Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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150<br />
Mitunterzeichnende: Allemann, Amarelle, Aubert, Birrer-Heimo,<br />
Chopard-Acklin, Fässler Hildegard, Fehr Hans-Jürg, Feri<br />
Yvonne, Glättli, Gysi, Hardegger, Heim, Jans, Kiener Nellen,<br />
Nussbaumer, Piller Carrard, Reynard, Schelbert, Schneider<br />
Schüttel, Semadeni, Steiert, Voruz, Wermuth (23)<br />
15.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
12.3439 n Po. Badran Jacqueline. Überprüfung der Rechnungslegungsvorschriften<br />
für Immobilien im Rahmen des<br />
BVG (06.06.2012)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, welche Auswirkungen<br />
die Rechnungslegungsvorschriften im Rahmen des BVG,<br />
wonach Immobilien nach dem Verkehrswert geführt werden<br />
müssen, auf die Mieten und Immobilienpreise haben. Gleichzeitig<br />
soll geprüft werden, was eine Rückkehr zur Rechnungslegung<br />
nach dem Anlagewert für Auswirkungen hätte, wobei der<br />
Verkehrswert in Form einer Schattenrechnung im Sinne der<br />
Transparenz periodisch weitergeführt werden könnte.<br />
Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Allemann, Amarelle,<br />
Aubert, Birrer-Heimo, Chopard-Acklin, Fässler Hildegard, Fehr<br />
Hans-Jürg, Feri Yvonne, Glättli, Gysi, Hardegger, Heim, Jans,<br />
Kiener Nellen, Nussbaumer, Piller Carrard, Quadranti, Reynard,<br />
Schelbert, Schneider Schüttel, Semadeni, Steiert, Voruz,<br />
Wermuth (25)<br />
15.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
x 12.3440 n Ip. (Fässler Hildegard) Jans. Vermeidung der<br />
doppelten Nichtbesteuerung (06.06.2012)<br />
Die Europäische Kommission hat in einer öffentlichen Konsultation<br />
der doppelten Nichtbesteuerung den Kampf angesagt.<br />
Diese liegt vor, wenn grenzübergreifend tätige Unternehmen<br />
Diskrepanzen zwischen den nationalen Steuersystemen nutzen,<br />
um sich ihren Steuerpflichten zu entziehen. Die doppelte<br />
Nichtbesteuerung untergräbt die gerechte Lastenverteilung im<br />
Steuerbereich und verleiht Unternehmen, welche entsprechende<br />
Schlupflöcher ausnutzen, einen ungerechtfertigten<br />
Wettbewerbsvorteil.<br />
1. Bildet es für den Bundesrat ein Ziel, für grenzübergreifend<br />
tätige Unternehmen die doppelte Nichtbesteuerung in Bezug<br />
auf den gleichen Gegenstand und für den gleichen Zeitraum zu<br />
vermeiden? Unterstützt er entsprechende Bestrebungen der EU<br />
und der OECD?<br />
2. Sind ihm Fälle bekannt, bei denen ein firmeninterner Zinsabzug<br />
den steuerbaren Gewinn so vermindert, dass grenzüberschreitend<br />
tätige Unternehmen damit die doppelte<br />
Nichtbesteuerung solcher Erträge erreichen?<br />
3. Kommt es zu einer doppelten Nichtbesteuerung, wenn Finanzinstrumente<br />
im einen Staat als Schulden und im anderen Staat<br />
als Eigenkapital qualifiziert werden?<br />
4. Führen Doppelbesteuerungsabkommen zur doppelten Nichtbesteuerung,<br />
wenn Betriebsstätten unterschiedlich definiert<br />
sind oder wenn die nationale Gesetzgebung bestimmte Einkünfte<br />
von der Besteuerung gänzlich befreit?<br />
5. Informiert die Schweiz betroffene Partnerstaaten systematisch<br />
über Absprachen der Steuerbehörden mit grenzübergreifend<br />
tätigen Unternehmen über die Anwendung von<br />
Verrechnungspreisen auf konzerninterne Transaktionen, um<br />
eine doppelte Nichtbesteuerung auszuschliessen?<br />
6. Wie gross ist das Risiko der doppelten Nichtbesteuerung<br />
gegenüber Staaten, welche nicht über geeignete Regelungen<br />
und Behörden verfügen, um Verrechnungspreise für Transaktionen<br />
mit verbundenen Unternehmen in Ländern ohne oder mit<br />
niedriger Besteuerung steuerlich zu beurteilen?<br />
7. Kann es zu einer doppelten Nichtbesteuerung kommen,<br />
wenn der Abzug von Zinsen auf Fremdkapital erlaubt wird, das<br />
Einkünfte finanziert, die in einem anderen Staat kaum besteuert<br />
werden?<br />
8. Der Bundesrat erwägt gegenwärtig, Zins- und Lizenzerträge<br />
steuerlich anders zu behandeln als aktive Einkünfte; könnte<br />
dies die doppelte Nichtbesteuerung erleichtern?<br />
9. Schafft das aktuelle Rechnungslegungsrecht ausreichend<br />
Transparenz, damit der Versuch zur doppelten Nichtbesteuerung<br />
effizient aufgedeckt werden kann?<br />
Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Allemann, Amarelle,<br />
Aubert, Badran Jacqueline, Birrer-Heimo, Chopard-Acklin, Fehr<br />
Hans-Jürg, Feri Yvonne, Gysi, Heim, Jans, Kiener Nellen, Maire<br />
Jacques-André, Nussbaumer, Piller Carrard, Reynard, Schelbert,<br />
Schneider Schüttel, Semadeni, Steiert, Tornare, Voruz,<br />
Wermuth (24)<br />
22.08.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
28.09.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
07.03.2013 Nationalrat. Der Vorstoss wird übernommen durch<br />
Herrn Jans.<br />
19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
12.3441 n Ip. Wermuth. Welche Sportverbände sind von der<br />
direkten Bundessteuer befreit? (06.06.2012)<br />
Mit einem Rundschreiben vom 5. Dezember 2008 hat das VBS<br />
die Auslegung der Steuerbefreiungen von der direkten Bundessteuer<br />
für Sportverbände präzisiert. Das Rundschreiben hält<br />
fest: "Die in der Schweiz domizilierten und dem Internationalen<br />
Olympischen Komitee (IOC) angeschlossenen internationalen<br />
Sportverbände sowie deren in der Schweiz domizilierte internationale<br />
Unterverbände (Konföderationen) sind von der direkten<br />
Bundessteuer befreit. Nicht als Unterverbände gelten die jeweiligen<br />
nationalen und regionalen Unterverbände, wie etwa die<br />
schweizerischen Sportverbände. Diese sind somit nicht steuerbefreit."<br />
Gemäss einer Antwort des Zürcher Regierungsrates auf einen<br />
entsprechenden Vorstoss im Kantonsrat (KR 128/2011) ist aber<br />
beispielsweise die Fifa nicht steuerbefreit, obwohl Fussball ein<br />
olympischer Sport ist. Ich bitte daher den Bundesrat um Antwort<br />
auf folgende Fragen:<br />
1. Welche internationalen Sportverbände und Konföderationen<br />
sind gemäss Artikel 56g DBG aktuell von der direkten Bundessteuer<br />
befreit?<br />
2. Gibt es Verbände oder Konföderationen, die in den letzten<br />
fünf Jahren neu von der direkten Bundessteuer befreit wurden<br />
oder dieses Privileg verloren haben? Wenn ja, welche und<br />
warum?<br />
3. Welches sind die genauen Kriterien für die Steuerbefreiung,<br />
die die ESTV in ihren Kreisschreiben sowie "mehrere ausführliche<br />
Praxishinweise der <strong>Schweizer</strong>ischen Steuerkonferenz"<br />
(Antwort des Bundesrates auf die Motion 11.4067) präzisieren?<br />
4. In welchen Abständen erfolgt in den Kantonen eine Re-Evaluation<br />
der Steuerbefreiung?<br />
5. Wie überprüft der Bund die korrekte Anwendung von Artikel<br />
56g DBG bei den Kantonen, insbesondere mit Blick auf die<br />
internationalen Sportverbände und Konföderationen?<br />
6. Wie hoch ist der jährliche Ausfall an Einnahmen bei der direkten<br />
Bundessteuer infolge von Steuerbefreiungen gemäss Artikel