Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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lung weiter zu praktizieren. Einige wenige Vorkommnisse<br />
zeigen, dass sich hier durchaus schon problematische Situationen<br />
in der Schweiz gezeigt haben. (AG, ZH, Ostschweiz)<br />
Mitunterzeichnende: Aebischer Matthias, Fehr Hans-Jürg,<br />
Hadorn, Hardegger, Kiener Nellen, Marra, Rossini,<br />
Semadeni (8)<br />
13.3396 n Po. de Courten. <strong>Schweizer</strong>ischer Innovationspark.<br />
Umsetzung der Artikel 32 bis 34 FIFG (05.06.2013)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> einen Bericht<br />
vorzulegen, in dem er die konkrete Umsetzung von Abschnitt 7<br />
Artikel 32 bis 34, <strong>Schweizer</strong>ischer Innovationspark, des total<br />
revidierten Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung<br />
und der Innovation (FIFG) vom 14. Dezember 2012 darlegt.<br />
Ziel des Berichts ist es, Planung, Trägerschaft und Konstituierung,<br />
sowie Aufbau und Organisation des <strong>Schweizer</strong>ischen<br />
Innovationsparkes unter der Federführung des zuständigen<br />
Departements in zeitlicher, organisatorischer und finanzieller<br />
Hinsicht zu konkretisieren. Der Bericht erläutert insbesondere<br />
Artikel 32 Absatz 1 (Gleichgewicht der Regionen), Artikel 33<br />
Absatz 2 (privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Institution<br />
mit einer national breit abgestützten Trägerschaft unter Beteiligung<br />
mehrerer Kantone sowie der Privatwirtschaft) und Artikel<br />
33 Absatz 3 (Errichtung des Innovationsparks erfolgt verteilt auf<br />
mehrere Standorte) FIFG.<br />
Mitunterzeichnende: Baader Caspar, Frehner, Jans, Lehmann,<br />
Leutenegger Oberholzer, Nussbaumer, Schenker Silvia,<br />
Schneeberger, Schneider-Schneiter, Stolz (10)<br />
14.08.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
13.3397 n Ip. Rusconi. Ist der Grenzgängerstatus noch<br />
sinnvoll? (05.06.2013)<br />
Seit dem Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit hat sich das<br />
Konzept des Grenzgängers/der Grenzgängerin radikal verändert<br />
und hat seinen ursprünglichen Sinn sowohl aus inhaltlicher<br />
wie auch aus praktischer Sicht völlig verloren. Früher waren<br />
Grenzgänger und Grenzgängerinnen Personen, die höchstens<br />
20 km von der Grenze entfernt wohnten und täglich zu ihrem<br />
Wohnort zurückkehrten, heute fällt jede Person ausländischer<br />
Staatsangehörigkeit in diese Kategorie, die in einem Mitgliedsstaat<br />
der EU/EFTA wohnt und in der Schweiz arbeitet. Diese<br />
neuen Grenzgänger und Grenzgängerinnen unterstehen der -<br />
rein theoretischen und häufig missachteten - Pflicht, mindestens<br />
einmal pro Woche an ihren Wohnort zurückzukehren.<br />
Eng verbunden mit der Problematik des Grenzgängertums sind<br />
die Quellensteuer und die Abkommen mit anderen Ländern,<br />
insbesondere das Abkommen mit Italien, das eine anachronistische<br />
und übertriebene Steuer von 38,8 Prozent vorsieht! Die<br />
Steuer ist anachronistisch und übertrieben, weil sie ursprünglich<br />
auf der Grundlage der Anzahl Grenzgänger und Grenzgängerinnen<br />
berechnet wurde, die täglich zu ihrem Wohnort zurückkehrten.<br />
Ich frage den Bundesrat:<br />
1. Ist es noch sinnvoll, unter den veränderten Bedingungen den<br />
Grenzgängerstatus beizubehalten?<br />
2. Erachtet er es nicht als notwendig, diese neuen Grenzgänger<br />
und Grenzgängerinnen den Personen gleichzustellen, die in der<br />
Schweiz wohnhaft sind, dies zumindest aus steuerlicher Sicht,<br />
und somit auf die Zahlung der Quellensteuer zu verzichten?<br />
13.3398 n Ip. Feller. Aufsicht über die Ausgleichsfonds der<br />
AHV, der IV und der EO (05.06.2013)<br />
Im November 2012 hat der Bundesrat das Eidgenössische<br />
Departement des Innern (EDI) beauftragt, die Eckwerte der<br />
Reform "Altersvorsorge 2020" auszuarbeiten. Im Hinblick auf<br />
eine nachhaltige finanzielle Konsolidierung der AHV soll das<br />
EDI vor allem die Zweckmässigkeit einer Anpassung von Leistungen<br />
und Beiträgen an die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen<br />
sowie einer Einführung einer Zusatzfinanzierung<br />
durch die Mehrwertsteuer prüfen.<br />
In diesem Zusammenhang, der ganz klar eine Belastung für die<br />
Versicherten und die Steuerpflichtigen mit sich bringt, stellen wir<br />
dem Bundesrat zwei Fragen:<br />
1. Die Ausgleichsfonds der AHV, der IV und der EO sind verantwortlich<br />
für die gemeinsame Bewirtschaftung der flüssigen Mittel<br />
und des Vermögens der drei Versicherungen. Das<br />
Gesamtvermögen der drei Fonds beträgt ungefähr 30,6 Milliarden<br />
Franken (Stand vom 31. März 2013). Die Ausgleichsfonds<br />
AHV/IV/EO sind keiner externen Aufsicht unterstellt. Im Gegensatz<br />
dazu werden die Pensionskassen gleich doppelt beaufsichtigt,<br />
nämlich durch die kantonalen Aufsichtsbehörden, die<br />
ihrerseits seit dem 1. Januar 2012 der Oberaufsichtskommission<br />
Berufliche Vorsorge unterstellt sind; und die Banken, Versicherungen,<br />
Anlagefonds und weitere Finanzintermediäre<br />
werden von der FINMA beaufsichtigt. Zwar verfügen die Ausgleichsfonds<br />
AHV/IV/EO wie die Pensionskassen, Banken, Versicherungen<br />
usw. über eine Revisionsstelle. Daneben hat der<br />
Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO insbesondere<br />
die Aufgabe, die Anlagetätigkeit zu überwachen. Dies entspricht<br />
aber natürlich nicht einer externen Überprüfung.<br />
Hält es der Bundesrat - angesichts der bedeutenden Aktiven,<br />
die die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO verwalten, der wachsenden<br />
Sensibilität der Öffentlichkeit für die Grundsätze einer guten<br />
Unternehmensführung und die zunehmende Komplexität der<br />
Finanzmärkte - für angebracht, dass eine externe Überprüfung<br />
fehlt?<br />
2. Die Pensionskassen müssen sich bei der Vermögensanlage<br />
und der Rechnungslegung strikt an die Vorschriften halten, die<br />
der Bundesrat in der Verordnung über die berufliche Alters-,<br />
Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) festgelegt hat.<br />
Gibt es für die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO ähnliche Vorschriften?<br />
Wenn ja: Welche Behörde hat diese Vorschriften festzulegen?<br />
13.3399 n Mo. Grüne Fraktion. Auftrag an die SBB: Verlagerung<br />
von der Strasse auf die Schiene begünstigen<br />
(05.06.2013)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> eine Änderung<br />
von Artikel 15 Absatz 2 des Personenbeförderungsgesetzes zu<br />
unterbreiten. Damit sollen Transportunternehmen beauftragt<br />
werden, im Rahmen ihrer Tarifpolitik die Verlagerung von der<br />
Strasse auf die Schiene zu begünstigen.<br />
Sprecher: Hodgers<br />
13.3400 n Ip. Barthassat. Sklaverei in Mauretanien<br />
(05.06.2013)<br />
Der Bundesrat wird um Antworten auf folgende Fragen gebeten:<br />
1. Welche bilaterale Politik führt die Schweiz mit Mauretanien?<br />
2. Will der Bundesrat angesichts der besonders dramatischen<br />
Lage in Mauretanien einen regelmässigen Dialog über die Men-