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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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Sie muss ferner den auf regionalen oder betrieblichen Verschiedenheiten<br />

beruhenden Minderheitsinteressen innerhalb des<br />

betreffenden Wirtschaftszweiges oder Berufes angemessen<br />

Rechnung tragen.<br />

3. Am Gesamtarbeitsvertrag müssen mehr als drei Viertel aller<br />

Arbeitgeber und mehr als drei Viertel aller Arbeitnehmer, auf die<br />

der Geltungsbereich des Gesamtarbeitsvertrages ausgedehnt<br />

werden soll, beteiligt sein. Die beteiligten Arbeitgeber müssen<br />

überdies mehr als drei Viertel aller Arbeitnehmer beschäftigen.<br />

Ausnahmsweise kann bei besonderen Verhältnissen vom Erfordernis<br />

der Mehrheit der beteiligten Arbeitnehmer abgesehen<br />

werden.<br />

3bis. Im Fall eines Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung<br />

nach Artikel 1a müssen die beteiligten Arbeitgeber mindestens<br />

75 Prozent aller Arbeitnehmer beschäftigen.<br />

21.11.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

12.3808 n Po. Derder. Finanzierung der <strong>Schweizer</strong><br />

Hochschulen (26.09.2012)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> einen Bericht<br />

zur Finanzierung der <strong>Schweizer</strong> Hochschulen vorzulegen. Die<br />

Regierung wird insbesondere gebeten, darin zu erläutern, wie<br />

sich ihrer Meinung nach langfristig gesehen die Beteiligung der<br />

Studierenden an den Ausbildungskosten und wie sich die Beteiligung<br />

von Privatunternehmen an der Forschung entwickeln<br />

wird. Im Bericht sollten die Antworten auf die folgenden Fragen<br />

enthalten sein:<br />

1. Werden die Studiengebühren voraussichtlich steigen? Wenn<br />

ja, um wie viel?<br />

2. Ist damit zu rechnen, dass parallel dazu auch das Stipendiensystem<br />

ausgebaut wird? Und zwar insbesondere hinsichtlich<br />

einer Harmonisierung bzw. einer Zentralisierung des Systems?<br />

3. Und allgemeiner gefragt: Zu welchem Anteil könnten oder<br />

müssten die Bereiche Forschung und Lehre durch private Mittel<br />

finanziert werden? Wie steht das Staatssekretariat für Bildung<br />

und Forschung zu diesen Fragen?<br />

30.11.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

12.3809 n Mo. Bugnon. Landwirtschaftliche Genossenschaften<br />

und Weinbaugenossenschaften sollen weiterhin<br />

Kredite für Strukturverbesserungen erhalten können<br />

(26.09.2012)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 11b Buchstabe c der<br />

Strukturverbesserungsverordnung (SVV) so zu ändern, dass es<br />

möglich ist, bei Genossenschaften (gemeinschaftliche Massnahmen)<br />

für die Ausrichtung von Finanzhilfen für Strukturverbesserungen<br />

nach Artikel 2 Buchstabe d des<br />

Landwirtschaftsgesetzes nur die bewirtschafteten Flächen<br />

beziehungsweise nur den Anteil der Produktion von Produzenten<br />

und Produzentinnen, die Direktzahlungen erhalten können,<br />

anzurechnen. Artikel 11b Buchstabe c SVV könnte wie folgt lauten:<br />

c. Die Produzenten und Produzentinnen besitzen die Stimmenmehrheit<br />

im ausführenden Organ der Gemeinschaft und vertreten<br />

mehr als 50 Prozent der in dieser Gemeinschaft<br />

produzierten Menge.<br />

Mitunterzeichnende: Bourgeois, Brand, Favre Laurent, Freysinger,<br />

Grin, Joder, Müller Leo, Parmelin, Perrin, Reimann Maximilian,<br />

Rösti, von Siebenthal (12)<br />

21.11.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

12.3810 n Mo. Pezzatti. Kein tieferes Rentenalter auf Kosten<br />

der anderen Kantone (26.09.2012)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen<br />

des nationalen Finanzausgleichs (NFA) dahingehend anzupassen,<br />

dass Nehmerkantone, welche ihren Angestellten ein tieferes<br />

Rentenalter anbieten, als in Geberkantonen vorherrscht,<br />

keine Gelder aus dem NFA beziehen dürfen. Mitzuberücksichtigen<br />

sind dabei auch der Umwandlungssatz und das Beitragsverhältnis<br />

Arbeitnehmer/Arbeitgeber. Die aus dem tieferen<br />

Rentenalter und hohem Umwandlungssatz resultierenden Steuerausfälle<br />

und Arbeitgeberbeiträge dürfen nicht zulasten der<br />

anderen Kantone gehen. Frühpensionierungssysteme mit flexiblen<br />

Rücktrittsaltern, welche zu keinen zusätzlichen finanziellen<br />

Belastungen für die Arbeitgeber führen, sollen von dieser Regelung<br />

natürlich ausgenommen sein.<br />

Mitunterzeichnende: Aeschi Thomas, Binder, Bortoluzzi, Cassis,<br />

Fehr Hans, Fiala, Gmür, Gössi, Hutter Markus, Kaufmann,<br />

Keller Peter, Leutenegger Filippo, Lüscher, Markwalder, Noser,<br />

Pfister Gerhard, Schwander, Stahl, Wasserfallen (19)<br />

07.11.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

12.3812 n Ip. Gysi. Volkswirtschaftliche Zusammenhänge<br />

der Unternehmenssteuerreform III (26.09.2012)<br />

In der Theorie wird oft argumentiert, die Unternehmensgewinne<br />

von heute seien die Investitionen von morgen. Seit Jahren übersteigen<br />

jedoch in den meisten OECD-Staaten die Unternehmensgewinne<br />

die Investitionen in die Realwirtschaft sehr<br />

deutlich. Zusätzliche Unternehmensgewinne erhöhen also nicht<br />

das Investitionsvolumen; sie fliessen nicht in neue Maschinen,<br />

Fabriken oder Produkte. Vielmehr fliessen die immer höheren<br />

Unternehmensgewinne in immer höhere Managerlöhne und<br />

Boni, in Aktienrückkäufe, in Firmenübernahmen oder direkt in<br />

die Finanzspekulation - dies alles mit den bekannten destabilisierenden<br />

Folgen für das ganze internationale Finanzsystem.<br />

Denn Nettofinanzierungsüberschüsse des Unternehmenssektors<br />

bedeuten, dass die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage<br />

nur mit der Kreditpumpe überbrückt werden kann. Was<br />

den Haushalten und dem Staat an laufenden Einkommen (im<br />

Wesentlichen Löhne und Steuern) fehlt, wird durch Kreditschöpfung<br />

ersetzt.<br />

Mit Blick auf die angekündigte Unternehmenssteuerreform III<br />

ersuche ich den Bundesrat vor diesem Hintergrund, folgende<br />

Fragen zu beantworten:<br />

1. In welchem Verhältnis stehen in der Schweiz die Unternehmensgewinne<br />

zu den Investitionen in die Realwirtschaft? Welcher<br />

Spielraum ergibt sich daraus mit Blick auf die Höhe der<br />

Unternehmensbesteuerung durch Bund, Kantone und Gemeinden?<br />

2. Der Bundesrat betont in seinem Bericht zur Wachstumspolitik<br />

2012-2015 vom 15. Juni 2012, dass bei der Finanzierung von<br />

Sachkapitalinvestitionen keinerlei Engpässe abzusehen sind. Er<br />

betont deshalb: "Die Steuerpolitik sollte sich nicht nur an<br />

Finanzplatzinteressen messen, sondern vor allem auch an der<br />

Frage, wie förderlich sie für die genannte Art von Sachkapitalinvestitionen<br />

im Inland ist." Was bedeutet dies mit Blick auf die<br />

Unternehmenssteuerreform III?

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