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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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244<br />

Es ist deshalb wünschenswert, dass das EntG möglichst rasch<br />

totalrevidiert wird, zumal bei einigen Punkten Rechtsunsicherheit<br />

besteht; die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:<br />

1. Artikel 2 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes hält<br />

fest, dass die Artikel 20 bis 24 auf das Verfahren der Schätzungskommissionen<br />

für die Enteignung Anwendung finden.<br />

Demgegenüber verweist die Verordnung für die Eidgenössischen<br />

Schätzungskommissionen - sie ist im Nachgang zur<br />

Revision des EntG von 1972 und somit später als das Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

in Kraft getreten - auf den gesamten<br />

zweiten Abschnitt des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der die<br />

allgemeinen Verfahrensgrundsätze festlegt (vgl. Amtliche<br />

Sammlung der Entscheidungen des <strong>Schweizer</strong>ischen Bundesgerichtes<br />

112 Ib 417 Erwägung 2a). Es wäre deshalb sinnvoll,<br />

zu zwei vereinheitlichten Texten zu gelangen angesichts der<br />

Tatsache, dass sie auf verschiedenen Stufen (Gesetz und Verordnung)<br />

stehen.<br />

2. Geht es um das Verfahren zur Erneuerung befristeter Rechte<br />

(Dienstbarkeiten) zur Durchleitung von Elektrizität, räumt Artikel<br />

64 Absatz 1 Buchstabe k EntG der Schätzungskommission die<br />

Entscheidkompetenz ein und verweist auf Artikel 121 Buchstabe<br />

e EntG; dieser wiederum verweist auf Artikel 53bis des -<br />

aufgehobenen (!) - Elektrizitätsgesetzes vom 24. Juni 1902.<br />

Das Verfahren ist jedoch nicht geregelt, und es sei hier angemerkt,<br />

dass auch das in Artikel 53bis des Elektrizitätsgesetzes<br />

vorgesehene Verfahren nicht klar geregelt war. Es handelt sich<br />

aber hierbei um einen wichtigen Bereich, für den nicht länger<br />

diese rechtliche Unsicherheit gelten darf.<br />

Mitunterzeichnende: Buttet, Gschwind (2)<br />

22.05.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

x 13.3024 n Ip. Pantani. Kündigung von Stromlieferverträgen<br />

durch die SBB, die Swisscom und die <strong>Schweizer</strong>ische<br />

Post (05.03.2013)<br />

Die Ex-Regiebetriebe des Bundes (insbesondere die SBB in<br />

Chiasso und in Bellinzona) hatten Stromlieferverträge geschlossen<br />

mit Tessiner Betrieben, die im Rahmen der Möglichkeiten,<br />

die der freie Strommarkt bietet, lokal tätig sind. In den vergangenen<br />

Monaten haben die drei Ex-Regiebetriebe diese Verträge<br />

gekündigt. Sie haben beschlossen, den Strom von anderen Lieferanten<br />

und Produzenten aus anderen Regionen des Landes<br />

zu beziehen. Zwar stellt keiner die Bedeutung der Liberalisierung<br />

des Strommarkts infrage; wer aber an der Spitze von Riesenunternehmen<br />

von strategischer Wichtigkeit sitzt, sollte auch<br />

andere, ungeschriebene Gesetze beachten, beispielsweise diejenigen<br />

der Zweckmässigkeit. Die Verwaltungsräte in einem<br />

Land wie dem unsrigen sollten sich den nationalen Zusammenhalt,<br />

die unterschiedlichen Sensibilitäten, den Föderalismus und<br />

alle helvetischen Werte und Charakteristiken ebenso vor Augen<br />

halten wie die Bilanzen und die Forderungen nach Einsparungen.<br />

Darum frage ich den Bundesrat:<br />

1. Trifft es zu, dass die Einsparungen von der <strong>Schweizer</strong>ischen<br />

Post und den SBB nur ein paar Hundert Franken pro Jahr ausmachen?<br />

2. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass im Namen<br />

des nationalen Zusammenhalts auch Unternehmen wie die<br />

Post, die SBB und die Swisscom auf jeden Fall Stromlieferverträge<br />

mit lokalen Betrieben aufrechterhalten sollten, statt Verträge<br />

zu schliessen mit Betrieben, die keinerlei Bezug zu der<br />

Realität haben, in der sie tätig sind?<br />

Mitunterzeichner: Quadri (1)<br />

22.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

x 13.3025 n Ip. Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen<br />

Volkspartei. Lebensmittelskandale machen Korrekturen in<br />

der Agrarpolitik notwendig (06.03.2013)<br />

Der aktuelle Pferdefleischskandal verunsichert die Konsumentinnen<br />

und Konsumenten. Trotzdem setzt die Agrarpolitik 2014-<br />

2017 unvermindert auf eine vermehrte Ökologisierung anstelle<br />

einer Stärkung der Nahrungsmittelproduktion. Diese Entwicklung<br />

wird zu einer Schwächung des Selbstversorgungsgrads<br />

und zu Mehrimporten führen. Eine solche Entwicklung ist aufgrund<br />

der vermehrten Nahrungsmitteltransporte aber eben<br />

gerade nicht ökologisch, erschwert die Warenflusskontrolle und<br />

erhöht die Gefahr, dass auch die Schweiz von Lebensmittelskandalen<br />

erfasst wird.<br />

Die Strategie der Agrarpolitik 2014-2017, mit den Direktzahlungen<br />

vermehrt Anreize in Richtung einer noch extensiveren und<br />

ökologischeren Landwirtschaft zu setzen, geht genau in diese<br />

falsche Richtung und wird die Produktion von Nahrungsmitteln<br />

verstärkt unter Druck setzen.<br />

Wie versucht der Bundesrat in diesem Zusammenhang die folgenden<br />

Fragen zu beantworten?<br />

1. Welche Schlüsse zieht er aus dem aktuellen Pferdefleischskandal<br />

für die aktuelle Weiterentwicklung der schweizerischen<br />

Agrarpolitik (Agrarpolitik 2014-2017)?<br />

2. Ist er in Anbetracht der neuen Ausgangslage bereit, im Rahmen<br />

des Verordnungsrechtes den bestehenden Handlungsspielraum<br />

zugunsten der inländischen Versorgungssicherheit<br />

auszugestalten?<br />

3. Ist er bereit, die bisher provisorisch vorgesehene Höhe der<br />

Versorgungssicherheitsbeiträge von 900 Franken pro Hektare<br />

zulasten der Übergangsbeiträge in der Verordnung zu erhöhen?<br />

Wenn ja, um wie viel?<br />

4. Ist er auch der Auffassung, dass die Öffnung der "Weissen<br />

Linie" beim Milchmarkt das Risiko von Lebensmittelskandalen<br />

auch für den Frischmilchbereich massiv erhöht?<br />

Sprecher: Rösti<br />

01.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

13.3026 n Ip. Sozialdemokratische Fraktion. Neue Massnahmen<br />

gegen exzessive Entwicklungen auf dem<br />

Immobilienmarkt (06.03.2013)<br />

Die Situation auf dem schweizerischen Immobilienmarkt präsentiert<br />

sich insbesondere in den verschiedenen städtischen<br />

Ballungszentren mit stetig steigenden Preisen und Mieten weiterhin<br />

dramatisch. Der durch die historisch tiefen Zinsen begünstigte<br />

Bauboom vermag im Bereich der für Familien sowie<br />

tiefere und mittlere Einkommen bezahlbaren Wohnungen die<br />

herrschende Angebotsknappheit nicht zu lindern. Zudem droht<br />

aus Sicht verschiedener Beobachter in der Schweiz als Folge<br />

der zu expansiven und unvorsichtigen Hypothekarkreditpolitik<br />

verschiedener Banken eine Immobilienblase.<br />

Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen<br />

ersucht:<br />

1. Wie beurteilt er die unterschiedlichen Situationen an den<br />

Immobilien- und Wohnungsmärkten in den einzelnen Regionen<br />

und insbesondere die spezielle Konstellation in den städtischen

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