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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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11.3865 n Ip. Fehr Hans-Jürg. Wirtschaftliche Risiken der<br />

AKW (2) (28.09.2011)<br />

In Fortsetzung der Interpellation 11.3864, "Wirtschaftliche Risiken<br />

der AKW (1)" stelle ich folgende weitere Fragen:<br />

1. Den Stromkonzernen als Aktionäre ist die Unterkapitalisierung<br />

der AKW bekannt. Sie stellen ihnen deshalb immer wieder<br />

verbindlich in Aussicht, das wirtschaftliche Risiko zu tragen, zu<br />

haften und wenn erforderlich Kapital nachzuschiessen. Dies<br />

bedeutet, dass das gesamte Kapital der Konzerne für die AKW-<br />

Risiken haftet. Es stellen sich folgende Fragen:<br />

Was würde passieren, wenn das Kapital der AKW-Aktionäre<br />

nicht reichen würde, um einen Schaden zu decken? Haften<br />

dann ihre eigenen Aktionäre, also die Kantone? Besteht im<br />

gegebenen Fall auch eine persönliche finanzielle Haftung der<br />

Mitglieder des Verwaltungsrates der Betreibergesellschaften?<br />

Wer beziehungsweise welches Kapital würde im gesetzten Fall<br />

für die anderen Risiken der Stromkonzerne haften?<br />

2. Die AKW sind verpflichtet, Entsorgungs- und Stilllegungsfonds<br />

zu äufnen. Dabei schreiben sie den Fonds jährlich eine<br />

Kapitalanlagerendite von 5 Prozent gut, obwohl die Märkte seit<br />

Jahren längst nicht mehr so viel hergeben und auch in den<br />

kommenden Jahren kaum so viel Rendite abwerfen dürften.<br />

Den kalkulatorischen Zuweisungen an die Fonds entsprechen<br />

also nicht die real erwirtschafteten. Daraus resultiert eine wachsende<br />

Deckungslücke, die wiederum ein wachsendes finanzielles<br />

Risiko für Stromkonzerne und Kantone bildet. Es stellen sich<br />

folgende Fragen:<br />

Wie gross sind derzeit die Deckungslücken bei den AKW? Wer<br />

käme für die Deckungslücke auf, falls ein AKW vorzeitig, d. h.<br />

vor dem kalkulierten Ende der Laufzeit, vom Netz genommen<br />

werden müsste? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung,<br />

dass die Atomkraftwerke nur die real erwirtschafteten Kapitalrenditen<br />

dem Fonds gutschreiben dürfen, nicht die kalkulatorischen,<br />

und dass sie die Deckungslücke als Verpflichtung in<br />

ihrer Bilanz aufführen müssen?<br />

3. Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass der Atomstrom<br />

nur als billig dargestellt werden kann, weil in seinen<br />

Gestehungskosten nicht alle Kostenelemente enthalten sind?<br />

Inwieweit findet es der Bundesrat akzeptabel, dass mit dem<br />

Geld der Stromkunden und der Aktionäre diese Darstellung promoviert<br />

wird?<br />

23.11.2011 Antwort des Bundesrates.<br />

23.12.2011 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

11.3867 n Mo. Müller Philipp. Anrufung der Ventilklausel für<br />

Personen mit B-Bewilligungen aus Staaten der EU-8<br />

(28.09.2011)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 10 Ziffer 4<br />

des Freizügigkeitsabkommens, auf den 1. Mai 2012 vom Recht<br />

der Schweiz Gebrauch zu machen, die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen<br />

B an Personen aus Staaten der EU-8 für die folgenden<br />

zwei Jahre zu beschränken.<br />

Mitunterzeichnende: Fluri, Gysin, Hiltpold, Moret (4)<br />

23.11.2011 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

11.3871 n Mo. Graf-Litscher. Öffnung der Datenbestände<br />

des Bundes. Open Government Data (28.09.2011)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen<br />

umzusetzen:<br />

1. Aufbau und Publikation eines zentralen Verzeichnisses aller<br />

Datenbestände des Bundes mit Angaben zu Inhalt, Struktur,<br />

Verwendungszweck und rechtlichem Status betreffend Datenschutz<br />

und Informationssicherheit;<br />

2. Aufbau eines zentralen Zugangs (Portal) zu den öffentlich<br />

verfügbaren, aktuellen und archivierten Daten des Bundes;<br />

3. begleitende Massnahmen, um die offen zugänglichen Datenbestände<br />

in der Öffentlichkeit bekanntzumachen und deren Nutzung<br />

zu fördern.<br />

Mitunterzeichnende: Allemann, Baumann J. Alexander, Fässler<br />

Hildegard, Fehr Hans-Jürg, Heim, Jans, Kiener Nellen, Riklin<br />

Kathy, Tschümperlin, von Graffenried, Wasserfallen,<br />

Weibel (12)<br />

30.11.2011 Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 3 der<br />

Motion abzulehnen und Punkt 2 der Motion anzunehmen.<br />

11.3873 n Ip. Bugnon. Kosten infolge der neuen<br />

Strafprozessordnung (28.09.2011)<br />

Am 1. Januar 2011 ist die neue Strafprozessordnung (StPO) in<br />

Kraft getreten. Sie hat bereits zu zahlreichen Enttäuschungen<br />

geführt. Die Angehörigen der Polizeikorps stöhnen über die<br />

Last der administrativen Tätigkeiten, die jeder Fall mit sich<br />

bringt. Sie verbringen einen beträchtlichen <strong>Teil</strong> ihrer Arbeitszeit<br />

damit, Formulare auszufüllen.<br />

Es kommt hinzu, dass die neue StPO den beschuldigten Personen<br />

das Recht einräumt, ab der ersten Einvernahme durch die<br />

Polizei einen Verteidiger oder eine Verteidigerin beizuziehen,<br />

wenn sie das wünschen. Es ist offensichtlich, dass dieses neue<br />

Recht die Arbeit der Polizei weiter verkompliziert. So kann die<br />

beschuldigte Person bei jedem noch so bagatellhaften Verstoss<br />

gegen das Betäubungsmittelgesetz einen Verteidiger oder eine<br />

Verteidigerin verlangen. Die Masse an Papieren, die ausgefüllt<br />

werden müssen, verlangsamt den Gang der Justiz und verursacht<br />

einen offensichtlichen Verlust an Effizienz.<br />

Vor diesem Hintergrund möchte ich dem Bundesrat die folgenden<br />

Fragen stellen:<br />

1. Verfügt der Bundesrat über Zahlen, was die Kosten - die<br />

finanziellen und die materiellen - der neuen StPO betrifft?<br />

2. Wie schätzt der Bundesrat neun Monate nach dem Inkrafttreten<br />

der neuen StPO deren Umsetzung und Anwendung ein?<br />

3. Findet der Bundesrat das Recht auf einen Verteidiger der<br />

ersten Stunde für sämtliche beschuldigten Personen vernünftig,<br />

führt dieses Recht doch zu einer Behinderung der polizeilichen<br />

Arbeit infolge des grossen administrativen Aufwands?<br />

Mitunterzeichnende: Baettig, Freysinger, Graber Jean-Pierre,<br />

Reymond, Schwander, Veillon (6)<br />

23.11.2011 Antwort des Bundesrates.<br />

23.12.2011 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

11.3874 n Po. Glanzmann. Gelbe und Rote Karte bei gewalttätigem<br />

Hooliganismus (28.09.2011)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten,<br />

ob es Sinn machen würde, eine bundesrechtliche Grundlage<br />

zu schaffen, dass bei strafrechtlichen Verfahren wegen<br />

gewalttätigen Verhaltens unter Alkohol- und Drogeneinfluss der<br />

Entzug des Führerausweises oder die Nichterteilung des Lernfahrausweises<br />

angedroht und im Wiederholungsfall auch verfügt<br />

werden könnte.<br />

Insbesondere wäre wohl Artikel 16d Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes<br />

anzupassen. Entsprechend soll gewalttätigen

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