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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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356<br />

13.3567 n Ip. Fridez. Wann wird die Darmspiegelung zur<br />

Früherkennung von Darmkrebs in der Schweiz flächendekkend<br />

eingeführt? (20.06.2013)<br />

Die Bevölkerung unseres Landes ist von verschiedenen Krebsarten<br />

betroffen. Besonders häufig kommt der Dickdarmkrebs<br />

vor, der sich mit Hilfe der Darmspiegelung zuverlässig feststellen<br />

lässt. Diese Früherkennungsmethode erlaubt nicht nur eine<br />

sichere histologische Diagnose, sondern führt auch zu sehr<br />

wenigen Falsch-negativ-Resultaten - im Gegensatz zur Untersuchung<br />

des Stuhls auf Blut. Hier besteht nämlich ein hohes<br />

Risiko, dass Vorstufen von Krebs nicht erkannt werden (falsch<br />

negativ), das Resultat aber aus anderen Gründen positiv ausfällt,<br />

z. B. wegen Hämorrhoiden. Vor allem aber ermöglicht es<br />

die Darmspiegelung, fast alle so entdeckten Vorstufen von<br />

Krebserkrankungen endgültig zu heilen.<br />

Eine Eigenheit des Dickdarmkrebses ist es, dass er sich aus<br />

einem gutartigen Polypen entwickelt, der sich im Verlauf mehrerer<br />

Jahre - oft nach acht bis zehn Jahren - mit einer gewissen<br />

Wahrscheinlichkeit zunächst zu einer Krebsvorstufe und<br />

schliesslich zu einer Krebserkrankung entwickelt.<br />

Wird der Polyp frühzeitig entfernt, lässt sich das Problem lösen.<br />

Die Mammografie zur Brustkrebsvorsorge oder das PSA-Screening<br />

zur Prostatakrebsvorsorge sind Methoden, die mit ergänzenden<br />

Untersuchungen verbunden sind, wenn ein<br />

verdächtiges Resultat vorliegt. Der Anteil falsch positiver Resultate<br />

solcher Untersuchungen ist hoch. Hinzu kommen zahlreiche<br />

unnötige Tests und Eingriffe. Die Früherkennung von<br />

Dickdarmkrebs hingegen ist besonders effizient, weil man direkt<br />

Zugang zur erkrankten Stelle hat, histologische Untersuchungen<br />

durchgeführt werden können und behandelnde Eingriffe<br />

möglich sind.<br />

Nicht ausser Acht gelassen werden dürfen jedoch die Kosten,<br />

und der Untersuch ist keine Bagatelle. Wenn es aber darum<br />

geht, Leiden, verursacht durch Darmkrebs, und den damit einhergehenden<br />

Verlust von Lebensqualität zu vermeiden, ist kein<br />

Preis zu hoch. Die Behandlung von Darmkrebs führt überdies<br />

zu hohen Folgekosten (Chirurgie, Chemotherapie, Pflege, Palliativbehandlung).<br />

Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:<br />

1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Wirksamkeit, die<br />

Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit bei der Früherkennung<br />

von Darmkrebs erfüllt sind?<br />

2. Wenn ja, im Rahmen welcher Art von Früherkennung? Durch<br />

die Untersuchung des Stuhls auf Blut, gefolgt von einer Darmspiegelung<br />

bei einem positiven Resultat, oder durch eine flächendeckende<br />

Einführung der Darmspiegelung?<br />

3. Was steht der flächendeckenden Einführung der Darmspiegelung<br />

allenfalls entgegen, wenn der Bundesrat den Nutzen der<br />

Methode anerkennen sollte? Die Kosten einer solchen Früherkennung?<br />

Ein Mangel an Magen-Darm-Spezialistinnen und -<br />

Spezialisten, die eine Darmspiegelung vornehmen können?<br />

Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Amarelle, Aubert,<br />

Fehr Jacqueline, Gross Andreas, Hadorn, Leuenberger-<br />

Genève, Marra, Naef, Reynard, Schenker Silvia, Schwaab,<br />

Semadeni, Tornare (14)<br />

13.3568 n Mo. Müller Leo. Finanzierung der Armee<br />

(21.06.2013)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> eine gesetzliche<br />

Grundlage vorzuschlagen, wonach im Bundesgesetz über die<br />

Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz) eine Grundlage<br />

für den Zahlungsrahmen für mehrere Jahre für die Armee<br />

geschaffen wird.<br />

Mitunterzeichnende: Aeschi Thomas, Amherd, Baader Caspar,<br />

Bulliard, Buttet, Candinas, Feller, Fischer Roland, Gasche, Gasser,<br />

Glanzmann, Gmür, Gössi, Gschwind, Hassler, Lehmann,<br />

Müller-Altermatt, Müri, Quadranti, Regazzi, Riklin Kathy,<br />

Romano, Schläfli, Schneeberger, Schneider-Schneiter, Vitali,<br />

Vogler (27)<br />

13.3569 n Po. von Siebenthal. Ermöglichung der öffentlichen<br />

Waldnutzung unter Ausschluss der Waldeigentümerhaftung<br />

für waldtypische Gefahren (21.06.2013)<br />

Der Bundesrat wird gebeten darzulegen, wie der Artikel 699<br />

ZGB angepasst werden kann, damit die Haftpflichtrisiken der<br />

Waldeigentümer der heutigen Benutzungsverhalten der Bevölkerung<br />

angepasst werden können. Vor allem ist eine Ergänzung<br />

von Artikel 699 ZGB mit dem Absatz 1 zu prüfen, damit das<br />

Betreten des Waldes auf eigene Verantwortung erfolgt und eine<br />

Haftung des Waldeigentümers für waldtypische Gefahren ausgeschlossen<br />

ist.<br />

Mitunterzeichnende: Aebi Andreas, Binder, Lustenberger, Rime,<br />

Ritter, Vogler (6)<br />

13.3570 n Ip. von Siebenthal. Vollzug des<br />

Raumplanungsgesetzes (21.06.2013)<br />

1. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um den Vollzug der<br />

Raumplanung an der Basis, in den Gemeinden zu fördern?<br />

2. Welchen Nutzen erwartet er vom NFP 68 Boden? Welche<br />

konkreten Projekte werden hier ausgewählt?<br />

3. Was gedenkt er vorzukehren, damit das NFP 68 dem Schutz<br />

des Landwirtschaftslandes dient?<br />

4. Ist er nicht der Meinung, dass 20 Millionen Franken (Verlust<br />

bei der Bodendatenbank von etwa 7 Millionen Franken und die<br />

Kosten von 13 Millionen Franken des NFP 68) für viel zu kopflastige<br />

Vorhaben ausgegeben werden? Könnte dieses Geld nicht<br />

effizienter zur Unterstützung des Vollzuges in den Gemeinden<br />

eingesetzt werden?<br />

13.3571 n Mo. Hess Lorenz. Bus-Streifen. Mitbenützung<br />

durch Reisebusse und Taxis zur Anbindung an den öffentlichen<br />

Verkehr (21.06.2013)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die Signalisationsverordnung<br />

über Busfahrbahnen, Bus-Streifen, wie folgt anzupassen:<br />

SSV Artikel 34 Absatz 1<br />

1 Das Signal "Busfahrbahn" (2.64) zeigt eine Fahrbahn an, die<br />

für Busse im öffentlichen Linienverkehr bestimmt ist und die<br />

andere Fahrzeuge nicht benützen dürfen; auf Zusatztafeln vermerkte<br />

Ausnahmen bleiben vorbehalten.<br />

Neu: SSV Artikel 34 Absatz 1<br />

1 Das Signal "Busfahrbahn" (2.64) zeigt eine Fahrbahn an, die<br />

für Busse im öffentlichen Linienverkehr bestimmt ist. Taxis und<br />

Cars dürfen die Busfahrbahn mitbenützen, wenn die Betriebsabläufe<br />

der öffentlichen Verkehrsmittel nicht erheblich und die<br />

Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht<br />

beeinträchtigt wird; auf Zusatztafeln vermerkte Ausnahmen bleiben<br />

vorbehalten.<br />

Mitunterzeichnende: Candinas, Fehr Hans, Feller, Flach,<br />

Gasche, Gasser, Giezendanner, Gmür, Grunder, Guhl, Hassler,<br />

Landolt, Pezzatti, Quadranti, Rutz Gregor, Vogler (16)

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