Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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Sprecher: Schwander<br />
23.11.2011 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
x 11.3836 n Ip. Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen<br />
Volkspartei. Schutz der Privatsphäre von <strong>Schweizer</strong> Bürgerinnen<br />
und Bürgern (26.09.2011)<br />
Diesen Sommer hat ein <strong>Schweizer</strong> Bürger festgestellt, dass<br />
eine französische Polizeibehörde - die Gendarmerie nationale -<br />
dank Schengen auf seine Personendaten zugreifen kann.<br />
Die betreffende Person hat im Dezember 2007 an der Waffenbörse<br />
von Lausanne zwei Faustfeuerwaffen gekauft, eine für<br />
sich, die andere für einen Freund aus Genf, der nicht vor Ort<br />
einen Waffenerwerbsschein erhalten konnte. Damals war es<br />
noch möglich, mit einem Schein mehrere Waffen zu erwerben<br />
und eine davon gleich wieder einer anderen Person abzutreten,<br />
wenn die Abtretung gestützt auf einen Vertrag erfolgte.<br />
Als die betreffende Person dieses Jahr aus den Ferien zurückkehrte,<br />
wurde sie von der Gendarmerie von Besançon kontaktiert.<br />
Diese eröffnete ihr, dass die Waffe für eine Straftat<br />
eingesetzt worden sei und dass die französische Polizei - dank<br />
Schengen - direkt auf die Daten des letzten bekannten Eigentümers<br />
der Waffe habe zugreifen können, ohne dass eine Anfrage<br />
bei der <strong>Schweizer</strong> Polizei (weder auf kantonaler Ebene noch<br />
auf Bundesebene) nötig gewesen sei.<br />
Die betreffende Person hat der französischen Polizei bereitwillig<br />
die nötigen Auskünfte erteilt. Sie war aber erstaunt darüber,<br />
dass nicht die Kantonspolizei mit ihr Kontakt aufgenommen<br />
hatte. Die Gendarmerie von Besançon hat ihr bestätigt, dass sie<br />
direkten Zugriff auf die <strong>Schweizer</strong> Waffenregister hatte. Ein<br />
Gegenrecht besteht hingegen nicht. Die betroffene Kantonspolizei<br />
hat auf Anfrage hin eingeräumt, dass das Vorgehen für sie<br />
viel komplizierter ist: Sie muss bei der Zentralstelle Waffen in<br />
Bern ein Gesuch stellen, die Zentralstelle ihrerseits reicht dann<br />
beim betreffenden Land ein formelles Gesuch ein.<br />
Offensichtlich haben die <strong>Schweizer</strong> Bürgerinnen und Bürger im<br />
Schengen-Raum keine Privatsphäre, da ausländische Polizeibehörden<br />
ohne jegliche Formalität auf die Personendaten von<br />
<strong>Schweizer</strong>innen und <strong>Schweizer</strong>n zugreifen können.<br />
Ein echtes Gegenrecht besteht hingegen nicht bei diesem Informationsaustausch<br />
zwischen ausländischen und schweizerischen<br />
Polizeibehörden.<br />
So wird der Volkswille missachtet, denn das Volk hat ein nationales<br />
Waffenregister abgelehnt. Doch ausländische Polizeibehörden<br />
können längst auf ein solches Register zugreifen,<br />
während es offiziell nicht existiert.<br />
Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen:<br />
1. um den Schutz der Daten von <strong>Schweizer</strong> Bürgerinnen und<br />
Bürgern tatsächlich zu gewährleisten?<br />
2. um zumindest von den Polizeibehörden der Schengen-Mitgliedstaaten<br />
das Gegenrecht zu erhalten, indem diese ihre<br />
Register den <strong>Schweizer</strong> Polizeibehörden zugänglich machen?<br />
Dies wäre sicherlich ein Vorteil bei der Bekämpfung des Kriminaltourismus,<br />
der in der Schweiz von Tag zu Tag besorgniserregender<br />
wird.<br />
Sprecher: Freysinger<br />
23.11.2011 Antwort des Bundesrates.<br />
23.12.2011 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
17.04.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
11.3837 n Ip. Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen<br />
Volkspartei. Erledigungsstatistik am<br />
Bundesverwaltungsgericht (26.09.2011)<br />
Der Geschäftsbericht 2010 des Bundesverwaltungsgerichtes<br />
zeigt folgende Erledigungsstatistik:<br />
Abteilung I (Infrastruktur, Finanzen, Personen): Eingänge (954);<br />
Ausgänge (824);<br />
Abteilung II (Wirtschaft, Bildung, Wettbewerb): Eingänge (373);<br />
Ausgänge (404);<br />
Abteilung III (Ausländer, Gesundheit, Sozialversicherungen):<br />
Eingänge (2373); Ausgänge (2559);<br />
Abteilung IV (Asyl): Eingänge (2897); Ausgänge (3092);<br />
Abteilung V (Asyl): Eingänge (2292); Ausgänge (2276).<br />
Im Rahmen einer Entlastungsmassnahme erledigte die Abteilung<br />
II von der Abteilung III 34 Verfahren. Diese Erledigungen<br />
sind in der Abteilung III statistisch erfasst. Der Personalbestand<br />
zeigt folgendes Bild:<br />
Abteilung I: 16 Richter; 37 Gerichtsschreiber;<br />
Abteilung II: 14 Richter; 35 Gerichtsschreiber;<br />
Abteilung III: 16 Richter; 52 Gerichtsschreiber;<br />
Abteilung IV: 14 Richter; 46 Gerichtsschreiber;<br />
Abteilung V: 13 Richter; 44 Gerichtsschreiber.<br />
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:<br />
1. Warum weisen die Abteilungen bei ähnlichem Personalbestand<br />
und vergleichbarem Schwierigkeitsgrad der Fälle keine<br />
verhältnismässig gleiche Erledigungsstatistik auf?<br />
2. Wie ist es konkret zu erklären, dass in der Abteilung II trotz<br />
vergleichbarem Schwierigkeitsgrad massiv weniger Fälle erledigt<br />
werden als in allen anderen Abteilungen?<br />
3. Richtet sich die Erledigungsgeschwindigkeit nach der Anzahl<br />
Eingänge?<br />
4. Mit welchen Gesetzes- und Verordnungsänderungen können<br />
Bundesrat und <strong>Parlament</strong> dafür sorgen, dass die Abteilung II<br />
die Abteilungen IV und V auch im Bereich von Asylfällen vermehrt<br />
unterstützt?<br />
Sprecher: Schwander<br />
30.11.2011 Antwort des Bundesrates.<br />
23.12.2011 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
11.3840 n Mo. (Zisyadis) Leuenberger-<br />
Genève. Rohstoffhandelsfirmen regulieren (26.09.2011)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Regulierung von Rohstoffhandelsgesellschaften,<br />
die ihren Sitz oder eine Tochtergesellschaft<br />
in der Schweiz haben, zu erarbeiten.<br />
Diese Regulierung soll folgende Punkte umfassen:<br />
1. Die Rohstoffhandelsgesellschaften sollen als Finanzintermediäre<br />
gelten und dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden.<br />
2. Die Eigentumsverhältnisse dieser Gesellschaften sollen in<br />
den kantonalen Handelsregistern publiziert werden, damit die<br />
Eigentümer und Eigentümerinnen aller Gesellschaften sowie<br />
die Verkettungen in den juristischen Konstruktionen zwischen<br />
ihnen und ihren Unternehmen offengelegt werden.<br />
3. Diese Gesellschaften sollen die Angaben über ihre Beschäftigten<br />
sowie ihren Umsatz, ihre Gewinne und Finanzierungskosten<br />
wie auch ihr Steueraufkommen, jeweils gegliedert nach<br />
Tochtergesellschaften und nach Ländern, publizieren müssen.