Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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6. Welche Konsequenzen hat der Bundesrat aus diesem Szenario,<br />
welches zeigt, dass die USA tatsächlich bereit sind, "den<br />
Schalter zu drehen", gezogen?<br />
22.08.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
12.3470 n Mo. Geissbühler. Straffällige Jugendliche. Eltern<br />
müssen in die Pflicht genommen werden (12.06.2012)<br />
Wenn Jugendliche straffällig werden, müssen die Eltern mehr in<br />
die Pflicht genommen werden. Artikel 219 des Strafgesetzbuches<br />
(StGB) soll entsprechend ergänzt werden.<br />
29.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
12.3471 n Mo. Geissbühler. Wochenendarrest für straffällige<br />
Jugendliche (12.06.2012)<br />
Immer mehr Jugendliche werden straffällig, darum muss nun<br />
gehandelt werden, und das Jugendstrafrecht muss verschärft<br />
werden. Anpassungen sind analog dem deutschen Wochenendarrest<br />
für Jugendliche vorzusehen.<br />
29.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
12.3472 n Ip. Reimann Lukas. Meldestelle bei<br />
Korruptionsverdacht (12.06.2012)<br />
Im Zuge der Inkraftsetzung des Strafbehördenorganisationsgesetzes<br />
auf den 1. Januar 2011 fand eine Revision des BPG<br />
statt. Neu wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, gemäss<br />
welcher die Mitarbeiter des Bundes verpflichtet werden, Korruptionsfälle<br />
mitzuteilen. Die Angestellten sind verpflichtet, alle von<br />
Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen oder Vergehen, die<br />
sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit festgestellt haben oder die<br />
ihnen gemeldet worden sind, den Strafverfolgungsbehörden,<br />
ihren Vorgesetzten oder der Eidgenössischen Finanzkontrolle<br />
(EFK) anzuzeigen.<br />
Bestehen andere Unregelmässigkeiten, die die Angestellten bei<br />
ihrer amtlichen Tätigkeit festgestellt haben oder die ihnen<br />
gemeldet worden sind, können diese der EFK gemeldet werden.<br />
Die EFK klärt den Sachverhalt ab und trifft die notwendigen<br />
Massnahmen. Dabei behandelt die EFK die Herkunft der Hinweise<br />
grundsätzlich vertraulich.<br />
1. Wie viele Meldungen sind seit Eröffnung der Meldestelle bisher<br />
eingegangen?<br />
2. Wie viele Meldungen davon kamen von ausserhalb der Bundesverwaltung?<br />
3. Wie viele Meldungen führten zur effektiven Überführung von<br />
Korruptionstätern oder zu anderen Massnahmen?<br />
4. Wie viele Meldungen betrafen<br />
a. Bundesräte,<br />
b. Bundesrichter,<br />
c. <strong>Parlament</strong>arier und<br />
d. Personen aus dem Umfeld der SNB (aufgeschlüsselt)?<br />
5. Ist der Bundesrat der Meinung, dass diese Meldestelle in der<br />
Öffentlichkeit und beim Bundespersonal bekannt genug ist?<br />
6. Ist er der Meinung, dass diese Meldestelle auch für die in<br />
Frage 4 genannten Personengruppen zuständig ist? Falls nicht,<br />
wer ist dann zuständig?<br />
7. Wer überprüft die Tätigkeiten der Meldestelle?<br />
8. Ist er der Meinung, dass die Meldestelle über genügend Ressourcen<br />
und Fachpersonal verfügt?<br />
9. Welche Massnahmen werden von der Meldestelle getroffen,<br />
um den umfangreichen Schutz von Whistleblowern sicherzustellen?<br />
10. Setzt die Schweiz das von ihr ratifizierte Übereinkommen<br />
gegen Korruption der Vereinten Nationen (Convention against<br />
Corruption, Uncac) in allen Bereichen ausreichend um?<br />
11. Stehen heute alle Handlungen im Rahmen der Mandatspflichten,<br />
die als Gegenleistung für einen ungerechtfertigten<br />
Vorteil vorgenommen oder unterlassen werden, unter Strafe?<br />
Wo genau findet die Abgrenzung zu rechtlich geduldeter Einflussnahme<br />
statt, welche politisch und sozial adäquat sein soll?<br />
29.08.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
28.09.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
12.3473 n Mo. Reimann Lukas. Schaffung einer Meldestelle<br />
für Korruption (12.06.2012)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Meldestelle für Korruptionsbekämpfung<br />
und Korruptionsprävention einzurichten. Die Meldestelle<br />
soll mit analogen Kompetenzen wie die Meldestelle für<br />
Geldwäscherei ausgestattet sein und hat folgenden Aufgabenbereich:<br />
1. Prüfung und Analyse von Verdachtsmeldungen bezüglich<br />
Korruption und allenfalls Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden;<br />
2. Umfangreicher Schutz von Whistleblowern unter Gewährleistung<br />
der Vertraulichkeit;<br />
3. Fachbehörde, welche jährlich in einer anonymisierten Statistik<br />
über die Entwicklung der Bekämpfung der Korruption Auskunft<br />
gibt;<br />
4. Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption;<br />
5. Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits-<br />
und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen<br />
und internationalen Antikorruptionseinrichtungen.<br />
Die Meldestelle soll nicht nur für Mitarbeiter des Bundes, sondern<br />
für alle Bürgerinnen und Bürger offenstehen und im Sinne<br />
eines Whistleblower-Schutzes den Meldern zur Seite stehen, z.<br />
B. durch Gewährleistung von Anonymität oder Entschädigungen.<br />
29.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
12.3476 n Mo. Schmid-Federer. Anpassung des Tatbestandes<br />
sexueller Belästigung von Minderjährigen (12.06.2012)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine<br />
Vorlage zu unterbreiten, die sexuelle Belästigung von Minderjährigen<br />
durch Worte zum Offizialdelikt erhebt und die klarstellt,<br />
dass mit sexueller Belästigung durch Worte nicht nur unmittelbarer<br />
oder telefonischer Kontakt, sondern beispielsweise auch<br />
unmittelbarer Kontakt durch einen Internet-Chat gemeint ist.<br />
Mitunterzeichnende: Allemann, Amherd, Büchler Jakob, Bulliard,<br />
Candinas, Darbellay, Eichenberger, Fiala, Galladé, Gilli,<br />
Glanzmann, Quadranti, Schneider-Schneiter (13)<br />
29.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.