Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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worten, dass solchen Staaten weitere IWF-Gelder gewährt<br />
werden? Warum wurde z. B. Portugal nicht gezwungen, vorerst<br />
seine Goldbestände zu verkaufen, bevor IWF-Gelder gesprochen<br />
werden?<br />
3. Sollte Griechenland und/oder weitere Staaten Insolvenz<br />
anmelden, wie hoch würden die Verluste für die SNB voraussichtlich<br />
ausfallen, und wer würde alles davon in Mitleidenschaft<br />
gezogen? Verfügt der Bundesrat über ein Notfallkonzept für diesen<br />
Fall?<br />
4. Wurde ein Pleite-Szenario Griechenland in den Stresstests<br />
der Finma durchgerechnet? Wenn nicht, warum nicht?<br />
5. Wer trägt in diesem Fall die Verantwortung für die massiven<br />
Verluste für die Schweiz und die SNB?<br />
6. Verwenden die EU-Länder die IWF-Gelder zur Rückzahlung<br />
von Krediten von französischen, deutschen und britischen Banken?<br />
Kann dies der Zweck dieser Stützungsgelder sein? Welche<br />
Aufsichtsmassnahmen oder -organe stellen für die Schweiz<br />
sicher, dass durch einen neuen Direktor aus der EU nicht erneut<br />
IWF-Gelder für die Rettung von EU-Banken eingesetzt werden?<br />
7. Nachdem die Summe der IWF-Kredite an EU-Länder die<br />
Finanzhilfen an Entwicklungsländer übersteigt, stellt sich die<br />
Frage, ob diese Politik noch mit der Abstimmungsvorlage von<br />
1992 zu vereinbaren ist. Hätte die jüngste, umfassende Mandatsänderung<br />
des IWF nicht dem <strong>Parlament</strong> vorgelegt werden<br />
müssen?<br />
8. Hat der Bundesrat eine Exit-Strategie bezüglich eines eventuellen<br />
IWF-Ausstiegs ausgearbeitet? Wenn nicht, gedenkt er,<br />
eine solche Strategie zu erarbeiten, angesichts der sich laufend<br />
verschlimmernden Situation?<br />
9. Die SNB weist eigene Schuldverschreibungen von 112 Milliarden<br />
<strong>Schweizer</strong>franken aus. Um welche Beträge handelt es<br />
sich bei den SNB-Investitionen bei ausländischen Staaten, und<br />
warum werden diese Engagements nicht transparent offengelegt?<br />
Bestehen diesbezüglich mit den USA oder Deutschland<br />
Abkommen? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden diese<br />
Geschäfte getätigt, und wer ist für diese Klumpenrisiken verantwortlich?<br />
Sprecher: Kaufmann<br />
24.08.2011 Antwort des Bundesrates.<br />
30.09.2011 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
21.06.2013 Abgeschrieben, weil seit mehr als zwei Jahren hängig.<br />
x 11.3478 n Ip. Grüne Fraktion. Sicherheit der <strong>Schweizer</strong><br />
AKW (01.06.2011)<br />
Artikel 72 Absatz 3 des Kernenergiegesetzes (KEG) hält fest,<br />
dass die Aufsichtsbehörde umgehend Massnahmen anordnen<br />
kann, wenn eine unmittelbare Gefahr droht. Welche konkreten<br />
Fälle sind mit "unmittelbarer Gefahr" gemeint? Artikel 3 der Verordnung<br />
über die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken<br />
hält fest: "Der Bewilligungsinhaber hat das<br />
Kernkraftwerk unverzüglich vorläufig ausser Betrieb zu nehmen,<br />
wenn die Überprüfung nach Artikel 2 zeigt, dass die<br />
Dosisgrenzwerte nach Artikel 94 Absätze 3 bis 5 und 96 Absatz<br />
5 der Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1941 nicht eingehalten<br />
werden." Dies ist beim AKW Mühleberg offensichtlich der<br />
Fall, denn aus Sicht des Ensi ist eine umfangreiche Nachrüstung<br />
nötig, um die Sicherheit zu gewährleisten. Warum wurde<br />
Mühleberg nicht vorläufig ausser Betrieb genommen?<br />
Das Bundesamt für Energie (BFE) ist der Meinung, dass eine<br />
Überprüfung von Mühleberg "komplexe Modellierungen" voraussetzt<br />
und entsprechend Zeit fordere. Die Verordnung sieht<br />
aber nicht vor, dass probabilistische Berechnungen gemacht<br />
werden dürfen. Wie beurteilt der Bundesrat die Haltung des<br />
BFE? Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage werden die komplexen<br />
Modellierungen begründet?<br />
Ist der Bundesrat bereit zu verfügen, dass das TÜV-Nord-Gutachten<br />
veröffentlicht wird? Wenn nein, welches sind die<br />
Gründe?<br />
Artikel 10 der Kernenergieverordnung sieht vor, dass Sicherheitsfunktionen<br />
derart automatisiert werden, dass bei Störfällen<br />
keine sicherheitsrelevanten Eingriffe des Personals innerhalb<br />
der ersten 30 Minuten nach dem auslösenden Ereignis erforderlich<br />
werden. Im AKW Beznau sind beim Störfall "Dampferzeuger-Heizrohrbruch"<br />
zur Vermeidung einer unerlaubten<br />
Freisetzung radioaktiver Stoffe innerhalb der ersten 30 Minuten<br />
Handmassnahmen erforderlich. Das Ensi beurteilt dies nicht<br />
generell als Auslegungsschwäche. Ist der Bundesrat der Meinung,<br />
dass dadurch die Verordnung verletzt wird?<br />
Gegen Ensi-Mitarbeitende ist ein Ausstandbegehren wegen<br />
Voreingenommenheit hängig. Bis wann wird das UVEK darüber<br />
entscheiden?<br />
Bestehende AKW dürfen eine bis zu 10-mal grössere Kernschadenshäufigkeit<br />
haben als neue AKW. Wie ist dieser Sachverhalt<br />
gegenüber der betroffenen Bevölkerung zu<br />
rechtfertigen?<br />
Wäre es nicht wichtig, zur Beurteilung der Sicherheit von Atomanlagen,<br />
insbesondere bei alten Werken, immer eine unabhängige<br />
"second opinion" zu Sicherheitsfragen zu haben? Ist der<br />
Bundesrat bereit, die nötigen rechtlichen Anpassungen auszuarbeiten?<br />
Sprecherin: Teuscher<br />
31.08.2011 Antwort des Bundesrates.<br />
30.09.2011 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
21.06.2013 Abgeschrieben, weil seit mehr als zwei Jahren hängig.<br />
11.3479 n Mo. Nationalrat. Schnellere Äufnung von Stilllegungs-<br />
und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (Noser)<br />
(01.06.2011)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über den Stilllegungs-<br />
und den Entsorgungsfonds dahingehend zu ändern,<br />
dass die nach aktuell bestem Wissen benötigten Mittel nach 40<br />
Betriebsjahren respektive für Beznau I und II sowie Mühleberg<br />
bis 2015 vollständig einbezahlt sind.<br />
17.08.2011 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
SR Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie<br />
12.03.2013 Nationalrat. Annahme.<br />
x 11.3480 n Ip. Fehr Jacqueline. Europäische<br />
Forschungsflaggschiffe (01.06.2011)<br />
Im Rahmen ihres 7. Forschungsrahmenprogramms hat die EU<br />
eine Flaggschiff-Initiative im Bereich Future and Emerging<br />
Technologies ausgeschrieben. Die EU stellt über einen Zeitraum<br />
von zehn Jahren eine Milliarde Euro in Aussicht.<br />
Die Finanzierung auf EU-Ebene ist jedoch noch nicht gesichert.<br />
Es wird auch die Möglichkeit diskutiert, dass die Länder, deren<br />
Projekte gewinnen, bis zu zwei Drittel selber beisteuern müssen.<br />
Von den sechs Projekten, die an einer Konferenz Anfang Mai<br />
2011 in Budapest für die Endauswahl präsentiert wurden, steht