Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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Die Festlegung der Vergütungssätze nach der Wirtschaftlichkeit<br />
der Anlagen sollte ein Eigenkapital von 20 Prozent und auf<br />
Stufe Ebitda (Ertrag minus Betriebs- und Unterhaltskosten) ein<br />
Internal Rate of Return von 5 Prozent über die Amortisationsdauer<br />
ermöglichen. Das bedeutet gegenüber heute eine Reduktion<br />
der Vergütungssätze für viele Produktionsarten. Ist der<br />
Bundesrat bereit, die Tarife entsprechend anzupassen?<br />
Die integrierten Fotovoltaikanlagen werden heute mehrfach vergünstigt:<br />
als Ersatz eines Gebäudeteils, über Steuerabzüge,<br />
über höhere KEV-Tarife und durch teilweise lokale und kantonale<br />
Förderprogramme für integrierte Anlagen. Zudem verlokken<br />
die hohen Tarife für integrierte Anlagen dazu, angebaute<br />
Anlagen mit dem Dachspengler ohne ästhetischen Mehrwert in<br />
integrierte Anlagen zu verwandeln. Die integrierten Anlagen<br />
produzieren wegen der schlechten Lüftung weniger, kosten<br />
aber mehr und erreichen wegen der zu hohen KEV-Vergütung<br />
Nettorenditen von 9 Prozent. <strong>Teil</strong>t der Bundesrat die Ansicht,<br />
dass die Anforderungen für integrierte Anlagen angepasst werden<br />
sollten?<br />
Der Anlagebetreiber erhält 100 Prozent des KEV-Vergütungssatzes.<br />
Für den eingespiesenen Strom zahlt das lokale Energieversorgungsunternehmen<br />
(EVU) der Swissgrid den Strompreis<br />
gemäss Swissix Base, welcher 2012 6 Rappen pro Kilowattstunde<br />
betrug. Die relevante Bezugsgrösse wäre aber der<br />
Preis, den das lokale EVU hätte zahlen müssen, um diesen<br />
Strom in seinem lokalen Netz zu haben. Dieser liegt bei etwa 11<br />
Rappen pro Kilowattstunde. Sollten die lokalen EVU der Swissgrid<br />
nicht den Strompreis zahlen, den sie tatsächlich mit der<br />
KEV einsparen?<br />
22.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
x 13.3255 n Ip. Girod. Sicherstellung der Stilllegungs- und<br />
Entsorgungskosten für das KKW Mühleberg (22.03.2013)<br />
In Artikel 32 der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung<br />
(SEFV) wird vorgeschrieben, dass für die Fonds-Äufnung eine<br />
Betriebsdauer von 40 Jahren angenommen wird.<br />
Im März 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht, die<br />
beantragte befristete Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks<br />
Mühleberg nicht aufzuheben, sondern nur bis Juni 2013 zu verlängern.<br />
Somit hat das Kernkraftwerk Mühleberg heute keine<br />
rechtskräftige unbefristete Betriebsbewilligung.<br />
Das Kernkraftwerk Mühleberg wurde 1972 in Betrieb genommen<br />
und überschritt im Jahr 2012 die 40-Jahres-Grenze.<br />
Gemäss der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung<br />
hätten die Fonds Ende 2012 für Mühleberg geäufnet sein sollen<br />
(Zielsumme: 1463 Millionen <strong>Schweizer</strong>franken). Doch die<br />
Summe wurde weder von der BKW bezahlt noch vom Bundesamt<br />
für Energie von der BKW verlangt. Es fehlen somit zum<br />
heutigen Zeitpunkt etwa 600 Millionen <strong>Schweizer</strong>franken für die<br />
Stilllegung und Entsorgung des Kernkraftwerks Mühleberg.<br />
Weshalb wurde die gesetzliche Bestimmung nach Artikel 32 der<br />
SEFV im Fall von Mühleberg nicht vollzogen?<br />
Mitunterzeichnende: Hodgers, Leuenberger-Genève, Trede,<br />
van Singer (4)<br />
22.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
x 13.3256 n Ip. Girod. Fragwürdiges Engagement des Bundesrates<br />
für transadriatische Gaspipeline (22.03.2013)<br />
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<br />
1. Die IEA hat 2011 und 2012 in Bern betont, dass ab 2017<br />
keine neue Infrastruktur für fossile Energien aufgebaut werden<br />
darf, wenn wir die 2-Grad-Erwärmungsgrenze global nicht überschreiten<br />
wollen. Die Schweiz trägt dieses 2-Grad-Ziel international<br />
und national mit. Wie ist es somit zu verantworten, dass<br />
sich die offizielle Schweiz trotzdem für die transadriatische Gaspipeline<br />
(TAP) einsetzt?<br />
2. Die offizielle Schweiz hat sich vergeblich bei Iran für einen<br />
Gasvertrag eingesetzt, der Bundesrat unterstützt die bündnerische<br />
Repower beim Bau eines Kohlekraftwerkes in Italien, und<br />
nun werden bei Aserbaidschan Türklinken geputzt. Wie können<br />
solche Projekte, die nicht nur äusserst klimaschädlich, sondern<br />
auch in Bezug auf Menschenrechte, Sozialstandards und Korruption<br />
äusserst fragwürdig sind, durch die offizielle Schweiz<br />
unterstützt werden? Auf welche Verfassungs- und Gesetzesgrundlagen<br />
stützt sich dieses Engagement ab? Wurde die APK<br />
über diese Auslandaktivitäten informiert und befragt?<br />
3. Was ist das Hauptmotiv für die offizielle Schweiz, das TAP-<br />
Projekt so massiv zu unterstützen?<br />
4. Diese neue Pipeline würde primär Italien versorgen. Die heutige<br />
Nord-Süd-Leitung erlaubt momentan keinen Süd-Nord-<br />
Transport, und ob dies je der Fall sein, wird ist unsicher. Europa<br />
ist heute ausreichend mit Erdgas versorgt, und die EU hat den<br />
Ausstieg aus den fossilen Energien beschlossen. Der Bedarf<br />
wird also längerfristig nicht zu-, sondern abnehmen. Wo liegt<br />
also das ökonomische Interesse?<br />
5. Falls erhofft wird, dass damit insbesondere russisches Erdgas<br />
aufgrund zusätzlicher Konkurrenz künftig preisgünstiger zu<br />
haben sein wird: Weshalb soll Aserbaidschan die Preise von<br />
Russland unterbieten? Wie wurde der Umstand gewichtet, dass<br />
weltweit das Angebot von verflüssigtem Erdgas (LNG) massiv<br />
erhöht wird und somit der Wettbewerb auch ohne neue Pipeline<br />
spielt?<br />
6. Inwiefern wird die Versorgungssicherheit verbessert, wenn<br />
man weitere Leitungen aus vergleichbar unsicheren Ländern<br />
nach Westeuropa legt?<br />
7. Wenn das TAP-Konsortium rund um die Axpo den Zuschlag<br />
erhalten würde, müsste dann die Axpo das Projekt aus politischen<br />
Gründen auch bauen, oder wäre die Axpo frei, eine<br />
erneute Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durchzuführen? Würde<br />
der Bund einspringen, falls sich die TAP als nichtamortisierbare<br />
Fehlinvestition entpuppt?<br />
Mitunterzeichnende: Glättli, Hodgers, John-Calame, Leuenberger-Genève,<br />
Thorens Goumaz, Trede, Vischer Daniel (7)<br />
29.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
13.3257 n Ip. Friedl. Grossstaudammprojekt im Mekong-<br />
Delta. Widerspruch zu den Zielen der <strong>Schweizer</strong><br />
Entwicklungszusammenarbeit (22.03.2013)<br />
Laos hat ohne Zustimmung der Mekong River Commission<br />
(MRC) mit Vorarbeiten für den ersten Grossstaudamm im<br />
Unterlauf des Mekong-Flusses, den Xayaburi-Damm, begonnen,<br />
bevor die Risiken über die Auswirkungen des Dammes<br />
seriös abgeklärt sind. Dies könnte zu einem internationalen<br />
Konflikt um Wasser in der Region führen. In Gefahr sind die<br />
Nahrungsgrundlage für Millionen von Menschen, der gesellschaftliche<br />
Zusammenhalt und das politische Gleichgewicht der