schafft er Transparenz darüber, welche Sender wie viele<br />

Urheberrechtsentschädigung erhält, damit bekannt wird, wie die<br />

SRG und wie private Fernsehveranstalter an diesen Geldern<br />

partizipieren?<br />

13.3562 n Mo. Egloff. Orts- und Quartierüblichkeit bei Mietzinsen<br />

praktikabel machen (20.06.2013)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> eine Änderung<br />

von Artikel 11 VMWG zu unterbreiten, mit dem Ziel, dass sich<br />

die Orts- und Quartierüblichkeit der Mietzinse mit vernünftigem<br />

Aufwand nachweisen lässt. Die erforderlichen Kriterien für vergleichbare<br />

Wohnungen sind zu vereinfachen. Insbesondere die<br />

vergleichbaren Bauperioden sind flexibler festzulegen: Vorkriegsbauten<br />

sind durchwegs miteinander vergleichbar; bei jüngeren<br />

Bauten ist eine Vergleichsperiode von 25 Jahren<br />

angemessen. Nach umfassenden Renovationen ist ein neues<br />

"wirtschaftliches Alter" anzunehmen. Zustand und Ausstattung<br />

sind zusammenzufassen und mit drei einfach unterscheidbare<br />

Kategorien (einfach/gut/sehr gut) zu werten. Zu prüfen ist<br />

sodann die unterstützende Zulassung von etablierten Statistiken<br />

oder Schätzergutachten.<br />

Mitunterzeichnende: Aebi Andreas, Binder, Brand, Brunner,<br />

Büchel Roland, Feller, Geissbühler, Gmür, Gössi, Guhl, Herzog,<br />

Hurter Thomas, Hutter Markus, Keller Peter, Killer Hans,<br />

Knecht, Leutenegger Filippo, Müri, Pantani, Pezzatti, Quadranti,<br />

Quadri, Rickli Natalie, Schneeberger, Schwander, Stamm,<br />

Vitali (27)<br />

13.3563 n Ip. Fridez. Wohin mit dem <strong>Schweizer</strong> Plutonium?<br />

(20.06.2013)<br />

Plutonium kommt natürlich fast nicht vor, wurde aber mittels<br />

Reaktoren für militärische Zwecke massenhaft produziert und<br />

fällt auch beim Betrieb von zivilen Reaktoren unvermeidlich an.<br />

Plutonium ist wie alle Schwermetalle sehr giftig. Noch viel<br />

gefährlicher ist seine starke radioaktive Strahlung und - in separierter<br />

Form - seine direkte Verwendbarkeit zur Herstellung von<br />

Atomwaffen. Die Separierung erfolgt mittels Wiederaufarbeitung.<br />

Laut Bundesamt für Energie befanden sich per 31.<br />

Dezember 2012 im Ausland 1344 kg <strong>Schweizer</strong> Plutonium "zum<br />

überwiegenden <strong>Teil</strong> in den abgebrannten Brennelementen in<br />

den Wiederaufarbeitungsanlagen, das übrige Plutonium befindet<br />

sich in der Brennelementfertigung". Ich frage den Bundesrat:<br />

1. Wie viel Plutonium hat die Schweiz in den 5 AKW und den<br />

übrigen Reaktoren (Forschung, Medizin) seit Inbetriebnahme<br />

produziert? Wo befindet sich dieses Plutonium heute (wie viel in<br />

den Wiederaufarbeitungsanlagen, wie viel in der Brennelementfertigung,<br />

wie viel in der Schweiz) und in welcher Form? Wie<br />

viel Plutonium kommt jedes Jahr hinzu?<br />

2. Wie gross ist der Bestand an separiertem Plutonium a. im<br />

Ausland b. in der Schweiz? Wie viel wurde seit jeher/seit 2006<br />

separiert?<br />

3. Die Schweiz hat die Ausfuhr von Brennelementen zur Wiederaufbereitung<br />

seit dem 1. Juli 2006 während zehn Jahren verboten<br />

(Kernenergiegesetz Art. 106 Abs. 4, SR 732.1). Plant der<br />

Bundesrat, dieses Verbot nach 2016 zu verlängern?<br />

4. In seiner Stellungnahme zur Motion 11.3457 betonte der Bundesrat,<br />

Plutonium solle mittels Einsatz von Plutonium-Mischoxid-Brennelementen<br />

in <strong>Schweizer</strong> AKW "verbrannt" werden,<br />

so dass pro Betriebsjahr "der Reaktorkern etwa 60 Kilogramm<br />

weniger Plutonium als zu Beginn" enthalte. Dennoch nehmen<br />

die <strong>Schweizer</strong> Plutoniumbestände im Ausland seit Jahren kaum<br />

ab. Wie viel Plutonium hat die Schweiz auf diesem Weg in den<br />

letzten Jahren "verbrannt"? Warum nicht mehr?<br />

5. Es gibt letztlich keinen gangbaren Weg, um Plutonium wirklich<br />

loszuwerden. Es bleibt daher das Problem, Plutonium<br />

sicher vor jeglichem unbefugten Zugriff zu lagern. Ist das eher<br />

im Ausland oder in der Schweiz gewährleistet? In einem Endlager<br />

oder in anderer Form? Wie genau?<br />

6. Was schlägt die Schweiz aussenpolitisch vor, wie mit Plutonium<br />

umzugehen sei?<br />

7. Setzt sich die Schweiz für ein Verbot der Wiederaufarbeitung<br />

ein, weil das Missbrauch-Risiko bei separiertem Plutonium viel<br />

höher ist?<br />

Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Allemann, Amarelle,<br />

Aubert, Badran Jacqueline, Fehr Jacqueline, Friedl, Gross<br />

Andreas, Hadorn, Leuenberger-Genève, Marra, Masshardt,<br />

Naef, Reynard, Schenker Silvia, Schwaab, Semadeni,<br />

Tornare (18)<br />

13.3564 n Ip. Lehmann. Revision der Note conjointe mit<br />

Frankreich zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich<br />

Krankenversicherung (20.06.2013)<br />

Seit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zwischen<br />

der Schweiz und der EU (FZA) am 1. Juni 2002 unterstehen die<br />

in der Schweiz erwerbstätigen Grenzgängerinnen und Grenzgänger<br />

zusammen mit ihren nicht erwerbstätigen Familienangehörigen<br />

nach dem Erwerbsortsprinzip der<br />

Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Frankreich<br />

gewährt ihnen ein Optionsrecht, sich wahlweise in der Schweiz<br />

oder im Wohnstaat für Krankheit zu versichern. Die Mehrheit<br />

der Grenzgängerinnen und Grenzgänger haben die private<br />

Option gewählt und werden bald bestraft. Sie müssen sich nun<br />

zwingend im französischen Krankenversicherungssystem versichern.<br />

1. Was unternimmt der Bundesrat damit die Grenzgängerinnen<br />

und Grenzgänger welche in der Schweiz arbeiten per 1. Juni<br />

2014 nicht zwingend unter die staatliche Versicherung (CMU)<br />

fallen?

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!