Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
105<br />
der Schweiz herankommen könnten oder im Besitz solcher<br />
Informationen sind (Migrationsämter, EDA, Gerichte, Polizeikorps,<br />
Staatsanwaltschaften)?<br />
4. Wie viele Untersuchungen wurden seit Inkrafttreten der<br />
genannten Strafbestimmungen geführt, und wie viele Fälle wurden<br />
den Strafverfolgungsbehörden übergeben? Um welche<br />
Straftaten handelte es sich in jedem dieser Fälle?<br />
5. Ist es nicht an der Zeit, dass die Schweiz sich in diesem<br />
Bereich konkrete und wirksame Mittel in die Hand gibt und eine<br />
Spezialeinheit zur Verfolgung von mutmasslichen Verbrechern<br />
gegen das Völkerrecht in unserem Land schafft?<br />
Mitunterzeichnende: Amarelle, Bernasconi, Carobbio Guscetti,<br />
Fehr Jacqueline, Hardegger, Heim, Jositsch, Marra, Nordmann,<br />
Piller Carrard, Reynard, Voruz (12)<br />
20.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
11.4169 n Ip. Sommaruga Carlo. OECD-Leitsätze für multinationale<br />
Unternehmen. Was will die Politik? (23.12.2011)<br />
Die revidierten Leitsätze der OECD wurden im Mai des vergangenen<br />
Jahres gutgeheissen. Bei der Revision wurde auf der<br />
Grundlage der Arbeiten von John Ruggie ein Kapitel über die<br />
Menschenrechte eingefügt. Die Leitsätze decken nun alle<br />
Geschäftsbeziehungen der Unternehmen ab. Diese werden<br />
dazu angehalten, die Verfahren einzurichten, die notwendig<br />
sind, um allfällige negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit frühzeitig<br />
zu erkennen und diese zu verhindern oder zu verringern<br />
(Sorgfaltspflicht). Der nationale Kontaktpunkt (NKP) der<br />
Schweiz hat im Oktober eine Anleitung zum Verfahren bei Eingaben<br />
veröffentlicht.<br />
Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:<br />
1. Wie will der Bundesrat vorgehen, damit die Unternehmen ihre<br />
Pflicht in Sachen Menschenrechte auch wirklich wahrnehmen?<br />
Welche Instrumente will er entwickeln, insbesondere um sicherzustellen,<br />
dass die Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen?<br />
2. Auf welche Weise will er sicherstellen, dass die <strong>Schweizer</strong><br />
Unternehmen den Steuerbehörden vollständige, aktuelle und<br />
genaue Zahlen einreichen und nicht über ihre Transferpreispolitik<br />
zur Steuerflucht beitragen?<br />
3. Wie und mit welchen Mitteln will er die Leitsätze bei den<br />
Unternehmen bekanntmachen und deren Einhaltung Nachachtung<br />
verschaffen? Welche Unternehmen stehen zuoberst auf<br />
der Prioritätenliste? Welche Rolle kommt den <strong>Schweizer</strong> Botschaften<br />
im Ausland zu, und welche Ausbildung bekommen die<br />
Botschafterinnen und Botschafter?<br />
4. Die OECD-Leitsätze halten die NKP dazu an, fair und unparteiisch<br />
zu handeln und für alle zugänglich zu sein. Die Verfahrensanleitung<br />
des schweizerischen NKP legt zwar fest, dass<br />
der Dialog in der Schweiz stattfindet, schliesst aber jegliche<br />
finanzielle Unterstützung (Reise- und Übersetzungskosten) der<br />
betroffenen Parteien aus. Wie will der Bundesrat also sicherstellen,<br />
dass der schweizerische NKP allen zugänglich ist und<br />
betroffene Personen aus dem Süden an einem Vermittlungsverfahren<br />
teilnehmen können? Wäre es nicht sinnvoll, diese<br />
Bestimmung zu lockern und eine Einzelfallregelung vorzusehen?<br />
5. Die neue Verfahrensanleitung besagt, dass der schweizerische<br />
NKP aktiv die <strong>Teil</strong>nahme der Unternehmen am Dialog fördern<br />
wird. Was bedeutet dies konkret?<br />
6. Die Leitsätze beruhen unter anderem auf dem Grundsatz der<br />
Transparenz. Warum will der NKP gemäss seiner Verfahrensanleitung<br />
die erste Beurteilung einer Eingabe ("Initial<br />
Assessment") nicht publizieren, wenn doch die Leitsätze dies<br />
gestatten und andere NKP wie beispielsweise der britische dies<br />
auch tun?<br />
Mitunterzeichnende: Bernasconi, Carobbio Guscetti, Fehr Jacqueline,<br />
Hardegger, Heim, Marra, Nordmann, Reynard,<br />
Voruz (9)<br />
22.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
11.4170 n Ip. Nussbaumer. Sicherheitstechnische Lebensdauer<br />
von Kernkraftwerken (23.12.2011)<br />
Der Bundesrat hat mehrmals darauf hingewiesen, dass die in<br />
der Schweiz in Betrieb stehenden Atomkraftwerke am Ende<br />
ihrer sicherheitstechnischen Lebensdauer ausser Betrieb<br />
genommen werden sollen. Es stellen sich dazu folgende Fragen:<br />
1. Gibt es international anerkannte Normen, Richtlinien oder<br />
Empfehlungen, welche die sicherheitstechnische Lebensdauer<br />
oder das Ende dieser Lebensdauer definieren?<br />
2. Welche solcher Normen werden zur Festlegung der maximalen<br />
sicherheitstechnischen Lebensdauer von Kernkraftwerken<br />
in der Schweiz angewandt?<br />
3. Gibt es international anerkannte Normen oder Richtlinien zur<br />
Festlegung der Auslegungslebensdauer eines Kernkraftwerkes?<br />
Wenn ja, welche Werte gelten für die in der Schweiz in<br />
Betrieb stehenden Kernkraftwerke?<br />
4. Wird im Rahmen der periodischen Sicherheitsprüfung (PSÜ)<br />
bei Atomkraftwerken auch die maximale sicherheitstechnische<br />
Lebensdauer für "nichtersetzbare" Komponenten und Bauten<br />
abgeschätzt und schriftlich dokumentiert?<br />
5. Wird im Rahmen der Alterungsüberwachungsprozesse bei<br />
den Kernkraftwerken eine Abschätzung der maximalen sicherheitstechnischen<br />
Lebensdauer vorgenommen und schriftlich<br />
dokumentiert?<br />
6. Kann mit der PSÜ und mit den Erkenntnissen des Alterungsüberwachungsmanagements<br />
(Betriebszeitmanagement) das<br />
sicherheitstechnische Ende der Lebensdauer von <strong>Schweizer</strong><br />
Kernkraftwerken mehrere Jahre im Voraus verfügt werden?<br />
7. Wer verfügt dieses ordentliche sicherheitstechnische Lebensdauerende,<br />
die Bewilligungsbehörde für die Betriebsbewilligung<br />
oder die Nuklearaufsichtsbehörde?<br />
8. Hat der Bundesrat Ausführungsbestimmungen erlassen, bei<br />
welchen Indikatoren das sicherheitstechnische Ende der<br />
Lebensdauer zu verfügen sei? Wenn nein, warum nicht?<br />
Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Allemann, Aubert,<br />
Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Fässler Hildegard, Fehr<br />
Jacqueline, Feri Yvonne, Fridez, Graf-Litscher, Gysi, Hadorn,<br />
Heim, Jans, Pardini, Schenker Silvia, Wermuth (17)<br />
15.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
11.4171 n Mo. Allemann. Sorgsamer Umgang mit den EO-<br />
Geldern (23.12.2011)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so<br />
anzupassen, dass die Kantone bei Assistenzdiensten der<br />
Armee nur noch dann Lohnersatz über die EO abrechnen kön-