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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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der Schweiz herankommen könnten oder im Besitz solcher<br />

Informationen sind (Migrationsämter, EDA, Gerichte, Polizeikorps,<br />

Staatsanwaltschaften)?<br />

4. Wie viele Untersuchungen wurden seit Inkrafttreten der<br />

genannten Strafbestimmungen geführt, und wie viele Fälle wurden<br />

den Strafverfolgungsbehörden übergeben? Um welche<br />

Straftaten handelte es sich in jedem dieser Fälle?<br />

5. Ist es nicht an der Zeit, dass die Schweiz sich in diesem<br />

Bereich konkrete und wirksame Mittel in die Hand gibt und eine<br />

Spezialeinheit zur Verfolgung von mutmasslichen Verbrechern<br />

gegen das Völkerrecht in unserem Land schafft?<br />

Mitunterzeichnende: Amarelle, Bernasconi, Carobbio Guscetti,<br />

Fehr Jacqueline, Hardegger, Heim, Jositsch, Marra, Nordmann,<br />

Piller Carrard, Reynard, Voruz (12)<br />

20.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

11.4169 n Ip. Sommaruga Carlo. OECD-Leitsätze für multinationale<br />

Unternehmen. Was will die Politik? (23.12.2011)<br />

Die revidierten Leitsätze der OECD wurden im Mai des vergangenen<br />

Jahres gutgeheissen. Bei der Revision wurde auf der<br />

Grundlage der Arbeiten von John Ruggie ein Kapitel über die<br />

Menschenrechte eingefügt. Die Leitsätze decken nun alle<br />

Geschäftsbeziehungen der Unternehmen ab. Diese werden<br />

dazu angehalten, die Verfahren einzurichten, die notwendig<br />

sind, um allfällige negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit frühzeitig<br />

zu erkennen und diese zu verhindern oder zu verringern<br />

(Sorgfaltspflicht). Der nationale Kontaktpunkt (NKP) der<br />

Schweiz hat im Oktober eine Anleitung zum Verfahren bei Eingaben<br />

veröffentlicht.<br />

Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:<br />

1. Wie will der Bundesrat vorgehen, damit die Unternehmen ihre<br />

Pflicht in Sachen Menschenrechte auch wirklich wahrnehmen?<br />

Welche Instrumente will er entwickeln, insbesondere um sicherzustellen,<br />

dass die Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen?<br />

2. Auf welche Weise will er sicherstellen, dass die <strong>Schweizer</strong><br />

Unternehmen den Steuerbehörden vollständige, aktuelle und<br />

genaue Zahlen einreichen und nicht über ihre Transferpreispolitik<br />

zur Steuerflucht beitragen?<br />

3. Wie und mit welchen Mitteln will er die Leitsätze bei den<br />

Unternehmen bekanntmachen und deren Einhaltung Nachachtung<br />

verschaffen? Welche Unternehmen stehen zuoberst auf<br />

der Prioritätenliste? Welche Rolle kommt den <strong>Schweizer</strong> Botschaften<br />

im Ausland zu, und welche Ausbildung bekommen die<br />

Botschafterinnen und Botschafter?<br />

4. Die OECD-Leitsätze halten die NKP dazu an, fair und unparteiisch<br />

zu handeln und für alle zugänglich zu sein. Die Verfahrensanleitung<br />

des schweizerischen NKP legt zwar fest, dass<br />

der Dialog in der Schweiz stattfindet, schliesst aber jegliche<br />

finanzielle Unterstützung (Reise- und Übersetzungskosten) der<br />

betroffenen Parteien aus. Wie will der Bundesrat also sicherstellen,<br />

dass der schweizerische NKP allen zugänglich ist und<br />

betroffene Personen aus dem Süden an einem Vermittlungsverfahren<br />

teilnehmen können? Wäre es nicht sinnvoll, diese<br />

Bestimmung zu lockern und eine Einzelfallregelung vorzusehen?<br />

5. Die neue Verfahrensanleitung besagt, dass der schweizerische<br />

NKP aktiv die <strong>Teil</strong>nahme der Unternehmen am Dialog fördern<br />

wird. Was bedeutet dies konkret?<br />

6. Die Leitsätze beruhen unter anderem auf dem Grundsatz der<br />

Transparenz. Warum will der NKP gemäss seiner Verfahrensanleitung<br />

die erste Beurteilung einer Eingabe ("Initial<br />

Assessment") nicht publizieren, wenn doch die Leitsätze dies<br />

gestatten und andere NKP wie beispielsweise der britische dies<br />

auch tun?<br />

Mitunterzeichnende: Bernasconi, Carobbio Guscetti, Fehr Jacqueline,<br />

Hardegger, Heim, Marra, Nordmann, Reynard,<br />

Voruz (9)<br />

22.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

11.4170 n Ip. Nussbaumer. Sicherheitstechnische Lebensdauer<br />

von Kernkraftwerken (23.12.2011)<br />

Der Bundesrat hat mehrmals darauf hingewiesen, dass die in<br />

der Schweiz in Betrieb stehenden Atomkraftwerke am Ende<br />

ihrer sicherheitstechnischen Lebensdauer ausser Betrieb<br />

genommen werden sollen. Es stellen sich dazu folgende Fragen:<br />

1. Gibt es international anerkannte Normen, Richtlinien oder<br />

Empfehlungen, welche die sicherheitstechnische Lebensdauer<br />

oder das Ende dieser Lebensdauer definieren?<br />

2. Welche solcher Normen werden zur Festlegung der maximalen<br />

sicherheitstechnischen Lebensdauer von Kernkraftwerken<br />

in der Schweiz angewandt?<br />

3. Gibt es international anerkannte Normen oder Richtlinien zur<br />

Festlegung der Auslegungslebensdauer eines Kernkraftwerkes?<br />

Wenn ja, welche Werte gelten für die in der Schweiz in<br />

Betrieb stehenden Kernkraftwerke?<br />

4. Wird im Rahmen der periodischen Sicherheitsprüfung (PSÜ)<br />

bei Atomkraftwerken auch die maximale sicherheitstechnische<br />

Lebensdauer für "nichtersetzbare" Komponenten und Bauten<br />

abgeschätzt und schriftlich dokumentiert?<br />

5. Wird im Rahmen der Alterungsüberwachungsprozesse bei<br />

den Kernkraftwerken eine Abschätzung der maximalen sicherheitstechnischen<br />

Lebensdauer vorgenommen und schriftlich<br />

dokumentiert?<br />

6. Kann mit der PSÜ und mit den Erkenntnissen des Alterungsüberwachungsmanagements<br />

(Betriebszeitmanagement) das<br />

sicherheitstechnische Ende der Lebensdauer von <strong>Schweizer</strong><br />

Kernkraftwerken mehrere Jahre im Voraus verfügt werden?<br />

7. Wer verfügt dieses ordentliche sicherheitstechnische Lebensdauerende,<br />

die Bewilligungsbehörde für die Betriebsbewilligung<br />

oder die Nuklearaufsichtsbehörde?<br />

8. Hat der Bundesrat Ausführungsbestimmungen erlassen, bei<br />

welchen Indikatoren das sicherheitstechnische Ende der<br />

Lebensdauer zu verfügen sei? Wenn nein, warum nicht?<br />

Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Allemann, Aubert,<br />

Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Fässler Hildegard, Fehr<br />

Jacqueline, Feri Yvonne, Fridez, Graf-Litscher, Gysi, Hadorn,<br />

Heim, Jans, Pardini, Schenker Silvia, Wermuth (17)<br />

15.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

11.4171 n Mo. Allemann. Sorgsamer Umgang mit den EO-<br />

Geldern (23.12.2011)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so<br />

anzupassen, dass die Kantone bei Assistenzdiensten der<br />

Armee nur noch dann Lohnersatz über die EO abrechnen kön-

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