Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
213<br />
12.4059 n Ip. Schwaab. Wird sich die Subprime-Krise<br />
wiederholen? (05.12.2012)<br />
Die Presse (insbesondere "Le Matin Dimanche" vom 7. Oktober<br />
und vom 25. November 2012) hat kürzlich vermeldet, dass die<br />
UBS und die Credit Suisse wieder mit amerikanischen Handelsforderungen<br />
spekulieren, die man durchaus als "Subprimes"<br />
bezeichnen kann. Diese Forderungen betreffen insbesondere<br />
Supermärkte und Hotels und damit sehr anfällige Branchen. Die<br />
Risiken, die diese Art von Spekulation mit sich bringt, belasten<br />
bekanntlich diese systemrelevanten Banken sehr. Die Gefahren<br />
für die gesamte Wirtschaft sind auch nicht zu unterschätzen.<br />
1. Was hält der Bundesrat davon, dass die UBS einen Pfad einschlägt,<br />
der sie schon 2008 an den Rand des Ruins führte?<br />
2. Wie hoch ist seiner Ansicht nach das Risiko für die Inhaberinnen<br />
und Inhaber von Wertpapieren - unabhängig von deren<br />
Rating, das anerkanntermassen wenig vertrauenswürdig ist -,<br />
weil diese Papiere rasch die Hand wechseln oder für Dritte<br />
gehalten werden?<br />
3. Reichen seiner Ansicht nach die neuen Eigenmittelanforderungen<br />
("Too big to fail"-Regeln, Basel III), um die Risiken einzuschränken<br />
für Institute, die solche unsicheren Papiere<br />
emittieren oder auch nur für kurze Zeit oder auf Rechnung Dritter<br />
halten?<br />
4. Hat die UBS ihre Strategie für den Markt mit risikobehafteten<br />
Hypothekardarlehen ordnungsgemäss der Finma gemeldet,<br />
oder lassen sich die gleichen Unterlassungen feststellen, die<br />
mit den Fragen 2, 3 und 10 der Interpellation 09.3777 festgestellt<br />
wurden? Wie hat die Finma darauf reagiert?<br />
5. Was hält der Bundesrat vom Risikomanagement der <strong>Schweizer</strong><br />
Finanzinstitute, und wie beurteilt er die Gefahr, dass sich die<br />
Finanzkrise von 2008 wiederholt?<br />
6. Mit welchen Massnahmen will er die <strong>Schweizer</strong> Wirtschaft<br />
und die Arbeitsplätze vor den Auswirkungen der Finanzspekulation<br />
schützen?<br />
7. Genügen nach Ansicht des Bundesrates die geltenden Aufsichtsmassnahmen,<br />
um zu verhindern, dass sich die <strong>Schweizer</strong><br />
Finanzinstitute zu stark riskanten Forderungen aussetzen?<br />
Wenn nicht, wann gedenkt er einen Ausbau vorzulegen?<br />
8. Die Finma kann nicht wie Finanzmarktbehörden anderer Länder<br />
abschreckende Strafen aussprechen (z. B. die FSA in England<br />
hat gegen die UBS eine Busse von mehreren Millionen<br />
ausgesprochen). Will der Bundesrat dies ändern?<br />
Mitunterzeichnende: Aubert, Carobbio Guscetti, Chopard-Acklin,<br />
Fässler Hildegard, Fehr Hans-Jürg, Fridez, Gysi, Hadorn,<br />
Heim, Marra, Pardini, Schneider Schüttel, Semadeni, Sommaruga<br />
Carlo, Wermuth (15)<br />
13.02.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
22.03.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
12.4060 n Ip. Schwaab. Gefährliche Arbeiten ab 14 Jahren.<br />
Schätzt der Bundesrat das Risiko richtig ein? (05.12.2012)<br />
In den Medien ist eine Vorlage bekanntgeworden, die vorsieht,<br />
die Alterslimite für gefährliche Arbeiten im Sinne von Artikel 4<br />
der Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5) auf 15 oder gar<br />
14 Jahre herabzusetzen. Dieses Vorhaben gefährdet ernsthaft<br />
die Sicherheit der betroffenen Jugendlichen. Es bricht ausserdem<br />
das Versprechen, die Arbeitssicherheit für jugendliche<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 18 Jahren zu verbessern<br />
- ein Versprechen, das bei der Senkung des Schutzalters<br />
im Arbeitsgesetz (ArG) von 20 auf 18 Jahre und dem<br />
Inkrafttreten der ArGV 5 abgegeben wurde. Als gefährliche<br />
Arbeiten im Sinne der Verordnung des EVD über gefährliche<br />
Arbeiten für Jugendliche (SR 822.115.2) gelten namentlich<br />
"Arbeiten, welche die physische oder psychische Leistungsfähigkeit<br />
von Jugendlichen objektiv übersteigen", und "Arbeiten<br />
mit dem Risiko physischen, psychischen, moralischen oder<br />
sexuellen Missbrauchs".<br />
Ich stelle deshalb die folgenden Fragen:<br />
1. Bestätigt der Bundesrat, dass er die Absicht hat, das Mindestalter<br />
für die Ausführung von gefährlichen Arbeiten zu senken?<br />
2. Ist ihm bewusst, dass Jugendliche unter 16 Jahre besonders<br />
gefährdet sind, einen Arbeitsunfall zu erleiden?<br />
3. Denkt er nicht auch, dass die Senkung der Alterslimite das<br />
Risiko birgt, dass die in den letzten Jahren bei den Jugendlichen<br />
unter 16 Jahre erfasste Anzahl schwerer Arbeitsunfälle<br />
ansteigen wird?<br />
4. Wie hat sich die Anzahl Arbeitsunfälle bei den Jugendlichen<br />
seit dem Inkrafttreten der ArGV 5 und der Senkung des Schutzalters<br />
im ArG entwickelt?<br />
5. Glaubt der Bundesrat, dass 15- oder 14-jährige Jugendliche,<br />
die eben erst in die Arbeitswelt eintauchen, naturgemäss unerfahren<br />
sind und deren physische und psychische Entwicklung<br />
noch nicht abgeschlossen ist, in der Lage sind, gefahrlos die<br />
Risiken von gefährlichen Arbeiten zu tragen, selbst wenn sie<br />
unter Aufsicht einer erfahrenen Person oder eines Lehrmeisters<br />
oder einer Lehrmeisterin stehen? Wenn ja, auf welche seriösen<br />
Studien stützt er sich?<br />
6. Ist dem Bundesrat bewusst, welche Verantwortung er gegenüber<br />
den betroffenen Jugendlichen, ihren Familien und den<br />
Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, die mit der Ausbildung<br />
und der Aufsicht betraut sind, hätte, falls es zu einem schweren<br />
oder sogar tödlichen Unfall kommen sollte?<br />
7. Glaubt der Bundesrat, dass es die Attraktivität und den Ruf<br />
der dualen Lehre verbessere, wenn die jugendlichen Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer gefährlichen Arbeiten ausgesetzt<br />
werden?<br />
8. Ist die geplante Senkung mit unseren internationalen Verpflichtungen<br />
im Bereich des Verbots von Kinderarbeit vereinbar<br />
(z. B. mit Art. 32 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes<br />
oder mit den Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182 der<br />
IAO)?<br />
Mitunterzeichnende: Aubert, Carobbio Guscetti, Fässler Hildegard,<br />
Fehr Hans-Jürg, Feri Yvonne, Fridez, Gysi, Hadorn, Heim,<br />
Marra, Meier-Schatz, Pardini, Schelbert, Schneider Schüttel,<br />
Semadeni, Sommaruga Carlo, Wermuth (17)<br />
13.02.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
22.03.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
12.4064 n Ip. Knecht. Entwicklung der einheimischen<br />
Getreideproduktion (06.12.2012)<br />
Seit 2007 verringerte sich die Fläche, auf welcher Getreide<br />
angebaut wird, von 157 573 Hektaren auf 145 271 Hektaren im<br />
letzten Jahr. Die Getreideanbaufläche der Schweiz sinkt seit<br />
Jahren stetig, sowohl was Brot- als auch was Futtergetreide<br />
betrifft. Bei Letzterem hat sich der Selbstversorgungsgrad in<br />
den vergangenen zwanzig Jahren sogar von etwa zwei Dritteln<br />
auf deutlich weniger als die Hälfte reduziert. Der wachsende<br />
Import stellt einerseits ökologische Fragen, andererseits stellen<br />
sich Fragen zur Landesversorgung in Krisenzeiten.<br />
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung<br />
nachfolgender Fragen gebeten: