Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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12.3418 n Po. Rusconi. Befähigungsnachweis für alle lizenzierten<br />
Sportlerinnen und Sportler (30.05.2012)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Befähigungsnachweis für<br />
alle lizenzierten Sportlerinnen und Sportler einzuführen, der<br />
nach medizinischen Kontrolluntersuchungen ausgestellt wird.<br />
22.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
x 12.3420 n Po. Grüne Fraktion. Automatischer Informationsaustausch.<br />
Folgen für den Finanz- und Wirtschaftsplatz<br />
Schweiz (31.05.2012)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in<br />
dem er die Wirkung beurteilt, die die Einführung eines automatischen<br />
Informationsaustauschs zwischen den Steuerverwaltungen<br />
auf den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz hätte. Der<br />
Bericht soll sowohl die praktische Anwendung dieses neuen<br />
Systems durch die Banken wie auch dessen Auswirkungen auf<br />
die Tätigkeiten unseres Finanzplatzes analysieren. Er soll ebenfalls<br />
aufzeigen, welche Änderungen diese Einführung für die<br />
Praxis der Steuerverwaltungen mit sich bringen würde. Aufgrund<br />
dieser Analyse soll der Bericht anschliessend die Szenarien<br />
und die geeigneten Massnahmen darlegen, damit sich die<br />
Schweiz auf die mögliche Einführung des automatischen Informationsaustauschs<br />
vorbereiten kann. Es geht darum, allfällige<br />
Schwierigkeiten vorauszusehen und gegebenenfalls sicherzustellen,<br />
dass der Übergang zu dieser neuen Art von Zusammenarbeit<br />
zwischen den Steuerverwaltungen unter möglichst<br />
guten Bedingungen abläuft, sowohl für die Verwaltung wie auch<br />
für den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz.<br />
Sprecherin: Thorens Goumaz<br />
29.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
19.06.2013 Nationalrat. Ablehnung.<br />
12.3421 n Mo. FDP-Liberale Fraktion. Keine Sippenhaftung<br />
für Neulenker. Obligatorische Weiterbildungskurse<br />
abschaffen (31.05.2012)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> eine Änderung<br />
des Strassenverkehrsgesetzes zu unterbreiten, damit die Weiterbildungskurse<br />
gestützt auf Artikel 15a Ziffer 2 Litera b nur für<br />
diejenigen Neulenker obligatorisch sind, welche in der Probezeit<br />
eine schwere Verkehrsregelverletzung begangen haben.<br />
Sprecher: Wasserfallen<br />
15.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
12.3424 n Mo. Feri Yvonne. Strafprozessordnung. Anpassung<br />
der Artikel 352 und 354 (01.06.2012)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die folgende<br />
Änderung der Strafprozessordnung (StPO) zu unterbreiten:<br />
"Artikel 352<br />
1. Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt<br />
eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend<br />
geklärt, so kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen,<br />
wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu widerrufenden<br />
bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der<br />
folgenden Strafen für ausreichend hält:"<br />
"Artikel 354<br />
1. Gegen den Strafbefehl können bei der Staatsanwaltschaft<br />
innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erheben:<br />
a. die beschuldigte Person;<br />
b. weitere Betroffene;<br />
c. soweit vorgesehen die Ober- oder Generalstaatsanwaltschaft<br />
des Bundes oder des betreffenden Kantons im jeweiligen eidgenössischen<br />
oder kantonalen Verfahren;<br />
d. die Privatklägerschaft, sofern sie zivilrechtliche Forderungen<br />
geltend gemacht hat."<br />
Die aktuell gültige Strafprozessordnung weist ein wichtiges Versäumnis<br />
im Bereich des Opferschutzes auf. Rund 95 Prozent<br />
aller Strafverfahren in der Schweiz werden im Strafbefehlsverfahren<br />
erledigt. Die Staatsanwaltschaft muss zwingend einen<br />
Strafbefehl ausfällen, wenn eine Freiheitsstrafe von nicht mehr<br />
als 6 Monaten bzw. eine Geldstrafe von nicht mehr als 180<br />
Tagessätzen dem Verschulden angemessen ist. Im Strafbefehlsverfahren<br />
ist das Opfer aber faktisch ausgeschlossen. Wird<br />
die Zivilforderung von der Täterschaft nicht anerkannt, muss sie<br />
auf den Zivilweg verwiesen werden. Dies hat zur Folge, dass<br />
das Opfer einen Zivilprozess anstrengen muss, wobei die<br />
Beweislast beim Opfer liegt und ein Kostenvorschuss erbracht<br />
werden muss. Dadurch wird das opferfreundliche Instrument<br />
des Adhäsionsprozesses teilweise ausgehebelt. Diesem<br />
Missstand kann durch zwei Änderungen in der Strafprozessordnung<br />
Abhilfe geschaffen werden: Einerseits sollte es im Ermessen<br />
der Staatsanwaltschaft liegen, ob ein Strafbefehl ausgefällt<br />
oder Anklage erhoben wird; andererseits sollte die geschädigte<br />
Person, welche sich als Privatklägerschaft konstituiert und Zivilforderungen<br />
geltend gemacht hat, Einsprache gegen einen<br />
Strafbefehl erheben können.<br />
Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Amarelle, Aubert,<br />
Carobbio Guscetti, Chopard-Acklin, Fässler Hildegard, Fehr<br />
Hans-Jürg, Fridez, Graf-Litscher, Gysi, Hadorn, Heim, Jans,<br />
Kiener Nellen, Marra, Nordmann, Nussbaumer, Pardini, Piller<br />
Carrard, Reynard, Rossini, Schenker Silvia, Schneider Schüttel,<br />
Semadeni, Steiert, Wermuth, Wyss Ursula (27)<br />
29.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
x 12.3425 n Mo. Mörgeli. Angebot einer angemessenen<br />
Abgeltungssteuer an alle OECD-Staaten mit zwingender<br />
Ausübung des Vetos gegen den automatischen<br />
Informationsaustausch (04.06.2012)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, sämtlichen OECD-Staaten Doppelbesteuerungsabkommen<br />
mit einer angemessenen Verrechnungssteuer<br />
anzubieten sowie das Vetorecht auszuüben,<br />
sofern die OECD den automatischen Informationsaustausch<br />
fordern sollte.<br />
15.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
19.06.2013 Nationalrat. Ablehnung.<br />
12.3427 n Ip. Feller. Folgen der Massnahmen zur Verwendung<br />
von Mitteln aus der zweiten Säule (04.06.2012)<br />
Der Bundesrat hat Artikel 58 Absätze 4 und 5 der Eigenmittelverordnung<br />
(ERV) geändert, mit dem Ziel, einen Mindestanteil<br />
an Eigenmitteln festzulegen, die nicht aus der zweiten Säule<br />
stammen, sowie die Tilgung der Hypothekarschuld einzuschränken.<br />
Im Hinblick auf diese Änderung, die am 1. Juli 2012 in Kraft tritt,<br />
haben die Banken eine Selbstregulierung erarbeitet. Diese legt<br />
den Mindestanteil an Eigenmitteln, die nicht aus der zweiten