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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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12.3418 n Po. Rusconi. Befähigungsnachweis für alle lizenzierten<br />

Sportlerinnen und Sportler (30.05.2012)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Befähigungsnachweis für<br />

alle lizenzierten Sportlerinnen und Sportler einzuführen, der<br />

nach medizinischen Kontrolluntersuchungen ausgestellt wird.<br />

22.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

x 12.3420 n Po. Grüne Fraktion. Automatischer Informationsaustausch.<br />

Folgen für den Finanz- und Wirtschaftsplatz<br />

Schweiz (31.05.2012)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in<br />

dem er die Wirkung beurteilt, die die Einführung eines automatischen<br />

Informationsaustauschs zwischen den Steuerverwaltungen<br />

auf den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz hätte. Der<br />

Bericht soll sowohl die praktische Anwendung dieses neuen<br />

Systems durch die Banken wie auch dessen Auswirkungen auf<br />

die Tätigkeiten unseres Finanzplatzes analysieren. Er soll ebenfalls<br />

aufzeigen, welche Änderungen diese Einführung für die<br />

Praxis der Steuerverwaltungen mit sich bringen würde. Aufgrund<br />

dieser Analyse soll der Bericht anschliessend die Szenarien<br />

und die geeigneten Massnahmen darlegen, damit sich die<br />

Schweiz auf die mögliche Einführung des automatischen Informationsaustauschs<br />

vorbereiten kann. Es geht darum, allfällige<br />

Schwierigkeiten vorauszusehen und gegebenenfalls sicherzustellen,<br />

dass der Übergang zu dieser neuen Art von Zusammenarbeit<br />

zwischen den Steuerverwaltungen unter möglichst<br />

guten Bedingungen abläuft, sowohl für die Verwaltung wie auch<br />

für den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz.<br />

Sprecherin: Thorens Goumaz<br />

29.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

19.06.2013 Nationalrat. Ablehnung.<br />

12.3421 n Mo. FDP-Liberale Fraktion. Keine Sippenhaftung<br />

für Neulenker. Obligatorische Weiterbildungskurse<br />

abschaffen (31.05.2012)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> eine Änderung<br />

des Strassenverkehrsgesetzes zu unterbreiten, damit die Weiterbildungskurse<br />

gestützt auf Artikel 15a Ziffer 2 Litera b nur für<br />

diejenigen Neulenker obligatorisch sind, welche in der Probezeit<br />

eine schwere Verkehrsregelverletzung begangen haben.<br />

Sprecher: Wasserfallen<br />

15.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

12.3424 n Mo. Feri Yvonne. Strafprozessordnung. Anpassung<br />

der Artikel 352 und 354 (01.06.2012)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die folgende<br />

Änderung der Strafprozessordnung (StPO) zu unterbreiten:<br />

"Artikel 352<br />

1. Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt<br />

eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend<br />

geklärt, so kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen,<br />

wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu widerrufenden<br />

bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der<br />

folgenden Strafen für ausreichend hält:"<br />

"Artikel 354<br />

1. Gegen den Strafbefehl können bei der Staatsanwaltschaft<br />

innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erheben:<br />

a. die beschuldigte Person;<br />

b. weitere Betroffene;<br />

c. soweit vorgesehen die Ober- oder Generalstaatsanwaltschaft<br />

des Bundes oder des betreffenden Kantons im jeweiligen eidgenössischen<br />

oder kantonalen Verfahren;<br />

d. die Privatklägerschaft, sofern sie zivilrechtliche Forderungen<br />

geltend gemacht hat."<br />

Die aktuell gültige Strafprozessordnung weist ein wichtiges Versäumnis<br />

im Bereich des Opferschutzes auf. Rund 95 Prozent<br />

aller Strafverfahren in der Schweiz werden im Strafbefehlsverfahren<br />

erledigt. Die Staatsanwaltschaft muss zwingend einen<br />

Strafbefehl ausfällen, wenn eine Freiheitsstrafe von nicht mehr<br />

als 6 Monaten bzw. eine Geldstrafe von nicht mehr als 180<br />

Tagessätzen dem Verschulden angemessen ist. Im Strafbefehlsverfahren<br />

ist das Opfer aber faktisch ausgeschlossen. Wird<br />

die Zivilforderung von der Täterschaft nicht anerkannt, muss sie<br />

auf den Zivilweg verwiesen werden. Dies hat zur Folge, dass<br />

das Opfer einen Zivilprozess anstrengen muss, wobei die<br />

Beweislast beim Opfer liegt und ein Kostenvorschuss erbracht<br />

werden muss. Dadurch wird das opferfreundliche Instrument<br />

des Adhäsionsprozesses teilweise ausgehebelt. Diesem<br />

Missstand kann durch zwei Änderungen in der Strafprozessordnung<br />

Abhilfe geschaffen werden: Einerseits sollte es im Ermessen<br />

der Staatsanwaltschaft liegen, ob ein Strafbefehl ausgefällt<br />

oder Anklage erhoben wird; andererseits sollte die geschädigte<br />

Person, welche sich als Privatklägerschaft konstituiert und Zivilforderungen<br />

geltend gemacht hat, Einsprache gegen einen<br />

Strafbefehl erheben können.<br />

Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Amarelle, Aubert,<br />

Carobbio Guscetti, Chopard-Acklin, Fässler Hildegard, Fehr<br />

Hans-Jürg, Fridez, Graf-Litscher, Gysi, Hadorn, Heim, Jans,<br />

Kiener Nellen, Marra, Nordmann, Nussbaumer, Pardini, Piller<br />

Carrard, Reynard, Rossini, Schenker Silvia, Schneider Schüttel,<br />

Semadeni, Steiert, Wermuth, Wyss Ursula (27)<br />

29.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

x 12.3425 n Mo. Mörgeli. Angebot einer angemessenen<br />

Abgeltungssteuer an alle OECD-Staaten mit zwingender<br />

Ausübung des Vetos gegen den automatischen<br />

Informationsaustausch (04.06.2012)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, sämtlichen OECD-Staaten Doppelbesteuerungsabkommen<br />

mit einer angemessenen Verrechnungssteuer<br />

anzubieten sowie das Vetorecht auszuüben,<br />

sofern die OECD den automatischen Informationsaustausch<br />

fordern sollte.<br />

15.08.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

19.06.2013 Nationalrat. Ablehnung.<br />

12.3427 n Ip. Feller. Folgen der Massnahmen zur Verwendung<br />

von Mitteln aus der zweiten Säule (04.06.2012)<br />

Der Bundesrat hat Artikel 58 Absätze 4 und 5 der Eigenmittelverordnung<br />

(ERV) geändert, mit dem Ziel, einen Mindestanteil<br />

an Eigenmitteln festzulegen, die nicht aus der zweiten Säule<br />

stammen, sowie die Tilgung der Hypothekarschuld einzuschränken.<br />

Im Hinblick auf diese Änderung, die am 1. Juli 2012 in Kraft tritt,<br />

haben die Banken eine Selbstregulierung erarbeitet. Diese legt<br />

den Mindestanteil an Eigenmitteln, die nicht aus der zweiten

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