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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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d. den Transfer des Risikos auf die Konsumentinnen und Konsumenten<br />

erst dann, wenn diese im Besitz der Ware sind (Art.<br />

20 der Richtlinie)?<br />

Diese Interpellation befasst sich nicht mit dem Rückrufrecht, da<br />

dieses gegenwärtig im Zusammenhang mit der parlamentarischen<br />

Initiative 06.441 separat behandelt wird.<br />

Mitunterzeichnende: Aubert, Bernasconi, Chopard-Acklin, Fässler<br />

Hildegard, Fehr Hans-Jürg, Feri Yvonne, Fridez, Hadorn,<br />

Kiener Nellen, Pardini, Piller Carrard, Reynard, Rossini, Schneider<br />

Schüttel, Wermuth (15)<br />

14.11.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

12.3899 n Mo. Fraktion BD. Tagesschulen. Förderung von<br />

national einheitlichen Strukturen und Qualitätsmerkmalen<br />

(28.09.2012)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, mithilfe einer Fachgruppe national<br />

einheitliche Strukturen und Qualitätsmerkmale für Tagesschulen<br />

auszuarbeiten.<br />

Sprecherin: Quadranti<br />

30.11.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

12.3901 n Ip. Giezendanner. Regelwerk über polyaromatische<br />

Kohlenwasserstoffe im Strassenbau (28.09.2012)<br />

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) beabsichtigt, die Werte von<br />

polyaromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Ausbauasphalt<br />

deutlich zu reduzieren. In der heutigen Regelung wird<br />

Ausbauasphalt mit Werten bis zu 20 000 mg PAK/kg (dieser<br />

Wert wurde einmal festgelegt, obwohl niemand weiss, wie) wieder<br />

in den Produktionsprozess mit speziellen Aufbereitungstechniken<br />

zurückgeführt. Die Praxis zeigt, dass diese<br />

Grenzwerte weder für Mensch noch für Umwelt schädlich sind,<br />

auf jeden Fall konnte noch niemand das Gegenteil empirisch<br />

belegen. Nun sind seitens Bafu Bestrebungen im Gange, diesen<br />

Grenzwert auf 5000 mg PAK/kg zu senken. Alles, was darüberliegt,<br />

müsste nach den Vorstellungen des Bafu in Zukunft<br />

thermisch entsorgt werden.<br />

In der Schweiz werden per dato etwa 5 000 000 Tonnen<br />

Asphaltmischgut produziert und eingebaut. Davon wird rund ein<br />

Viertel Ausbauasphalt mit aufbereitet, das heisst also etwa 1<br />

250 000 Tonnen. Rechnet man nun, dass etwa ein Drittel davon<br />

einen PAK-Wert von über 5000 mg/kg aufweist, müssten nach<br />

Vorstellung des Bafu etwa 412 500 Tonnen Ausbauasphalt thermisch<br />

entsorgt werden. Der Preis für die thermische Entsorgung<br />

beläuft sich inklusive Transportanteil auf rund 150 000 <strong>Schweizer</strong>franken.<br />

Dies würde bedeuten, dass die 412 500 Tonnen<br />

Kosten von 61 875 000 Franken verursachen würden.<br />

Die 412 500 Tonnen Ausbauasphalt, welche in Zukunft thermisch<br />

entsorgt werden, müssten durch Primärbaustoffe im Aufbereitungsprozess<br />

ersetzt werden. Diese Menge für<br />

Mineralkomponenten und Bitumen als Bindemittel würde<br />

zusätzliche Kosten von etwa 59 000 000 Franken auslösen.<br />

Somit würde die thermische Entsorgung von Ausbauasphalt mit<br />

Werten über 5000 mg/kg PAK volkswirtschaftlich Gesamtkosten<br />

von etwa 121 000 000 Franken bedeuten.<br />

Die thermische Entsorgung von Ausbauasphalt sowie auch die<br />

zusätzlichen Primärbaustoffe (Produktion und Transport) würden<br />

einen unverhältnismässigen CO2-Ausstoss verursachen,<br />

welcher durch die Fachleute aus dem Bafu in ihrem Bericht<br />

nicht einmal ansatzweise mitberücksichtigt wird.<br />

Deshalb drängen sich folgende Fragen auf:<br />

1. Sind sich die verantwortlichen Fachleute des Bafu über die<br />

volkswirtschaftlichen Mehrkosten bewusst?<br />

2. Sind sich die verantwortlichen Fachleute des Bafu bewusst,<br />

dass sowohl die thermische Entsorgung wie auch der Ersatz<br />

durch Primärbaustoffe einen unverhältnismässigen CO2-Mehrausstoss<br />

bedeutet?<br />

3. Nach dem Scheitern dieser Regelung vor zwei Jahren in der<br />

Chemikalienverordnung soll jetzt ein weiterer Anlauf dieser<br />

unsinnigen PAK-Wert-Reduzierung vorgenommen werden?<br />

Mitunterzeichnende: Aebi Andreas, Aeschi Thomas, Amaudruz,<br />

Amstutz, Baader Caspar, Binder, Blocher, Borer, Bortoluzzi,<br />

Brand, Brunner, Büchel Roland, Büchler Jakob, Bugnon, Darbellay,<br />

de Courten, Egloff, Eichenberger, Estermann, Fehr<br />

Hans, Fiala, Flach, Flückiger Sylvia, Frehner, Freysinger,<br />

Geissbühler, Giezendanner, Glanzmann, Gössi, Grin, Grunder,<br />

Haller, Heer, Hurter Thomas, Hutter Markus, Joder, Kaufmann,<br />

Keller Peter, Knecht, Landolt, Leutenegger Filippo, Lustenberger,<br />

Mörgeli, Müller Thomas, Müller Walter, Müri, Pantani, Parmelin,<br />

Perrin, Pfister Gerhard, Pieren, Quadri, Regazzi,<br />

Reimann Lukas, Reimann Maximilian, Rime, Rösti, Rusconi,<br />

Schilliger, Schneeberger, Schwander, Stahl, Stamm, Veillon,<br />

Vitali, von Siebenthal, Wandfluh, Wasserfallen, Wobmann,<br />

Ziörjen (70)<br />

21.11.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

22.03.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

12.3904 n Ip. (Wyss Ursula) Jans. Massnahmen gegen<br />

Straflosigkeit von Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen<br />

und Umweltschäden (28.09.2012)<br />

Am 25. September 2012 legten Amnesty International und<br />

Greenpeace einen internationalen Untersuchungsbericht zum<br />

Fall Trafigura von 2006 vor. Gemäss einem niederländischen<br />

Gericht hat der Konzern in einem wohl einmaligen Akt Schiffe in<br />

schwimmende Raffinerien umfunktioniert und dort stark schwefelhaltige<br />

Öl-Rückstände verarbeitet. Im Wissen, dass die Entsorgung<br />

des anfallenden Sondermülls in Europa teuer wäre,<br />

versuchte die Firma sie als "Tankwaschwasser" deklariert zu<br />

entsorgen. Da europäische Häfen ablehnten oder Sondermülltarife<br />

verlangten, exportierte die Firma die Abfälle in die Elfenbeinküste.<br />

Dort offerierte eine unerfahrene Firma die<br />

"Entsorgung" in Akouédo in Abidjan, der offenen städtischen<br />

Müllgrube. Trafigura erteilte den Auftrag - mit katastrophalen<br />

Folgen für über 100 000 Menschen. Im Rahmen eines Vergleichs<br />

stellten die Behörden aber alle zivilrechtlichen Schritte<br />

ein und kurz darauf auch die Strafuntersuchung "mangels<br />

Beweisen". Auch mit Betroffenen schloss die Firma einen Vergleich<br />

(in Grossbritannien). Einzig in den Niederlanden wurde<br />

die Firma in zweiter Instanz für den Entsorgungsversuch in<br />

Amsterdam verurteilt. Sechs Jahre danach ist damit festzustellen:<br />

Nirgends wurde die Firma für die katastrophalen Ereignisse<br />

in der Elfenbeinküste strafrechtlich belangt.<br />

1. Soweit bekannt, kam es in der Schweiz zu keiner Untersuchung<br />

(obwohl 2006 einer der wichtigsten Firmenstandorte und<br />

heute operativer Hauptsitz). Führt der Bundesrat dies auf Lükken<br />

im Vollzug oder im (Unternehmens-)Strafrecht zurück?<br />

2. Wie beabsichtigt er solch stossende Fälle von Straffreiheit bei<br />

juristischen Personen zu verhindern?<br />

3. Wie der Fall zeigt, ist Sorgfalt - gerade im intransparenten<br />

Rohstoffhandel - nicht für alle selbstverständlich. Wie beabsichtigt<br />

der Bundesrat zu gewährleisten, dass auch solche Firmen

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