14.05.2014 Aufrufe

Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

322<br />

Sprecherin: Amherd<br />

14.06.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

13.3393 s Mo. Eder. Swissmedic-Zulassung eines Arzneimittels<br />

als erlaubtes Werbeelement (05.06.2013)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Arzneimittelwerbung<br />

(SR 812.212.5) zu ändern, damit Zulassungsinhaber<br />

in der Werbung erwähnen dürfen, dass das Arzneimittel<br />

zugelassen ist. Die Zulassungsinhaber sollen die Möglichkeit<br />

erhalten, im Rahmen der geltenden Werbungsregeln ein Qualitätssiegel<br />

anzubringen (z.B. "behördlich genehmigtes Arzneimittel").<br />

Mitunterzeichnende: Abate, Altherr, Berberat, Bieri, Bischofberger,<br />

Bruderer Wyss, Cramer, Egerszegi-Obrist, Engler, Germann,<br />

Graber Konrad, Gutzwiller, Häberli-Koller, Hess Hans,<br />

Keller-Sutter, Kuprecht, Maury Pasquier, Recordon, Schmid<br />

Martin, Stadler Markus (20)<br />

13.3394 s Ip. Bieri. Flughafengebühren in Zürich<br />

(05.06.2013)<br />

In seinem Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz (LUPO)<br />

aus dem Jahre 2004 misst der Bundesrat der schweizerischen<br />

Zivilluftfahrt eine herausragende volkswirtschaftliche Bedeutung<br />

zu hält fest, dass der Betrieb eines Drehkreuzes ein effizientes<br />

Mittel zur Anbindung der Schweiz darstellt. Damit die Luftfahrt<br />

ihre Funktion im Landesinteresse erfüllen kann, will die Landesregierung<br />

mittels Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen<br />

deren Wettbewerbsfähigkeit verbessern.<br />

In der Schweiz gibt es nur den Landesflughafen Zürich-Kloten,<br />

der über die erforderliche Kapazität für einen Hubbetrieb verfügt.<br />

Er ist somit eine Schlüsselinfrastruktur im nationalen Interesse.<br />

Im Bericht schreibt der Bundesrat weiter, dass die<br />

Flugplätze jene baulichen und betrieblichen Voraussetzungen<br />

zu schaffen haben, die es dem Luftverkehr erlauben, seine<br />

Dienstleistungen markt- und preisgerecht abzuwickeln. Der<br />

Flughafen Zürich muss daher Rahmenbedingungen schaffen,<br />

die es den Fluggesellschaften erlauben, im harten internationalen<br />

Wettbewerb zu bestehen.<br />

Der Flughafen Zürich verfügt bereits heute über im europäischen<br />

Vergleich hohe Gebühren. Würden diese Gebühren<br />

zusätzlich erhöht, könnte diese Massnahme negative Auswirkungen<br />

auf die Wettbewerbsfähigkeit der <strong>Schweizer</strong> Zivilluftfahrt<br />

insgesamt und dabei insbesondere der nationalen<br />

Fluggesellschaft SWISS haben. Dies wäre mit der Stossrichtung<br />

des LUPO nur schwer vereinbar.<br />

Gemäss der INFRAS-Studie von 2011 sind die Airlines von<br />

grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung, erbringen sie doch gut<br />

2/3 der Wertschöpfung in der Zivilluftfahrt und stellen die für die<br />

Schweiz eminent wichtige Anbindung der Schweiz an die wichtigen<br />

Wirtschaftszentren erst sicher.<br />

Im Rahmen der Beratungen zur <strong>Teil</strong>revision 1 des Luftfahrtgesetzes<br />

(09.047) hat der Gesetzgeber in Artikel 39 eine Bestimmung<br />

eingefügt, welche dem Bundesrat bei der Festsetzung<br />

der Flughafengebühren weitreichende Kompetenzen erteilt.<br />

Diverse Zeitungsberichte sowie Unterlagen, die am Informationslunch<br />

der <strong>Parlament</strong>arischen Gruppe Luft- und Raumfahrt<br />

vom 20. März 2013 gezeigt wurden, lassen nun den Verdacht<br />

aufkommen, dass bei der aufstehenden Neufestsetzung der<br />

Flughafengebühren in Zürich ein Anstieg derselben von bis zu<br />

25 Prozent angedacht ist.<br />

Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die<br />

Beantwortung folgender Fragen:<br />

1. Bietet die erlassene Gebührenverordnung (748.131.3) aus<br />

Sicht des Bundesrates die nötigen Instrumente, um eine ausgewogene<br />

Gebührenlösung zu erzielen, die den luftfahrtpolitischen<br />

Interessen der Schweiz Rechnung trägt?<br />

2. Über welche Möglichkeit verfügt der Bundesrat, um den drohenden<br />

Konflikt zwischen Flughafen und dessen Nutzen zu entschärfen?<br />

3. Wie ist das BAZL als Aufsichtsorgan in den Prozess der<br />

Gebührenfestsetzung eingebunden?<br />

4. <strong>Teil</strong>t der Bundesrat die Auffassung wonach zur Erfüllung der<br />

luftfahrtpolitischen Ziele alle Glieder der Wertschöpfungskette<br />

im Luftverkehr den marktwirtschaftlichen Gegebenheiten angemessen<br />

Rechnung tragen sollten (Alternative: "einen Beitrag im<br />

Sinne der Systempartnerschaft leisten müssen").<br />

5. Der Flughafen Zürich scheint als börsenkotiertes Unternehmen<br />

genötigt, eine möglichst hohe Rendite für seine Investoren<br />

(u.a. Kanton Zürich) zu erwirtschaften. Ist es aus Sicht des Bundesrates<br />

sinnvoll und vertretbar, wenn eine Luftfahrt-Infrastruktur<br />

von überragender nationaler Bedeutung den Sachzwängen<br />

der Finanzmärkte ausgesetzt ist und quasi gezwungen ist, die<br />

Generierung von Renditen über die Erfüllung des luftfahrtpolitischen<br />

Auftrages zu stellen? Welche Möglichkeiten würden sich<br />

aus Sicht des Bundesrates bieten, bei einem drohenden Zielkonflikt<br />

(luftfahrtpolitische Ziele, Renditeziele des Kapitalmarktes)<br />

zu intervenieren?<br />

Mitunterzeichnende: Baumann, Bischofberger, Eder, Engler,<br />

Freitag, Germann, Graber Konrad, Häberli-Koller, Hess Hans,<br />

Jenny, Kuprecht, Niederberger, Stadler Markus (13)<br />

13.3395 n Ip. Heim. Schutz der Patientinnen und Patienten<br />

vor Medizinalpersonen mit Vorstrafen (05.06.2013)<br />

Seit 2008 sind die Kantone verpflichtet, rechtskräftige Sanktionen<br />

gegen Ärzte und Ärztinnen, Apothekerinnen und Apotheker<br />

und Chiropraktoren im Bundesregister medreg einzutragen. Es<br />

soll verhindern, dass Medizinalpersonen mit einem Berufsverbot<br />

in einem anderen Kanton eine Bewilligung erhalten. Offenbar<br />

sind privat angestellte Ärztinnen und Ärzte von der<br />

Meldepflicht ausgenommen. Zudem plant die EU für nächstes<br />

Jahr die Einführung eines elektronischen Informationssystems,<br />

mit welchem die Behörden der einzelnen EU-Staaten Daten<br />

über relevante Straftaten von ein- und auswandernden Medizinalpersonen,<br />

wie Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen<br />

usw. austauschen. Sie wollen verhindern, dass fehlbare Personen<br />

Berufsverbote umgehen. Ich bitte den Bundesrat um die<br />

Beantwortung folgender Fragen:<br />

1. Wenn es stimmt, dass privat angestellte Ärztinnen und Ärzte<br />

von einer Meldepflicht ans medreg Register ausgenommen<br />

sind, wie lässt sich das begründen? Fehlt es an rechtlichen<br />

Grundlagen? <strong>Teil</strong>t er die Meinung der FMH, dass ausnahmslos<br />

alle fehlbaren Medizinalpersonen im Register aufzunehmen<br />

sind? Wenn ja, auf wann ist die entsprechende Regelung zu<br />

erwarten?<br />

2. Warum nimmt die Schweiz nicht am Informationsaustausch<br />

der EU betreffend Berufsverbote- oder Einschränkungen von<br />

fehlbaren Medizinalpersonen teil? Ist der Bundesrat nicht der<br />

Meinung, dass es für die Schweiz gut wäre, sich an diesem<br />

Datenaustausch zu beteiligen. Auch in der Schweiz sollten die<br />

Patientinnen und Patienten doch die Gewissheit haben, nicht<br />

von Personen behandelt zu werden, die ihr Berufsverbot umgehen,<br />

ihr Land verlassen um dann in der Schweiz trotz Verurtei-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!