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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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192<br />

Mitunterzeichnende: Cassis, Derder, Eichenberger, Feller,<br />

Fiala, Fluri, Français, Germanier, Hiltpold, Huber, Hutter Markus,<br />

Lüscher, Moret, Müller Philipp, Müller Walter, Müri, Pezzatti,<br />

Ribaux, Schilliger, Schneeberger, Vitali, Wasserfallen (22)<br />

07.11.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

12.3867 n Ip. Flückiger Sylvia. Normen des <strong>Schweizer</strong>ischen<br />

Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute<br />

(27.09.2012)<br />

1. Wie kritiklos übernimmt der Bundesrat die VSS-Normen?<br />

Gibt es Kontrollmechanismen, die geeignet sind, sicherzustellen,<br />

dass die Normen nicht einseitig den Automobilisten in<br />

Bedrängnis bringen?<br />

2. Hat sich der Bundesrat einmal die Mühe gemacht, die Normen<br />

und die Hintergründe zu den Verkehrsunfällen an Fussgängerstreifen<br />

zu hinterfragen, oder begnügt er sich mit der<br />

generellen Aussage, dass der Autolenker in der Regel schuld<br />

ist und nicht die schlechte und verkehrsbehindernde Platzierung<br />

des Fussgängerstreifens, beispielsweise unmittelbar nach<br />

einem Kreisel?<br />

3. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass die VSS-Normen öffentlich<br />

und frei zugänglich werden und wie andere Regelungen auf<br />

Verordnungsstufe im Rahmen eines demokratischen Prozesses<br />

schliesslich zur Norm erklärt werden?<br />

Mitunterzeichnende: Aeschi Thomas, Binder, Brand, Büchel<br />

Roland, Geissbühler, Giezendanner, Joder, Kaufmann, Keller<br />

Peter, Müri, Pieren, Reimann Maximilian, Rösti, Stamm, von<br />

Siebenthal (15)<br />

14.11.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

12.3868 n Ip. Reimann Lukas. KMU-Fernmeldeanbieter und<br />

Echtzeitüberwachung (27.09.2012)<br />

In der Schweiz gibt es nicht nur eine Handvoll grosser Fernmeldeanbieter.<br />

Es gibt im Gegenteil mehrere Hundert Fernmeldeanbieter,<br />

von denen die meisten kleine KMU sind.<br />

Mit der Inkraftsetzung der neuen Vüpf am 1. Januar 2012 drohen<br />

den KMU-Fernmeldeanbietern nun massiv höhere Kosten<br />

bei der Echtzeitüberwachung. Viele sind durch die neue Regelung<br />

gar in ihrer Existenz bedroht.<br />

Obwohl die Cybercrime-Konvention des Europarates bestimmt,<br />

dass die Fernmeldeanbieter entweder eine technische Lösung<br />

implementieren müssen oder zur Kooperation für Echtzeitüberwachungen<br />

gezwungen werden können (Art. 20 Abs. 1b), hat<br />

sich der Bundesrat in der Vüpf nur für die erste Variante entschieden:<br />

Artikel 25 Absatz 4 und Artikel 17 Absatz 4 der Vüpf<br />

zwingen Fernmeldeanbieter unabhängig von ihrer Grösse, eine<br />

technische Lösung einzuführen. Eine Kooperationslösung ist<br />

nicht vorgesehen.<br />

Die Kosten einer Lösung gemäss erster Variante belaufen sich<br />

allerdings auf um die 100 000 Franken. Je kleiner ein Fernmeldeanbieter<br />

ist, je weniger Echtzeitüberwachungsfälle muss er<br />

dabei bearbeiten. Für viele Anbieter gibt es erfahrungsgemäss<br />

sogar überhaupt keine Fälle. Die Kosten sind aber für alle<br />

Anbieter dieselben, und sie fallen vor allem unabhängig von der<br />

Zahl der Überwachungsfälle an.<br />

Dies wirft folgende Fragen auf:<br />

1. Wie verträgt sich diese Regelung mit den Bundesratszielen<br />

für eine KMU-freundliche Politik?<br />

2. Findet es der Bundesrat verhältnismässig, dass die kleinen<br />

Anbieter die genau gleichen Kosten tragen müssen wie die<br />

grossen?<br />

3. Warum berücksichtigt der Bund bei seiner Regelung die bei<br />

den kleinen Anbietern fehlenden Skaleneffekte nicht?<br />

4. Sind für die Revision des Büpf auch Ausnahmen für KMU-<br />

Provider im Sinn von Artikel 20 Absatz 1b Ziffer ii der Cybercrime-Konvention<br />

geplant?<br />

5. Die aktuelle Vüpf berücksichtigt die KMU-Anbieter ebenfalls<br />

noch nicht. Müsste die aktuelle Vüpf nicht entsprechend angepasst<br />

werden, um dem Verhältnismässigkeitsprinzip zu entsprechen?<br />

14.11.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

12.3869 n Ip. Reimann Lukas. Gesundheitskosten von Asylsuchenden.<br />

Kostentransparenz (27.09.2012)<br />

Akut- und Psychiatriespitäler, Ärzte, Zahnärzte und weitere<br />

Institutionen des Gesundheitswesens klagen zunehmend über<br />

stark steigende Fallzahlen von Asylanten, darunter auch viele<br />

Personen mit abgewiesenen Asylgesuchen und solche mit<br />

NEE. Ein Forschungsbericht "Gesundheitsversorgung und -<br />

kosten von Asylsuchenden in Basel" aus dem Jahr 2005 zuhanden<br />

des Bundesamtes für Migration erhob die Kosten und die<br />

Krankheitsfälle für die Jahre 2000 bis 2003 detailliert. Es geht<br />

um hohe Millionenbeträge alleine in einem einzelnen Kanton.<br />

Darin werden auch die betroffenen Krankenkassen zitiert, nach<br />

welchen die Gruppe der Asylsuchenden rund 40 Prozent<br />

höhere Kosten als der Durchschnitt gleichaltriger Versicherter<br />

verursache. Die Eidgenossenschaft verteilt in den Asylzentren<br />

sogar Broschüren "Der Zugang zur Gesundheitsversorgung für<br />

undokumentierte Migranten in der Schweiz".<br />

1. Hat der Bundesrat Kenntnis über die heute effektiv durch<br />

Asylbewerber verursachten gesamten direkten und indirekten<br />

Gesundheitskosten? Wie hoch sind diese Kosten insgesamt pro<br />

Jahr und pro Asylbewerber?<br />

2. Ist er nicht auch der Meinung, dass es wertvoll wäre, detailliert<br />

Kenntnis davon zu haben, wie viel das Asylwesen insgesamt<br />

und wie viel die medizinische Versorgung der<br />

Asylbewerber kostet?<br />

3. Erachtet er die Produktion von Broschüren "Der Zugang zur<br />

Gesundheitsversorgung für undokumentierte Migranten in der<br />

Schweiz" als sinnvoll? Wird dadurch der Zugang zu notwendigen<br />

medizinischen Behandlungen gesichert oder nicht eher die<br />

Nachfrage nach diversen Gesundheitsleistungen stimuliert?<br />

4. Mit welchen Massnahmen gedenkt er die steigenden Kosten<br />

im Gesundheitsbereich durch Asylsuchende zu senken oder<br />

mindestens zu stabilisieren?<br />

5. Nach Artikel 3 KVG unterstehen abgewiesene Asylsuchende<br />

und Personen mit NEE der Krankenversicherung, solange sie<br />

sich in der Schweiz aufhalten, da sie im Sinne von Artikel 24<br />

des Zivilgesetzbuches hier Wohnsitz haben. Ist dies noch zeitgemäss?<br />

Wäre es nicht einfacher und kostengünstiger, für<br />

diese Personen die notwendigen medizinischen Leistungen<br />

direkt zu bezahlen, statt sie obligatorisch zu versichern und für<br />

sie den Krankenkassen die Prämien zu bezahlen?<br />

6. Was unternimmt der Bundesrat dagegen, dass psychische<br />

und psychosomatische Gründe vorgeschoben werden können,

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