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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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1. Sind ihm die geplanten Aktivitäten im Hinblick auf das<br />

Gedenken 500 Jahre nach der Schlacht bei Marignano<br />

bekannt?<br />

2. <strong>Teil</strong>t er die Beurteilung, wonach das Gedenken an dieses prägende<br />

Ereignis der schweizerischen Geschichte eine gesamtschweizerische<br />

Aufgabe ist?<br />

3. Die Wehrhaftigkeit ist ein <strong>Teil</strong> der schweizerischen Identität<br />

und für die Motivation der <strong>Schweizer</strong> Armee von entscheidender<br />

Bedeutung. <strong>Teil</strong>t er die Überzeugung, dass die Erinnerung<br />

an Marignano auch zum wachen militärischen Sinn im Land beizutragen<br />

geeignet ist?<br />

4. In welcher Form beabsichtigt er diese 500 Jahre im Jahre<br />

2015 gebührend zu gedenken?<br />

5. Ist er bereit, die Koordination von eidgenössischen, kantonalen<br />

und regionalen Anlässen sicherzustellen?<br />

6. Der Bund engagiert sich im Beriech der zivilen Friedensförderung<br />

und der Stärkung der Menschenrechte. Dazu gehört auch,<br />

aus Ereignissen der eigenen Geschichte die entsprechenden<br />

Lehren zu ziehen. Ist der Bundesrat vor diesem Hintergrund<br />

bereit, an die Durchführung der Gedenkaktivitäten einen finanziellen<br />

Beitrag zu leisten?<br />

Mitunterzeichnende: Bulliard, Candinas, Carobbio Guscetti,<br />

Cassis, Darbellay, de Buman, Pelli, Regazzi, Rusconi, Sommaruga<br />

Carlo, Vogler (11)<br />

13.3551 n Po. Romano. Erweiterung der Kompetenzen des<br />

Grenzwachtkorps. Illegale Migration und Asyl (20.06.2013)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, abzuklären, inwiefern die Kompetenzen<br />

des Grenzwachtkorps (GWK) erweitert werden können,<br />

um die jeweilige Kantonspolizei bei der Bekämpfung der<br />

illegalen Migration sowie von kriminellen Asylsuchenden zu<br />

unterstützen. Ferner sei abzuklären, inwiefern das GWK bei der<br />

Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden die kantonale<br />

Polizei und das Bundesamt für Migration (BfM) unterstützen<br />

kann. Ziel ist eine Optimierung der Verfahrensabläufe sowie die<br />

Unterstützung der Kantonspolizeien.<br />

Mitunterzeichnende: Aeschi Thomas, Amherd, Büchler Jakob,<br />

Bulliard, Candinas, Cassis, Darbellay, de Buman, Fehr Hans,<br />

Glanzmann, Humbel, Lehmann, Regazzi, Reimann Lukas,<br />

Schneider-Schneiter, Vogler (16)<br />

13.3552 n Ip. Vogler. Probleme bei der Sanierung von<br />

Stockwerkeigentum (20.06.2013)<br />

Seit dem 1. Januar 1965 kennt das ZGB (Artikel 712a - 712t)<br />

das Stockwerkeigentum. Stockwerkeigentum ist ausserordentlich<br />

begehrt und beliebt. Ein grosser <strong>Teil</strong> und immer mehr des<br />

neu geschaffenen Wohn- und Arbeitsraums in der Schweiz wird<br />

in dieser Form begründet und veräussert. Ebenfalls werden<br />

Mietwohnungen in Stockwerkeigentum umgewandelt. Ein Ende<br />

dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Gleichzeitig erreichen<br />

die älteren Stockwerkeigentums-Bauten heute ein Alter, welches<br />

die Sanierung der Gebäudehüllen und der Gebäudetechnik<br />

bedingt. Die gemeinschaftlichen <strong>Teil</strong>e der<br />

Stockwerkeigentumseinheiten machen rund zwei Drittel des<br />

Gebäudewerts aus, sind also kapitalintensiv, verbunden mit<br />

einer entsprechend hohen finanziellen Belastung der Stockwerkeigentümer<br />

bei einer Sanierung. Die Erneuerungsfonds<br />

sind in aller Regel zu wenig kapitalisiert, als die entsprechenden<br />

Kosten über diese aufgebracht werden können. Und nicht alle<br />

Stockwerkeigentümer können oder wollen diese Kosten tragen.<br />

Hinzu kommen vom Gesetz definierte Mindestquoren, welche<br />

für bauliche Massnahmen zu erreichen sind, damit solche realisiert<br />

werden können. Unterschiedliche Interessen und unterschiedliche<br />

Wohnvorstellungen erschweren das<br />

Zustandekommen solcher Quoren. Werden aber Sanierungen<br />

nicht vorgenommen, sinkt der Wert der gesamten Liegenschaft<br />

und damit auch der Wert derjenigen Stockwerkeinheiten, deren<br />

Eigentümer eine Sanierung anstreben. Gleichzeitig sinkt die<br />

Sicherheit für die gewährten Hypothekardarlehen und damit für<br />

die Banken. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO)<br />

spricht von einem "Sanierungsstau".<br />

Der Bundesrat wird eingeladen, in diesem Zusammenhang folgende<br />

Fragen zu beantworten:<br />

1. <strong>Teil</strong>t er die Meinung des Interpellanten, dass, entsprechend<br />

obiger Begründung, bei der Sanierung von Stockwerkeigentum<br />

Probleme bestehen und diese, im Zuge der steigenden Zahl<br />

anstehender Sanierungen, ohne Gegenmassnahme zunehmen?<br />

2. Ist er der Meinung, dass diese Probleme durch eine flexiblere<br />

Ausgestaltung der heutigen Mehrheitsquoren und/oder durch<br />

verpflichtende und höhere Einzahlungen in die Erneuerungsfonds<br />

verbessert werden könnten?<br />

3. Sieht er andere Möglichkeiten, um die aufgeführten Probleme<br />

zu lösen?<br />

4. Erkennt er entsprechenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf?<br />

5. Sieht er beim STWE weitere Bereiche, welche revidiert werden<br />

müssten?<br />

Mitunterzeichnende: Amherd, Bulliard, Buttet, Candinas,<br />

Fischer Roland, Flach, Fluri, Gasser, Gmür, Grossen Jürg,<br />

Gschwind, Guhl, Huber, Ingold, Kessler, Kiener Nellen, Lehmann,<br />

Lohr, Maier Thomas, Müller-Altermatt, Regazzi, Reimann<br />

Lukas, Schläfli, Schneider-Schneiter, Schwaab, Streiff, Vischer<br />

Daniel (27)<br />

13.3553 n Mo. Derder. Stärkung der Mehrsprachigkeit durch<br />

die Aufwertung von Englisch (20.06.2013)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> einen Entwurf<br />

zur Revision des Sprachengesetzes vom 5. Oktober 2007 zu<br />

unterbreiten und dabei die folgenden zwei Massnahmen zur<br />

Förderung der Mehrsprachigkeit in der Schweiz vorzusehen:<br />

1. Englisch soll für gewisse Situationen einen Sonderstatus<br />

erhalten.<br />

2. Die Bedingung für den Erwerb einer Arbeitsbewilligung für die<br />

Schweiz ist die Beherrschung einer Landessprache.<br />

13.3554 n Ip. Mörgeli. Weiterbeschäftigung des abgewählten<br />

Bundesanwalts im öffentlichen Dienst (20.06.2013)<br />

Wie der "NZZ am Sonntag" vom 19. August 2012 zu entnehmen<br />

ist, hilft alt Staatsanwalt Erwin Beyeler Staaten im Nahen Osten<br />

und Nordafrika - insbesondere in Tunesien - beim Aufbau<br />

demokratischer Justiz- und Polizeisysteme. Er hat hierzu einen<br />

Mandatsvertrag mit dem "Geneva Centre for the Democratic<br />

Control of Armed Forces" (DCAF) abgeschlossen. Dieses Zentrum<br />

wird finanziell im Wesentlichen vom Bund beziehungsweise<br />

vom Aussendepartement EDA getragen. Dieses Mandat<br />

Beyelers wurde erteilt, nachdem der Bund Beyeler mittels spezieller<br />

Anstellung zwei Monate über die ordentliche Frist<br />

beschäftigt und ihm damit eine erhebliche Rentenaufbesserung<br />

verschafft hat. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat<br />

um Beantwortung folgender Fragen:

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