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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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nen, wenn dies die Bundesversammlung ausdrücklich<br />

beschliesst. Beim Zivilschutz sollen nur noch Einsätze bei Katastrophen<br />

und Notlagen über die EO abgerechnet werden können,<br />

nicht aber Einsätze für Instandstellungsarbeiten oder<br />

Einsätze "zugunsten der Gemeinschaft".<br />

Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Chopard-Acklin, Fässler<br />

Hildegard, Fehr Jacqueline, Graf-Litscher, Heim, Nordmann,<br />

Reynard, Schenker Silvia, Voruz (10)<br />

29.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

11.4174 n Ip. Mörgeli. Perversion der Menschenrechte<br />

durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte<br />

(23.12.2011)<br />

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte<br />

(EGMR) ist durch die Europäische Menschenrechtskonvention<br />

nicht mehr gedeckt und missachtet<br />

zunehmend die Gesetzgebungshoheit der Schweiz. Es ist<br />

Pflicht des Bundesrates, darauf zu reagieren und Strassburg<br />

endlich in die Schranken zu weisen. Aus diesen Gründen ersuche<br />

ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:<br />

1. Wie beurteilt er die Verurteilung der Schweiz durch den<br />

EGMR vom 13. September 2011, weil die <strong>Schweizer</strong> Gerichte,<br />

zuletzt das Bundesgericht, in Anwendung des geltenden<br />

<strong>Schweizer</strong> Rechts den illegalen Hausbesetzerverein "Rhino" in<br />

Genf aufgelöst haben?<br />

2. Ist er bereit, dieses skandalöse Urteil des EGMR an die<br />

Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes weiterzuziehen?<br />

3. <strong>Teil</strong>t er die Ansicht, dass die bundesgerichtliche Feststellung<br />

der Widerrechtlichkeit des Hausbesetzervereins "Rhino" in korrekter<br />

Anwendung des schweizerischen Rechts geschah?<br />

4. <strong>Teil</strong>t er die Ansicht, dass die Verurteilung der Schweiz durch<br />

den EGMR, der einem widerrechtlichen Hausbesetzerverein<br />

einen Menschenrechtsschutz gewährt, eine Perversion der<br />

Menschenrechte darstellt?<br />

5. Wie beurteilt er die Auswirkung eines Urteils des EGMR<br />

gegen Deutschland auf die Schweiz, wonach ein von sich<br />

behaupteten biologischen Vaterschaft haben soll?<br />

6. Ist er sich bewusst, dass in Strassburg ein Gremium von sieben<br />

Richtern, davon sechs Ausländer, gegenwärtig die schweizerischen<br />

Gesetze gestaltet, sodass nicht - wie im<br />

demokratischen Rechtsstaat üblich - der Gesetzgeber nach<br />

offener politischer Diskussion, sondern ein kleines Richtergremium<br />

die Gesetze macht?<br />

15.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

11.4175 n Po. Nussbaumer. Bericht über die Varianten der<br />

Laufzeitbegrenzung bei Atomkraftwerken (23.12.2011)<br />

Der Bundesrat legt in einem Bericht die Varianten dar, ob die<br />

unbefristeten Betriebsbewilligungen der <strong>Schweizer</strong> Kernkraftwerke<br />

im Interesse der Investitions- und der Planungssicherheit<br />

in Betriebsbewilligungen mit klaren Laufzeitbegrenzungen<br />

umgewandelt werden können.<br />

Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Badran Jacqueline,<br />

Bäumle, Böhni, Chopard-Acklin, Fässler Daniel, Fässler Hildegard,<br />

Fehr Hans-Jürg, Fehr Jacqueline, Girod, Graf-Litscher,<br />

Gross Andreas, Gysi, Hadorn, Hardegger, Heim, Jans, Jositsch,<br />

Maire Jacques-André, Marra, Müller Geri, Nordmann, Pardini,<br />

Reynard, Riklin Kathy, Schenker Silvia, Schwaab, Semadeni,<br />

Streiff, Tornare, Tschümperlin, von Graffenried, Voruz, Wyss<br />

Ursula (34)<br />

15.02.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

11.4176 n Ip. Birrer-Heimo. Swisscom. Milliarden-Abschreiber<br />

bei Fastweb. Was unternimmt der Bundesrat?<br />

(23.12.2011)<br />

Am 14. Dezember 2011 hat Swisscom bekanntgegeben, dass<br />

sie bei ihrer italienischen Tochterunternehmung Fastweb rund<br />

1,3 Milliarden Euro abschreiben muss. Es ist nicht das erste<br />

Mal, dass die Swisscom infolge von Auslandsbeteiligungen<br />

einen Milliardenverlust hinnehmen muss. Diese Verluste werden<br />

schlussendlich auf die <strong>Schweizer</strong> Bürger und Bürgerinnen<br />

abgewälzt, entweder durch Mindereinnahmen des Bundes als<br />

Mehrheitsaktionär und/oder durch überteuerte Preise für<br />

Swisscom-Kunden und (indirekt durch Vorleistungen der<br />

Swisscom) auch für die Kunden der Swisscom-Konkurrenten.<br />

In der Antwort auf meine Frage 11.5051 äusserte sich Frau<br />

Bundesrätin Doris Leuthard wie folgt: "Die strategischen Ziele<br />

des Bundesrates für Swisscom verlangen, dass Auslandsbeteiligungen<br />

einen Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes<br />

leisten. Der Bundesrat erwartet, dass dieses<br />

Ziel mit Fastweb mittelfristig erreicht wird."<br />

1. Was gedenkt der Bundesrat als Mehrheitsaktionär von<br />

Swisscom angesichts dieser Situation zu unternehmen?<br />

2. Was versteht er unter "mittelfristig"?<br />

3. Welche Kriterien (Geschäftsentwicklung, Wertentwicklung<br />

von Fastweb) müssen "mittelfristig" erfüllt sein, damit der Bundesrat<br />

sein strategisches Ziel, "dass Auslandsbeteiligungen<br />

einen Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes<br />

leisten", als erreicht ansieht?<br />

4. Was gedenkt er zu unternehmen, wenn Swisscom dieses<br />

strategische Ziel "mittelfristig" nicht erreicht?<br />

09.05.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

15.06.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

x 11.4177 n Ip. Kaufmann. Reputationsrisiken für den<br />

Finanzplatz Schweiz (23.12.2011)<br />

In den letzten Monaten und Wochen sind in den Medien vermehrt<br />

Berichte über Milliardentransaktionen russischer Grossinvestoren<br />

über die Schweiz publiziert worden. Einige dieser<br />

intransparenten Transaktionen könnten die Reputation des<br />

Finanzplatzes Schweiz gefährden, denn darüber wurde auch<br />

schon in der internationalen Presse, z. B. "Financial Times",<br />

berichtet.<br />

1. Hatte die Finma von diesen Grosstransaktionen Kenntnis,<br />

und wie kann eine <strong>Schweizer</strong> Revisionsstelle in Russland die<br />

rechtmässige Herkunft der betreffenden Gelder überprüfen?<br />

Hätte eine von der Finma beauftragte Revisionsstelle, z. B.<br />

zwecks Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wie Abklärung<br />

von Tatbeständen bezüglich Geldwäscherei oder der tatsächlich<br />

wirtschaftlich Berechtigten, die Möglichkeit, direkt in Russland<br />

Amtshilfe anzufordern? Wenn nein, wie kann sie dann feststellen,<br />

ob solche Gelder mit Gewissheit aus rechtlich einwandfreien<br />

Quellen stammen?<br />

2. Kann in der Schweiz auch eine Steuerpflicht entstehen,<br />

selbst wenn sich die involvierten Unternehmen im Ausland<br />

befinden, wenn solche Transaktionen über eigene oder zugemietete<br />

Infrastrukturen in der Schweiz abgewickelt werden?

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