Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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12.3863 n Ip. Flückiger Sylvia. Gelder der öffentlichen Hand<br />
in der Schweiz ausgeben (27.09.2012)<br />
In der Schweiz erhalten diverse Branchen und Gruppen Zahlungen<br />
von der öffentlichen Hand. Die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen<br />
Betriebe sind die unmittelbarsten Fälle.<br />
Zahlungen erfolgen jedoch auch indirekt, beispielsweise in der<br />
Form von Auszahlungen über die verschiedenen Gebäudesanierungs-Förderungen.<br />
Gleichzeitig erweckt es den Anschein, dass zahlreiche Empfänger<br />
dieser (direkten und indirekten) finanziellen Unterstützungen<br />
diese Mittel vor allem auch im Ausland ausgeben. Aufgrund<br />
des Umstands, dass es sich bei diesen Beiträgen um Steuergelder<br />
handelt, liegt es jedoch klar im Interesse der Allgemeinheit,<br />
dass die daraus resultierende Wertschöpfung möglichst im<br />
eigenen Land bleibt, damit unsere einheimischen Unternehmen<br />
und Arbeitsplätze weiterbestehen können. Ich bitte den Bundesrat<br />
in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender<br />
Fragen:<br />
1. Welche Branchen und Bereiche werden durch Direktzahlungen,<br />
Subventionen und andere finanzielle Zuwendungen<br />
begünstigt?<br />
2. Wie hoch fallen diese Beiträge insgesamt pro Jahr aus?<br />
3. Ist es mit den heute gültigen Regeln möglich, die Empfänger<br />
dieser direkten und indirekten finanziellen Unterstützung dazu<br />
zu verpflichten, primär Dienstleister und Zulieferer in der<br />
Schweiz zu berücksichtigen und damit die Wertschöpfung im<br />
Land zu behalten?<br />
4. Falls dies nicht möglich ist: Widerspricht eine allfällige Änderung<br />
(im Sinne der Frage 3) des <strong>Schweizer</strong> Rechts internationalen<br />
Regeln, welche für die Schweiz verpflichtend sind (z. B.<br />
WTO)?<br />
5. Wie hoch wäre der geschätzte zusätzliche bürokratische Aufwand,<br />
den eine solche Regelung allenfalls generieren würde?<br />
Mitunterzeichnende: Aeschi Thomas, Brand, Büchel Roland,<br />
Geissbühler, Giezendanner, Joder, Kaufmann, Pieren, Reimann<br />
Maximilian, Stamm (10)<br />
21.11.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
12.3865 n Ip. Humbel. Ungereimtheiten bei der Umsetzung<br />
der Spitalfinanzierung (27.09.2012)<br />
Seit 1. Januar 2012 ist die 2007 verabschiedete Spitalfinanzierung<br />
wirksam. Die Abrechnung nach DRG beginnt zu laufen.<br />
Blutige Entlassungen blieben aus, und die interkantonale Mobilität<br />
der Patientinnen wird grösser. Aber es gibt noch Inkompatibilitäten<br />
bei der Umsetzung, zu welchen ich den Bundesrat um<br />
eine Stellungnahme ersuche.<br />
1. In verschiedenen Kantonen haben sich Versicherer mit Spitälern<br />
auf Tarife geeinigt. Einzelne Kantone haben indes eine<br />
Genehmigung der Tarife abgelehnt, weil sie pro Spital nicht<br />
unterschiedliche Tarife akzeptieren. Steht dieses Verhalten der<br />
Kantone nicht im Widerspruch zur neuen Spitalfinanzierung,<br />
welche den Wettbewerb fördern will?<br />
2. In wenigen Wochen beginnen die Verhandlungen zwischen<br />
Krankenversicherern und Leistungserbringern über die Tarife<br />
2013. Allerdings sind die meisten Tarife des Jahres 2012 noch<br />
provisorisch, viele sind strittig und die vereinbarten Tarife noch<br />
nicht genehmigt. Erachtet es der Bundesrat nicht als problematisch,<br />
wenn für das Jahr 2013 quasi "Blindflugverhandlungen"<br />
stattfinden müssen?<br />
3. Seit 2012 sollten die Investitionen der Listenspitäler über die<br />
DRG finanziert werden. Dennoch gewähren zahlreiche Kantone<br />
einzelnen Listenspitälern weiterhin Investitionsbeiträge. Wird<br />
durch solche Beiträge der von Bundesrat und <strong>Parlament</strong><br />
gewünschte Wettbewerb im Spitalbinnenmarkt nicht massiv verzerrt?<br />
4. Gewisse Kantone sehen gesetzlich oder in Vereinbarungen<br />
Mengenbeschränkungen vor oder listen gewisse Leistungen<br />
der Leistungserbringer für eine bestimmte Menge an Eingriffen<br />
in bestimmten Fachgebieten. Maximale Leistungsvolumen sind<br />
im KVG nicht vorgesehen. Wie beurteilt der Bundesrat <strong>Teil</strong>listungen<br />
und/oder Mengenbegrenzungen?<br />
5. Spitäler beklagen die teilweise nicht kostendeckenden DRG.<br />
Weniger thematisiert wird hingegen, dass zahlreiche Leistungserbringer<br />
die Patienten aufgrund der von den DRG vorgegebenen<br />
Mindestverweildauer länger im Spital liegen lassen als<br />
medizinisch notwendig wäre. Wie kann diese volkswirtschaftlich<br />
ineffiziente Entwicklung gestoppt werden?<br />
6. Gewisse Kantone legen für ausserkantonale Hospitalisationen<br />
Referenzpreise fest, welche entgegen Artikel 41 Absatz<br />
1bis KVG unter den Tarifen der kantonseigenen Spitäler liegen.<br />
Was gedenkt der Bundesrat dagegen zu tun?<br />
7. Mit welchen Massnahmen gedenkt er eine KVG-konforme<br />
Spitalfinanzierung durchzusetzen?<br />
Mitunterzeichnende: Bortoluzzi, Cassis, Gmür, Hess Lorenz,<br />
Ingold, Lohr, Moret, Parmelin, Pezzatti, Schmid-Federer,<br />
Schneeberger, Weibel (12)<br />
07.12.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
12.3866 n Ip. Gössi. Sinnvolle Reform des Eigenmietwertes<br />
für alle (27.09.2012)<br />
Die FDP hat immer wieder für die Abschaffung des Eigenmietwertes<br />
gekämpft. Allerdings sollte dieser alle Generationen<br />
betreffen. Ein Vorschlag der FDP umfasst die Reform des<br />
Eigenmietwertes entlang folgender Linien:<br />
a. Streichen des Eigenmietwertes;<br />
b. Abzug der Hypothekarzinsen in den ersten fünf Jahren 100<br />
Prozent, dann jährlich um 20 Prozent reduziert, ab dem 10. Jahr<br />
gestrichen und<br />
c. Abzugsfähigkeit der werterhaltenden, baulichen Liegenschafts-Unterhaltsabzüge<br />
sowie Abzüge für energetische<br />
Sanierungen von 1,5 Prozent des Repartitions- oder Steuerwertes<br />
der Liegenschaft. Um grössere Sanierungen zu erleichtern,<br />
sollen diese über fünf Jahre verteilt abziehbar sein.<br />
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat eingeladen, die<br />
Frage nach den finanziellen Folgen einer Reform, die kumulativ<br />
folgende Elemente enthält, zu beantworten:<br />
a. Streichen des Eigenmietwertes.<br />
b. Gestaffelte Reduktion der Hypothekarabzüge, damit junge<br />
Familien weiterhin ein Eigenheim kaufen können. In den ersten<br />
fünf Jahren sollen die vollen Hypozinsen abgezogen werden,<br />
anschliessend soll sich der Abzug über fünf Jahre auf null reduzieren.<br />
c. Reduktion der baulichen Abzüge für energetische Sanierungen<br />
und weiteren baulichen und werterhaltenden Unterhalt auf<br />
1,5 Prozent des Repartitionswerts und alternativ auf 1,5 Prozent<br />
des Steuerwerts, um zu verhindern, dass der Liegenschaftspark<br />
nicht mehr unterhalten wird, und um energetische Sanierungen<br />
zu fördern.