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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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102<br />

Ungleichbehandlung der KMU-Wirtschaft gegenüber der Landwirtschaft.<br />

Der SGV steht jedoch zu einer produzierenden und<br />

innovativen Landwirtschaft in der Schweiz. Wenn die Bauern<br />

gewerbenahe Tätigkeiten ausüben wollen, ist dies in Ordnung,<br />

sofern die gleichen Rahmenbedingungen wie für die Gewerbebetriebe<br />

gelten, was heute jedoch vielfach nicht der Fall ist. Im<br />

Frühling 2011 hat dies der SGV anlässlich einer Medienkonferenz<br />

anhand von Fakten aufgezeigt.<br />

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende<br />

Fragen zu beantworten:<br />

1. Ist er bereit, die staatlichen Unterstützungsmassnahmen für<br />

die Landwirtschaft grundsätzlich auf das Kerngeschäft der Bauern<br />

zu fokussieren, nämlich auf die Produktion und den Absatz<br />

auf dem Betrieb produzierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse?<br />

Ist er bereit, auf eine wettbewerbsverzerrende Förderung des<br />

Nebenerwerbes der Landwirtschaftsbetriebe sowie der Para-<br />

Landwirtschaft zu verzichten? Ist er bereit, die entsprechenden<br />

Normen in allen Rechtsbereichen wettbewerbsneutral zu gestalten?<br />

2. Wird die Bestimmung in Artikel 13 der Strukturverbesserungsverordnung,<br />

wonach die Massnahmen gegenüber direkt<br />

betroffenen Gewerbebetrieben im unmittelbaren Einzugsgebiet<br />

wettbewerbsneutral auszugestalten sind, in der Praxis angewandt?<br />

Wäre anstelle der direkten Betroffenheit im unmittelbaren<br />

Einzugsgebiet der jeweiligen Gewerbebetriebe nicht die<br />

wirtschaftliche Relevanz als Beurteilungskriterium angemessener?<br />

3. Im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes soll<br />

das Kulturland besser geschützt werden. Wie gedenkt der Bundesrat<br />

sicherzustellen, dass auf den billigen Landwirtschaftsflächen<br />

nicht noch mehr als bisher landwirtschaftsfremde,<br />

gewerbenahe Tätigkeiten ausgeübt und gewerbliche Branchen<br />

dadurch benachteiligt werden?<br />

4. Mit der Revision des Lebensmittelgesetzes droht der gewerblichen<br />

Lebensmittelwirtschaft eine Flut von neuen Regulierungen,<br />

so Vorschriften zur besonderen Kennzeichnung von<br />

Lebensmitteln oder der Art und Häufigkeit von Kontrollen. Wie<br />

kann dies mit den vom Bundesrat angenommenen Postulaten<br />

Fournier 10.3429 und Zuppiger 10.3592 nach einer KMU-Entlastung<br />

in Einklang gebracht werden?<br />

15.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

11.4132 n Mo. Bourgeois. Umrechnungsdifferenzen in Jahresabschlüssen.<br />

Änderung der Steuergesetze (22.12.2011)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> eine Änderung<br />

des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des<br />

Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern<br />

der Kantone und Gemeinden vorzulegen. Darin sollen die<br />

Umrechnungsdifferenzen in Jahresabschlüssen von Gesellschaften<br />

geregelt werden, die ihre Buchhaltung in einer funktionalen<br />

ausländischen Währung führen, und zwar im Sinne von<br />

Ziffer 2 der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation<br />

11.3823.<br />

Mitunterzeichnende: Cassis, Favre Laurent, Français, Germanier,<br />

Gössi, Hiltpold, Huber, Lüscher, Moret, Schneeberger,<br />

Wasserfallen (11)<br />

01.02.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

11.4138 n Mo. Humbel. Medizintechnische Geräte und Produkte.<br />

Massnahmen gegen überhöhte Preise (23.12.2011)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> eine Änderung<br />

der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit medizintechnische<br />

Produkte für Spitäler und ambulante Praxen kostengünstiger<br />

werden und direkt aus dem Ausland importiert werden<br />

können sowie administrative Hürden abgebaut werden.<br />

Mitunterzeichnerin: Schneider-Schneiter (1)<br />

22.02.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

11.4139 n Ip. Stahl. <strong>Teil</strong>nahme der Suva an öffentlichen<br />

Ausschreibungen (23.12.2011)<br />

Ich frage den Bundesrat:<br />

1. Ist er trotz der klaren Regelung in den massgebenden Gesetzen<br />

und der Rechtsprechung der Meinung, die Suva dürfe sich<br />

an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen?<br />

2. Wenn schon nicht auf die Bestimmungen des UVG, des Submissionsrechts<br />

und des Kartellgesetzes - auf welche Bestimmungen<br />

würde sich eine <strong>Teil</strong>nahme der Suva denn stützen?<br />

22.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

11.4140 n Ip. Stahl. Seltsame Prämienpolitik der Suva<br />

(23.12.2011)<br />

Ich frage den Bundesrat, ob er nicht auch der Meinung ist, dass<br />

die Suva<br />

1. mit ihren Dumpingprämien bei öffentlichen Ausschreibungen<br />

ihre Marktmacht missbraucht.<br />

2. sowohl das UVG als auch die Bestimmungen über das Submissionsrecht<br />

und das Kartellgesetz - und nicht zuletzt auch die<br />

Bundesverfassung - verletzt.<br />

3. die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die risikogerechte<br />

Prämientarifierung verletzt.<br />

4. die Solidarität innerhalb der Risikogemeinschaft der öffentlichen<br />

Verwaltungen verletzt.<br />

5. die versicherten Betriebe auf verfassungswidrige Art ungleich<br />

behandelt (Dumpingprämien "nur" für wenige Betriebe, die<br />

überhaupt öffentliche Ausschreibungen durchführen können).<br />

Was gedenkt der Bundesrat gegen die gesetz- und verfassungswidrigen<br />

Aktivitäten der Suva zu unternehmen?<br />

22.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

11.4141 n Ip. Stahl. Ungleichbehandlung der Betriebe durch<br />

die Suva (23.12.2011)<br />

Ich frage den Bundesrat:<br />

1. Was hält er von der "Lockvogelpolitik" der Suva, die offensichtlich<br />

nur dazu dienen soll, Einsprachen der betroffenen<br />

Betriebe zu verhindern?<br />

2. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Suva die vom UVG<br />

vorgeschriebene risikogerechte Einstufung der Betriebe verletzt,<br />

da diese offensichtlich erst ab dem fünften Jahr vorgenommen<br />

werden soll? Abgesehen davon liegt für die schrittweise<br />

Anpassung ab dem dritten Jahr lediglich die Erfahrung eines<br />

einzigen Jahres vor, da die Neueinstufung ja vor Ende des<br />

zweiten Jahres verfügt werden muss. Da muss wohl weniger<br />

von korrektem Vorgehen als vielmehr von Willkür gesprochen<br />

werden.

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