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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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304<br />

Buchhaltung sowie Zahlungen an den Staat in Form von Steuern,<br />

Gebühren und Abgaben für die Nutzung sowohl landeswie<br />

auch projektbezogen zu veröffentlichen?<br />

2. Zieht es der Bundesrat in Betracht, die rechtlichen Bestimmungen<br />

zu übernehmen und den Geltungsbereich auf Rohstoffhändler<br />

auszudehnen, falls es in der EU zu einem solchen<br />

Gesetz kommt? Oder wird eine eigene Lösung erarbeitet?<br />

3. Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, um dafür zu<br />

sorgen, dass im Rohstoffabbau und -handel tätige Unternehmen,<br />

die von einem Holding-Status oder anderen Vorteilen profitieren,<br />

hier wie auch in den betreffenden Ländern ihren Tribut<br />

leisten?<br />

4. Wie hoch werden die Steuereinnahmen geschätzt, die den<br />

Entwicklungsländern durch diese Situation entgehen?<br />

5. Welche Steuerbeträge fliessen dank Doppelbesteuerungsabkommen<br />

und Informationsaustausch an die Entwicklungsländer<br />

zurück bzw. wie viel könnte zurückfliessen?<br />

6. Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass die Steueroptimierung<br />

für Unternehmen, insbesondere die Steuerbefreiung,<br />

Grenzen haben müsste?<br />

Mitunterzeichnende: Gilli, Girod, Glättli, Hodgers, Leuenberger-<br />

Genève, Müller Geri, Rytz Regula, Schelbert, Thorens Goumaz,<br />

Trede, van Singer, Vischer Daniel, von Graffenried (13)<br />

26.06.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

13.3308 n Ip. Wermuth. Spekuliert die öffentliche Hand mit<br />

Nahrungsmitteln? (17.04.2013)<br />

Die Spekulation mit Nahrungsmitteln führt immer wieder zu<br />

Preisblasen. Wegen den kurzfristig überhöhten Preisen können<br />

sich Millionen Menschen ihre notwendigen Lebensmittel nicht<br />

mehr leisten und hungern. Preisabsicherung und reale Investitionen<br />

werden wegen den stark volatilen Preisen immer schwieriger.<br />

Die Nahrungsmittelspekulanten sind damit am Hunger in<br />

der Welt mitverantwortlich. Nicht nur die internationalen Finanzkonzerne<br />

spekulieren mit Nahrungsmitteln, sondern auch<br />

öffentliche Pensionskassen und die Pensionskassen von<br />

staatsnahen Betrieben, wie eine Umfrage von "Der Sonntag"<br />

(24.2.2013) zeigt.<br />

Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender<br />

Fragen.<br />

1. Welche Anleger der öffentlichen Hand (inkl. öffentlich-rechtlich<br />

organisierte Unternehmen und Anstalten der öffentlichen<br />

Hand, Pensionskassen und der privatrechtlich organisierten<br />

Unternehmen, die von der öffentlichen Hand kapital- und stimmenmässig<br />

beherrscht werden) investieren in Finanzinstrumente,<br />

die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen<br />

(Bund, Kantone, Gemeinden)?<br />

2. In welchem Umfang spekulieren diese mit Nahrungsmitteln?<br />

3. Welche Richtlinien bezüglich Nahrungsmittelspekulation gelten<br />

bei den Anlegern der öffentlichen Hand?<br />

4. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass einzelne<br />

öffentliche Anleger wie beispielsweise die Pensionskasse des<br />

Bundes (Publica) auf jegliche Investitionen mit Nahrungsmitteln<br />

verzichtet? Unterstützt der Bundesrat diesen Entscheid?<br />

13.3309 n Ip. Badran Jacqueline. Steueraufkommen und<br />

Steuerregimes der Rohstoffhandelsfirmen in der Schweiz<br />

(17.04.2013)<br />

Im Ende März 2013 veröffentlichten "Grundlagenbericht Rohstoffe"<br />

des Bundesrates wird der Rohstoffhandelsbranche in der<br />

und für die Schweiz eine bedeutende Rolle zugeschrieben.<br />

Unter anderem wird auf Seite 10 des Berichtes insinuiert, dass<br />

"die mit dem Rohstoffhandel verbundenen Steuereinnahmen<br />

bedeutend sein dürften"; Zahlen zu den Steuereinnahmen aus<br />

dem Rohstoffsektor habe man allerdings keine. Es bestehen<br />

jedoch grundsätzlich und sachlich berechtigte Zweifel an dieser<br />

Aussage. Rohstoffhandelsfirmen unterstehen kantonalen spezifischen<br />

Steuerregimes, wie dies auch auf Seite 9 des Berichtes<br />

aufgeführt wird. Für diese sei nebst der Höhe des anwendbaren<br />

Steuersatzes auch die Ausgestaltung der Steuerregimes entscheidend<br />

(S. 3), die nirgends beschrieben sind.<br />

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die<br />

Beantwortung folgender Fragen:<br />

1. Die kantonalen Steuerregimes von Rohstoffhandelsfirmen in<br />

der Schweiz werden von Steuerexperten aus der Treuhandbranche<br />

vereinfacht folgendermassen beschrieben: Da Rohstoffe<br />

im Ausland sowohl gekauft als auch verkauft werden<br />

(ohne dass es physische Betriebsstätten im Ausland hätte) und<br />

nur der geringste <strong>Teil</strong> für die Schweiz bestimmt ist, werden<br />

gedanklich fiktive Betriebsstätten im Ausland eröffnet und<br />

Anteile des Unternehmensgewinns auf diese fiktiv umgelegt. So<br />

würden dann den Rohstoffhandelsfirmen höchstens 20 Prozent<br />

ihres Gewinns als Bemessungsgrundlage für die Gewinnsteuer<br />

durch die Steuerbehörden angerechnet. Dabei werden die den<br />

fiktiven Betriebsstätten umgelegten Gewinne nirgends besteuert.<br />

Stimmt diese Beschreibung? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen<br />

Grundlage werden diese Steuerregimes ausgehandelt?<br />

Wenn nein, wie sind dann die Steuerregimes ausgestaltet?<br />

2. Werden die Steuerregimes in allen Kantonen (vor allem Genf,<br />

Zug und Tessin) gleich angewendet? Wenn nein, was sind die<br />

Unterschiede und die Ermessen der Kantone?<br />

3. Werden die Steuerregimes unter den verschiedenen Handelsfirmen<br />

gleich angewendet (z. B. Höhe des Anteils des im<br />

Inland versteuerten Gewinns, Höhe des Steuersatzes)? Oder<br />

sind die Regimes das Ergebnis individuell ausgehandelter<br />

Abmachungen zwischen Rohstoffhandelsfirma und Steuerbehörde?<br />

4. Wie werden firmeninterne, aber grenzüberschreitende<br />

Ertragsverschiebungen - beispielsweise auf Offshore-Finanzplätze<br />

- von den Steuerbehörden bewertet? Welche Massnahmen<br />

werden gegen missbräuchliche Anwendung getroffen?<br />

07.06.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

21.06.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

13.3310 n Ip. Badran Jacqueline. Keine Zahlung von<br />

Gewinnsteuern von Glencore 2011 und 2012 (17.04.2013)<br />

In der Frühjahrssession 2013 veranstaltete die <strong>Schweizer</strong> Rohstofffirma<br />

Glencore einen Sensibilisierungsanlass für <strong>Parlament</strong>arier<br />

und <strong>Parlament</strong>arierinnen, um darzulegen, was die grösste<br />

Firma der Schweiz für Tätigkeiten ausübt, und zu versprechen,<br />

dass künftig mehr Transparenz gewährt werde. In Anwesenheit<br />

von rund 25 Ständeräten und Ständerätinnen und Nationalräten<br />

und Nationalrätinnen aller Parteien erklärte Firmenchef Ivan<br />

Glasenberg persönlich auf eine konkrete Frage hin, dass Glencore<br />

seit dem Börsengang, also in den letzten zwei Jahren, in<br />

der Schweiz keinerlei Gewinnsteuern zahlt. Auf erneute Rückfrage<br />

bestätigten sowohl Herr Glasenberg als auch seine Mitarbeitenden<br />

diese Aussage. In der Folge ging der "Tages-<br />

Anzeiger" in seiner Ausgabe vom 14. März 2013 der Frage<br />

nach, wie denn dies bei rund 4,5 Milliarden Franken Gewinn<br />

möglich sei.

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