Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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102<br />
Ungleichbehandlung der KMU-Wirtschaft gegenüber der Landwirtschaft.<br />
Der SGV steht jedoch zu einer produzierenden und<br />
innovativen Landwirtschaft in der Schweiz. Wenn die Bauern<br />
gewerbenahe Tätigkeiten ausüben wollen, ist dies in Ordnung,<br />
sofern die gleichen Rahmenbedingungen wie für die Gewerbebetriebe<br />
gelten, was heute jedoch vielfach nicht der Fall ist. Im<br />
Frühling 2011 hat dies der SGV anlässlich einer Medienkonferenz<br />
anhand von Fakten aufgezeigt.<br />
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende<br />
Fragen zu beantworten:<br />
1. Ist er bereit, die staatlichen Unterstützungsmassnahmen für<br />
die Landwirtschaft grundsätzlich auf das Kerngeschäft der Bauern<br />
zu fokussieren, nämlich auf die Produktion und den Absatz<br />
auf dem Betrieb produzierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse?<br />
Ist er bereit, auf eine wettbewerbsverzerrende Förderung des<br />
Nebenerwerbes der Landwirtschaftsbetriebe sowie der Para-<br />
Landwirtschaft zu verzichten? Ist er bereit, die entsprechenden<br />
Normen in allen Rechtsbereichen wettbewerbsneutral zu gestalten?<br />
2. Wird die Bestimmung in Artikel 13 der Strukturverbesserungsverordnung,<br />
wonach die Massnahmen gegenüber direkt<br />
betroffenen Gewerbebetrieben im unmittelbaren Einzugsgebiet<br />
wettbewerbsneutral auszugestalten sind, in der Praxis angewandt?<br />
Wäre anstelle der direkten Betroffenheit im unmittelbaren<br />
Einzugsgebiet der jeweiligen Gewerbebetriebe nicht die<br />
wirtschaftliche Relevanz als Beurteilungskriterium angemessener?<br />
3. Im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes soll<br />
das Kulturland besser geschützt werden. Wie gedenkt der Bundesrat<br />
sicherzustellen, dass auf den billigen Landwirtschaftsflächen<br />
nicht noch mehr als bisher landwirtschaftsfremde,<br />
gewerbenahe Tätigkeiten ausgeübt und gewerbliche Branchen<br />
dadurch benachteiligt werden?<br />
4. Mit der Revision des Lebensmittelgesetzes droht der gewerblichen<br />
Lebensmittelwirtschaft eine Flut von neuen Regulierungen,<br />
so Vorschriften zur besonderen Kennzeichnung von<br />
Lebensmitteln oder der Art und Häufigkeit von Kontrollen. Wie<br />
kann dies mit den vom Bundesrat angenommenen Postulaten<br />
Fournier 10.3429 und Zuppiger 10.3592 nach einer KMU-Entlastung<br />
in Einklang gebracht werden?<br />
15.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
11.4132 n Mo. Bourgeois. Umrechnungsdifferenzen in Jahresabschlüssen.<br />
Änderung der Steuergesetze (22.12.2011)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> eine Änderung<br />
des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des<br />
Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern<br />
der Kantone und Gemeinden vorzulegen. Darin sollen die<br />
Umrechnungsdifferenzen in Jahresabschlüssen von Gesellschaften<br />
geregelt werden, die ihre Buchhaltung in einer funktionalen<br />
ausländischen Währung führen, und zwar im Sinne von<br />
Ziffer 2 der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation<br />
11.3823.<br />
Mitunterzeichnende: Cassis, Favre Laurent, Français, Germanier,<br />
Gössi, Hiltpold, Huber, Lüscher, Moret, Schneeberger,<br />
Wasserfallen (11)<br />
01.02.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
11.4138 n Mo. Humbel. Medizintechnische Geräte und Produkte.<br />
Massnahmen gegen überhöhte Preise (23.12.2011)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> eine Änderung<br />
der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit medizintechnische<br />
Produkte für Spitäler und ambulante Praxen kostengünstiger<br />
werden und direkt aus dem Ausland importiert werden<br />
können sowie administrative Hürden abgebaut werden.<br />
Mitunterzeichnerin: Schneider-Schneiter (1)<br />
22.02.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
11.4139 n Ip. Stahl. <strong>Teil</strong>nahme der Suva an öffentlichen<br />
Ausschreibungen (23.12.2011)<br />
Ich frage den Bundesrat:<br />
1. Ist er trotz der klaren Regelung in den massgebenden Gesetzen<br />
und der Rechtsprechung der Meinung, die Suva dürfe sich<br />
an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen?<br />
2. Wenn schon nicht auf die Bestimmungen des UVG, des Submissionsrechts<br />
und des Kartellgesetzes - auf welche Bestimmungen<br />
würde sich eine <strong>Teil</strong>nahme der Suva denn stützen?<br />
22.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
11.4140 n Ip. Stahl. Seltsame Prämienpolitik der Suva<br />
(23.12.2011)<br />
Ich frage den Bundesrat, ob er nicht auch der Meinung ist, dass<br />
die Suva<br />
1. mit ihren Dumpingprämien bei öffentlichen Ausschreibungen<br />
ihre Marktmacht missbraucht.<br />
2. sowohl das UVG als auch die Bestimmungen über das Submissionsrecht<br />
und das Kartellgesetz - und nicht zuletzt auch die<br />
Bundesverfassung - verletzt.<br />
3. die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die risikogerechte<br />
Prämientarifierung verletzt.<br />
4. die Solidarität innerhalb der Risikogemeinschaft der öffentlichen<br />
Verwaltungen verletzt.<br />
5. die versicherten Betriebe auf verfassungswidrige Art ungleich<br />
behandelt (Dumpingprämien "nur" für wenige Betriebe, die<br />
überhaupt öffentliche Ausschreibungen durchführen können).<br />
Was gedenkt der Bundesrat gegen die gesetz- und verfassungswidrigen<br />
Aktivitäten der Suva zu unternehmen?<br />
22.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
11.4141 n Ip. Stahl. Ungleichbehandlung der Betriebe durch<br />
die Suva (23.12.2011)<br />
Ich frage den Bundesrat:<br />
1. Was hält er von der "Lockvogelpolitik" der Suva, die offensichtlich<br />
nur dazu dienen soll, Einsprachen der betroffenen<br />
Betriebe zu verhindern?<br />
2. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Suva die vom UVG<br />
vorgeschriebene risikogerechte Einstufung der Betriebe verletzt,<br />
da diese offensichtlich erst ab dem fünften Jahr vorgenommen<br />
werden soll? Abgesehen davon liegt für die schrittweise<br />
Anpassung ab dem dritten Jahr lediglich die Erfahrung eines<br />
einzigen Jahres vor, da die Neueinstufung ja vor Ende des<br />
zweiten Jahres verfügt werden muss. Da muss wohl weniger<br />
von korrektem Vorgehen als vielmehr von Willkür gesprochen<br />
werden.