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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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Massnahmen für eine Sanierung des GST ohne zweite Röhre<br />

rechtzeitig auf den Sanierungszeitpunkt hin umgesetzt werden<br />

können.<br />

Mitunterzeichnende: Allemann, Badran Jacqueline, Carobbio<br />

Guscetti, Chopard-Acklin, Gilli, Girod, Glättli, Hadorn, Hodgers,<br />

Jans, John-Calame, Leuenberger-Genève, Maire Jacques-<br />

André, Meier-Schatz, Müller Geri, Nordmann, Reynard, Schelbert,<br />

Semadeni, Thorens Goumaz, Trede, Tschümperlin, van<br />

Singer, Vischer Daniel, von Graffenried (25)<br />

13.3594 n Ip. Markwalder. Weiterentwicklung der Beziehungen<br />

zu Kasachstan (21.06.2013)<br />

Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und<br />

Kasachstan sind schon nur wegen des Rohölbedarfs unseres<br />

Landes und weil Kasachstan Mitglied der schweizerischen<br />

Stimmrechtsgruppe in den Bretton-Woods Institutionen ist<br />

gegeben. Sie werden nach und nach intensiviert und auf andere<br />

Bereiche ausgedehnt. Das ist erfreulich, denn Kasachstan verfügt<br />

über ein signifikantes Potenzial für weiteres Wirtschaftswachstum.<br />

Das Land hat auch erste Anstrengungen unternommen, um<br />

seine politischen Institutionen zu entwickeln - so nimmt zum<br />

ersten Mal in der Geschichte Kasachstans eine legitimierte<br />

Opposition, die AkZhol Partei, im <strong>Parlament</strong> Einsitz. Auch das<br />

ist erfreulich.<br />

Es stellen sich dennoch einige Fragen, denn die Entwicklung<br />

rechtsstaatlicher Institutionen und demokratischer Rechte sind<br />

für die Schweiz traditionell und weltweit von grösster Wichtigkeit.<br />

Unser Land gewichtet die politische Meinungsfreiheit und<br />

die Respektierung von Minderheiten und Opposition sehr hoch.<br />

1. Wie weit und mit welchen Massnahmen setzt sich die<br />

Schweiz für die Entwicklung der demokratischen Institutionen<br />

und in Kasachstan ein?<br />

2. Wie weit und mit welchen Massnahmen unterstützt die<br />

Schweiz Kasachstan, damit der Demokratisierungsprozess<br />

innerhalb des Landes vorangetrieben wird?<br />

3. Wie weit und mit welchen Massnahmen unterstützt die<br />

Schweiz Kasachstan im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung?<br />

4. Wie und auf welchen Kanälen wird der bilaterale Dialog<br />

geführt?<br />

5. Wie wird dazu der Dialog innerhalb der OSZE geführt?<br />

Kasachstan ist Mitglied der OSZE und die Schweiz soll hier im<br />

Jahr 2014 den Vorsitz übernehmen.<br />

6. Wie ist der Stand im Verfahren gegen Viktor und Leila Krapunov<br />

und inwiefern belastet dieser Fall die Beziehungen der<br />

Schweiz zu Kasachstan?<br />

13.3595 n Mo. Schneider-Schneiter. Administrative Entlastung<br />

für Business Travellers (21.06.2013)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des AuG vorzulegen,<br />

mit einer Befreiung von der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen<br />

gemäss Artikel 18 in Verbindung mit Artikel 20<br />

bis 24 AuG, um den Aufenthalt von Business Travellers in der<br />

Schweiz zu erleichtern.<br />

Mitunterzeichnende: Bulliard, Gmür, Markwalder, Müller Leo,<br />

Müller-Altermatt, Riklin Kathy, Romano, Schläfli, Vogler (9)<br />

13.3596 n Ip. Amarelle. Personenfreizügigkeit und Strategien<br />

gewisser Arbeitgeber zur Optimierung ihrer<br />

Lohnkosten (21.06.2013)<br />

National- und Ständerat haben am 15. Juni 2012 beziehungsweise<br />

am 5. Dezember 2012 eine Stärkung der flankierenden<br />

Massnahmen beschlossen, insbesondere in den Bereichen der<br />

Scheinselbstständigkeit und der Solidarhaftung des Erstunternehmers<br />

gegenüber Subunternehmen. Was die entsendeten<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft, gibt es jedoch<br />

zahlreiche Formen von Missbrauch. So sieht die Verordnung<br />

(EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen<br />

Sicherheit, die im Wesentlichen bereits 1971 verabschiedet<br />

wurde, für entsendete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

vor, dass das Sozialversicherungssystem des EU-Mitgliedstaates<br />

anwendbar bleibt, aus dem die betroffene Person kommt,<br />

während in Bezug auf das Lohn- und Arbeitsrecht das Empfangsland<br />

massgebend ist. Aufgrund dieser Regelung können<br />

die Arbeitgeber je nach beschäftigter Person massiv Lohnkosten<br />

einsparen; so können beispielsweise die Sozialkosten<br />

eines im Baugewerbe tätigen französischen Arbeitnehmers und<br />

die Sozialkosten eines aus Polen entsandten Arbeitnehmers bis<br />

zu 30 Prozent auseinanderliegen.<br />

Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:<br />

1. Wie gross ist der durchschnittliche Unterschied zwischen den<br />

Sozialkosten eines <strong>Schweizer</strong> Arbeitnehmers und den Sozialkosten<br />

eines in Polen, in Rumänien oder in Bulgarien tätigen<br />

Arbeitnehmers? Wie gross ist der Unterschied in den Sozialabgaben<br />

zwischen der EU und der Schweiz?<br />

2. Stimmt es, dass nur jene Bestimmungen zur sozialen Sicherheit<br />

berücksichtigt werden, die im Herkunftsland umgesetzt und<br />

gesetzlich, reglementarisch oder in allgemeinverbindlich erklärten<br />

Gesamtarbeitsverträgen verankert sind? Geniessen entsandte<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen sozialen<br />

Schutz, wenn sie aus Ländern kommen, in denen das Sozialsystem<br />

auf Gesamtarbeitsverträgen gründet, die pro Unternehmen<br />

abgeschlossen werden?<br />

3. Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sieht vor, dass eine Person<br />

vor ihrer Entsendung lediglich einen Monat dem System der<br />

sozialen Sicherheit ihres Herkunftslandes angeschlossen sein<br />

muss. Wäre es vor diesem Hintergrund möglich, die Frist zwischen<br />

zwei Entsendungen in einen anderen Staat zu verlängern,<br />

um den Verleih von Arbeitskräften wirksamer bekämpfen<br />

zu können?<br />

4. Könnte man die Pflicht für das Unternehmen, das entsandte<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, nachzuweisen,<br />

dass es in der Schweiz eine nennenswerte Geschäftstätigkeit<br />

ausübt, erweitern, und zwar so, dass überprüft werden<br />

kann, ob das Unternehmen ohne diese entsandten Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer in der Schweiz nicht nur reine Verwaltungstätigkeiten<br />

ausübt?<br />

Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Bernasconi, Carobbio<br />

Guscetti, Chopard-Acklin, Fehr Jacqueline, Feri Yvonne, Fridez,<br />

Friedl, Glättli, Hadorn, Heim, Hodgers, Leuenberger-Genève,<br />

Marra, Reynard, Schwaab, Semadeni, Tornare (18)<br />

13.3597 n Po. Amarelle. Personenfreizügigkeit: Monitoring<br />

und Evaluation der Massnahmen zur Umsetzung des FZA<br />

in den Bereichen Sozialleistungen und Aufenthaltsrecht<br />

(21.06.2013)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über<br />

das Monitoring und die Evaluation der Massnahmen, die er am

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