Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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354<br />
Guscetti, Chopard-Acklin, de Buman, Fehr Jacqueline, Flach,<br />
Friedl, Girod, Graf-Litscher, Gross Andreas, Hadorn, Hardegger,<br />
Jans, Kiener Nellen, Marra, Masshardt, Nussbaumer,<br />
Regazzi, Reynard, Rossini, Rytz Regula, Schenker Silvia, Thorens<br />
Goumaz, Tornare, Vogler, Wermuth (32)<br />
13.3561 n Ip. Leutenegger Filippo. Transparenz bei<br />
Urheberrechtsentschädigung (20.06.2013)<br />
Die staatlich beaufsichtigten Verwertungsgesellschaften<br />
(SUISA, Suissimage u.a.) sind gesetzlich verpflichtet, Vergütungen<br />
für Urheberrechte/Schutzrechte einzuziehen und an<br />
Berechtigte zu verteilen. Am meisten bezahlen die Verbreiter<br />
von Radio- und TV-Programmen (2011 rund 77,6 Millionen<br />
Franken).<br />
1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass die Verwertungsgesellschaften<br />
diese Gelder nicht selbst an die berechtigten<br />
Sendeunternehmen verteilen, sondern dies an den<br />
Interessenverbund der Radio- und Fernsehveranstalter (IRF)<br />
delegiert haben?<br />
2. Wie erklärt er, dass zwar die Verteilreglemente der Verwertungsgesellschaften<br />
vom IGE genehmigt werden, jedoch der<br />
IRF die Gelder in zweistelligem Millionenbereich (nach unbekanntem<br />
Verteilschlüssel) an die Sendeunternehmen auszahlt?<br />
3. Wie schafft er Transparenz darüber, welche Sender wie viele<br />
Urheberrechtsentschädigung erhält, damit bekannt wird, wie die<br />
SRG und wie private Fernsehveranstalter an diesen Geldern<br />
partizipieren?<br />
13.3562 n Mo. Egloff. Orts- und Quartierüblichkeit bei Mietzinsen<br />
praktikabel machen (20.06.2013)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> eine Änderung<br />
von Artikel 11 VMWG zu unterbreiten, mit dem Ziel, dass sich<br />
die Orts- und Quartierüblichkeit der Mietzinse mit vernünftigem<br />
Aufwand nachweisen lässt. Die erforderlichen Kriterien für vergleichbare<br />
Wohnungen sind zu vereinfachen. Insbesondere die<br />
vergleichbaren Bauperioden sind flexibler festzulegen: Vorkriegsbauten<br />
sind durchwegs miteinander vergleichbar; bei jüngeren<br />
Bauten ist eine Vergleichsperiode von 25 Jahren<br />
angemessen. Nach umfassenden Renovationen ist ein neues<br />
"wirtschaftliches Alter" anzunehmen. Zustand und Ausstattung<br />
sind zusammenzufassen und mit drei einfach unterscheidbare<br />
Kategorien (einfach/gut/sehr gut) zu werten. Zu prüfen ist<br />
sodann die unterstützende Zulassung von etablierten Statistiken<br />
oder Schätzergutachten.<br />
Mitunterzeichnende: Aebi Andreas, Binder, Brand, Brunner,<br />
Büchel Roland, Feller, Geissbühler, Gmür, Gössi, Guhl, Herzog,<br />
Hurter Thomas, Hutter Markus, Keller Peter, Killer Hans,<br />
Knecht, Leutenegger Filippo, Müri, Pantani, Pezzatti, Quadranti,<br />
Quadri, Rickli Natalie, Schneeberger, Schwander, Stamm,<br />
Vitali (27)<br />
13.3563 n Ip. Fridez. Wohin mit dem <strong>Schweizer</strong> Plutonium?<br />
(20.06.2013)<br />
Plutonium kommt natürlich fast nicht vor, wurde aber mittels<br />
Reaktoren für militärische Zwecke massenhaft produziert und<br />
fällt auch beim Betrieb von zivilen Reaktoren unvermeidlich an.<br />
Plutonium ist wie alle Schwermetalle sehr giftig. Noch viel<br />
gefährlicher ist seine starke radioaktive Strahlung und - in separierter<br />
Form - seine direkte Verwendbarkeit zur Herstellung von<br />
Atomwaffen. Die Separierung erfolgt mittels Wiederaufarbeitung.<br />
Laut Bundesamt für Energie befanden sich per 31.<br />
Dezember 2012 im Ausland 1344 kg <strong>Schweizer</strong> Plutonium "zum<br />
überwiegenden <strong>Teil</strong> in den abgebrannten Brennelementen in<br />
den Wiederaufarbeitungsanlagen, das übrige Plutonium befindet<br />
sich in der Brennelementfertigung". Ich frage den Bundesrat:<br />
1. Wie viel Plutonium hat die Schweiz in den 5 AKW und den<br />
übrigen Reaktoren (Forschung, Medizin) seit Inbetriebnahme<br />
produziert? Wo befindet sich dieses Plutonium heute (wie viel in<br />
den Wiederaufarbeitungsanlagen, wie viel in der Brennelementfertigung,<br />
wie viel in der Schweiz) und in welcher Form? Wie<br />
viel Plutonium kommt jedes Jahr hinzu?<br />
2. Wie gross ist der Bestand an separiertem Plutonium a. im<br />
Ausland b. in der Schweiz? Wie viel wurde seit jeher/seit 2006<br />
separiert?<br />
3. Die Schweiz hat die Ausfuhr von Brennelementen zur Wiederaufbereitung<br />
seit dem 1. Juli 2006 während zehn Jahren verboten<br />
(Kernenergiegesetz Art. 106 Abs. 4, SR 732.1). Plant der<br />
Bundesrat, dieses Verbot nach 2016 zu verlängern?<br />
4. In seiner Stellungnahme zur Motion 11.3457 betonte der Bundesrat,<br />
Plutonium solle mittels Einsatz von Plutonium-Mischoxid-Brennelementen<br />
in <strong>Schweizer</strong> AKW "verbrannt" werden,<br />
so dass pro Betriebsjahr "der Reaktorkern etwa 60 Kilogramm<br />
weniger Plutonium als zu Beginn" enthalte. Dennoch nehmen<br />
die <strong>Schweizer</strong> Plutoniumbestände im Ausland seit Jahren kaum<br />
ab. Wie viel Plutonium hat die Schweiz auf diesem Weg in den<br />
letzten Jahren "verbrannt"? Warum nicht mehr?<br />
5. Es gibt letztlich keinen gangbaren Weg, um Plutonium wirklich<br />
loszuwerden. Es bleibt daher das Problem, Plutonium<br />
sicher vor jeglichem unbefugten Zugriff zu lagern. Ist das eher<br />
im Ausland oder in der Schweiz gewährleistet? In einem Endlager<br />
oder in anderer Form? Wie genau?<br />
6. Was schlägt die Schweiz aussenpolitisch vor, wie mit Plutonium<br />
umzugehen sei?<br />
7. Setzt sich die Schweiz für ein Verbot der Wiederaufarbeitung<br />
ein, weil das Missbrauch-Risiko bei separiertem Plutonium viel<br />
höher ist?<br />
Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Allemann, Amarelle,<br />
Aubert, Badran Jacqueline, Fehr Jacqueline, Friedl, Gross<br />
Andreas, Hadorn, Leuenberger-Genève, Marra, Masshardt,<br />
Naef, Reynard, Schenker Silvia, Schwaab, Semadeni,<br />
Tornare (18)<br />
13.3564 n Ip. Lehmann. Revision der Note conjointe mit<br />
Frankreich zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich<br />
Krankenversicherung (20.06.2013)<br />
Seit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zwischen<br />
der Schweiz und der EU (FZA) am 1. Juni 2002 unterstehen die<br />
in der Schweiz erwerbstätigen Grenzgängerinnen und Grenzgänger<br />
zusammen mit ihren nicht erwerbstätigen Familienangehörigen<br />
nach dem Erwerbsortsprinzip der<br />
Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Frankreich<br />
gewährt ihnen ein Optionsrecht, sich wahlweise in der Schweiz<br />
oder im Wohnstaat für Krankheit zu versichern. Die Mehrheit<br />
der Grenzgängerinnen und Grenzgänger haben die private<br />
Option gewählt und werden bald bestraft. Sie müssen sich nun<br />
zwingend im französischen Krankenversicherungssystem versichern.<br />
1. Was unternimmt der Bundesrat damit die Grenzgängerinnen<br />
und Grenzgänger welche in der Schweiz arbeiten per 1. Juni<br />
2014 nicht zwingend unter die staatliche Versicherung (CMU)<br />
fallen?