Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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nen, wenn dies die Bundesversammlung ausdrücklich<br />
beschliesst. Beim Zivilschutz sollen nur noch Einsätze bei Katastrophen<br />
und Notlagen über die EO abgerechnet werden können,<br />
nicht aber Einsätze für Instandstellungsarbeiten oder<br />
Einsätze "zugunsten der Gemeinschaft".<br />
Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Chopard-Acklin, Fässler<br />
Hildegard, Fehr Jacqueline, Graf-Litscher, Heim, Nordmann,<br />
Reynard, Schenker Silvia, Voruz (10)<br />
29.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
11.4174 n Ip. Mörgeli. Perversion der Menschenrechte<br />
durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte<br />
(23.12.2011)<br />
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte<br />
(EGMR) ist durch die Europäische Menschenrechtskonvention<br />
nicht mehr gedeckt und missachtet<br />
zunehmend die Gesetzgebungshoheit der Schweiz. Es ist<br />
Pflicht des Bundesrates, darauf zu reagieren und Strassburg<br />
endlich in die Schranken zu weisen. Aus diesen Gründen ersuche<br />
ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:<br />
1. Wie beurteilt er die Verurteilung der Schweiz durch den<br />
EGMR vom 13. September 2011, weil die <strong>Schweizer</strong> Gerichte,<br />
zuletzt das Bundesgericht, in Anwendung des geltenden<br />
<strong>Schweizer</strong> Rechts den illegalen Hausbesetzerverein "Rhino" in<br />
Genf aufgelöst haben?<br />
2. Ist er bereit, dieses skandalöse Urteil des EGMR an die<br />
Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes weiterzuziehen?<br />
3. <strong>Teil</strong>t er die Ansicht, dass die bundesgerichtliche Feststellung<br />
der Widerrechtlichkeit des Hausbesetzervereins "Rhino" in korrekter<br />
Anwendung des schweizerischen Rechts geschah?<br />
4. <strong>Teil</strong>t er die Ansicht, dass die Verurteilung der Schweiz durch<br />
den EGMR, der einem widerrechtlichen Hausbesetzerverein<br />
einen Menschenrechtsschutz gewährt, eine Perversion der<br />
Menschenrechte darstellt?<br />
5. Wie beurteilt er die Auswirkung eines Urteils des EGMR<br />
gegen Deutschland auf die Schweiz, wonach ein von sich<br />
behaupteten biologischen Vaterschaft haben soll?<br />
6. Ist er sich bewusst, dass in Strassburg ein Gremium von sieben<br />
Richtern, davon sechs Ausländer, gegenwärtig die schweizerischen<br />
Gesetze gestaltet, sodass nicht - wie im<br />
demokratischen Rechtsstaat üblich - der Gesetzgeber nach<br />
offener politischer Diskussion, sondern ein kleines Richtergremium<br />
die Gesetze macht?<br />
15.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
11.4175 n Po. Nussbaumer. Bericht über die Varianten der<br />
Laufzeitbegrenzung bei Atomkraftwerken (23.12.2011)<br />
Der Bundesrat legt in einem Bericht die Varianten dar, ob die<br />
unbefristeten Betriebsbewilligungen der <strong>Schweizer</strong> Kernkraftwerke<br />
im Interesse der Investitions- und der Planungssicherheit<br />
in Betriebsbewilligungen mit klaren Laufzeitbegrenzungen<br />
umgewandelt werden können.<br />
Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Badran Jacqueline,<br />
Bäumle, Böhni, Chopard-Acklin, Fässler Daniel, Fässler Hildegard,<br />
Fehr Hans-Jürg, Fehr Jacqueline, Girod, Graf-Litscher,<br />
Gross Andreas, Gysi, Hadorn, Hardegger, Heim, Jans, Jositsch,<br />
Maire Jacques-André, Marra, Müller Geri, Nordmann, Pardini,<br />
Reynard, Riklin Kathy, Schenker Silvia, Schwaab, Semadeni,<br />
Streiff, Tornare, Tschümperlin, von Graffenried, Voruz, Wyss<br />
Ursula (34)<br />
15.02.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
11.4176 n Ip. Birrer-Heimo. Swisscom. Milliarden-Abschreiber<br />
bei Fastweb. Was unternimmt der Bundesrat?<br />
(23.12.2011)<br />
Am 14. Dezember 2011 hat Swisscom bekanntgegeben, dass<br />
sie bei ihrer italienischen Tochterunternehmung Fastweb rund<br />
1,3 Milliarden Euro abschreiben muss. Es ist nicht das erste<br />
Mal, dass die Swisscom infolge von Auslandsbeteiligungen<br />
einen Milliardenverlust hinnehmen muss. Diese Verluste werden<br />
schlussendlich auf die <strong>Schweizer</strong> Bürger und Bürgerinnen<br />
abgewälzt, entweder durch Mindereinnahmen des Bundes als<br />
Mehrheitsaktionär und/oder durch überteuerte Preise für<br />
Swisscom-Kunden und (indirekt durch Vorleistungen der<br />
Swisscom) auch für die Kunden der Swisscom-Konkurrenten.<br />
In der Antwort auf meine Frage 11.5051 äusserte sich Frau<br />
Bundesrätin Doris Leuthard wie folgt: "Die strategischen Ziele<br />
des Bundesrates für Swisscom verlangen, dass Auslandsbeteiligungen<br />
einen Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes<br />
leisten. Der Bundesrat erwartet, dass dieses<br />
Ziel mit Fastweb mittelfristig erreicht wird."<br />
1. Was gedenkt der Bundesrat als Mehrheitsaktionär von<br />
Swisscom angesichts dieser Situation zu unternehmen?<br />
2. Was versteht er unter "mittelfristig"?<br />
3. Welche Kriterien (Geschäftsentwicklung, Wertentwicklung<br />
von Fastweb) müssen "mittelfristig" erfüllt sein, damit der Bundesrat<br />
sein strategisches Ziel, "dass Auslandsbeteiligungen<br />
einen Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes<br />
leisten", als erreicht ansieht?<br />
4. Was gedenkt er zu unternehmen, wenn Swisscom dieses<br />
strategische Ziel "mittelfristig" nicht erreicht?<br />
09.05.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
15.06.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
x 11.4177 n Ip. Kaufmann. Reputationsrisiken für den<br />
Finanzplatz Schweiz (23.12.2011)<br />
In den letzten Monaten und Wochen sind in den Medien vermehrt<br />
Berichte über Milliardentransaktionen russischer Grossinvestoren<br />
über die Schweiz publiziert worden. Einige dieser<br />
intransparenten Transaktionen könnten die Reputation des<br />
Finanzplatzes Schweiz gefährden, denn darüber wurde auch<br />
schon in der internationalen Presse, z. B. "Financial Times",<br />
berichtet.<br />
1. Hatte die Finma von diesen Grosstransaktionen Kenntnis,<br />
und wie kann eine <strong>Schweizer</strong> Revisionsstelle in Russland die<br />
rechtmässige Herkunft der betreffenden Gelder überprüfen?<br />
Hätte eine von der Finma beauftragte Revisionsstelle, z. B.<br />
zwecks Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wie Abklärung<br />
von Tatbeständen bezüglich Geldwäscherei oder der tatsächlich<br />
wirtschaftlich Berechtigten, die Möglichkeit, direkt in Russland<br />
Amtshilfe anzufordern? Wenn nein, wie kann sie dann feststellen,<br />
ob solche Gelder mit Gewissheit aus rechtlich einwandfreien<br />
Quellen stammen?<br />
2. Kann in der Schweiz auch eine Steuerpflicht entstehen,<br />
selbst wenn sich die involvierten Unternehmen im Ausland<br />
befinden, wenn solche Transaktionen über eigene oder zugemietete<br />
Infrastrukturen in der Schweiz abgewickelt werden?