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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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lung weiter zu praktizieren. Einige wenige Vorkommnisse<br />

zeigen, dass sich hier durchaus schon problematische Situationen<br />

in der Schweiz gezeigt haben. (AG, ZH, Ostschweiz)<br />

Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Fehr Hans-Jürg,<br />

Hadorn, Hardegger, Kiener Nellen, Marra, Rossini,<br />

Semadeni (8)<br />

13.3396 n Po. de Courten. <strong>Schweizer</strong>ischer Innovationspark.<br />

Umsetzung der Artikel 32 bis 34 FIFG (05.06.2013)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> einen Bericht<br />

vorzulegen, in dem er die konkrete Umsetzung von Abschnitt 7<br />

Artikel 32 bis 34, <strong>Schweizer</strong>ischer Innovationspark, des total<br />

revidierten Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung<br />

und der Innovation (FIFG) vom 14. Dezember 2012 darlegt.<br />

Ziel des Berichts ist es, Planung, Trägerschaft und Konstituierung,<br />

sowie Aufbau und Organisation des <strong>Schweizer</strong>ischen<br />

Innovationsparkes unter der Federführung des zuständigen<br />

Departements in zeitlicher, organisatorischer und finanzieller<br />

Hinsicht zu konkretisieren. Der Bericht erläutert insbesondere<br />

Artikel 32 Absatz 1 (Gleichgewicht der Regionen), Artikel 33<br />

Absatz 2 (privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Institution<br />

mit einer national breit abgestützten Trägerschaft unter Beteiligung<br />

mehrerer Kantone sowie der Privatwirtschaft) und Artikel<br />

33 Absatz 3 (Errichtung des Innovationsparks erfolgt verteilt auf<br />

mehrere Standorte) FIFG.<br />

Mitunterzeichnende: Baader Caspar, Frehner, Jans, Lehmann,<br />

Leutenegger Oberholzer, Nussbaumer, Schenker Silvia,<br />

Schneeberger, Schneider-Schneiter, Stolz (10)<br />

14.08.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

13.3397 n Ip. Rusconi. Ist der Grenzgängerstatus noch<br />

sinnvoll? (05.06.2013)<br />

Seit dem Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit hat sich das<br />

Konzept des Grenzgängers/der Grenzgängerin radikal verändert<br />

und hat seinen ursprünglichen Sinn sowohl aus inhaltlicher<br />

wie auch aus praktischer Sicht völlig verloren. Früher waren<br />

Grenzgänger und Grenzgängerinnen Personen, die höchstens<br />

20 km von der Grenze entfernt wohnten und täglich zu ihrem<br />

Wohnort zurückkehrten, heute fällt jede Person ausländischer<br />

Staatsangehörigkeit in diese Kategorie, die in einem Mitgliedsstaat<br />

der EU/EFTA wohnt und in der Schweiz arbeitet. Diese<br />

neuen Grenzgänger und Grenzgängerinnen unterstehen der -<br />

rein theoretischen und häufig missachteten - Pflicht, mindestens<br />

einmal pro Woche an ihren Wohnort zurückzukehren.<br />

Eng verbunden mit der Problematik des Grenzgängertums sind<br />

die Quellensteuer und die Abkommen mit anderen Ländern,<br />

insbesondere das Abkommen mit Italien, das eine anachronistische<br />

und übertriebene Steuer von 38,8 Prozent vorsieht! Die<br />

Steuer ist anachronistisch und übertrieben, weil sie ursprünglich<br />

auf der Grundlage der Anzahl Grenzgänger und Grenzgängerinnen<br />

berechnet wurde, die täglich zu ihrem Wohnort zurückkehrten.<br />

Ich frage den Bundesrat:<br />

1. Ist es noch sinnvoll, unter den veränderten Bedingungen den<br />

Grenzgängerstatus beizubehalten?<br />

2. Erachtet er es nicht als notwendig, diese neuen Grenzgänger<br />

und Grenzgängerinnen den Personen gleichzustellen, die in der<br />

Schweiz wohnhaft sind, dies zumindest aus steuerlicher Sicht,<br />

und somit auf die Zahlung der Quellensteuer zu verzichten?<br />

13.3398 n Ip. Feller. Aufsicht über die Ausgleichsfonds der<br />

AHV, der IV und der EO (05.06.2013)<br />

Im November 2012 hat der Bundesrat das Eidgenössische<br />

Departement des Innern (EDI) beauftragt, die Eckwerte der<br />

Reform "Altersvorsorge 2020" auszuarbeiten. Im Hinblick auf<br />

eine nachhaltige finanzielle Konsolidierung der AHV soll das<br />

EDI vor allem die Zweckmässigkeit einer Anpassung von Leistungen<br />

und Beiträgen an die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen<br />

sowie einer Einführung einer Zusatzfinanzierung<br />

durch die Mehrwertsteuer prüfen.<br />

In diesem Zusammenhang, der ganz klar eine Belastung für die<br />

Versicherten und die Steuerpflichtigen mit sich bringt, stellen wir<br />

dem Bundesrat zwei Fragen:<br />

1. Die Ausgleichsfonds der AHV, der IV und der EO sind verantwortlich<br />

für die gemeinsame Bewirtschaftung der flüssigen Mittel<br />

und des Vermögens der drei Versicherungen. Das<br />

Gesamtvermögen der drei Fonds beträgt ungefähr 30,6 Milliarden<br />

Franken (Stand vom 31. März 2013). Die Ausgleichsfonds<br />

AHV/IV/EO sind keiner externen Aufsicht unterstellt. Im Gegensatz<br />

dazu werden die Pensionskassen gleich doppelt beaufsichtigt,<br />

nämlich durch die kantonalen Aufsichtsbehörden, die<br />

ihrerseits seit dem 1. Januar 2012 der Oberaufsichtskommission<br />

Berufliche Vorsorge unterstellt sind; und die Banken, Versicherungen,<br />

Anlagefonds und weitere Finanzintermediäre<br />

werden von der FINMA beaufsichtigt. Zwar verfügen die Ausgleichsfonds<br />

AHV/IV/EO wie die Pensionskassen, Banken, Versicherungen<br />

usw. über eine Revisionsstelle. Daneben hat der<br />

Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO insbesondere<br />

die Aufgabe, die Anlagetätigkeit zu überwachen. Dies entspricht<br />

aber natürlich nicht einer externen Überprüfung.<br />

Hält es der Bundesrat - angesichts der bedeutenden Aktiven,<br />

die die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO verwalten, der wachsenden<br />

Sensibilität der Öffentlichkeit für die Grundsätze einer guten<br />

Unternehmensführung und die zunehmende Komplexität der<br />

Finanzmärkte - für angebracht, dass eine externe Überprüfung<br />

fehlt?<br />

2. Die Pensionskassen müssen sich bei der Vermögensanlage<br />

und der Rechnungslegung strikt an die Vorschriften halten, die<br />

der Bundesrat in der Verordnung über die berufliche Alters-,<br />

Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) festgelegt hat.<br />

Gibt es für die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO ähnliche Vorschriften?<br />

Wenn ja: Welche Behörde hat diese Vorschriften festzulegen?<br />

13.3399 n Mo. Grüne Fraktion. Auftrag an die SBB: Verlagerung<br />

von der Strasse auf die Schiene begünstigen<br />

(05.06.2013)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> eine Änderung<br />

von Artikel 15 Absatz 2 des Personenbeförderungsgesetzes zu<br />

unterbreiten. Damit sollen Transportunternehmen beauftragt<br />

werden, im Rahmen ihrer Tarifpolitik die Verlagerung von der<br />

Strasse auf die Schiene zu begünstigen.<br />

Sprecher: Hodgers<br />

13.3400 n Ip. Barthassat. Sklaverei in Mauretanien<br />

(05.06.2013)<br />

Der Bundesrat wird um Antworten auf folgende Fragen gebeten:<br />

1. Welche bilaterale Politik führt die Schweiz mit Mauretanien?<br />

2. Will der Bundesrat angesichts der besonders dramatischen<br />

Lage in Mauretanien einen regelmässigen Dialog über die Men-

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