Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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Es ist deshalb wünschenswert, dass das EntG möglichst rasch<br />
totalrevidiert wird, zumal bei einigen Punkten Rechtsunsicherheit<br />
besteht; die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:<br />
1. Artikel 2 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes hält<br />
fest, dass die Artikel 20 bis 24 auf das Verfahren der Schätzungskommissionen<br />
für die Enteignung Anwendung finden.<br />
Demgegenüber verweist die Verordnung für die Eidgenössischen<br />
Schätzungskommissionen - sie ist im Nachgang zur<br />
Revision des EntG von 1972 und somit später als das Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
in Kraft getreten - auf den gesamten<br />
zweiten Abschnitt des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der die<br />
allgemeinen Verfahrensgrundsätze festlegt (vgl. Amtliche<br />
Sammlung der Entscheidungen des <strong>Schweizer</strong>ischen Bundesgerichtes<br />
112 Ib 417 Erwägung 2a). Es wäre deshalb sinnvoll,<br />
zu zwei vereinheitlichten Texten zu gelangen angesichts der<br />
Tatsache, dass sie auf verschiedenen Stufen (Gesetz und Verordnung)<br />
stehen.<br />
2. Geht es um das Verfahren zur Erneuerung befristeter Rechte<br />
(Dienstbarkeiten) zur Durchleitung von Elektrizität, räumt Artikel<br />
64 Absatz 1 Buchstabe k EntG der Schätzungskommission die<br />
Entscheidkompetenz ein und verweist auf Artikel 121 Buchstabe<br />
e EntG; dieser wiederum verweist auf Artikel 53bis des -<br />
aufgehobenen (!) - Elektrizitätsgesetzes vom 24. Juni 1902.<br />
Das Verfahren ist jedoch nicht geregelt, und es sei hier angemerkt,<br />
dass auch das in Artikel 53bis des Elektrizitätsgesetzes<br />
vorgesehene Verfahren nicht klar geregelt war. Es handelt sich<br />
aber hierbei um einen wichtigen Bereich, für den nicht länger<br />
diese rechtliche Unsicherheit gelten darf.<br />
Mitunterzeichnende: Buttet, Gschwind (2)<br />
22.05.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
x 13.3024 n Ip. Pantani. Kündigung von Stromlieferverträgen<br />
durch die SBB, die Swisscom und die <strong>Schweizer</strong>ische<br />
Post (05.03.2013)<br />
Die Ex-Regiebetriebe des Bundes (insbesondere die SBB in<br />
Chiasso und in Bellinzona) hatten Stromlieferverträge geschlossen<br />
mit Tessiner Betrieben, die im Rahmen der Möglichkeiten,<br />
die der freie Strommarkt bietet, lokal tätig sind. In den vergangenen<br />
Monaten haben die drei Ex-Regiebetriebe diese Verträge<br />
gekündigt. Sie haben beschlossen, den Strom von anderen Lieferanten<br />
und Produzenten aus anderen Regionen des Landes<br />
zu beziehen. Zwar stellt keiner die Bedeutung der Liberalisierung<br />
des Strommarkts infrage; wer aber an der Spitze von Riesenunternehmen<br />
von strategischer Wichtigkeit sitzt, sollte auch<br />
andere, ungeschriebene Gesetze beachten, beispielsweise diejenigen<br />
der Zweckmässigkeit. Die Verwaltungsräte in einem<br />
Land wie dem unsrigen sollten sich den nationalen Zusammenhalt,<br />
die unterschiedlichen Sensibilitäten, den Föderalismus und<br />
alle helvetischen Werte und Charakteristiken ebenso vor Augen<br />
halten wie die Bilanzen und die Forderungen nach Einsparungen.<br />
Darum frage ich den Bundesrat:<br />
1. Trifft es zu, dass die Einsparungen von der <strong>Schweizer</strong>ischen<br />
Post und den SBB nur ein paar Hundert Franken pro Jahr ausmachen?<br />
2. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass im Namen<br />
des nationalen Zusammenhalts auch Unternehmen wie die<br />
Post, die SBB und die Swisscom auf jeden Fall Stromlieferverträge<br />
mit lokalen Betrieben aufrechterhalten sollten, statt Verträge<br />
zu schliessen mit Betrieben, die keinerlei Bezug zu der<br />
Realität haben, in der sie tätig sind?<br />
Mitunterzeichner: Quadri (1)<br />
22.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
x 13.3025 n Ip. Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen<br />
Volkspartei. Lebensmittelskandale machen Korrekturen in<br />
der Agrarpolitik notwendig (06.03.2013)<br />
Der aktuelle Pferdefleischskandal verunsichert die Konsumentinnen<br />
und Konsumenten. Trotzdem setzt die Agrarpolitik 2014-<br />
2017 unvermindert auf eine vermehrte Ökologisierung anstelle<br />
einer Stärkung der Nahrungsmittelproduktion. Diese Entwicklung<br />
wird zu einer Schwächung des Selbstversorgungsgrads<br />
und zu Mehrimporten führen. Eine solche Entwicklung ist aufgrund<br />
der vermehrten Nahrungsmitteltransporte aber eben<br />
gerade nicht ökologisch, erschwert die Warenflusskontrolle und<br />
erhöht die Gefahr, dass auch die Schweiz von Lebensmittelskandalen<br />
erfasst wird.<br />
Die Strategie der Agrarpolitik 2014-2017, mit den Direktzahlungen<br />
vermehrt Anreize in Richtung einer noch extensiveren und<br />
ökologischeren Landwirtschaft zu setzen, geht genau in diese<br />
falsche Richtung und wird die Produktion von Nahrungsmitteln<br />
verstärkt unter Druck setzen.<br />
Wie versucht der Bundesrat in diesem Zusammenhang die folgenden<br />
Fragen zu beantworten?<br />
1. Welche Schlüsse zieht er aus dem aktuellen Pferdefleischskandal<br />
für die aktuelle Weiterentwicklung der schweizerischen<br />
Agrarpolitik (Agrarpolitik 2014-2017)?<br />
2. Ist er in Anbetracht der neuen Ausgangslage bereit, im Rahmen<br />
des Verordnungsrechtes den bestehenden Handlungsspielraum<br />
zugunsten der inländischen Versorgungssicherheit<br />
auszugestalten?<br />
3. Ist er bereit, die bisher provisorisch vorgesehene Höhe der<br />
Versorgungssicherheitsbeiträge von 900 Franken pro Hektare<br />
zulasten der Übergangsbeiträge in der Verordnung zu erhöhen?<br />
Wenn ja, um wie viel?<br />
4. Ist er auch der Auffassung, dass die Öffnung der "Weissen<br />
Linie" beim Milchmarkt das Risiko von Lebensmittelskandalen<br />
auch für den Frischmilchbereich massiv erhöht?<br />
Sprecher: Rösti<br />
01.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
13.3026 n Ip. Sozialdemokratische Fraktion. Neue Massnahmen<br />
gegen exzessive Entwicklungen auf dem<br />
Immobilienmarkt (06.03.2013)<br />
Die Situation auf dem schweizerischen Immobilienmarkt präsentiert<br />
sich insbesondere in den verschiedenen städtischen<br />
Ballungszentren mit stetig steigenden Preisen und Mieten weiterhin<br />
dramatisch. Der durch die historisch tiefen Zinsen begünstigte<br />
Bauboom vermag im Bereich der für Familien sowie<br />
tiefere und mittlere Einkommen bezahlbaren Wohnungen die<br />
herrschende Angebotsknappheit nicht zu lindern. Zudem droht<br />
aus Sicht verschiedener Beobachter in der Schweiz als Folge<br />
der zu expansiven und unvorsichtigen Hypothekarkreditpolitik<br />
verschiedener Banken eine Immobilienblase.<br />
Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen<br />
ersucht:<br />
1. Wie beurteilt er die unterschiedlichen Situationen an den<br />
Immobilien- und Wohnungsmärkten in den einzelnen Regionen<br />
und insbesondere die spezielle Konstellation in den städtischen