Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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11.3865 n Ip. Fehr Hans-Jürg. Wirtschaftliche Risiken der<br />
AKW (2) (28.09.2011)<br />
In Fortsetzung der Interpellation 11.3864, "Wirtschaftliche Risiken<br />
der AKW (1)" stelle ich folgende weitere Fragen:<br />
1. Den Stromkonzernen als Aktionäre ist die Unterkapitalisierung<br />
der AKW bekannt. Sie stellen ihnen deshalb immer wieder<br />
verbindlich in Aussicht, das wirtschaftliche Risiko zu tragen, zu<br />
haften und wenn erforderlich Kapital nachzuschiessen. Dies<br />
bedeutet, dass das gesamte Kapital der Konzerne für die AKW-<br />
Risiken haftet. Es stellen sich folgende Fragen:<br />
Was würde passieren, wenn das Kapital der AKW-Aktionäre<br />
nicht reichen würde, um einen Schaden zu decken? Haften<br />
dann ihre eigenen Aktionäre, also die Kantone? Besteht im<br />
gegebenen Fall auch eine persönliche finanzielle Haftung der<br />
Mitglieder des Verwaltungsrates der Betreibergesellschaften?<br />
Wer beziehungsweise welches Kapital würde im gesetzten Fall<br />
für die anderen Risiken der Stromkonzerne haften?<br />
2. Die AKW sind verpflichtet, Entsorgungs- und Stilllegungsfonds<br />
zu äufnen. Dabei schreiben sie den Fonds jährlich eine<br />
Kapitalanlagerendite von 5 Prozent gut, obwohl die Märkte seit<br />
Jahren längst nicht mehr so viel hergeben und auch in den<br />
kommenden Jahren kaum so viel Rendite abwerfen dürften.<br />
Den kalkulatorischen Zuweisungen an die Fonds entsprechen<br />
also nicht die real erwirtschafteten. Daraus resultiert eine wachsende<br />
Deckungslücke, die wiederum ein wachsendes finanzielles<br />
Risiko für Stromkonzerne und Kantone bildet. Es stellen sich<br />
folgende Fragen:<br />
Wie gross sind derzeit die Deckungslücken bei den AKW? Wer<br />
käme für die Deckungslücke auf, falls ein AKW vorzeitig, d. h.<br />
vor dem kalkulierten Ende der Laufzeit, vom Netz genommen<br />
werden müsste? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung,<br />
dass die Atomkraftwerke nur die real erwirtschafteten Kapitalrenditen<br />
dem Fonds gutschreiben dürfen, nicht die kalkulatorischen,<br />
und dass sie die Deckungslücke als Verpflichtung in<br />
ihrer Bilanz aufführen müssen?<br />
3. Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass der Atomstrom<br />
nur als billig dargestellt werden kann, weil in seinen<br />
Gestehungskosten nicht alle Kostenelemente enthalten sind?<br />
Inwieweit findet es der Bundesrat akzeptabel, dass mit dem<br />
Geld der Stromkunden und der Aktionäre diese Darstellung promoviert<br />
wird?<br />
23.11.2011 Antwort des Bundesrates.<br />
23.12.2011 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
11.3867 n Mo. Müller Philipp. Anrufung der Ventilklausel für<br />
Personen mit B-Bewilligungen aus Staaten der EU-8<br />
(28.09.2011)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 10 Ziffer 4<br />
des Freizügigkeitsabkommens, auf den 1. Mai 2012 vom Recht<br />
der Schweiz Gebrauch zu machen, die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen<br />
B an Personen aus Staaten der EU-8 für die folgenden<br />
zwei Jahre zu beschränken.<br />
Mitunterzeichnende: Fluri, Gysin, Hiltpold, Moret (4)<br />
23.11.2011 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
11.3871 n Mo. Graf-Litscher. Öffnung der Datenbestände<br />
des Bundes. Open Government Data (28.09.2011)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen<br />
umzusetzen:<br />
1. Aufbau und Publikation eines zentralen Verzeichnisses aller<br />
Datenbestände des Bundes mit Angaben zu Inhalt, Struktur,<br />
Verwendungszweck und rechtlichem Status betreffend Datenschutz<br />
und Informationssicherheit;<br />
2. Aufbau eines zentralen Zugangs (Portal) zu den öffentlich<br />
verfügbaren, aktuellen und archivierten Daten des Bundes;<br />
3. begleitende Massnahmen, um die offen zugänglichen Datenbestände<br />
in der Öffentlichkeit bekanntzumachen und deren Nutzung<br />
zu fördern.<br />
Mitunterzeichnende: Allemann, Baumann J. Alexander, Fässler<br />
Hildegard, Fehr Hans-Jürg, Heim, Jans, Kiener Nellen, Riklin<br />
Kathy, Tschümperlin, von Graffenried, Wasserfallen,<br />
Weibel (12)<br />
30.11.2011 Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 3 der<br />
Motion abzulehnen und Punkt 2 der Motion anzunehmen.<br />
11.3873 n Ip. Bugnon. Kosten infolge der neuen<br />
Strafprozessordnung (28.09.2011)<br />
Am 1. Januar 2011 ist die neue Strafprozessordnung (StPO) in<br />
Kraft getreten. Sie hat bereits zu zahlreichen Enttäuschungen<br />
geführt. Die Angehörigen der Polizeikorps stöhnen über die<br />
Last der administrativen Tätigkeiten, die jeder Fall mit sich<br />
bringt. Sie verbringen einen beträchtlichen <strong>Teil</strong> ihrer Arbeitszeit<br />
damit, Formulare auszufüllen.<br />
Es kommt hinzu, dass die neue StPO den beschuldigten Personen<br />
das Recht einräumt, ab der ersten Einvernahme durch die<br />
Polizei einen Verteidiger oder eine Verteidigerin beizuziehen,<br />
wenn sie das wünschen. Es ist offensichtlich, dass dieses neue<br />
Recht die Arbeit der Polizei weiter verkompliziert. So kann die<br />
beschuldigte Person bei jedem noch so bagatellhaften Verstoss<br />
gegen das Betäubungsmittelgesetz einen Verteidiger oder eine<br />
Verteidigerin verlangen. Die Masse an Papieren, die ausgefüllt<br />
werden müssen, verlangsamt den Gang der Justiz und verursacht<br />
einen offensichtlichen Verlust an Effizienz.<br />
Vor diesem Hintergrund möchte ich dem Bundesrat die folgenden<br />
Fragen stellen:<br />
1. Verfügt der Bundesrat über Zahlen, was die Kosten - die<br />
finanziellen und die materiellen - der neuen StPO betrifft?<br />
2. Wie schätzt der Bundesrat neun Monate nach dem Inkrafttreten<br />
der neuen StPO deren Umsetzung und Anwendung ein?<br />
3. Findet der Bundesrat das Recht auf einen Verteidiger der<br />
ersten Stunde für sämtliche beschuldigten Personen vernünftig,<br />
führt dieses Recht doch zu einer Behinderung der polizeilichen<br />
Arbeit infolge des grossen administrativen Aufwands?<br />
Mitunterzeichnende: Baettig, Freysinger, Graber Jean-Pierre,<br />
Reymond, Schwander, Veillon (6)<br />
23.11.2011 Antwort des Bundesrates.<br />
23.12.2011 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
11.3874 n Po. Glanzmann. Gelbe und Rote Karte bei gewalttätigem<br />
Hooliganismus (28.09.2011)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten,<br />
ob es Sinn machen würde, eine bundesrechtliche Grundlage<br />
zu schaffen, dass bei strafrechtlichen Verfahren wegen<br />
gewalttätigen Verhaltens unter Alkohol- und Drogeneinfluss der<br />
Entzug des Führerausweises oder die Nichterteilung des Lernfahrausweises<br />
angedroht und im Wiederholungsfall auch verfügt<br />
werden könnte.<br />
Insbesondere wäre wohl Artikel 16d Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes<br />
anzupassen. Entsprechend soll gewalttätigen