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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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12.4059 n Ip. Schwaab. Wird sich die Subprime-Krise<br />

wiederholen? (05.12.2012)<br />

Die Presse (insbesondere "Le Matin Dimanche" vom 7. Oktober<br />

und vom 25. November 2012) hat kürzlich vermeldet, dass die<br />

UBS und die Credit Suisse wieder mit amerikanischen Handelsforderungen<br />

spekulieren, die man durchaus als "Subprimes"<br />

bezeichnen kann. Diese Forderungen betreffen insbesondere<br />

Supermärkte und Hotels und damit sehr anfällige Branchen. Die<br />

Risiken, die diese Art von Spekulation mit sich bringt, belasten<br />

bekanntlich diese systemrelevanten Banken sehr. Die Gefahren<br />

für die gesamte Wirtschaft sind auch nicht zu unterschätzen.<br />

1. Was hält der Bundesrat davon, dass die UBS einen Pfad einschlägt,<br />

der sie schon 2008 an den Rand des Ruins führte?<br />

2. Wie hoch ist seiner Ansicht nach das Risiko für die Inhaberinnen<br />

und Inhaber von Wertpapieren - unabhängig von deren<br />

Rating, das anerkanntermassen wenig vertrauenswürdig ist -,<br />

weil diese Papiere rasch die Hand wechseln oder für Dritte<br />

gehalten werden?<br />

3. Reichen seiner Ansicht nach die neuen Eigenmittelanforderungen<br />

("Too big to fail"-Regeln, Basel III), um die Risiken einzuschränken<br />

für Institute, die solche unsicheren Papiere<br />

emittieren oder auch nur für kurze Zeit oder auf Rechnung Dritter<br />

halten?<br />

4. Hat die UBS ihre Strategie für den Markt mit risikobehafteten<br />

Hypothekardarlehen ordnungsgemäss der Finma gemeldet,<br />

oder lassen sich die gleichen Unterlassungen feststellen, die<br />

mit den Fragen 2, 3 und 10 der Interpellation 09.3777 festgestellt<br />

wurden? Wie hat die Finma darauf reagiert?<br />

5. Was hält der Bundesrat vom Risikomanagement der <strong>Schweizer</strong><br />

Finanzinstitute, und wie beurteilt er die Gefahr, dass sich die<br />

Finanzkrise von 2008 wiederholt?<br />

6. Mit welchen Massnahmen will er die <strong>Schweizer</strong> Wirtschaft<br />

und die Arbeitsplätze vor den Auswirkungen der Finanzspekulation<br />

schützen?<br />

7. Genügen nach Ansicht des Bundesrates die geltenden Aufsichtsmassnahmen,<br />

um zu verhindern, dass sich die <strong>Schweizer</strong><br />

Finanzinstitute zu stark riskanten Forderungen aussetzen?<br />

Wenn nicht, wann gedenkt er einen Ausbau vorzulegen?<br />

8. Die Finma kann nicht wie Finanzmarktbehörden anderer Länder<br />

abschreckende Strafen aussprechen (z. B. die FSA in England<br />

hat gegen die UBS eine Busse von mehreren Millionen<br />

ausgesprochen). Will der Bundesrat dies ändern?<br />

Mitunterzeichnende: Aubert, Carobbio Guscetti, Chopard-Acklin,<br />

Fässler Hildegard, Fehr Hans-Jürg, Fridez, Gysi, Hadorn,<br />

Heim, Marra, Pardini, Schneider Schüttel, Semadeni, Sommaruga<br />

Carlo, Wermuth (15)<br />

13.02.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

22.03.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

12.4060 n Ip. Schwaab. Gefährliche Arbeiten ab 14 Jahren.<br />

Schätzt der Bundesrat das Risiko richtig ein? (05.12.2012)<br />

In den Medien ist eine Vorlage bekanntgeworden, die vorsieht,<br />

die Alterslimite für gefährliche Arbeiten im Sinne von Artikel 4<br />

der Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5) auf 15 oder gar<br />

14 Jahre herabzusetzen. Dieses Vorhaben gefährdet ernsthaft<br />

die Sicherheit der betroffenen Jugendlichen. Es bricht ausserdem<br />

das Versprechen, die Arbeitssicherheit für jugendliche<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 18 Jahren zu verbessern<br />

- ein Versprechen, das bei der Senkung des Schutzalters<br />

im Arbeitsgesetz (ArG) von 20 auf 18 Jahre und dem<br />

Inkrafttreten der ArGV 5 abgegeben wurde. Als gefährliche<br />

Arbeiten im Sinne der Verordnung des EVD über gefährliche<br />

Arbeiten für Jugendliche (SR 822.115.2) gelten namentlich<br />

"Arbeiten, welche die physische oder psychische Leistungsfähigkeit<br />

von Jugendlichen objektiv übersteigen", und "Arbeiten<br />

mit dem Risiko physischen, psychischen, moralischen oder<br />

sexuellen Missbrauchs".<br />

Ich stelle deshalb die folgenden Fragen:<br />

1. Bestätigt der Bundesrat, dass er die Absicht hat, das Mindestalter<br />

für die Ausführung von gefährlichen Arbeiten zu senken?<br />

2. Ist ihm bewusst, dass Jugendliche unter 16 Jahre besonders<br />

gefährdet sind, einen Arbeitsunfall zu erleiden?<br />

3. Denkt er nicht auch, dass die Senkung der Alterslimite das<br />

Risiko birgt, dass die in den letzten Jahren bei den Jugendlichen<br />

unter 16 Jahre erfasste Anzahl schwerer Arbeitsunfälle<br />

ansteigen wird?<br />

4. Wie hat sich die Anzahl Arbeitsunfälle bei den Jugendlichen<br />

seit dem Inkrafttreten der ArGV 5 und der Senkung des Schutzalters<br />

im ArG entwickelt?<br />

5. Glaubt der Bundesrat, dass 15- oder 14-jährige Jugendliche,<br />

die eben erst in die Arbeitswelt eintauchen, naturgemäss unerfahren<br />

sind und deren physische und psychische Entwicklung<br />

noch nicht abgeschlossen ist, in der Lage sind, gefahrlos die<br />

Risiken von gefährlichen Arbeiten zu tragen, selbst wenn sie<br />

unter Aufsicht einer erfahrenen Person oder eines Lehrmeisters<br />

oder einer Lehrmeisterin stehen? Wenn ja, auf welche seriösen<br />

Studien stützt er sich?<br />

6. Ist dem Bundesrat bewusst, welche Verantwortung er gegenüber<br />

den betroffenen Jugendlichen, ihren Familien und den<br />

Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, die mit der Ausbildung<br />

und der Aufsicht betraut sind, hätte, falls es zu einem schweren<br />

oder sogar tödlichen Unfall kommen sollte?<br />

7. Glaubt der Bundesrat, dass es die Attraktivität und den Ruf<br />

der dualen Lehre verbessere, wenn die jugendlichen Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer gefährlichen Arbeiten ausgesetzt<br />

werden?<br />

8. Ist die geplante Senkung mit unseren internationalen Verpflichtungen<br />

im Bereich des Verbots von Kinderarbeit vereinbar<br />

(z. B. mit Art. 32 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes<br />

oder mit den Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182 der<br />

IAO)?<br />

Mitunterzeichnende: Aubert, Carobbio Guscetti, Fässler Hildegard,<br />

Fehr Hans-Jürg, Feri Yvonne, Fridez, Gysi, Hadorn, Heim,<br />

Marra, Meier-Schatz, Pardini, Schelbert, Schneider Schüttel,<br />

Semadeni, Sommaruga Carlo, Wermuth (17)<br />

13.02.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

22.03.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

12.4064 n Ip. Knecht. Entwicklung der einheimischen<br />

Getreideproduktion (06.12.2012)<br />

Seit 2007 verringerte sich die Fläche, auf welcher Getreide<br />

angebaut wird, von 157 573 Hektaren auf 145 271 Hektaren im<br />

letzten Jahr. Die Getreideanbaufläche der Schweiz sinkt seit<br />

Jahren stetig, sowohl was Brot- als auch was Futtergetreide<br />

betrifft. Bei Letzterem hat sich der Selbstversorgungsgrad in<br />

den vergangenen zwanzig Jahren sogar von etwa zwei Dritteln<br />

auf deutlich weniger als die Hälfte reduziert. Der wachsende<br />

Import stellt einerseits ökologische Fragen, andererseits stellen<br />

sich Fragen zur Landesversorgung in Krisenzeiten.<br />

In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung<br />

nachfolgender Fragen gebeten:

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