Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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192<br />
Mitunterzeichnende: Cassis, Derder, Eichenberger, Feller,<br />
Fiala, Fluri, Français, Germanier, Hiltpold, Huber, Hutter Markus,<br />
Lüscher, Moret, Müller Philipp, Müller Walter, Müri, Pezzatti,<br />
Ribaux, Schilliger, Schneeberger, Vitali, Wasserfallen (22)<br />
07.11.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
12.3867 n Ip. Flückiger Sylvia. Normen des <strong>Schweizer</strong>ischen<br />
Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute<br />
(27.09.2012)<br />
1. Wie kritiklos übernimmt der Bundesrat die VSS-Normen?<br />
Gibt es Kontrollmechanismen, die geeignet sind, sicherzustellen,<br />
dass die Normen nicht einseitig den Automobilisten in<br />
Bedrängnis bringen?<br />
2. Hat sich der Bundesrat einmal die Mühe gemacht, die Normen<br />
und die Hintergründe zu den Verkehrsunfällen an Fussgängerstreifen<br />
zu hinterfragen, oder begnügt er sich mit der<br />
generellen Aussage, dass der Autolenker in der Regel schuld<br />
ist und nicht die schlechte und verkehrsbehindernde Platzierung<br />
des Fussgängerstreifens, beispielsweise unmittelbar nach<br />
einem Kreisel?<br />
3. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass die VSS-Normen öffentlich<br />
und frei zugänglich werden und wie andere Regelungen auf<br />
Verordnungsstufe im Rahmen eines demokratischen Prozesses<br />
schliesslich zur Norm erklärt werden?<br />
Mitunterzeichnende: Aeschi Thomas, Binder, Brand, Büchel<br />
Roland, Geissbühler, Giezendanner, Joder, Kaufmann, Keller<br />
Peter, Müri, Pieren, Reimann Maximilian, Rösti, Stamm, von<br />
Siebenthal (15)<br />
14.11.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
12.3868 n Ip. Reimann Lukas. KMU-Fernmeldeanbieter und<br />
Echtzeitüberwachung (27.09.2012)<br />
In der Schweiz gibt es nicht nur eine Handvoll grosser Fernmeldeanbieter.<br />
Es gibt im Gegenteil mehrere Hundert Fernmeldeanbieter,<br />
von denen die meisten kleine KMU sind.<br />
Mit der Inkraftsetzung der neuen Vüpf am 1. Januar 2012 drohen<br />
den KMU-Fernmeldeanbietern nun massiv höhere Kosten<br />
bei der Echtzeitüberwachung. Viele sind durch die neue Regelung<br />
gar in ihrer Existenz bedroht.<br />
Obwohl die Cybercrime-Konvention des Europarates bestimmt,<br />
dass die Fernmeldeanbieter entweder eine technische Lösung<br />
implementieren müssen oder zur Kooperation für Echtzeitüberwachungen<br />
gezwungen werden können (Art. 20 Abs. 1b), hat<br />
sich der Bundesrat in der Vüpf nur für die erste Variante entschieden:<br />
Artikel 25 Absatz 4 und Artikel 17 Absatz 4 der Vüpf<br />
zwingen Fernmeldeanbieter unabhängig von ihrer Grösse, eine<br />
technische Lösung einzuführen. Eine Kooperationslösung ist<br />
nicht vorgesehen.<br />
Die Kosten einer Lösung gemäss erster Variante belaufen sich<br />
allerdings auf um die 100 000 Franken. Je kleiner ein Fernmeldeanbieter<br />
ist, je weniger Echtzeitüberwachungsfälle muss er<br />
dabei bearbeiten. Für viele Anbieter gibt es erfahrungsgemäss<br />
sogar überhaupt keine Fälle. Die Kosten sind aber für alle<br />
Anbieter dieselben, und sie fallen vor allem unabhängig von der<br />
Zahl der Überwachungsfälle an.<br />
Dies wirft folgende Fragen auf:<br />
1. Wie verträgt sich diese Regelung mit den Bundesratszielen<br />
für eine KMU-freundliche Politik?<br />
2. Findet es der Bundesrat verhältnismässig, dass die kleinen<br />
Anbieter die genau gleichen Kosten tragen müssen wie die<br />
grossen?<br />
3. Warum berücksichtigt der Bund bei seiner Regelung die bei<br />
den kleinen Anbietern fehlenden Skaleneffekte nicht?<br />
4. Sind für die Revision des Büpf auch Ausnahmen für KMU-<br />
Provider im Sinn von Artikel 20 Absatz 1b Ziffer ii der Cybercrime-Konvention<br />
geplant?<br />
5. Die aktuelle Vüpf berücksichtigt die KMU-Anbieter ebenfalls<br />
noch nicht. Müsste die aktuelle Vüpf nicht entsprechend angepasst<br />
werden, um dem Verhältnismässigkeitsprinzip zu entsprechen?<br />
14.11.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
12.3869 n Ip. Reimann Lukas. Gesundheitskosten von Asylsuchenden.<br />
Kostentransparenz (27.09.2012)<br />
Akut- und Psychiatriespitäler, Ärzte, Zahnärzte und weitere<br />
Institutionen des Gesundheitswesens klagen zunehmend über<br />
stark steigende Fallzahlen von Asylanten, darunter auch viele<br />
Personen mit abgewiesenen Asylgesuchen und solche mit<br />
NEE. Ein Forschungsbericht "Gesundheitsversorgung und -<br />
kosten von Asylsuchenden in Basel" aus dem Jahr 2005 zuhanden<br />
des Bundesamtes für Migration erhob die Kosten und die<br />
Krankheitsfälle für die Jahre 2000 bis 2003 detailliert. Es geht<br />
um hohe Millionenbeträge alleine in einem einzelnen Kanton.<br />
Darin werden auch die betroffenen Krankenkassen zitiert, nach<br />
welchen die Gruppe der Asylsuchenden rund 40 Prozent<br />
höhere Kosten als der Durchschnitt gleichaltriger Versicherter<br />
verursache. Die Eidgenossenschaft verteilt in den Asylzentren<br />
sogar Broschüren "Der Zugang zur Gesundheitsversorgung für<br />
undokumentierte Migranten in der Schweiz".<br />
1. Hat der Bundesrat Kenntnis über die heute effektiv durch<br />
Asylbewerber verursachten gesamten direkten und indirekten<br />
Gesundheitskosten? Wie hoch sind diese Kosten insgesamt pro<br />
Jahr und pro Asylbewerber?<br />
2. Ist er nicht auch der Meinung, dass es wertvoll wäre, detailliert<br />
Kenntnis davon zu haben, wie viel das Asylwesen insgesamt<br />
und wie viel die medizinische Versorgung der<br />
Asylbewerber kostet?<br />
3. Erachtet er die Produktion von Broschüren "Der Zugang zur<br />
Gesundheitsversorgung für undokumentierte Migranten in der<br />
Schweiz" als sinnvoll? Wird dadurch der Zugang zu notwendigen<br />
medizinischen Behandlungen gesichert oder nicht eher die<br />
Nachfrage nach diversen Gesundheitsleistungen stimuliert?<br />
4. Mit welchen Massnahmen gedenkt er die steigenden Kosten<br />
im Gesundheitsbereich durch Asylsuchende zu senken oder<br />
mindestens zu stabilisieren?<br />
5. Nach Artikel 3 KVG unterstehen abgewiesene Asylsuchende<br />
und Personen mit NEE der Krankenversicherung, solange sie<br />
sich in der Schweiz aufhalten, da sie im Sinne von Artikel 24<br />
des Zivilgesetzbuches hier Wohnsitz haben. Ist dies noch zeitgemäss?<br />
Wäre es nicht einfacher und kostengünstiger, für<br />
diese Personen die notwendigen medizinischen Leistungen<br />
direkt zu bezahlen, statt sie obligatorisch zu versichern und für<br />
sie den Krankenkassen die Prämien zu bezahlen?<br />
6. Was unternimmt der Bundesrat dagegen, dass psychische<br />
und psychosomatische Gründe vorgeschoben werden können,