Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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angebracht werden, wie sie bereits für Kaninchenfleisch oder<br />
importierte Eier aus Legebatterien existiert.<br />
Ich erlaube mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:<br />
1. Kann für importiertes Fleisch eine entsprechende Kennzeichnungspflicht<br />
durchgesetzt werden, damit die Konsumentinnen<br />
und Konsumenten darüber informiert werden, dass die schweizerischen<br />
Tierschutzbestimmungen nicht eingehalten werden<br />
bzw. dass sie bei entsprechendem Nachweis eingehalten werden?<br />
2. Wenn die Kennzeichnung für bestimmte Fleischprodukte<br />
nicht möglich ist, was schlägt der Bundesrat vor, damit die Konsumentinnen<br />
und Konsumenten wissen, was sie essen?<br />
3. Wie beabsichtigt der Bundesrat Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes<br />
(LwG) in Zeiten globalisierten Fleischhandels<br />
und weltweiter intensiver Nutztierproduktion unter Missachtung<br />
des Tierwohls anzuwenden?<br />
4. Wenn Artikel 18 LwG nicht angewendet werden kann, wozu<br />
dient der Artikel dann?<br />
01.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
x 13.3035 n Ip. Aubert. Generelle Altersvorsorge für<br />
Kulturschaffende (06.03.2013)<br />
Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind gemäss Artikel 9 des<br />
Kulturförderungsgesetzes 12 Prozent der vom Bundesamt für<br />
Kultur oder von Pro Helvetia gewährten Finanzhilfen für Kulturschaffende<br />
an deren Pensionskasse zu überweisen. Einige<br />
Kantone und Städte haben ähnliche Bestimmungen festgelegt<br />
oder werden dies in Kürze tun.<br />
Im Bereich der Altersvorsorge sind Künstlerinnen und Künstler<br />
sowie andere Kulturschaffende schlechtergestellt gegenüber<br />
Angestellten mit einem regelmässigen Einkommen. So sind<br />
Arbeitgeber in den meisten Fällen aufgrund der begrenzten<br />
Dauer der Einsätze und der Höhe der Bezahlung nicht verpflichtet,<br />
Beiträge an die berufliche Altersvorsorge zu leisten.<br />
Der Bundesrat hat sich indessen der Frage der betroffenen<br />
Anstellungen und Einsätze angenommen und in Artikel 1k der<br />
Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und<br />
Invalidenvorsorge die Möglichkeit geschaffen, dass mehrere<br />
aufeinanderfolgende Anstellungen beim gleichen Arbeitgeber<br />
mit einer Dauer von insgesamt mehr als drei Monaten zusammengefasst<br />
werden, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
der obligatorischen Versicherung unterstellt werden.<br />
Was die Beiträge an die erste Säule angeht, sind die Arbeitgeber<br />
durch Artikel 34d der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />
verpflichtet, ihren Beitrag auch dann<br />
zu leisten, wenn der massgebende Lohn 2300 Franken nicht<br />
übersteigt.<br />
Es stellt sich jedoch heraus, dass sehr wenige Kulturschaffende<br />
in eine Pensionskasse einzahlen. Mit Eintritt in das Rentenalter<br />
leben sie lediglich von der AHV-Rente. Man muss jedoch hervorheben,<br />
dass sich viele Arbeitgeber, vor allem im Bereich der<br />
Bühnenkunst, für die Versicherung bei einer Pensionskasse<br />
entschieden haben, in der sie ab dem ersten Lohnfranken einen<br />
Beitrag bezahlen. Es gibt fünf dieser Kassen, vier davon in der<br />
Deutschschweiz. Diese Kassen werden auf nationaler Ebene im<br />
"Netzwerk Vorsorge Kultur" zusammengefasst.<br />
Infolgedessen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:<br />
1. Beabsichtigt er, die berufliche Vorsorge selbstständigerwerbender<br />
Kulturschaffender der obligatorischen Versicherung zu<br />
unterstellen? Diese Möglichkeit wäre nach Artikel 3 des Bundesgesetzes<br />
über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und<br />
Invalidenvorsorge (BVG) gegeben.<br />
2. Plant er, von seinem Recht Gebrauch zu machen, die Versicherungspflicht<br />
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in<br />
Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen<br />
gemäss Artikel 2 Absatz 4 BVG zu regeln und angestellte Kulturschaffende<br />
ab dem ersten Lohnfranken der obligatorischen<br />
Versicherung zu unterstellen, auch wenn die Ansätze für Altersgutschriften<br />
angepasst werden?<br />
3. Beabsichtigt er, Stipendien und Preise der Kulturschaffenden<br />
ebenfalls der Sozialversicherungspflicht zu unterstellen?<br />
Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Amarelle, Carobbio<br />
Guscetti, Chopard-Acklin, Fehr Hans-Jürg, Friedl, Gysi, Heim,<br />
Kiener Nellen, Pardini, Reynard, Rossini, Schenker Silvia,<br />
Schneider Schüttel, Schwaab, Tornare, Voruz (17)<br />
08.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
13.3036 n Mo. Buttet. Obst- und Gemüsehandel. Förderung<br />
der <strong>Schweizer</strong> Marktteilnehmer (06.03.2013)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen<br />
zu ergreifen, damit die vom Bund bereitgestellten Fördermittel<br />
für <strong>Schweizer</strong> Marktteilnehmer auf den internationalen Obstund<br />
Gemüsemessen mindestens so hoch sind wie die von der<br />
Schweiz aufgewendeten Mittel für die Unterstützung des<br />
Imports von Produkten aus Entwicklungsländern.<br />
Mitunterzeichnende: Amherd, Darbellay, Favre Laurent, Germanier,<br />
Gschwind, Pezzatti, Regazzi, Ritter (8)<br />
01.05.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
13.3037 n Mo. (Ribaux) Feller. Strafverfahren. Angemessenere<br />
Untersuchungen und wirksamere Verfolgung<br />
(06.03.2013)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Revision<br />
der <strong>Schweizer</strong>ischen Strafprozessordnung (StPO) vorzulegen,<br />
um die Untersuchungen zu vereinfachen und die<br />
Verfolgung effizienter zu gestalten.<br />
Mitunterzeichnende: Barthassat, Buttet, Chevalley, Derder, Feller,<br />
Fiala, Français, Gössi, Gschwind, Maire Jacques-André,<br />
Moret, Perrin, Pezzatti, Regazzi, Reynard, Tornare (16)<br />
01.05.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Der Vorstoss wird übernommen durch<br />
Herr Feller.<br />
x 13.3038 n Ip. Sozialdemokratische<br />
Fraktion. Gefahrenguttransporte. Verlagerungspolitik im<br />
Binnenverkehr (06.03.2013)<br />
1. <strong>Teil</strong>t der Bundesrat die Ansicht, dass Gefahrengüter ein<br />
besonders sensibles Gut sind, welches vom Risiko her auf die<br />
Schiene gehört?<br />
2. <strong>Teil</strong>t er die Ansicht, dass es keine gute Entwicklung wäre,<br />
wenn es aus Kostengründen zu einer zunehmenden Verlagerung<br />
der Gefahrengüter von der Schiene auf die Strasse käme?<br />
3. Wieso kennt nur die Schiene einen "Gefahrengüterzuschlag",<br />
nicht aber die Strasse?<br />
4. Was sieht er vor, um einer Verlagerung gefährlicher Güter<br />
von der Schiene auf die Strasse entgegenzuwirken?