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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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6. Welche Konsequenzen hat der Bundesrat aus diesem Szenario,<br />

welches zeigt, dass die USA tatsächlich bereit sind, "den<br />

Schalter zu drehen", gezogen?<br />

22.08.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

14.12.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

12.3470 n Mo. Geissbühler. Straffällige Jugendliche. Eltern<br />

müssen in die Pflicht genommen werden (12.06.2012)<br />

Wenn Jugendliche straffällig werden, müssen die Eltern mehr in<br />

die Pflicht genommen werden. Artikel 219 des Strafgesetzbuches<br />

(StGB) soll entsprechend ergänzt werden.<br />

29.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

12.3471 n Mo. Geissbühler. Wochenendarrest für straffällige<br />

Jugendliche (12.06.2012)<br />

Immer mehr Jugendliche werden straffällig, darum muss nun<br />

gehandelt werden, und das Jugendstrafrecht muss verschärft<br />

werden. Anpassungen sind analog dem deutschen Wochenendarrest<br />

für Jugendliche vorzusehen.<br />

29.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

12.3472 n Ip. Reimann Lukas. Meldestelle bei<br />

Korruptionsverdacht (12.06.2012)<br />

Im Zuge der Inkraftsetzung des Strafbehördenorganisationsgesetzes<br />

auf den 1. Januar 2011 fand eine Revision des BPG<br />

statt. Neu wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, gemäss<br />

welcher die Mitarbeiter des Bundes verpflichtet werden, Korruptionsfälle<br />

mitzuteilen. Die Angestellten sind verpflichtet, alle von<br />

Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen oder Vergehen, die<br />

sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit festgestellt haben oder die<br />

ihnen gemeldet worden sind, den Strafverfolgungsbehörden,<br />

ihren Vorgesetzten oder der Eidgenössischen Finanzkontrolle<br />

(EFK) anzuzeigen.<br />

Bestehen andere Unregelmässigkeiten, die die Angestellten bei<br />

ihrer amtlichen Tätigkeit festgestellt haben oder die ihnen<br />

gemeldet worden sind, können diese der EFK gemeldet werden.<br />

Die EFK klärt den Sachverhalt ab und trifft die notwendigen<br />

Massnahmen. Dabei behandelt die EFK die Herkunft der Hinweise<br />

grundsätzlich vertraulich.<br />

1. Wie viele Meldungen sind seit Eröffnung der Meldestelle bisher<br />

eingegangen?<br />

2. Wie viele Meldungen davon kamen von ausserhalb der Bundesverwaltung?<br />

3. Wie viele Meldungen führten zur effektiven Überführung von<br />

Korruptionstätern oder zu anderen Massnahmen?<br />

4. Wie viele Meldungen betrafen<br />

a. Bundesräte,<br />

b. Bundesrichter,<br />

c. <strong>Parlament</strong>arier und<br />

d. Personen aus dem Umfeld der SNB (aufgeschlüsselt)?<br />

5. Ist der Bundesrat der Meinung, dass diese Meldestelle in der<br />

Öffentlichkeit und beim Bundespersonal bekannt genug ist?<br />

6. Ist er der Meinung, dass diese Meldestelle auch für die in<br />

Frage 4 genannten Personengruppen zuständig ist? Falls nicht,<br />

wer ist dann zuständig?<br />

7. Wer überprüft die Tätigkeiten der Meldestelle?<br />

8. Ist er der Meinung, dass die Meldestelle über genügend Ressourcen<br />

und Fachpersonal verfügt?<br />

9. Welche Massnahmen werden von der Meldestelle getroffen,<br />

um den umfangreichen Schutz von Whistleblowern sicherzustellen?<br />

10. Setzt die Schweiz das von ihr ratifizierte Übereinkommen<br />

gegen Korruption der Vereinten Nationen (Convention against<br />

Corruption, Uncac) in allen Bereichen ausreichend um?<br />

11. Stehen heute alle Handlungen im Rahmen der Mandatspflichten,<br />

die als Gegenleistung für einen ungerechtfertigten<br />

Vorteil vorgenommen oder unterlassen werden, unter Strafe?<br />

Wo genau findet die Abgrenzung zu rechtlich geduldeter Einflussnahme<br />

statt, welche politisch und sozial adäquat sein soll?<br />

29.08.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

28.09.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

12.3473 n Mo. Reimann Lukas. Schaffung einer Meldestelle<br />

für Korruption (12.06.2012)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Meldestelle für Korruptionsbekämpfung<br />

und Korruptionsprävention einzurichten. Die Meldestelle<br />

soll mit analogen Kompetenzen wie die Meldestelle für<br />

Geldwäscherei ausgestattet sein und hat folgenden Aufgabenbereich:<br />

1. Prüfung und Analyse von Verdachtsmeldungen bezüglich<br />

Korruption und allenfalls Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden;<br />

2. Umfangreicher Schutz von Whistleblowern unter Gewährleistung<br />

der Vertraulichkeit;<br />

3. Fachbehörde, welche jährlich in einer anonymisierten Statistik<br />

über die Entwicklung der Bekämpfung der Korruption Auskunft<br />

gibt;<br />

4. Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption;<br />

5. Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits-<br />

und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen<br />

und internationalen Antikorruptionseinrichtungen.<br />

Die Meldestelle soll nicht nur für Mitarbeiter des Bundes, sondern<br />

für alle Bürgerinnen und Bürger offenstehen und im Sinne<br />

eines Whistleblower-Schutzes den Meldern zur Seite stehen, z.<br />

B. durch Gewährleistung von Anonymität oder Entschädigungen.<br />

29.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

12.3476 n Mo. Schmid-Federer. Anpassung des Tatbestandes<br />

sexueller Belästigung von Minderjährigen (12.06.2012)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine<br />

Vorlage zu unterbreiten, die sexuelle Belästigung von Minderjährigen<br />

durch Worte zum Offizialdelikt erhebt und die klarstellt,<br />

dass mit sexueller Belästigung durch Worte nicht nur unmittelbarer<br />

oder telefonischer Kontakt, sondern beispielsweise auch<br />

unmittelbarer Kontakt durch einen Internet-Chat gemeint ist.<br />

Mitunterzeichnende: Allemann, Amherd, Büchler Jakob, Bulliard,<br />

Candinas, Darbellay, Eichenberger, Fiala, Galladé, Gilli,<br />

Glanzmann, Quadranti, Schneider-Schneiter (13)<br />

29.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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