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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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233<br />

Mitunterzeichnende: Amstutz, Binder, Blocher, Borer, Fehr<br />

Hans, Geissbühler, Giezendanner, Kaufmann, Lustenberger,<br />

Müller Thomas, Rime, Rösti, von Siebenthal, Walter (14)<br />

13.02.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

x 12.4219 n Ip. Leutenegger Oberholzer. Finanzmarkt mit<br />

und ohne EWR. Vergleich zwischen Liechtenstein und der<br />

Schweiz (14.12.2012)<br />

Liechtenstein ist dem EWR beigetreten. Die Schweiz hat im<br />

Dezember 1992 den EWR abgelehnt und den bilateralen Weg<br />

gewählt. Es ist nach 20 Jahren an der Zeit, die Folgen insbesondere<br />

für den Finanzmarkt zu evaluieren. Der Bundesrat wird<br />

gebeten, dazu die folgenden Fragen zu beantworten:<br />

1. Wie hat sich der Finanzmarkt Liechtenstein in den 20 Jahren<br />

im Vergleich zur Schweiz entwickelt: in Bezug auf die Arbeitsplätze,<br />

die spezifische Wertschöpfung, die Anzahl Finanzintermediäre?<br />

2. Wie ist der Marktzugang der liechtensteinischen Finanzintermediäre<br />

zum EU-Markt bzw. in den einzelnen EU-Ländern im<br />

Vergleich zur Schweiz?<br />

3. Wie kann die Schweiz allfällige Wettbewerbsnachteile im Vergleich<br />

zu Liechtenstein wettmachen?<br />

4. Droht die Gefahr der Abwanderung von schweizerischen<br />

Finanzintermediären nach Liechtenstein, um sich den Marktzugang<br />

zur EU zu sichern?<br />

5. Welche Regulierungen sind in der Schweiz nötig, um der<br />

Schweiz einen gleichwertigen Marktzugang zu den europäischen<br />

Finanzmärkten zu sichern?<br />

20.02.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

22.03.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

x 12.4221 n Ip. Amarelle. Migrationspolitik (14.12.2012)<br />

Eine gute berufliche Qualifikation ist die Schlüsselvoraussetzung<br />

für die Zulassung von Angehörigen von Staaten ausserhalb<br />

der EU (Art. 23 des Ausländergesetzes); laut einem<br />

Bericht des Bundesrates vom 4. Juli 2012 hat diese Voraussetzung<br />

dazu beigetragen, dass der <strong>Schweizer</strong> Arbeitsmarkt<br />

erfolgreich restrukturiert wurde und Fehler, die in der Vergangenheit<br />

im Umfeld des Saisonnierstatuts begangen worden<br />

waren (Botschaft zum Ausländergesetz, S. 3783) vermieden<br />

werden konnten. Allerdings trägt diese strenge Zulassungspolitik<br />

nicht der ganzen wirtschaftlichen Realität der Migrationsbewegungen<br />

in der Schweiz Rechnung. Noch immer leidet die<br />

Wirtschaft in der Schweiz an einem Mangel an Arbeiterinnen<br />

und Arbeitern und technischem Personal mit einer Grundbildung.<br />

Von diesem Mangel zeugen die rund 100 000 Sans-<br />

Papiers, die keine Rechtsstellung erhalten, weil sie nicht über<br />

die in Artikel 23 des Ausländergesetzes verlangten Qualifikationen<br />

verfügen - und doch arbeiten sie weiterhin längere Zeit in<br />

der Schweiz. Es ist nämlich so, dass diese Personen in die<br />

Schweiz kommen und hierbleiben, weil die Wirtschaft einen<br />

Bedarf hat und die Arbeitgeber ihnen eine Stelle anbieten. Ein<br />

weiterer Hinweis auf diesen Sachverhalt ist Artikel 30a der Verordnung<br />

über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit<br />

(VZAE).<br />

Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:<br />

1. In welchen Sektoren macht sich die irreguläre Migration am<br />

stärksten bemerkbar, und welche Ausmasse nimmt sie dort an?<br />

Welche Auswirkungen hat die irreguläre Migration auf die<br />

Löhne in diesen Sektoren? Ist der ganze Sachverhalt nicht der<br />

unwiderlegbare Beweis dafür, dass das Zulassungssystem teilweise<br />

Schiffbruch erlitten hat?<br />

2. Wie hoch ist der Anteil von Staatsangehörigen der EU-8<br />

sowie von Angehörigen aussereuropäischer Staaten, die in<br />

Sektoren tätig sind, die von der irregulären Migration betroffen<br />

sind? Wie hoch ist der Anteil von Frauen?<br />

3. Sind diese Anteile in den vergangenen Jahren konstant<br />

geblieben?<br />

4. Welche Auswirkungen auf die genannten Sektoren zeitigte<br />

die Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens auf die Länder<br />

Zentral- und Osteuropas (Peco)? Ist die irreguläre Migration<br />

infolge dieser Ausweitung zurückgegangen?<br />

5. Ist im Gefolge des EU-Beitritts von Kroatien eine Änderung<br />

zu erwarten?<br />

6. Ist zu erwarten, dass die obenerwähnten Sektoren in den<br />

kommenden Jahren eine strukturelle Veränderung erfahren?<br />

7. Ist es in diesem Zusammenhang denkbar, ein neues Kontingent<br />

für Arbeitskräfte einzuführen?<br />

8. Ist es möglich, ein vereinheitlichtes und flexibleres Verfahren<br />

zur Festlegung der Arbeitsmarktkontingente für unqualifizierte<br />

Arbeitskräfte aus aussereuropäischen Staaten einzuführen?<br />

Dieses Verfahren käme zur Anwendung, wenn ein Bedarf an<br />

Arbeitskräften besteht, die nicht der Gruppe der hochqualifizierten<br />

Arbeitskräfte angehören, oder wenn in einer Region ein<br />

Mangel an Arbeitskräften zu verzeichnen ist.<br />

Mitunterzeichnende: Chopard-Acklin, Fehr Hans-Jürg, Fehr<br />

Jacqueline, Feri Yvonne, Hadorn, Jans, Nussbaumer, Piller Carrard,<br />

Semadeni, Sommaruga Carlo, Wermuth (11)<br />

20.02.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

12.4224 n Mo. Nationalrat. Aufhebung einer praxisfremden<br />

und rechtsungleichen Bestimmung im KVG (Humbel)<br />

(14.12.2012)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes<br />

über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen,<br />

wonach der zweite Satz von Artikel 41 Absatz 1 gestrichen und<br />

ersatzlos aufgehoben wird.<br />

13.02.2013 Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />

SR Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit<br />

22.03.2013 Nationalrat. Annahme.<br />

12.4225 n Ip. Stahl. Unterschiede zwischen UVG- und KVG-<br />

Tarif (14.12.2012)<br />

Eine zu 100 Prozent berufstätige Person stürzt zu Hause die<br />

Treppe hinunter und muss anschliessend im Spital ambulant<br />

behandelt werden. Die Kosten der Behandlung gehen zulasten<br />

der Unfallversicherung (Art. 12 UVV). Würde dieselbe Person<br />

weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssten die anfallenden<br />

Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung<br />

übernommen werden (Art. 13 UVV).<br />

Obwohl die erfolgte Behandlung, die erbrachten Pflegeleistungen<br />

als auch die verrechneten Positionen dieselben sind, werden<br />

diese nicht zu ein und demselben Taxpunktwert<br />

abgerechnet.<br />

Währenddem der Tarmed-Taxpunktwert für Behandlungen, welche<br />

zulasten der Unfallversicherung gehen, 1 <strong>Schweizer</strong>franken<br />

beträgt, werden die Leistungen, welche von der obligatorischen

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