Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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Sprecherin: Amherd<br />
14.06.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
13.3393 s Mo. Eder. Swissmedic-Zulassung eines Arzneimittels<br />
als erlaubtes Werbeelement (05.06.2013)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Arzneimittelwerbung<br />
(SR 812.212.5) zu ändern, damit Zulassungsinhaber<br />
in der Werbung erwähnen dürfen, dass das Arzneimittel<br />
zugelassen ist. Die Zulassungsinhaber sollen die Möglichkeit<br />
erhalten, im Rahmen der geltenden Werbungsregeln ein Qualitätssiegel<br />
anzubringen (z.B. "behördlich genehmigtes Arzneimittel").<br />
Mitunterzeichnende: Abate, Altherr, Berberat, Bieri, Bischofberger,<br />
Bruderer Wyss, Cramer, Egerszegi-Obrist, Engler, Germann,<br />
Graber Konrad, Gutzwiller, Häberli-Koller, Hess Hans,<br />
Keller-Sutter, Kuprecht, Maury Pasquier, Recordon, Schmid<br />
Martin, Stadler Markus (20)<br />
13.3394 s Ip. Bieri. Flughafengebühren in Zürich<br />
(05.06.2013)<br />
In seinem Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz (LUPO)<br />
aus dem Jahre 2004 misst der Bundesrat der schweizerischen<br />
Zivilluftfahrt eine herausragende volkswirtschaftliche Bedeutung<br />
zu hält fest, dass der Betrieb eines Drehkreuzes ein effizientes<br />
Mittel zur Anbindung der Schweiz darstellt. Damit die Luftfahrt<br />
ihre Funktion im Landesinteresse erfüllen kann, will die Landesregierung<br />
mittels Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen<br />
deren Wettbewerbsfähigkeit verbessern.<br />
In der Schweiz gibt es nur den Landesflughafen Zürich-Kloten,<br />
der über die erforderliche Kapazität für einen Hubbetrieb verfügt.<br />
Er ist somit eine Schlüsselinfrastruktur im nationalen Interesse.<br />
Im Bericht schreibt der Bundesrat weiter, dass die<br />
Flugplätze jene baulichen und betrieblichen Voraussetzungen<br />
zu schaffen haben, die es dem Luftverkehr erlauben, seine<br />
Dienstleistungen markt- und preisgerecht abzuwickeln. Der<br />
Flughafen Zürich muss daher Rahmenbedingungen schaffen,<br />
die es den Fluggesellschaften erlauben, im harten internationalen<br />
Wettbewerb zu bestehen.<br />
Der Flughafen Zürich verfügt bereits heute über im europäischen<br />
Vergleich hohe Gebühren. Würden diese Gebühren<br />
zusätzlich erhöht, könnte diese Massnahme negative Auswirkungen<br />
auf die Wettbewerbsfähigkeit der <strong>Schweizer</strong> Zivilluftfahrt<br />
insgesamt und dabei insbesondere der nationalen<br />
Fluggesellschaft SWISS haben. Dies wäre mit der Stossrichtung<br />
des LUPO nur schwer vereinbar.<br />
Gemäss der INFRAS-Studie von 2011 sind die Airlines von<br />
grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung, erbringen sie doch gut<br />
2/3 der Wertschöpfung in der Zivilluftfahrt und stellen die für die<br />
Schweiz eminent wichtige Anbindung der Schweiz an die wichtigen<br />
Wirtschaftszentren erst sicher.<br />
Im Rahmen der Beratungen zur <strong>Teil</strong>revision 1 des Luftfahrtgesetzes<br />
(09.047) hat der Gesetzgeber in Artikel 39 eine Bestimmung<br />
eingefügt, welche dem Bundesrat bei der Festsetzung<br />
der Flughafengebühren weitreichende Kompetenzen erteilt.<br />
Diverse Zeitungsberichte sowie Unterlagen, die am Informationslunch<br />
der <strong>Parlament</strong>arischen Gruppe Luft- und Raumfahrt<br />
vom 20. März 2013 gezeigt wurden, lassen nun den Verdacht<br />
aufkommen, dass bei der aufstehenden Neufestsetzung der<br />
Flughafengebühren in Zürich ein Anstieg derselben von bis zu<br />
25 Prozent angedacht ist.<br />
Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die<br />
Beantwortung folgender Fragen:<br />
1. Bietet die erlassene Gebührenverordnung (748.131.3) aus<br />
Sicht des Bundesrates die nötigen Instrumente, um eine ausgewogene<br />
Gebührenlösung zu erzielen, die den luftfahrtpolitischen<br />
Interessen der Schweiz Rechnung trägt?<br />
2. Über welche Möglichkeit verfügt der Bundesrat, um den drohenden<br />
Konflikt zwischen Flughafen und dessen Nutzen zu entschärfen?<br />
3. Wie ist das BAZL als Aufsichtsorgan in den Prozess der<br />
Gebührenfestsetzung eingebunden?<br />
4. <strong>Teil</strong>t der Bundesrat die Auffassung wonach zur Erfüllung der<br />
luftfahrtpolitischen Ziele alle Glieder der Wertschöpfungskette<br />
im Luftverkehr den marktwirtschaftlichen Gegebenheiten angemessen<br />
Rechnung tragen sollten (Alternative: "einen Beitrag im<br />
Sinne der Systempartnerschaft leisten müssen").<br />
5. Der Flughafen Zürich scheint als börsenkotiertes Unternehmen<br />
genötigt, eine möglichst hohe Rendite für seine Investoren<br />
(u.a. Kanton Zürich) zu erwirtschaften. Ist es aus Sicht des Bundesrates<br />
sinnvoll und vertretbar, wenn eine Luftfahrt-Infrastruktur<br />
von überragender nationaler Bedeutung den Sachzwängen<br />
der Finanzmärkte ausgesetzt ist und quasi gezwungen ist, die<br />
Generierung von Renditen über die Erfüllung des luftfahrtpolitischen<br />
Auftrages zu stellen? Welche Möglichkeiten würden sich<br />
aus Sicht des Bundesrates bieten, bei einem drohenden Zielkonflikt<br />
(luftfahrtpolitische Ziele, Renditeziele des Kapitalmarktes)<br />
zu intervenieren?<br />
Mitunterzeichnende: Baumann, Bischofberger, Eder, Engler,<br />
Freitag, Germann, Graber Konrad, Häberli-Koller, Hess Hans,<br />
Jenny, Kuprecht, Niederberger, Stadler Markus (13)<br />
13.3395 n Ip. Heim. Schutz der Patientinnen und Patienten<br />
vor Medizinalpersonen mit Vorstrafen (05.06.2013)<br />
Seit 2008 sind die Kantone verpflichtet, rechtskräftige Sanktionen<br />
gegen Ärzte und Ärztinnen, Apothekerinnen und Apotheker<br />
und Chiropraktoren im Bundesregister medreg einzutragen. Es<br />
soll verhindern, dass Medizinalpersonen mit einem Berufsverbot<br />
in einem anderen Kanton eine Bewilligung erhalten. Offenbar<br />
sind privat angestellte Ärztinnen und Ärzte von der<br />
Meldepflicht ausgenommen. Zudem plant die EU für nächstes<br />
Jahr die Einführung eines elektronischen Informationssystems,<br />
mit welchem die Behörden der einzelnen EU-Staaten Daten<br />
über relevante Straftaten von ein- und auswandernden Medizinalpersonen,<br />
wie Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen<br />
usw. austauschen. Sie wollen verhindern, dass fehlbare Personen<br />
Berufsverbote umgehen. Ich bitte den Bundesrat um die<br />
Beantwortung folgender Fragen:<br />
1. Wenn es stimmt, dass privat angestellte Ärztinnen und Ärzte<br />
von einer Meldepflicht ans medreg Register ausgenommen<br />
sind, wie lässt sich das begründen? Fehlt es an rechtlichen<br />
Grundlagen? <strong>Teil</strong>t er die Meinung der FMH, dass ausnahmslos<br />
alle fehlbaren Medizinalpersonen im Register aufzunehmen<br />
sind? Wenn ja, auf wann ist die entsprechende Regelung zu<br />
erwarten?<br />
2. Warum nimmt die Schweiz nicht am Informationsaustausch<br />
der EU betreffend Berufsverbote- oder Einschränkungen von<br />
fehlbaren Medizinalpersonen teil? Ist der Bundesrat nicht der<br />
Meinung, dass es für die Schweiz gut wäre, sich an diesem<br />
Datenaustausch zu beteiligen. Auch in der Schweiz sollten die<br />
Patientinnen und Patienten doch die Gewissheit haben, nicht<br />
von Personen behandelt zu werden, die ihr Berufsverbot umgehen,<br />
ihr Land verlassen um dann in der Schweiz trotz Verurtei-