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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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12.3863 n Ip. Flückiger Sylvia. Gelder der öffentlichen Hand<br />

in der Schweiz ausgeben (27.09.2012)<br />

In der Schweiz erhalten diverse Branchen und Gruppen Zahlungen<br />

von der öffentlichen Hand. Die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen<br />

Betriebe sind die unmittelbarsten Fälle.<br />

Zahlungen erfolgen jedoch auch indirekt, beispielsweise in der<br />

Form von Auszahlungen über die verschiedenen Gebäudesanierungs-Förderungen.<br />

Gleichzeitig erweckt es den Anschein, dass zahlreiche Empfänger<br />

dieser (direkten und indirekten) finanziellen Unterstützungen<br />

diese Mittel vor allem auch im Ausland ausgeben. Aufgrund<br />

des Umstands, dass es sich bei diesen Beiträgen um Steuergelder<br />

handelt, liegt es jedoch klar im Interesse der Allgemeinheit,<br />

dass die daraus resultierende Wertschöpfung möglichst im<br />

eigenen Land bleibt, damit unsere einheimischen Unternehmen<br />

und Arbeitsplätze weiterbestehen können. Ich bitte den Bundesrat<br />

in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender<br />

Fragen:<br />

1. Welche Branchen und Bereiche werden durch Direktzahlungen,<br />

Subventionen und andere finanzielle Zuwendungen<br />

begünstigt?<br />

2. Wie hoch fallen diese Beiträge insgesamt pro Jahr aus?<br />

3. Ist es mit den heute gültigen Regeln möglich, die Empfänger<br />

dieser direkten und indirekten finanziellen Unterstützung dazu<br />

zu verpflichten, primär Dienstleister und Zulieferer in der<br />

Schweiz zu berücksichtigen und damit die Wertschöpfung im<br />

Land zu behalten?<br />

4. Falls dies nicht möglich ist: Widerspricht eine allfällige Änderung<br />

(im Sinne der Frage 3) des <strong>Schweizer</strong> Rechts internationalen<br />

Regeln, welche für die Schweiz verpflichtend sind (z. B.<br />

WTO)?<br />

5. Wie hoch wäre der geschätzte zusätzliche bürokratische Aufwand,<br />

den eine solche Regelung allenfalls generieren würde?<br />

Mitunterzeichnende: Aeschi Thomas, Brand, Büchel Roland,<br />

Geissbühler, Giezendanner, Joder, Kaufmann, Pieren, Reimann<br />

Maximilian, Stamm (10)<br />

21.11.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

12.3865 n Ip. Humbel. Ungereimtheiten bei der Umsetzung<br />

der Spitalfinanzierung (27.09.2012)<br />

Seit 1. Januar 2012 ist die 2007 verabschiedete Spitalfinanzierung<br />

wirksam. Die Abrechnung nach DRG beginnt zu laufen.<br />

Blutige Entlassungen blieben aus, und die interkantonale Mobilität<br />

der Patientinnen wird grösser. Aber es gibt noch Inkompatibilitäten<br />

bei der Umsetzung, zu welchen ich den Bundesrat um<br />

eine Stellungnahme ersuche.<br />

1. In verschiedenen Kantonen haben sich Versicherer mit Spitälern<br />

auf Tarife geeinigt. Einzelne Kantone haben indes eine<br />

Genehmigung der Tarife abgelehnt, weil sie pro Spital nicht<br />

unterschiedliche Tarife akzeptieren. Steht dieses Verhalten der<br />

Kantone nicht im Widerspruch zur neuen Spitalfinanzierung,<br />

welche den Wettbewerb fördern will?<br />

2. In wenigen Wochen beginnen die Verhandlungen zwischen<br />

Krankenversicherern und Leistungserbringern über die Tarife<br />

2013. Allerdings sind die meisten Tarife des Jahres 2012 noch<br />

provisorisch, viele sind strittig und die vereinbarten Tarife noch<br />

nicht genehmigt. Erachtet es der Bundesrat nicht als problematisch,<br />

wenn für das Jahr 2013 quasi "Blindflugverhandlungen"<br />

stattfinden müssen?<br />

3. Seit 2012 sollten die Investitionen der Listenspitäler über die<br />

DRG finanziert werden. Dennoch gewähren zahlreiche Kantone<br />

einzelnen Listenspitälern weiterhin Investitionsbeiträge. Wird<br />

durch solche Beiträge der von Bundesrat und <strong>Parlament</strong><br />

gewünschte Wettbewerb im Spitalbinnenmarkt nicht massiv verzerrt?<br />

4. Gewisse Kantone sehen gesetzlich oder in Vereinbarungen<br />

Mengenbeschränkungen vor oder listen gewisse Leistungen<br />

der Leistungserbringer für eine bestimmte Menge an Eingriffen<br />

in bestimmten Fachgebieten. Maximale Leistungsvolumen sind<br />

im KVG nicht vorgesehen. Wie beurteilt der Bundesrat <strong>Teil</strong>listungen<br />

und/oder Mengenbegrenzungen?<br />

5. Spitäler beklagen die teilweise nicht kostendeckenden DRG.<br />

Weniger thematisiert wird hingegen, dass zahlreiche Leistungserbringer<br />

die Patienten aufgrund der von den DRG vorgegebenen<br />

Mindestverweildauer länger im Spital liegen lassen als<br />

medizinisch notwendig wäre. Wie kann diese volkswirtschaftlich<br />

ineffiziente Entwicklung gestoppt werden?<br />

6. Gewisse Kantone legen für ausserkantonale Hospitalisationen<br />

Referenzpreise fest, welche entgegen Artikel 41 Absatz<br />

1bis KVG unter den Tarifen der kantonseigenen Spitäler liegen.<br />

Was gedenkt der Bundesrat dagegen zu tun?<br />

7. Mit welchen Massnahmen gedenkt er eine KVG-konforme<br />

Spitalfinanzierung durchzusetzen?<br />

Mitunterzeichnende: Bortoluzzi, Cassis, Gmür, Hess Lorenz,<br />

Ingold, Lohr, Moret, Parmelin, Pezzatti, Schmid-Federer,<br />

Schneeberger, Weibel (12)<br />

07.12.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

12.3866 n Ip. Gössi. Sinnvolle Reform des Eigenmietwertes<br />

für alle (27.09.2012)<br />

Die FDP hat immer wieder für die Abschaffung des Eigenmietwertes<br />

gekämpft. Allerdings sollte dieser alle Generationen<br />

betreffen. Ein Vorschlag der FDP umfasst die Reform des<br />

Eigenmietwertes entlang folgender Linien:<br />

a. Streichen des Eigenmietwertes;<br />

b. Abzug der Hypothekarzinsen in den ersten fünf Jahren 100<br />

Prozent, dann jährlich um 20 Prozent reduziert, ab dem 10. Jahr<br />

gestrichen und<br />

c. Abzugsfähigkeit der werterhaltenden, baulichen Liegenschafts-Unterhaltsabzüge<br />

sowie Abzüge für energetische<br />

Sanierungen von 1,5 Prozent des Repartitions- oder Steuerwertes<br />

der Liegenschaft. Um grössere Sanierungen zu erleichtern,<br />

sollen diese über fünf Jahre verteilt abziehbar sein.<br />

In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat eingeladen, die<br />

Frage nach den finanziellen Folgen einer Reform, die kumulativ<br />

folgende Elemente enthält, zu beantworten:<br />

a. Streichen des Eigenmietwertes.<br />

b. Gestaffelte Reduktion der Hypothekarabzüge, damit junge<br />

Familien weiterhin ein Eigenheim kaufen können. In den ersten<br />

fünf Jahren sollen die vollen Hypozinsen abgezogen werden,<br />

anschliessend soll sich der Abzug über fünf Jahre auf null reduzieren.<br />

c. Reduktion der baulichen Abzüge für energetische Sanierungen<br />

und weiteren baulichen und werterhaltenden Unterhalt auf<br />

1,5 Prozent des Repartitionswerts und alternativ auf 1,5 Prozent<br />

des Steuerwerts, um zu verhindern, dass der Liegenschaftspark<br />

nicht mehr unterhalten wird, und um energetische Sanierungen<br />

zu fördern.

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