14.05.2014 Aufrufe

Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

81<br />

Sprecher: Schwander<br />

23.11.2011 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

x 11.3836 n Ip. Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen<br />

Volkspartei. Schutz der Privatsphäre von <strong>Schweizer</strong> Bürgerinnen<br />

und Bürgern (26.09.2011)<br />

Diesen Sommer hat ein <strong>Schweizer</strong> Bürger festgestellt, dass<br />

eine französische Polizeibehörde - die Gendarmerie nationale -<br />

dank Schengen auf seine Personendaten zugreifen kann.<br />

Die betreffende Person hat im Dezember 2007 an der Waffenbörse<br />

von Lausanne zwei Faustfeuerwaffen gekauft, eine für<br />

sich, die andere für einen Freund aus Genf, der nicht vor Ort<br />

einen Waffenerwerbsschein erhalten konnte. Damals war es<br />

noch möglich, mit einem Schein mehrere Waffen zu erwerben<br />

und eine davon gleich wieder einer anderen Person abzutreten,<br />

wenn die Abtretung gestützt auf einen Vertrag erfolgte.<br />

Als die betreffende Person dieses Jahr aus den Ferien zurückkehrte,<br />

wurde sie von der Gendarmerie von Besançon kontaktiert.<br />

Diese eröffnete ihr, dass die Waffe für eine Straftat<br />

eingesetzt worden sei und dass die französische Polizei - dank<br />

Schengen - direkt auf die Daten des letzten bekannten Eigentümers<br />

der Waffe habe zugreifen können, ohne dass eine Anfrage<br />

bei der <strong>Schweizer</strong> Polizei (weder auf kantonaler Ebene noch<br />

auf Bundesebene) nötig gewesen sei.<br />

Die betreffende Person hat der französischen Polizei bereitwillig<br />

die nötigen Auskünfte erteilt. Sie war aber erstaunt darüber,<br />

dass nicht die Kantonspolizei mit ihr Kontakt aufgenommen<br />

hatte. Die Gendarmerie von Besançon hat ihr bestätigt, dass sie<br />

direkten Zugriff auf die <strong>Schweizer</strong> Waffenregister hatte. Ein<br />

Gegenrecht besteht hingegen nicht. Die betroffene Kantonspolizei<br />

hat auf Anfrage hin eingeräumt, dass das Vorgehen für sie<br />

viel komplizierter ist: Sie muss bei der Zentralstelle Waffen in<br />

Bern ein Gesuch stellen, die Zentralstelle ihrerseits reicht dann<br />

beim betreffenden Land ein formelles Gesuch ein.<br />

Offensichtlich haben die <strong>Schweizer</strong> Bürgerinnen und Bürger im<br />

Schengen-Raum keine Privatsphäre, da ausländische Polizeibehörden<br />

ohne jegliche Formalität auf die Personendaten von<br />

<strong>Schweizer</strong>innen und <strong>Schweizer</strong>n zugreifen können.<br />

Ein echtes Gegenrecht besteht hingegen nicht bei diesem Informationsaustausch<br />

zwischen ausländischen und schweizerischen<br />

Polizeibehörden.<br />

So wird der Volkswille missachtet, denn das Volk hat ein nationales<br />

Waffenregister abgelehnt. Doch ausländische Polizeibehörden<br />

können längst auf ein solches Register zugreifen,<br />

während es offiziell nicht existiert.<br />

Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen:<br />

1. um den Schutz der Daten von <strong>Schweizer</strong> Bürgerinnen und<br />

Bürgern tatsächlich zu gewährleisten?<br />

2. um zumindest von den Polizeibehörden der Schengen-Mitgliedstaaten<br />

das Gegenrecht zu erhalten, indem diese ihre<br />

Register den <strong>Schweizer</strong> Polizeibehörden zugänglich machen?<br />

Dies wäre sicherlich ein Vorteil bei der Bekämpfung des Kriminaltourismus,<br />

der in der Schweiz von Tag zu Tag besorgniserregender<br />

wird.<br />

Sprecher: Freysinger<br />

23.11.2011 Antwort des Bundesrates.<br />

23.12.2011 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

17.04.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

11.3837 n Ip. Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen<br />

Volkspartei. Erledigungsstatistik am<br />

Bundesverwaltungsgericht (26.09.2011)<br />

Der Geschäftsbericht 2010 des Bundesverwaltungsgerichtes<br />

zeigt folgende Erledigungsstatistik:<br />

Abteilung I (Infrastruktur, Finanzen, Personen): Eingänge (954);<br />

Ausgänge (824);<br />

Abteilung II (Wirtschaft, Bildung, Wettbewerb): Eingänge (373);<br />

Ausgänge (404);<br />

Abteilung III (Ausländer, Gesundheit, Sozialversicherungen):<br />

Eingänge (2373); Ausgänge (2559);<br />

Abteilung IV (Asyl): Eingänge (2897); Ausgänge (3092);<br />

Abteilung V (Asyl): Eingänge (2292); Ausgänge (2276).<br />

Im Rahmen einer Entlastungsmassnahme erledigte die Abteilung<br />

II von der Abteilung III 34 Verfahren. Diese Erledigungen<br />

sind in der Abteilung III statistisch erfasst. Der Personalbestand<br />

zeigt folgendes Bild:<br />

Abteilung I: 16 Richter; 37 Gerichtsschreiber;<br />

Abteilung II: 14 Richter; 35 Gerichtsschreiber;<br />

Abteilung III: 16 Richter; 52 Gerichtsschreiber;<br />

Abteilung IV: 14 Richter; 46 Gerichtsschreiber;<br />

Abteilung V: 13 Richter; 44 Gerichtsschreiber.<br />

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:<br />

1. Warum weisen die Abteilungen bei ähnlichem Personalbestand<br />

und vergleichbarem Schwierigkeitsgrad der Fälle keine<br />

verhältnismässig gleiche Erledigungsstatistik auf?<br />

2. Wie ist es konkret zu erklären, dass in der Abteilung II trotz<br />

vergleichbarem Schwierigkeitsgrad massiv weniger Fälle erledigt<br />

werden als in allen anderen Abteilungen?<br />

3. Richtet sich die Erledigungsgeschwindigkeit nach der Anzahl<br />

Eingänge?<br />

4. Mit welchen Gesetzes- und Verordnungsänderungen können<br />

Bundesrat und <strong>Parlament</strong> dafür sorgen, dass die Abteilung II<br />

die Abteilungen IV und V auch im Bereich von Asylfällen vermehrt<br />

unterstützt?<br />

Sprecher: Schwander<br />

30.11.2011 Antwort des Bundesrates.<br />

23.12.2011 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

11.3840 n Mo. (Zisyadis) Leuenberger-<br />

Genève. Rohstoffhandelsfirmen regulieren (26.09.2011)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Regulierung von Rohstoffhandelsgesellschaften,<br />

die ihren Sitz oder eine Tochtergesellschaft<br />

in der Schweiz haben, zu erarbeiten.<br />

Diese Regulierung soll folgende Punkte umfassen:<br />

1. Die Rohstoffhandelsgesellschaften sollen als Finanzintermediäre<br />

gelten und dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden.<br />

2. Die Eigentumsverhältnisse dieser Gesellschaften sollen in<br />

den kantonalen Handelsregistern publiziert werden, damit die<br />

Eigentümer und Eigentümerinnen aller Gesellschaften sowie<br />

die Verkettungen in den juristischen Konstruktionen zwischen<br />

ihnen und ihren Unternehmen offengelegt werden.<br />

3. Diese Gesellschaften sollen die Angaben über ihre Beschäftigten<br />

sowie ihren Umsatz, ihre Gewinne und Finanzierungskosten<br />

wie auch ihr Steueraufkommen, jeweils gegliedert nach<br />

Tochtergesellschaften und nach Ländern, publizieren müssen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!