Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
185<br />
Sie muss ferner den auf regionalen oder betrieblichen Verschiedenheiten<br />
beruhenden Minderheitsinteressen innerhalb des<br />
betreffenden Wirtschaftszweiges oder Berufes angemessen<br />
Rechnung tragen.<br />
3. Am Gesamtarbeitsvertrag müssen mehr als drei Viertel aller<br />
Arbeitgeber und mehr als drei Viertel aller Arbeitnehmer, auf die<br />
der Geltungsbereich des Gesamtarbeitsvertrages ausgedehnt<br />
werden soll, beteiligt sein. Die beteiligten Arbeitgeber müssen<br />
überdies mehr als drei Viertel aller Arbeitnehmer beschäftigen.<br />
Ausnahmsweise kann bei besonderen Verhältnissen vom Erfordernis<br />
der Mehrheit der beteiligten Arbeitnehmer abgesehen<br />
werden.<br />
3bis. Im Fall eines Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung<br />
nach Artikel 1a müssen die beteiligten Arbeitgeber mindestens<br />
75 Prozent aller Arbeitnehmer beschäftigen.<br />
21.11.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
12.3808 n Po. Derder. Finanzierung der <strong>Schweizer</strong><br />
Hochschulen (26.09.2012)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> einen Bericht<br />
zur Finanzierung der <strong>Schweizer</strong> Hochschulen vorzulegen. Die<br />
Regierung wird insbesondere gebeten, darin zu erläutern, wie<br />
sich ihrer Meinung nach langfristig gesehen die Beteiligung der<br />
Studierenden an den Ausbildungskosten und wie sich die Beteiligung<br />
von Privatunternehmen an der Forschung entwickeln<br />
wird. Im Bericht sollten die Antworten auf die folgenden Fragen<br />
enthalten sein:<br />
1. Werden die Studiengebühren voraussichtlich steigen? Wenn<br />
ja, um wie viel?<br />
2. Ist damit zu rechnen, dass parallel dazu auch das Stipendiensystem<br />
ausgebaut wird? Und zwar insbesondere hinsichtlich<br />
einer Harmonisierung bzw. einer Zentralisierung des Systems?<br />
3. Und allgemeiner gefragt: Zu welchem Anteil könnten oder<br />
müssten die Bereiche Forschung und Lehre durch private Mittel<br />
finanziert werden? Wie steht das Staatssekretariat für Bildung<br />
und Forschung zu diesen Fragen?<br />
30.11.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
12.3809 n Mo. Bugnon. Landwirtschaftliche Genossenschaften<br />
und Weinbaugenossenschaften sollen weiterhin<br />
Kredite für Strukturverbesserungen erhalten können<br />
(26.09.2012)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 11b Buchstabe c der<br />
Strukturverbesserungsverordnung (SVV) so zu ändern, dass es<br />
möglich ist, bei Genossenschaften (gemeinschaftliche Massnahmen)<br />
für die Ausrichtung von Finanzhilfen für Strukturverbesserungen<br />
nach Artikel 2 Buchstabe d des<br />
Landwirtschaftsgesetzes nur die bewirtschafteten Flächen<br />
beziehungsweise nur den Anteil der Produktion von Produzenten<br />
und Produzentinnen, die Direktzahlungen erhalten können,<br />
anzurechnen. Artikel 11b Buchstabe c SVV könnte wie folgt lauten:<br />
c. Die Produzenten und Produzentinnen besitzen die Stimmenmehrheit<br />
im ausführenden Organ der Gemeinschaft und vertreten<br />
mehr als 50 Prozent der in dieser Gemeinschaft<br />
produzierten Menge.<br />
Mitunterzeichnende: Bourgeois, Brand, Favre Laurent, Freysinger,<br />
Grin, Joder, Müller Leo, Parmelin, Perrin, Reimann Maximilian,<br />
Rösti, von Siebenthal (12)<br />
21.11.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
12.3810 n Mo. Pezzatti. Kein tieferes Rentenalter auf Kosten<br />
der anderen Kantone (26.09.2012)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen<br />
des nationalen Finanzausgleichs (NFA) dahingehend anzupassen,<br />
dass Nehmerkantone, welche ihren Angestellten ein tieferes<br />
Rentenalter anbieten, als in Geberkantonen vorherrscht,<br />
keine Gelder aus dem NFA beziehen dürfen. Mitzuberücksichtigen<br />
sind dabei auch der Umwandlungssatz und das Beitragsverhältnis<br />
Arbeitnehmer/Arbeitgeber. Die aus dem tieferen<br />
Rentenalter und hohem Umwandlungssatz resultierenden Steuerausfälle<br />
und Arbeitgeberbeiträge dürfen nicht zulasten der<br />
anderen Kantone gehen. Frühpensionierungssysteme mit flexiblen<br />
Rücktrittsaltern, welche zu keinen zusätzlichen finanziellen<br />
Belastungen für die Arbeitgeber führen, sollen von dieser Regelung<br />
natürlich ausgenommen sein.<br />
Mitunterzeichnende: Aeschi Thomas, Binder, Bortoluzzi, Cassis,<br />
Fehr Hans, Fiala, Gmür, Gössi, Hutter Markus, Kaufmann,<br />
Keller Peter, Leutenegger Filippo, Lüscher, Markwalder, Noser,<br />
Pfister Gerhard, Schwander, Stahl, Wasserfallen (19)<br />
07.11.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
12.3812 n Ip. Gysi. Volkswirtschaftliche Zusammenhänge<br />
der Unternehmenssteuerreform III (26.09.2012)<br />
In der Theorie wird oft argumentiert, die Unternehmensgewinne<br />
von heute seien die Investitionen von morgen. Seit Jahren übersteigen<br />
jedoch in den meisten OECD-Staaten die Unternehmensgewinne<br />
die Investitionen in die Realwirtschaft sehr<br />
deutlich. Zusätzliche Unternehmensgewinne erhöhen also nicht<br />
das Investitionsvolumen; sie fliessen nicht in neue Maschinen,<br />
Fabriken oder Produkte. Vielmehr fliessen die immer höheren<br />
Unternehmensgewinne in immer höhere Managerlöhne und<br />
Boni, in Aktienrückkäufe, in Firmenübernahmen oder direkt in<br />
die Finanzspekulation - dies alles mit den bekannten destabilisierenden<br />
Folgen für das ganze internationale Finanzsystem.<br />
Denn Nettofinanzierungsüberschüsse des Unternehmenssektors<br />
bedeuten, dass die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage<br />
nur mit der Kreditpumpe überbrückt werden kann. Was<br />
den Haushalten und dem Staat an laufenden Einkommen (im<br />
Wesentlichen Löhne und Steuern) fehlt, wird durch Kreditschöpfung<br />
ersetzt.<br />
Mit Blick auf die angekündigte Unternehmenssteuerreform III<br />
ersuche ich den Bundesrat vor diesem Hintergrund, folgende<br />
Fragen zu beantworten:<br />
1. In welchem Verhältnis stehen in der Schweiz die Unternehmensgewinne<br />
zu den Investitionen in die Realwirtschaft? Welcher<br />
Spielraum ergibt sich daraus mit Blick auf die Höhe der<br />
Unternehmensbesteuerung durch Bund, Kantone und Gemeinden?<br />
2. Der Bundesrat betont in seinem Bericht zur Wachstumspolitik<br />
2012-2015 vom 15. Juni 2012, dass bei der Finanzierung von<br />
Sachkapitalinvestitionen keinerlei Engpässe abzusehen sind. Er<br />
betont deshalb: "Die Steuerpolitik sollte sich nicht nur an<br />
Finanzplatzinteressen messen, sondern vor allem auch an der<br />
Frage, wie förderlich sie für die genannte Art von Sachkapitalinvestitionen<br />
im Inland ist." Was bedeutet dies mit Blick auf die<br />
Unternehmenssteuerreform III?