Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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3. Was gedenkt er zu unternehmen, um sicherzustellen, dass<br />
die Vernehmlassungsteilnehmer im Wissen um die volkswirtschaftlichen<br />
Auswirkungen des ersten Massnahmenpakets eine<br />
umfassende Bewertung desselben vornehmen können?<br />
Sprecher: Leutenegger Filippo<br />
27.02.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
22.03.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
12.4175 n Ip. Vischer Daniel. Widerspruchslösung bei<br />
Organspenden (13.12.2012)<br />
In Fachgremien, Interessengesellschaften und auch in den<br />
Medien, offenbar auch vom Bundesrat wird erwogen, in einer<br />
kommenden Revision des Organtransplantationsgesetzes die<br />
Widerspruchslösung einzuführen. Von ihr verspricht man sich<br />
mehr Organe, wobei diese Annahme empirisch nicht gesichert<br />
nachgewiesen ist. Nicht diskutiert wird dabei indes über die<br />
Rechte der Verstorbenen. Dies führte auch zu einer ablehnenden<br />
Medienmitteilung der Nationalen Ethikkommission im<br />
Bereich Humanmedizin, welche die nachfolgenden Fragen evoziert:<br />
Verletzt die Widerspruchslösung nicht den durch Verfassung<br />
und Gesetz garantierten Schutz der Persönlichkeit der verstorbenen<br />
Person, weil deren explizite Zustimmung respektive die<br />
von deren Angehörigen fehlt? Die Widerspruchslösung müsste<br />
nämlich an eine Äusserungspflicht geknüpft werden, für die wiederum<br />
eine verfassungsmässige Grundlage fehlen würde. Denn<br />
aus dem Schweigen einer Person kann nicht einfach implizit auf<br />
ein Einverständnis zur Organspende geschlossen werden.<br />
Würde diese Äusserungspflicht aber nicht ihrerseits wieder<br />
auch zu einer fragwürdigen empfindlichen Einschränkung des<br />
Entscheidungsspielraums führen? Würde der Bund überdies<br />
nicht dazu veranlasst, von seiner Neutralitätspflicht bezüglich<br />
Organspenden abzurücken?<br />
Mitunterzeichnende: Gilli, John-Calame, Leuenberger-Genève,<br />
Müller Geri, Rytz Regula, van Singer (6)<br />
08.03.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
Kriterien für die vorgeschriebene Anlagebuchhaltung. Auf ungenügenden<br />
Grundlagen ist es nicht möglich, den gesetzlichen<br />
Auftrag von schweizweiten Betriebsvergleichen nach Artikel 49<br />
Absatz 8 KVG durchzuführen. Nachdem der obligatorisch Versicherte<br />
seit 1996 auf Betriebsvergleiche der Spitäler wartet, ist<br />
seit 2007 die neue Spitalfinanzierung gesetzlich in Kraft, aber<br />
der Auftrag nach wie vor nicht erfüllt.<br />
1. Welche Mängel müssen noch beseitigt werden, um den<br />
gesetzlichen Auftrag der Transparenz und Vergleichbarkeit<br />
unter den Spitälern erfüllen zu können?<br />
2. Besteht eine einheitliche Rechnungslegung mit Anlagebuchhaltung,<br />
Abschreibungen usw., welche objektive Betriebsvergleiche<br />
zulässt? Wenn nein, wie bzw. mit welchen Massnahmen<br />
wäre dieser mangelhafte Zustand zu korrigieren?<br />
3. Innerhalb welcher Frist beabsichtigt der Bundesrat den Auftrag<br />
nach Artikel 49 Absätze 7 und 8 KVG zu erfüllen?<br />
08.03.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
22.03.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
12.4177 n Ip. Candinas. Sind die rechtlichen Grundlagen für<br />
die Zweitwohnungssteuer ausreichend? (13.12.2012)<br />
In mehreren Gemeinden und einzelnen Kantonen wird über die<br />
Einführung einer Zweitwohnungssteuer diskutiert. Die<br />
Gemeinde Silvaplana will eine Zweitwohnungssteuer konkret<br />
einführen. Der Fall ist beim Bundesgericht hängig.<br />
Bestehen aus Sicht des Bundesrates innerhalb des Bundesrechts<br />
Normen, die die Einführung einer Zweitwohnungssteuer<br />
auf Kantons- und/oder Gemeindeebene erschweren/verhindern?<br />
Wenn ja, ist der Bundesrat gewillt, die Schranken zu<br />
beseitigen?<br />
Mitunterzeichnende: Barthassat, Brand, Bulliard, Buttet, Darbellay,<br />
Fässler Daniel, Gasser, Germanier, Glanzmann, Gmür,<br />
Hassler, Humbel, Müller-Altermatt, Regazzi, Reimann Lukas,<br />
Romano, Schläfli, Schneider-Schneiter, Semadeni, Streiff, von<br />
Siebenthal (21)<br />
20.02.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
22.03.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
12.4176 n Ip. Bortoluzzi. Spitalfinanzierung.<br />
Betriebsvergleiche (13.12.2012)<br />
Seit Inkraftsetzung des KVG 1996 hat der Bundesrat den Auftrag,<br />
unter zugelassenen Spitälern Betriebsvergleiche vorzunehmen.<br />
Um eine Konzentration voranzutreiben und die<br />
Qualität des Angebots im Interesse der obligatorisch Versicherten<br />
zu verbessern, sind transparente Leistungsverhältnisse<br />
unumgänglich.<br />
Mit der Spitalfinanzierungsvorlage wurde der Auftrag, Betriebsvergleiche<br />
endlich durchzusetzen, mit detaillierten Gesetzesgrundlagen<br />
in die Tat umgesetzt. Artikel 49 Absatz 7 KVG legt<br />
fest, dass Spitäler eine einheitliche Methode zur Ermittlung ihrer<br />
Betriebs- und Investitionskosten anzuwenden haben. In Absatz<br />
8 wird dann bestätigt, dass der Bundesrat Betriebsvergleiche<br />
zwischen Spitälern anordnet und diese veröffentlicht. Die Verordnung<br />
über die Kosten- und Leistungsermittlung nimmt in Artikel<br />
8 Bezug auf Artikel 49 Absatz 7 KVG und schreibt nach<br />
Artikel 10 vor, dass die Spitäler eine Anlagebuchhaltung zu führen<br />
haben.<br />
Um faire und objektive Betriebsvergleiche überhaupt durchführen<br />
zu können, ist eine einheitliche Buchführung unumgänglich.<br />
Pauschalisierte Investitionskosten entsprechen zudem nicht<br />
dem KVG. Offensichtlich fehlen z. B. nach wie vor einheitliche<br />
12.4181 n Mo. Leutenegger<br />
Oberholzer. Niederlassungsfreiheit auch im Alter<br />
(13.12.2012)<br />
Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, wie sichergestellt<br />
werden kann, dass das verfassungsmässige Recht auf Niederlassungsfreiheit<br />
auch im Alter und bei einem dauerhaften Aufenthalt<br />
in einem Heim sichergestellt werden kann. Dabei ist<br />
insbesondere zu prüfen, ob dazu eine Änderung der Wohnsitzbestimmungen<br />
im ZGB angezeigt ist. Nötigenfalls ist dem <strong>Parlament</strong><br />
eine entsprechende Gesetzesänderung zu unterbreiten.<br />
Mitunterzeichnende: Hardegger, Heim, Kiener Nellen, Semadeni,<br />
Tschümperlin, Wermuth (6)<br />
20.02.2013 Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
SR Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit<br />
22.03.2013 Nationalrat. Bekämpft; Diskussion verschoben.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Annahme.<br />
12.4182 n Po. Lehmann. Gebietsreform in der Schweiz<br />
(13.12.2012)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie zu erarbeiten: "Was<br />
für ökonomische Vor- und Nachteile entstehen bei einer