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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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quente Umsetzung dieser neuen Bestimmungen durch den<br />

Finanzplatz Schweiz. Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende<br />

Fragen zu beantworten:<br />

1. Welche Vorkehrungen hat der Bundesrat getroffen, damit das<br />

Verbot der direkten und der indirekten Finanzierung von verbotenen<br />

Waffen wirksam umgesetzt wird?<br />

2. Wen hat er mit der Überwachung dieses Verbots beauftragt?<br />

In welchem Rhythmus sieht er Überprüfungen vor?<br />

3. Warum hat er auf präzise Vollzugsbestimmungen verzichtet?<br />

4. Hat der Bundesrat Kenntnis von:<br />

a. Krediten, Darlehen und Schenkungen oder vergleichbaren<br />

finanziellen Vorteilen oder Bevorschussungen von Kosten und<br />

Aufwendungen, die mit der Entwicklung, der Herstellung oder<br />

dem Erwerb von verbotenem Kriegsmaterial verbunden sind?<br />

b. Beteiligungen an Gesellschaften, die verbotenes Kriegsmaterial<br />

entwickeln, herstellen oder erwerben?<br />

c. Erwerb von Obligationen oder anderen Anlageprodukten, die<br />

durch solche Gesellschaften ausgegeben werden?<br />

5. Mit welchen Massnahmen hat er sichergestellt, dass solche<br />

direkten und indirekten Finanzierungsgeschäfte per 1. Februar<br />

2013 gekündigt wurden?<br />

6. Laut dem Bericht "Don't Bank the Bomb" der internationalen<br />

Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (Ican) vom März<br />

2012 waren in jüngster Zeit aus der Schweiz Credit Suisse,<br />

Jabre Capital Partners, Julius Baer, Pictet & Cie, Swiss Reinsurance<br />

Company, Swisscanto sowie die UBS an der direkten<br />

und indirekten Finanzierung von Atomwaffen beteiligt. Hat der<br />

Bundesrat diese Angaben überprüft und sichergestellt, dass<br />

das Finanzierungsverbot entsprechend den Artikeln 8b und 8c<br />

KMG seit dem 1. Februar 2013 auch von diesen Instituten<br />

beachtet wird?<br />

Mitunterzeichnende: Amarelle, Aubert, Bernasconi, Carobbio<br />

Guscetti, Chopard-Acklin, Feri Yvonne, Friedl, Galladé, Graf-Litscher,<br />

Gysi, Hadorn, Hardegger, Marra, Masshardt, Müller Geri,<br />

Naef, Pardini, Rossini, Schneider Schüttel, Schwaab, Semadeni,<br />

Sommaruga Carlo, Voruz, Wermuth (24)<br />

15.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

21.06.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

13.3244 n Po. Freysinger. SNB-Dienste für bedrängte Amerikaschweizer<br />

und Banken (22.03.2013)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt abzuklären:<br />

1. ob die Führung ordentlicher Bankkonten durch die <strong>Schweizer</strong>ische<br />

Nationalbank (SNB), welche für SNB-Mitarbeiter andauert<br />

und für sonstige Privatpersonen bis in die Achtzigerjahre<br />

gepflegt worden ist, unseren von hiesigen Banken nicht mehr<br />

bedienten Mitbürgern in den USA als verlässliche Ausweichlösung<br />

angeboten werden mag, ohne dies vorgängig im Nationalbankgesetz<br />

festschreiben zu müssen;<br />

2. unter welchen Voraussetzungen die SNB für <strong>Schweizer</strong><br />

Finanzinstitute wesentliche Dienstleistungen anbieten mag,<br />

welche durch fremde Begehrlichkeiten, Zumutungen und Eingriffe<br />

in unsere Hoheitsrechte bedroht sein mögen;<br />

3. ob die SNB mit dem US Treasury, dem US Internal Revenue<br />

Service (IRS), dem US Federal Reserve System und/oder<br />

irgendeiner anderen US-Behörde je irgendwelche Vereinbarung<br />

eingegangen ist, welche ähnlich wie das von Banken mit der<br />

IRS abgeschlossene QI-Abkommen sowohl eine einseitige<br />

dynamische Rechtsanpassung als auch den Vorrang des US-<br />

Rechtes vor schweizerischem Recht festlegt.<br />

Mitunterzeichnende: Binder, de Courten, Egloff, Flückiger Sylvia,<br />

Kaufmann, Killer Hans, Nidegger, Parmelin, Perrin,<br />

Walter (10)<br />

15.05.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

x 13.3245 n Ip. Allemann. Drohnen zur Terrorabwehr. Vereinbarkeit<br />

mit dem Völkerrecht (22.03.2013)<br />

Die USA und andere Staaten setzen Drohnen ein, um gezielt<br />

Menschen zu töten - in Afghanistan und auch in Nichtkriegsregionen.<br />

Die Tötung von Terrorverdächtigen wirft Fragen zum<br />

Gewaltverbot der UN-Charta auf und stellt das humanitäre Völkerrecht<br />

und die Menschenrechte infrage, wenn keine Beweise<br />

vorliegen und kein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt<br />

wurde. Hinzu kommt, dass bei solchen Einsätzen häufig auch<br />

nichtbeteiligte Dritte getötet werden.<br />

1. Wie beurteilt der Bundesrat den Einsatz von Drohnen zwecks<br />

Tötung unliebsamer Personen:<br />

a. aus Sicht des humanitären Völkerrechtes und der Menschenrechte;<br />

b. aus Sicht des von der Schweiz unterzeichneten Übereinkommens<br />

des Europarates zur Verhütung des Terrorismus (SEV<br />

196), das dem Zweck dient, die Bestrebungen zur Verhütung<br />

des Terrorismus ohne nachteilige Auswirkungen auf den uneingeschränkten<br />

Genuss der Menschenrechte, insbesondere des<br />

Rechtes auf Leben, umzusetzen;<br />

c. aus Sicht einer möglichen Verletzung der UN-Charta (Verletzung<br />

des Gewaltverbots gemäss Art. 2 Abs. 4, da ohne UN-<br />

Mandat, ohne Einwilligung des betroffenen Staates und ohne<br />

Vorliegen eines Selbstverteidigungsfalles Gewalt in einem<br />

anderen Staat angewendet wird)?<br />

2. Der Uno-Sonderberichterstatter für aussergerichtliche, summarische<br />

oder willkürliche Hinrichtungen, Philip Alston, kritisierte<br />

die Kriegsführung mit tödlichen Drohnen 2010 in einem<br />

Bericht scharf. Der Uno-Sonderberichterstatter zum Schutz der<br />

Menschenrechte bei der Terrorbekämpfung, Ben Emmerson,<br />

kündigte am 24. Januar 2013 an, die Auswirkungen der Drohneneinsätze<br />

auf die zivile Bevölkerung und die damit verknüpften<br />

Menschenrechtsfragen zu untersuchen. Wie beurteilt der<br />

Bundesrat diese Bestrebungen der Uno, und wie unterstützt er<br />

diese?<br />

3. Ist die Tötung von Kommandanten der Al Kaida völkerrechtlich<br />

zulässig? Gilt dies auch dann, wenn diese ohne Beweise<br />

und rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt wurden?<br />

4. Diese Fragen stellen sich noch dringender, wenn die USA<br />

mittels Drohnen mutmassliche Aufständische in Pakistan,<br />

Jemen, Somalia und auf den Philippinen töten. Wie beurteilt der<br />

Bundesrat diese Einsätze aus Sicht des humanitären Völkerrechtes,<br />

der Menschenrechte sowie mit Blick auf eine Verletzung<br />

der UN-Charta?<br />

5. Erfordert der tödliche Einsatz von Drohnen eine Anpassung<br />

des humanitären Völkerrechtes? Steht der Bundesrat in dieser<br />

Frage im Dialog mit dem IKRK?<br />

Mitunterzeichnende: Amarelle, Aubert, Bernasconi, Carobbio<br />

Guscetti, Chopard-Acklin, Feri Yvonne, Friedl, Galladé, Graf-Litscher,<br />

Gysi, Hadorn, Hardegger, Marra, Masshardt, Müller Geri,<br />

Naef, Pardini, Rossini, Schneider Schüttel, Schwaab, Semadeni,<br />

Sommaruga Carlo, Voruz, Wermuth (24)<br />

29.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.

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