Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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13.3567 n Ip. Fridez. Wann wird die Darmspiegelung zur<br />
Früherkennung von Darmkrebs in der Schweiz flächendekkend<br />
eingeführt? (20.06.2013)<br />
Die Bevölkerung unseres Landes ist von verschiedenen Krebsarten<br />
betroffen. Besonders häufig kommt der Dickdarmkrebs<br />
vor, der sich mit Hilfe der Darmspiegelung zuverlässig feststellen<br />
lässt. Diese Früherkennungsmethode erlaubt nicht nur eine<br />
sichere histologische Diagnose, sondern führt auch zu sehr<br />
wenigen Falsch-negativ-Resultaten - im Gegensatz zur Untersuchung<br />
des Stuhls auf Blut. Hier besteht nämlich ein hohes<br />
Risiko, dass Vorstufen von Krebs nicht erkannt werden (falsch<br />
negativ), das Resultat aber aus anderen Gründen positiv ausfällt,<br />
z. B. wegen Hämorrhoiden. Vor allem aber ermöglicht es<br />
die Darmspiegelung, fast alle so entdeckten Vorstufen von<br />
Krebserkrankungen endgültig zu heilen.<br />
Eine Eigenheit des Dickdarmkrebses ist es, dass er sich aus<br />
einem gutartigen Polypen entwickelt, der sich im Verlauf mehrerer<br />
Jahre - oft nach acht bis zehn Jahren - mit einer gewissen<br />
Wahrscheinlichkeit zunächst zu einer Krebsvorstufe und<br />
schliesslich zu einer Krebserkrankung entwickelt.<br />
Wird der Polyp frühzeitig entfernt, lässt sich das Problem lösen.<br />
Die Mammografie zur Brustkrebsvorsorge oder das PSA-Screening<br />
zur Prostatakrebsvorsorge sind Methoden, die mit ergänzenden<br />
Untersuchungen verbunden sind, wenn ein<br />
verdächtiges Resultat vorliegt. Der Anteil falsch positiver Resultate<br />
solcher Untersuchungen ist hoch. Hinzu kommen zahlreiche<br />
unnötige Tests und Eingriffe. Die Früherkennung von<br />
Dickdarmkrebs hingegen ist besonders effizient, weil man direkt<br />
Zugang zur erkrankten Stelle hat, histologische Untersuchungen<br />
durchgeführt werden können und behandelnde Eingriffe<br />
möglich sind.<br />
Nicht ausser Acht gelassen werden dürfen jedoch die Kosten,<br />
und der Untersuch ist keine Bagatelle. Wenn es aber darum<br />
geht, Leiden, verursacht durch Darmkrebs, und den damit einhergehenden<br />
Verlust von Lebensqualität zu vermeiden, ist kein<br />
Preis zu hoch. Die Behandlung von Darmkrebs führt überdies<br />
zu hohen Folgekosten (Chirurgie, Chemotherapie, Pflege, Palliativbehandlung).<br />
Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:<br />
1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Wirksamkeit, die<br />
Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit bei der Früherkennung<br />
von Darmkrebs erfüllt sind?<br />
2. Wenn ja, im Rahmen welcher Art von Früherkennung? Durch<br />
die Untersuchung des Stuhls auf Blut, gefolgt von einer Darmspiegelung<br />
bei einem positiven Resultat, oder durch eine flächendeckende<br />
Einführung der Darmspiegelung?<br />
3. Was steht der flächendeckenden Einführung der Darmspiegelung<br />
allenfalls entgegen, wenn der Bundesrat den Nutzen der<br />
Methode anerkennen sollte? Die Kosten einer solchen Früherkennung?<br />
Ein Mangel an Magen-Darm-Spezialistinnen und -<br />
Spezialisten, die eine Darmspiegelung vornehmen können?<br />
Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Amarelle, Aubert,<br />
Fehr Jacqueline, Gross Andreas, Hadorn, Leuenberger-<br />
Genève, Marra, Naef, Reynard, Schenker Silvia, Schwaab,<br />
Semadeni, Tornare (14)<br />
13.3568 n Mo. Müller Leo. Finanzierung der Armee<br />
(21.06.2013)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> eine gesetzliche<br />
Grundlage vorzuschlagen, wonach im Bundesgesetz über die<br />
Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz) eine Grundlage<br />
für den Zahlungsrahmen für mehrere Jahre für die Armee<br />
geschaffen wird.<br />
Mitunterzeichnende: Aeschi Thomas, Amherd, Baader Caspar,<br />
Bulliard, Buttet, Candinas, Feller, Fischer Roland, Gasche, Gasser,<br />
Glanzmann, Gmür, Gössi, Gschwind, Hassler, Lehmann,<br />
Müller-Altermatt, Müri, Quadranti, Regazzi, Riklin Kathy,<br />
Romano, Schläfli, Schneeberger, Schneider-Schneiter, Vitali,<br />
Vogler (27)<br />
13.3569 n Po. von Siebenthal. Ermöglichung der öffentlichen<br />
Waldnutzung unter Ausschluss der Waldeigentümerhaftung<br />
für waldtypische Gefahren (21.06.2013)<br />
Der Bundesrat wird gebeten darzulegen, wie der Artikel 699<br />
ZGB angepasst werden kann, damit die Haftpflichtrisiken der<br />
Waldeigentümer der heutigen Benutzungsverhalten der Bevölkerung<br />
angepasst werden können. Vor allem ist eine Ergänzung<br />
von Artikel 699 ZGB mit dem Absatz 1 zu prüfen, damit das<br />
Betreten des Waldes auf eigene Verantwortung erfolgt und eine<br />
Haftung des Waldeigentümers für waldtypische Gefahren ausgeschlossen<br />
ist.<br />
Mitunterzeichnende: Aebi Andreas, Binder, Lustenberger, Rime,<br />
Ritter, Vogler (6)<br />
13.3570 n Ip. von Siebenthal. Vollzug des<br />
Raumplanungsgesetzes (21.06.2013)<br />
1. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um den Vollzug der<br />
Raumplanung an der Basis, in den Gemeinden zu fördern?<br />
2. Welchen Nutzen erwartet er vom NFP 68 Boden? Welche<br />
konkreten Projekte werden hier ausgewählt?<br />
3. Was gedenkt er vorzukehren, damit das NFP 68 dem Schutz<br />
des Landwirtschaftslandes dient?<br />
4. Ist er nicht der Meinung, dass 20 Millionen Franken (Verlust<br />
bei der Bodendatenbank von etwa 7 Millionen Franken und die<br />
Kosten von 13 Millionen Franken des NFP 68) für viel zu kopflastige<br />
Vorhaben ausgegeben werden? Könnte dieses Geld nicht<br />
effizienter zur Unterstützung des Vollzuges in den Gemeinden<br />
eingesetzt werden?<br />
13.3571 n Mo. Hess Lorenz. Bus-Streifen. Mitbenützung<br />
durch Reisebusse und Taxis zur Anbindung an den öffentlichen<br />
Verkehr (21.06.2013)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Signalisationsverordnung<br />
über Busfahrbahnen, Bus-Streifen, wie folgt anzupassen:<br />
SSV Artikel 34 Absatz 1<br />
1 Das Signal "Busfahrbahn" (2.64) zeigt eine Fahrbahn an, die<br />
für Busse im öffentlichen Linienverkehr bestimmt ist und die<br />
andere Fahrzeuge nicht benützen dürfen; auf Zusatztafeln vermerkte<br />
Ausnahmen bleiben vorbehalten.<br />
Neu: SSV Artikel 34 Absatz 1<br />
1 Das Signal "Busfahrbahn" (2.64) zeigt eine Fahrbahn an, die<br />
für Busse im öffentlichen Linienverkehr bestimmt ist. Taxis und<br />
Cars dürfen die Busfahrbahn mitbenützen, wenn die Betriebsabläufe<br />
der öffentlichen Verkehrsmittel nicht erheblich und die<br />
Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht<br />
beeinträchtigt wird; auf Zusatztafeln vermerkte Ausnahmen bleiben<br />
vorbehalten.<br />
Mitunterzeichnende: Candinas, Fehr Hans, Feller, Flach,<br />
Gasche, Gasser, Giezendanner, Gmür, Grunder, Guhl, Hassler,<br />
Landolt, Pezzatti, Quadranti, Rutz Gregor, Vogler (16)