Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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233<br />
Mitunterzeichnende: Amstutz, Binder, Blocher, Borer, Fehr<br />
Hans, Geissbühler, Giezendanner, Kaufmann, Lustenberger,<br />
Müller Thomas, Rime, Rösti, von Siebenthal, Walter (14)<br />
13.02.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
x 12.4219 n Ip. Leutenegger Oberholzer. Finanzmarkt mit<br />
und ohne EWR. Vergleich zwischen Liechtenstein und der<br />
Schweiz (14.12.2012)<br />
Liechtenstein ist dem EWR beigetreten. Die Schweiz hat im<br />
Dezember 1992 den EWR abgelehnt und den bilateralen Weg<br />
gewählt. Es ist nach 20 Jahren an der Zeit, die Folgen insbesondere<br />
für den Finanzmarkt zu evaluieren. Der Bundesrat wird<br />
gebeten, dazu die folgenden Fragen zu beantworten:<br />
1. Wie hat sich der Finanzmarkt Liechtenstein in den 20 Jahren<br />
im Vergleich zur Schweiz entwickelt: in Bezug auf die Arbeitsplätze,<br />
die spezifische Wertschöpfung, die Anzahl Finanzintermediäre?<br />
2. Wie ist der Marktzugang der liechtensteinischen Finanzintermediäre<br />
zum EU-Markt bzw. in den einzelnen EU-Ländern im<br />
Vergleich zur Schweiz?<br />
3. Wie kann die Schweiz allfällige Wettbewerbsnachteile im Vergleich<br />
zu Liechtenstein wettmachen?<br />
4. Droht die Gefahr der Abwanderung von schweizerischen<br />
Finanzintermediären nach Liechtenstein, um sich den Marktzugang<br />
zur EU zu sichern?<br />
5. Welche Regulierungen sind in der Schweiz nötig, um der<br />
Schweiz einen gleichwertigen Marktzugang zu den europäischen<br />
Finanzmärkten zu sichern?<br />
20.02.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
22.03.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
x 12.4221 n Ip. Amarelle. Migrationspolitik (14.12.2012)<br />
Eine gute berufliche Qualifikation ist die Schlüsselvoraussetzung<br />
für die Zulassung von Angehörigen von Staaten ausserhalb<br />
der EU (Art. 23 des Ausländergesetzes); laut einem<br />
Bericht des Bundesrates vom 4. Juli 2012 hat diese Voraussetzung<br />
dazu beigetragen, dass der <strong>Schweizer</strong> Arbeitsmarkt<br />
erfolgreich restrukturiert wurde und Fehler, die in der Vergangenheit<br />
im Umfeld des Saisonnierstatuts begangen worden<br />
waren (Botschaft zum Ausländergesetz, S. 3783) vermieden<br />
werden konnten. Allerdings trägt diese strenge Zulassungspolitik<br />
nicht der ganzen wirtschaftlichen Realität der Migrationsbewegungen<br />
in der Schweiz Rechnung. Noch immer leidet die<br />
Wirtschaft in der Schweiz an einem Mangel an Arbeiterinnen<br />
und Arbeitern und technischem Personal mit einer Grundbildung.<br />
Von diesem Mangel zeugen die rund 100 000 Sans-<br />
Papiers, die keine Rechtsstellung erhalten, weil sie nicht über<br />
die in Artikel 23 des Ausländergesetzes verlangten Qualifikationen<br />
verfügen - und doch arbeiten sie weiterhin längere Zeit in<br />
der Schweiz. Es ist nämlich so, dass diese Personen in die<br />
Schweiz kommen und hierbleiben, weil die Wirtschaft einen<br />
Bedarf hat und die Arbeitgeber ihnen eine Stelle anbieten. Ein<br />
weiterer Hinweis auf diesen Sachverhalt ist Artikel 30a der Verordnung<br />
über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit<br />
(VZAE).<br />
Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:<br />
1. In welchen Sektoren macht sich die irreguläre Migration am<br />
stärksten bemerkbar, und welche Ausmasse nimmt sie dort an?<br />
Welche Auswirkungen hat die irreguläre Migration auf die<br />
Löhne in diesen Sektoren? Ist der ganze Sachverhalt nicht der<br />
unwiderlegbare Beweis dafür, dass das Zulassungssystem teilweise<br />
Schiffbruch erlitten hat?<br />
2. Wie hoch ist der Anteil von Staatsangehörigen der EU-8<br />
sowie von Angehörigen aussereuropäischer Staaten, die in<br />
Sektoren tätig sind, die von der irregulären Migration betroffen<br />
sind? Wie hoch ist der Anteil von Frauen?<br />
3. Sind diese Anteile in den vergangenen Jahren konstant<br />
geblieben?<br />
4. Welche Auswirkungen auf die genannten Sektoren zeitigte<br />
die Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens auf die Länder<br />
Zentral- und Osteuropas (Peco)? Ist die irreguläre Migration<br />
infolge dieser Ausweitung zurückgegangen?<br />
5. Ist im Gefolge des EU-Beitritts von Kroatien eine Änderung<br />
zu erwarten?<br />
6. Ist zu erwarten, dass die obenerwähnten Sektoren in den<br />
kommenden Jahren eine strukturelle Veränderung erfahren?<br />
7. Ist es in diesem Zusammenhang denkbar, ein neues Kontingent<br />
für Arbeitskräfte einzuführen?<br />
8. Ist es möglich, ein vereinheitlichtes und flexibleres Verfahren<br />
zur Festlegung der Arbeitsmarktkontingente für unqualifizierte<br />
Arbeitskräfte aus aussereuropäischen Staaten einzuführen?<br />
Dieses Verfahren käme zur Anwendung, wenn ein Bedarf an<br />
Arbeitskräften besteht, die nicht der Gruppe der hochqualifizierten<br />
Arbeitskräfte angehören, oder wenn in einer Region ein<br />
Mangel an Arbeitskräften zu verzeichnen ist.<br />
Mitunterzeichnende: Chopard-Acklin, Fehr Hans-Jürg, Fehr<br />
Jacqueline, Feri Yvonne, Hadorn, Jans, Nussbaumer, Piller Carrard,<br />
Semadeni, Sommaruga Carlo, Wermuth (11)<br />
20.02.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
12.4224 n Mo. Nationalrat. Aufhebung einer praxisfremden<br />
und rechtsungleichen Bestimmung im KVG (Humbel)<br />
(14.12.2012)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes<br />
über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen,<br />
wonach der zweite Satz von Artikel 41 Absatz 1 gestrichen und<br />
ersatzlos aufgehoben wird.<br />
13.02.2013 Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
SR Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit<br />
22.03.2013 Nationalrat. Annahme.<br />
12.4225 n Ip. Stahl. Unterschiede zwischen UVG- und KVG-<br />
Tarif (14.12.2012)<br />
Eine zu 100 Prozent berufstätige Person stürzt zu Hause die<br />
Treppe hinunter und muss anschliessend im Spital ambulant<br />
behandelt werden. Die Kosten der Behandlung gehen zulasten<br />
der Unfallversicherung (Art. 12 UVV). Würde dieselbe Person<br />
weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssten die anfallenden<br />
Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung<br />
übernommen werden (Art. 13 UVV).<br />
Obwohl die erfolgte Behandlung, die erbrachten Pflegeleistungen<br />
als auch die verrechneten Positionen dieselben sind, werden<br />
diese nicht zu ein und demselben Taxpunktwert<br />
abgerechnet.<br />
Währenddem der Tarmed-Taxpunktwert für Behandlungen, welche<br />
zulasten der Unfallversicherung gehen, 1 <strong>Schweizer</strong>franken<br />
beträgt, werden die Leistungen, welche von der obligatorischen