Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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304<br />
Buchhaltung sowie Zahlungen an den Staat in Form von Steuern,<br />
Gebühren und Abgaben für die Nutzung sowohl landeswie<br />
auch projektbezogen zu veröffentlichen?<br />
2. Zieht es der Bundesrat in Betracht, die rechtlichen Bestimmungen<br />
zu übernehmen und den Geltungsbereich auf Rohstoffhändler<br />
auszudehnen, falls es in der EU zu einem solchen<br />
Gesetz kommt? Oder wird eine eigene Lösung erarbeitet?<br />
3. Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, um dafür zu<br />
sorgen, dass im Rohstoffabbau und -handel tätige Unternehmen,<br />
die von einem Holding-Status oder anderen Vorteilen profitieren,<br />
hier wie auch in den betreffenden Ländern ihren Tribut<br />
leisten?<br />
4. Wie hoch werden die Steuereinnahmen geschätzt, die den<br />
Entwicklungsländern durch diese Situation entgehen?<br />
5. Welche Steuerbeträge fliessen dank Doppelbesteuerungsabkommen<br />
und Informationsaustausch an die Entwicklungsländer<br />
zurück bzw. wie viel könnte zurückfliessen?<br />
6. Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass die Steueroptimierung<br />
für Unternehmen, insbesondere die Steuerbefreiung,<br />
Grenzen haben müsste?<br />
Mitunterzeichnende: Gilli, Girod, Glättli, Hodgers, Leuenberger-<br />
Genève, Müller Geri, Rytz Regula, Schelbert, Thorens Goumaz,<br />
Trede, van Singer, Vischer Daniel, von Graffenried (13)<br />
26.06.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
13.3308 n Ip. Wermuth. Spekuliert die öffentliche Hand mit<br />
Nahrungsmitteln? (17.04.2013)<br />
Die Spekulation mit Nahrungsmitteln führt immer wieder zu<br />
Preisblasen. Wegen den kurzfristig überhöhten Preisen können<br />
sich Millionen Menschen ihre notwendigen Lebensmittel nicht<br />
mehr leisten und hungern. Preisabsicherung und reale Investitionen<br />
werden wegen den stark volatilen Preisen immer schwieriger.<br />
Die Nahrungsmittelspekulanten sind damit am Hunger in<br />
der Welt mitverantwortlich. Nicht nur die internationalen Finanzkonzerne<br />
spekulieren mit Nahrungsmitteln, sondern auch<br />
öffentliche Pensionskassen und die Pensionskassen von<br />
staatsnahen Betrieben, wie eine Umfrage von "Der Sonntag"<br />
(24.2.2013) zeigt.<br />
Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender<br />
Fragen.<br />
1. Welche Anleger der öffentlichen Hand (inkl. öffentlich-rechtlich<br />
organisierte Unternehmen und Anstalten der öffentlichen<br />
Hand, Pensionskassen und der privatrechtlich organisierten<br />
Unternehmen, die von der öffentlichen Hand kapital- und stimmenmässig<br />
beherrscht werden) investieren in Finanzinstrumente,<br />
die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen<br />
(Bund, Kantone, Gemeinden)?<br />
2. In welchem Umfang spekulieren diese mit Nahrungsmitteln?<br />
3. Welche Richtlinien bezüglich Nahrungsmittelspekulation gelten<br />
bei den Anlegern der öffentlichen Hand?<br />
4. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass einzelne<br />
öffentliche Anleger wie beispielsweise die Pensionskasse des<br />
Bundes (Publica) auf jegliche Investitionen mit Nahrungsmitteln<br />
verzichtet? Unterstützt der Bundesrat diesen Entscheid?<br />
13.3309 n Ip. Badran Jacqueline. Steueraufkommen und<br />
Steuerregimes der Rohstoffhandelsfirmen in der Schweiz<br />
(17.04.2013)<br />
Im Ende März 2013 veröffentlichten "Grundlagenbericht Rohstoffe"<br />
des Bundesrates wird der Rohstoffhandelsbranche in der<br />
und für die Schweiz eine bedeutende Rolle zugeschrieben.<br />
Unter anderem wird auf Seite 10 des Berichtes insinuiert, dass<br />
"die mit dem Rohstoffhandel verbundenen Steuereinnahmen<br />
bedeutend sein dürften"; Zahlen zu den Steuereinnahmen aus<br />
dem Rohstoffsektor habe man allerdings keine. Es bestehen<br />
jedoch grundsätzlich und sachlich berechtigte Zweifel an dieser<br />
Aussage. Rohstoffhandelsfirmen unterstehen kantonalen spezifischen<br />
Steuerregimes, wie dies auch auf Seite 9 des Berichtes<br />
aufgeführt wird. Für diese sei nebst der Höhe des anwendbaren<br />
Steuersatzes auch die Ausgestaltung der Steuerregimes entscheidend<br />
(S. 3), die nirgends beschrieben sind.<br />
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die<br />
Beantwortung folgender Fragen:<br />
1. Die kantonalen Steuerregimes von Rohstoffhandelsfirmen in<br />
der Schweiz werden von Steuerexperten aus der Treuhandbranche<br />
vereinfacht folgendermassen beschrieben: Da Rohstoffe<br />
im Ausland sowohl gekauft als auch verkauft werden<br />
(ohne dass es physische Betriebsstätten im Ausland hätte) und<br />
nur der geringste <strong>Teil</strong> für die Schweiz bestimmt ist, werden<br />
gedanklich fiktive Betriebsstätten im Ausland eröffnet und<br />
Anteile des Unternehmensgewinns auf diese fiktiv umgelegt. So<br />
würden dann den Rohstoffhandelsfirmen höchstens 20 Prozent<br />
ihres Gewinns als Bemessungsgrundlage für die Gewinnsteuer<br />
durch die Steuerbehörden angerechnet. Dabei werden die den<br />
fiktiven Betriebsstätten umgelegten Gewinne nirgends besteuert.<br />
Stimmt diese Beschreibung? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen<br />
Grundlage werden diese Steuerregimes ausgehandelt?<br />
Wenn nein, wie sind dann die Steuerregimes ausgestaltet?<br />
2. Werden die Steuerregimes in allen Kantonen (vor allem Genf,<br />
Zug und Tessin) gleich angewendet? Wenn nein, was sind die<br />
Unterschiede und die Ermessen der Kantone?<br />
3. Werden die Steuerregimes unter den verschiedenen Handelsfirmen<br />
gleich angewendet (z. B. Höhe des Anteils des im<br />
Inland versteuerten Gewinns, Höhe des Steuersatzes)? Oder<br />
sind die Regimes das Ergebnis individuell ausgehandelter<br />
Abmachungen zwischen Rohstoffhandelsfirma und Steuerbehörde?<br />
4. Wie werden firmeninterne, aber grenzüberschreitende<br />
Ertragsverschiebungen - beispielsweise auf Offshore-Finanzplätze<br />
- von den Steuerbehörden bewertet? Welche Massnahmen<br />
werden gegen missbräuchliche Anwendung getroffen?<br />
07.06.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
13.3310 n Ip. Badran Jacqueline. Keine Zahlung von<br />
Gewinnsteuern von Glencore 2011 und 2012 (17.04.2013)<br />
In der Frühjahrssession 2013 veranstaltete die <strong>Schweizer</strong> Rohstofffirma<br />
Glencore einen Sensibilisierungsanlass für <strong>Parlament</strong>arier<br />
und <strong>Parlament</strong>arierinnen, um darzulegen, was die grösste<br />
Firma der Schweiz für Tätigkeiten ausübt, und zu versprechen,<br />
dass künftig mehr Transparenz gewährt werde. In Anwesenheit<br />
von rund 25 Ständeräten und Ständerätinnen und Nationalräten<br />
und Nationalrätinnen aller Parteien erklärte Firmenchef Ivan<br />
Glasenberg persönlich auf eine konkrete Frage hin, dass Glencore<br />
seit dem Börsengang, also in den letzten zwei Jahren, in<br />
der Schweiz keinerlei Gewinnsteuern zahlt. Auf erneute Rückfrage<br />
bestätigten sowohl Herr Glasenberg als auch seine Mitarbeitenden<br />
diese Aussage. In der Folge ging der "Tages-<br />
Anzeiger" in seiner Ausgabe vom 14. März 2013 der Frage<br />
nach, wie denn dies bei rund 4,5 Milliarden Franken Gewinn<br />
möglich sei.