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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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150<br />

Mitunterzeichnende: Allemann, Amarelle, Aubert, Birrer-Heimo,<br />

Chopard-Acklin, Fässler Hildegard, Fehr Hans-Jürg, Feri<br />

Yvonne, Glättli, Gysi, Hardegger, Heim, Jans, Kiener Nellen,<br />

Nussbaumer, Piller Carrard, Reynard, Schelbert, Schneider<br />

Schüttel, Semadeni, Steiert, Voruz, Wermuth (23)<br />

15.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

12.3439 n Po. Badran Jacqueline. Überprüfung der Rechnungslegungsvorschriften<br />

für Immobilien im Rahmen des<br />

BVG (06.06.2012)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, welche Auswirkungen<br />

die Rechnungslegungsvorschriften im Rahmen des BVG,<br />

wonach Immobilien nach dem Verkehrswert geführt werden<br />

müssen, auf die Mieten und Immobilienpreise haben. Gleichzeitig<br />

soll geprüft werden, was eine Rückkehr zur Rechnungslegung<br />

nach dem Anlagewert für Auswirkungen hätte, wobei der<br />

Verkehrswert in Form einer Schattenrechnung im Sinne der<br />

Transparenz periodisch weitergeführt werden könnte.<br />

Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Allemann, Amarelle,<br />

Aubert, Birrer-Heimo, Chopard-Acklin, Fässler Hildegard, Fehr<br />

Hans-Jürg, Feri Yvonne, Glättli, Gysi, Hardegger, Heim, Jans,<br />

Kiener Nellen, Nussbaumer, Piller Carrard, Quadranti, Reynard,<br />

Schelbert, Schneider Schüttel, Semadeni, Steiert, Voruz,<br />

Wermuth (25)<br />

15.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

x 12.3440 n Ip. (Fässler Hildegard) Jans. Vermeidung der<br />

doppelten Nichtbesteuerung (06.06.2012)<br />

Die Europäische Kommission hat in einer öffentlichen Konsultation<br />

der doppelten Nichtbesteuerung den Kampf angesagt.<br />

Diese liegt vor, wenn grenzübergreifend tätige Unternehmen<br />

Diskrepanzen zwischen den nationalen Steuersystemen nutzen,<br />

um sich ihren Steuerpflichten zu entziehen. Die doppelte<br />

Nichtbesteuerung untergräbt die gerechte Lastenverteilung im<br />

Steuerbereich und verleiht Unternehmen, welche entsprechende<br />

Schlupflöcher ausnutzen, einen ungerechtfertigten<br />

Wettbewerbsvorteil.<br />

1. Bildet es für den Bundesrat ein Ziel, für grenzübergreifend<br />

tätige Unternehmen die doppelte Nichtbesteuerung in Bezug<br />

auf den gleichen Gegenstand und für den gleichen Zeitraum zu<br />

vermeiden? Unterstützt er entsprechende Bestrebungen der EU<br />

und der OECD?<br />

2. Sind ihm Fälle bekannt, bei denen ein firmeninterner Zinsabzug<br />

den steuerbaren Gewinn so vermindert, dass grenzüberschreitend<br />

tätige Unternehmen damit die doppelte<br />

Nichtbesteuerung solcher Erträge erreichen?<br />

3. Kommt es zu einer doppelten Nichtbesteuerung, wenn Finanzinstrumente<br />

im einen Staat als Schulden und im anderen Staat<br />

als Eigenkapital qualifiziert werden?<br />

4. Führen Doppelbesteuerungsabkommen zur doppelten Nichtbesteuerung,<br />

wenn Betriebsstätten unterschiedlich definiert<br />

sind oder wenn die nationale Gesetzgebung bestimmte Einkünfte<br />

von der Besteuerung gänzlich befreit?<br />

5. Informiert die Schweiz betroffene Partnerstaaten systematisch<br />

über Absprachen der Steuerbehörden mit grenzübergreifend<br />

tätigen Unternehmen über die Anwendung von<br />

Verrechnungspreisen auf konzerninterne Transaktionen, um<br />

eine doppelte Nichtbesteuerung auszuschliessen?<br />

6. Wie gross ist das Risiko der doppelten Nichtbesteuerung<br />

gegenüber Staaten, welche nicht über geeignete Regelungen<br />

und Behörden verfügen, um Verrechnungspreise für Transaktionen<br />

mit verbundenen Unternehmen in Ländern ohne oder mit<br />

niedriger Besteuerung steuerlich zu beurteilen?<br />

7. Kann es zu einer doppelten Nichtbesteuerung kommen,<br />

wenn der Abzug von Zinsen auf Fremdkapital erlaubt wird, das<br />

Einkünfte finanziert, die in einem anderen Staat kaum besteuert<br />

werden?<br />

8. Der Bundesrat erwägt gegenwärtig, Zins- und Lizenzerträge<br />

steuerlich anders zu behandeln als aktive Einkünfte; könnte<br />

dies die doppelte Nichtbesteuerung erleichtern?<br />

9. Schafft das aktuelle Rechnungslegungsrecht ausreichend<br />

Transparenz, damit der Versuch zur doppelten Nichtbesteuerung<br />

effizient aufgedeckt werden kann?<br />

Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Allemann, Amarelle,<br />

Aubert, Badran Jacqueline, Birrer-Heimo, Chopard-Acklin, Fehr<br />

Hans-Jürg, Feri Yvonne, Gysi, Heim, Jans, Kiener Nellen, Maire<br />

Jacques-André, Nussbaumer, Piller Carrard, Reynard, Schelbert,<br />

Schneider Schüttel, Semadeni, Steiert, Tornare, Voruz,<br />

Wermuth (24)<br />

22.08.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

28.09.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

07.03.2013 Nationalrat. Der Vorstoss wird übernommen durch<br />

Herrn Jans.<br />

19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

12.3441 n Ip. Wermuth. Welche Sportverbände sind von der<br />

direkten Bundessteuer befreit? (06.06.2012)<br />

Mit einem Rundschreiben vom 5. Dezember 2008 hat das VBS<br />

die Auslegung der Steuerbefreiungen von der direkten Bundessteuer<br />

für Sportverbände präzisiert. Das Rundschreiben hält<br />

fest: "Die in der Schweiz domizilierten und dem Internationalen<br />

Olympischen Komitee (IOC) angeschlossenen internationalen<br />

Sportverbände sowie deren in der Schweiz domizilierte internationale<br />

Unterverbände (Konföderationen) sind von der direkten<br />

Bundessteuer befreit. Nicht als Unterverbände gelten die jeweiligen<br />

nationalen und regionalen Unterverbände, wie etwa die<br />

schweizerischen Sportverbände. Diese sind somit nicht steuerbefreit."<br />

Gemäss einer Antwort des Zürcher Regierungsrates auf einen<br />

entsprechenden Vorstoss im Kantonsrat (KR 128/2011) ist aber<br />

beispielsweise die Fifa nicht steuerbefreit, obwohl Fussball ein<br />

olympischer Sport ist. Ich bitte daher den Bundesrat um Antwort<br />

auf folgende Fragen:<br />

1. Welche internationalen Sportverbände und Konföderationen<br />

sind gemäss Artikel 56g DBG aktuell von der direkten Bundessteuer<br />

befreit?<br />

2. Gibt es Verbände oder Konföderationen, die in den letzten<br />

fünf Jahren neu von der direkten Bundessteuer befreit wurden<br />

oder dieses Privileg verloren haben? Wenn ja, welche und<br />

warum?<br />

3. Welches sind die genauen Kriterien für die Steuerbefreiung,<br />

die die ESTV in ihren Kreisschreiben sowie "mehrere ausführliche<br />

Praxishinweise der <strong>Schweizer</strong>ischen Steuerkonferenz"<br />

(Antwort des Bundesrates auf die Motion 11.4067) präzisieren?<br />

4. In welchen Abständen erfolgt in den Kantonen eine Re-Evaluation<br />

der Steuerbefreiung?<br />

5. Wie überprüft der Bund die korrekte Anwendung von Artikel<br />

56g DBG bei den Kantonen, insbesondere mit Blick auf die<br />

internationalen Sportverbände und Konföderationen?<br />

6. Wie hoch ist der jährliche Ausfall an Einnahmen bei der direkten<br />

Bundessteuer infolge von Steuerbefreiungen gemäss Artikel

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