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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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3. Was gedenkt er zu unternehmen, um sicherzustellen, dass<br />

die Vernehmlassungsteilnehmer im Wissen um die volkswirtschaftlichen<br />

Auswirkungen des ersten Massnahmenpakets eine<br />

umfassende Bewertung desselben vornehmen können?<br />

Sprecher: Leutenegger Filippo<br />

27.02.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

22.03.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

12.4175 n Ip. Vischer Daniel. Widerspruchslösung bei<br />

Organspenden (13.12.2012)<br />

In Fachgremien, Interessengesellschaften und auch in den<br />

Medien, offenbar auch vom Bundesrat wird erwogen, in einer<br />

kommenden Revision des Organtransplantationsgesetzes die<br />

Widerspruchslösung einzuführen. Von ihr verspricht man sich<br />

mehr Organe, wobei diese Annahme empirisch nicht gesichert<br />

nachgewiesen ist. Nicht diskutiert wird dabei indes über die<br />

Rechte der Verstorbenen. Dies führte auch zu einer ablehnenden<br />

Medienmitteilung der Nationalen Ethikkommission im<br />

Bereich Humanmedizin, welche die nachfolgenden Fragen evoziert:<br />

Verletzt die Widerspruchslösung nicht den durch Verfassung<br />

und Gesetz garantierten Schutz der Persönlichkeit der verstorbenen<br />

Person, weil deren explizite Zustimmung respektive die<br />

von deren Angehörigen fehlt? Die Widerspruchslösung müsste<br />

nämlich an eine Äusserungspflicht geknüpft werden, für die wiederum<br />

eine verfassungsmässige Grundlage fehlen würde. Denn<br />

aus dem Schweigen einer Person kann nicht einfach implizit auf<br />

ein Einverständnis zur Organspende geschlossen werden.<br />

Würde diese Äusserungspflicht aber nicht ihrerseits wieder<br />

auch zu einer fragwürdigen empfindlichen Einschränkung des<br />

Entscheidungsspielraums führen? Würde der Bund überdies<br />

nicht dazu veranlasst, von seiner Neutralitätspflicht bezüglich<br />

Organspenden abzurücken?<br />

Mitunterzeichnende: Gilli, John-Calame, Leuenberger-Genève,<br />

Müller Geri, Rytz Regula, van Singer (6)<br />

08.03.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

21.06.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

Kriterien für die vorgeschriebene Anlagebuchhaltung. Auf ungenügenden<br />

Grundlagen ist es nicht möglich, den gesetzlichen<br />

Auftrag von schweizweiten Betriebsvergleichen nach Artikel 49<br />

Absatz 8 KVG durchzuführen. Nachdem der obligatorisch Versicherte<br />

seit 1996 auf Betriebsvergleiche der Spitäler wartet, ist<br />

seit 2007 die neue Spitalfinanzierung gesetzlich in Kraft, aber<br />

der Auftrag nach wie vor nicht erfüllt.<br />

1. Welche Mängel müssen noch beseitigt werden, um den<br />

gesetzlichen Auftrag der Transparenz und Vergleichbarkeit<br />

unter den Spitälern erfüllen zu können?<br />

2. Besteht eine einheitliche Rechnungslegung mit Anlagebuchhaltung,<br />

Abschreibungen usw., welche objektive Betriebsvergleiche<br />

zulässt? Wenn nein, wie bzw. mit welchen Massnahmen<br />

wäre dieser mangelhafte Zustand zu korrigieren?<br />

3. Innerhalb welcher Frist beabsichtigt der Bundesrat den Auftrag<br />

nach Artikel 49 Absätze 7 und 8 KVG zu erfüllen?<br />

08.03.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

22.03.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

12.4177 n Ip. Candinas. Sind die rechtlichen Grundlagen für<br />

die Zweitwohnungssteuer ausreichend? (13.12.2012)<br />

In mehreren Gemeinden und einzelnen Kantonen wird über die<br />

Einführung einer Zweitwohnungssteuer diskutiert. Die<br />

Gemeinde Silvaplana will eine Zweitwohnungssteuer konkret<br />

einführen. Der Fall ist beim Bundesgericht hängig.<br />

Bestehen aus Sicht des Bundesrates innerhalb des Bundesrechts<br />

Normen, die die Einführung einer Zweitwohnungssteuer<br />

auf Kantons- und/oder Gemeindeebene erschweren/verhindern?<br />

Wenn ja, ist der Bundesrat gewillt, die Schranken zu<br />

beseitigen?<br />

Mitunterzeichnende: Barthassat, Brand, Bulliard, Buttet, Darbellay,<br />

Fässler Daniel, Gasser, Germanier, Glanzmann, Gmür,<br />

Hassler, Humbel, Müller-Altermatt, Regazzi, Reimann Lukas,<br />

Romano, Schläfli, Schneider-Schneiter, Semadeni, Streiff, von<br />

Siebenthal (21)<br />

20.02.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

22.03.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

12.4176 n Ip. Bortoluzzi. Spitalfinanzierung.<br />

Betriebsvergleiche (13.12.2012)<br />

Seit Inkraftsetzung des KVG 1996 hat der Bundesrat den Auftrag,<br />

unter zugelassenen Spitälern Betriebsvergleiche vorzunehmen.<br />

Um eine Konzentration voranzutreiben und die<br />

Qualität des Angebots im Interesse der obligatorisch Versicherten<br />

zu verbessern, sind transparente Leistungsverhältnisse<br />

unumgänglich.<br />

Mit der Spitalfinanzierungsvorlage wurde der Auftrag, Betriebsvergleiche<br />

endlich durchzusetzen, mit detaillierten Gesetzesgrundlagen<br />

in die Tat umgesetzt. Artikel 49 Absatz 7 KVG legt<br />

fest, dass Spitäler eine einheitliche Methode zur Ermittlung ihrer<br />

Betriebs- und Investitionskosten anzuwenden haben. In Absatz<br />

8 wird dann bestätigt, dass der Bundesrat Betriebsvergleiche<br />

zwischen Spitälern anordnet und diese veröffentlicht. Die Verordnung<br />

über die Kosten- und Leistungsermittlung nimmt in Artikel<br />

8 Bezug auf Artikel 49 Absatz 7 KVG und schreibt nach<br />

Artikel 10 vor, dass die Spitäler eine Anlagebuchhaltung zu führen<br />

haben.<br />

Um faire und objektive Betriebsvergleiche überhaupt durchführen<br />

zu können, ist eine einheitliche Buchführung unumgänglich.<br />

Pauschalisierte Investitionskosten entsprechen zudem nicht<br />

dem KVG. Offensichtlich fehlen z. B. nach wie vor einheitliche<br />

12.4181 n Mo. Leutenegger<br />

Oberholzer. Niederlassungsfreiheit auch im Alter<br />

(13.12.2012)<br />

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, wie sichergestellt<br />

werden kann, dass das verfassungsmässige Recht auf Niederlassungsfreiheit<br />

auch im Alter und bei einem dauerhaften Aufenthalt<br />

in einem Heim sichergestellt werden kann. Dabei ist<br />

insbesondere zu prüfen, ob dazu eine Änderung der Wohnsitzbestimmungen<br />

im ZGB angezeigt ist. Nötigenfalls ist dem <strong>Parlament</strong><br />

eine entsprechende Gesetzesänderung zu unterbreiten.<br />

Mitunterzeichnende: Hardegger, Heim, Kiener Nellen, Semadeni,<br />

Tschümperlin, Wermuth (6)<br />

20.02.2013 Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />

SR Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit<br />

22.03.2013 Nationalrat. Bekämpft; Diskussion verschoben.<br />

21.06.2013 Nationalrat. Annahme.<br />

12.4182 n Po. Lehmann. Gebietsreform in der Schweiz<br />

(13.12.2012)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie zu erarbeiten: "Was<br />

für ökonomische Vor- und Nachteile entstehen bei einer

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