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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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angebracht werden, wie sie bereits für Kaninchenfleisch oder<br />

importierte Eier aus Legebatterien existiert.<br />

Ich erlaube mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:<br />

1. Kann für importiertes Fleisch eine entsprechende Kennzeichnungspflicht<br />

durchgesetzt werden, damit die Konsumentinnen<br />

und Konsumenten darüber informiert werden, dass die schweizerischen<br />

Tierschutzbestimmungen nicht eingehalten werden<br />

bzw. dass sie bei entsprechendem Nachweis eingehalten werden?<br />

2. Wenn die Kennzeichnung für bestimmte Fleischprodukte<br />

nicht möglich ist, was schlägt der Bundesrat vor, damit die Konsumentinnen<br />

und Konsumenten wissen, was sie essen?<br />

3. Wie beabsichtigt der Bundesrat Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes<br />

(LwG) in Zeiten globalisierten Fleischhandels<br />

und weltweiter intensiver Nutztierproduktion unter Missachtung<br />

des Tierwohls anzuwenden?<br />

4. Wenn Artikel 18 LwG nicht angewendet werden kann, wozu<br />

dient der Artikel dann?<br />

01.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

x 13.3035 n Ip. Aubert. Generelle Altersvorsorge für<br />

Kulturschaffende (06.03.2013)<br />

Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind gemäss Artikel 9 des<br />

Kulturförderungsgesetzes 12 Prozent der vom Bundesamt für<br />

Kultur oder von Pro Helvetia gewährten Finanzhilfen für Kulturschaffende<br />

an deren Pensionskasse zu überweisen. Einige<br />

Kantone und Städte haben ähnliche Bestimmungen festgelegt<br />

oder werden dies in Kürze tun.<br />

Im Bereich der Altersvorsorge sind Künstlerinnen und Künstler<br />

sowie andere Kulturschaffende schlechtergestellt gegenüber<br />

Angestellten mit einem regelmässigen Einkommen. So sind<br />

Arbeitgeber in den meisten Fällen aufgrund der begrenzten<br />

Dauer der Einsätze und der Höhe der Bezahlung nicht verpflichtet,<br />

Beiträge an die berufliche Altersvorsorge zu leisten.<br />

Der Bundesrat hat sich indessen der Frage der betroffenen<br />

Anstellungen und Einsätze angenommen und in Artikel 1k der<br />

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und<br />

Invalidenvorsorge die Möglichkeit geschaffen, dass mehrere<br />

aufeinanderfolgende Anstellungen beim gleichen Arbeitgeber<br />

mit einer Dauer von insgesamt mehr als drei Monaten zusammengefasst<br />

werden, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

der obligatorischen Versicherung unterstellt werden.<br />

Was die Beiträge an die erste Säule angeht, sind die Arbeitgeber<br />

durch Artikel 34d der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />

verpflichtet, ihren Beitrag auch dann<br />

zu leisten, wenn der massgebende Lohn 2300 Franken nicht<br />

übersteigt.<br />

Es stellt sich jedoch heraus, dass sehr wenige Kulturschaffende<br />

in eine Pensionskasse einzahlen. Mit Eintritt in das Rentenalter<br />

leben sie lediglich von der AHV-Rente. Man muss jedoch hervorheben,<br />

dass sich viele Arbeitgeber, vor allem im Bereich der<br />

Bühnenkunst, für die Versicherung bei einer Pensionskasse<br />

entschieden haben, in der sie ab dem ersten Lohnfranken einen<br />

Beitrag bezahlen. Es gibt fünf dieser Kassen, vier davon in der<br />

Deutschschweiz. Diese Kassen werden auf nationaler Ebene im<br />

"Netzwerk Vorsorge Kultur" zusammengefasst.<br />

Infolgedessen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:<br />

1. Beabsichtigt er, die berufliche Vorsorge selbstständigerwerbender<br />

Kulturschaffender der obligatorischen Versicherung zu<br />

unterstellen? Diese Möglichkeit wäre nach Artikel 3 des Bundesgesetzes<br />

über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und<br />

Invalidenvorsorge (BVG) gegeben.<br />

2. Plant er, von seinem Recht Gebrauch zu machen, die Versicherungspflicht<br />

für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in<br />

Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen<br />

gemäss Artikel 2 Absatz 4 BVG zu regeln und angestellte Kulturschaffende<br />

ab dem ersten Lohnfranken der obligatorischen<br />

Versicherung zu unterstellen, auch wenn die Ansätze für Altersgutschriften<br />

angepasst werden?<br />

3. Beabsichtigt er, Stipendien und Preise der Kulturschaffenden<br />

ebenfalls der Sozialversicherungspflicht zu unterstellen?<br />

Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Amarelle, Carobbio<br />

Guscetti, Chopard-Acklin, Fehr Hans-Jürg, Friedl, Gysi, Heim,<br />

Kiener Nellen, Pardini, Reynard, Rossini, Schenker Silvia,<br />

Schneider Schüttel, Schwaab, Tornare, Voruz (17)<br />

08.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

13.3036 n Mo. Buttet. Obst- und Gemüsehandel. Förderung<br />

der <strong>Schweizer</strong> Marktteilnehmer (06.03.2013)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen<br />

zu ergreifen, damit die vom Bund bereitgestellten Fördermittel<br />

für <strong>Schweizer</strong> Marktteilnehmer auf den internationalen Obstund<br />

Gemüsemessen mindestens so hoch sind wie die von der<br />

Schweiz aufgewendeten Mittel für die Unterstützung des<br />

Imports von Produkten aus Entwicklungsländern.<br />

Mitunterzeichnende: Amherd, Darbellay, Favre Laurent, Germanier,<br />

Gschwind, Pezzatti, Regazzi, Ritter (8)<br />

01.05.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

13.3037 n Mo. (Ribaux) Feller. Strafverfahren. Angemessenere<br />

Untersuchungen und wirksamere Verfolgung<br />

(06.03.2013)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Revision<br />

der <strong>Schweizer</strong>ischen Strafprozessordnung (StPO) vorzulegen,<br />

um die Untersuchungen zu vereinfachen und die<br />

Verfolgung effizienter zu gestalten.<br />

Mitunterzeichnende: Barthassat, Buttet, Chevalley, Derder, Feller,<br />

Fiala, Français, Gössi, Gschwind, Maire Jacques-André,<br />

Moret, Perrin, Pezzatti, Regazzi, Reynard, Tornare (16)<br />

01.05.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

21.06.2013 Nationalrat. Der Vorstoss wird übernommen durch<br />

Herr Feller.<br />

x 13.3038 n Ip. Sozialdemokratische<br />

Fraktion. Gefahrenguttransporte. Verlagerungspolitik im<br />

Binnenverkehr (06.03.2013)<br />

1. <strong>Teil</strong>t der Bundesrat die Ansicht, dass Gefahrengüter ein<br />

besonders sensibles Gut sind, welches vom Risiko her auf die<br />

Schiene gehört?<br />

2. <strong>Teil</strong>t er die Ansicht, dass es keine gute Entwicklung wäre,<br />

wenn es aus Kostengründen zu einer zunehmenden Verlagerung<br />

der Gefahrengüter von der Schiene auf die Strasse käme?<br />

3. Wieso kennt nur die Schiene einen "Gefahrengüterzuschlag",<br />

nicht aber die Strasse?<br />

4. Was sieht er vor, um einer Verlagerung gefährlicher Güter<br />

von der Schiene auf die Strasse entgegenzuwirken?

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