Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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Massnahmen für eine Sanierung des GST ohne zweite Röhre<br />
rechtzeitig auf den Sanierungszeitpunkt hin umgesetzt werden<br />
können.<br />
Mitunterzeichnende: Allemann, Badran Jacqueline, Carobbio<br />
Guscetti, Chopard-Acklin, Gilli, Girod, Glättli, Hadorn, Hodgers,<br />
Jans, John-Calame, Leuenberger-Genève, Maire Jacques-<br />
André, Meier-Schatz, Müller Geri, Nordmann, Reynard, Schelbert,<br />
Semadeni, Thorens Goumaz, Trede, Tschümperlin, van<br />
Singer, Vischer Daniel, von Graffenried (25)<br />
13.3594 n Ip. Markwalder. Weiterentwicklung der Beziehungen<br />
zu Kasachstan (21.06.2013)<br />
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und<br />
Kasachstan sind schon nur wegen des Rohölbedarfs unseres<br />
Landes und weil Kasachstan Mitglied der schweizerischen<br />
Stimmrechtsgruppe in den Bretton-Woods Institutionen ist<br />
gegeben. Sie werden nach und nach intensiviert und auf andere<br />
Bereiche ausgedehnt. Das ist erfreulich, denn Kasachstan verfügt<br />
über ein signifikantes Potenzial für weiteres Wirtschaftswachstum.<br />
Das Land hat auch erste Anstrengungen unternommen, um<br />
seine politischen Institutionen zu entwickeln - so nimmt zum<br />
ersten Mal in der Geschichte Kasachstans eine legitimierte<br />
Opposition, die AkZhol Partei, im <strong>Parlament</strong> Einsitz. Auch das<br />
ist erfreulich.<br />
Es stellen sich dennoch einige Fragen, denn die Entwicklung<br />
rechtsstaatlicher Institutionen und demokratischer Rechte sind<br />
für die Schweiz traditionell und weltweit von grösster Wichtigkeit.<br />
Unser Land gewichtet die politische Meinungsfreiheit und<br />
die Respektierung von Minderheiten und Opposition sehr hoch.<br />
1. Wie weit und mit welchen Massnahmen setzt sich die<br />
Schweiz für die Entwicklung der demokratischen Institutionen<br />
und in Kasachstan ein?<br />
2. Wie weit und mit welchen Massnahmen unterstützt die<br />
Schweiz Kasachstan, damit der Demokratisierungsprozess<br />
innerhalb des Landes vorangetrieben wird?<br />
3. Wie weit und mit welchen Massnahmen unterstützt die<br />
Schweiz Kasachstan im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung?<br />
4. Wie und auf welchen Kanälen wird der bilaterale Dialog<br />
geführt?<br />
5. Wie wird dazu der Dialog innerhalb der OSZE geführt?<br />
Kasachstan ist Mitglied der OSZE und die Schweiz soll hier im<br />
Jahr 2014 den Vorsitz übernehmen.<br />
6. Wie ist der Stand im Verfahren gegen Viktor und Leila Krapunov<br />
und inwiefern belastet dieser Fall die Beziehungen der<br />
Schweiz zu Kasachstan?<br />
13.3595 n Mo. Schneider-Schneiter. Administrative Entlastung<br />
für Business Travellers (21.06.2013)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des AuG vorzulegen,<br />
mit einer Befreiung von der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen<br />
gemäss Artikel 18 in Verbindung mit Artikel 20<br />
bis 24 AuG, um den Aufenthalt von Business Travellers in der<br />
Schweiz zu erleichtern.<br />
Mitunterzeichnende: Bulliard, Gmür, Markwalder, Müller Leo,<br />
Müller-Altermatt, Riklin Kathy, Romano, Schläfli, Vogler (9)<br />
13.3596 n Ip. Amarelle. Personenfreizügigkeit und Strategien<br />
gewisser Arbeitgeber zur Optimierung ihrer<br />
Lohnkosten (21.06.2013)<br />
National- und Ständerat haben am 15. Juni 2012 beziehungsweise<br />
am 5. Dezember 2012 eine Stärkung der flankierenden<br />
Massnahmen beschlossen, insbesondere in den Bereichen der<br />
Scheinselbstständigkeit und der Solidarhaftung des Erstunternehmers<br />
gegenüber Subunternehmen. Was die entsendeten<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft, gibt es jedoch<br />
zahlreiche Formen von Missbrauch. So sieht die Verordnung<br />
(EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen<br />
Sicherheit, die im Wesentlichen bereits 1971 verabschiedet<br />
wurde, für entsendete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
vor, dass das Sozialversicherungssystem des EU-Mitgliedstaates<br />
anwendbar bleibt, aus dem die betroffene Person kommt,<br />
während in Bezug auf das Lohn- und Arbeitsrecht das Empfangsland<br />
massgebend ist. Aufgrund dieser Regelung können<br />
die Arbeitgeber je nach beschäftigter Person massiv Lohnkosten<br />
einsparen; so können beispielsweise die Sozialkosten<br />
eines im Baugewerbe tätigen französischen Arbeitnehmers und<br />
die Sozialkosten eines aus Polen entsandten Arbeitnehmers bis<br />
zu 30 Prozent auseinanderliegen.<br />
Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:<br />
1. Wie gross ist der durchschnittliche Unterschied zwischen den<br />
Sozialkosten eines <strong>Schweizer</strong> Arbeitnehmers und den Sozialkosten<br />
eines in Polen, in Rumänien oder in Bulgarien tätigen<br />
Arbeitnehmers? Wie gross ist der Unterschied in den Sozialabgaben<br />
zwischen der EU und der Schweiz?<br />
2. Stimmt es, dass nur jene Bestimmungen zur sozialen Sicherheit<br />
berücksichtigt werden, die im Herkunftsland umgesetzt und<br />
gesetzlich, reglementarisch oder in allgemeinverbindlich erklärten<br />
Gesamtarbeitsverträgen verankert sind? Geniessen entsandte<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen sozialen<br />
Schutz, wenn sie aus Ländern kommen, in denen das Sozialsystem<br />
auf Gesamtarbeitsverträgen gründet, die pro Unternehmen<br />
abgeschlossen werden?<br />
3. Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sieht vor, dass eine Person<br />
vor ihrer Entsendung lediglich einen Monat dem System der<br />
sozialen Sicherheit ihres Herkunftslandes angeschlossen sein<br />
muss. Wäre es vor diesem Hintergrund möglich, die Frist zwischen<br />
zwei Entsendungen in einen anderen Staat zu verlängern,<br />
um den Verleih von Arbeitskräften wirksamer bekämpfen<br />
zu können?<br />
4. Könnte man die Pflicht für das Unternehmen, das entsandte<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, nachzuweisen,<br />
dass es in der Schweiz eine nennenswerte Geschäftstätigkeit<br />
ausübt, erweitern, und zwar so, dass überprüft werden<br />
kann, ob das Unternehmen ohne diese entsandten Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer in der Schweiz nicht nur reine Verwaltungstätigkeiten<br />
ausübt?<br />
Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Bernasconi, Carobbio<br />
Guscetti, Chopard-Acklin, Fehr Jacqueline, Feri Yvonne, Fridez,<br />
Friedl, Glättli, Hadorn, Heim, Hodgers, Leuenberger-Genève,<br />
Marra, Reynard, Schwaab, Semadeni, Tornare (18)<br />
13.3597 n Po. Amarelle. Personenfreizügigkeit: Monitoring<br />
und Evaluation der Massnahmen zur Umsetzung des FZA<br />
in den Bereichen Sozialleistungen und Aufenthaltsrecht<br />
(21.06.2013)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über<br />
das Monitoring und die Evaluation der Massnahmen, die er am