17.01.2014 Aufrufe

Neunstündiger Berufsschultag - Institut Arbeit und Qualifikation

Neunstündiger Berufsschultag - Institut Arbeit und Qualifikation

Neunstündiger Berufsschultag - Institut Arbeit und Qualifikation

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Abschlussbericht<br />

Modellversuch „<strong>Neunstündiger</strong> <strong>Berufsschultag</strong>“<br />

(3) Studie zur Lernortkooperation:<br />

Aus den Forschungsergebnissen zur Lernortkooperation ist bekannt, dass bestimmte Anlässe,<br />

besonders auch bei curricularen Neuerungen, das weitverbreitete (<strong>und</strong> durchaus wohlorganisierte)<br />

Nebeneinander der Lernorte aufheben. Dies ist ein Gr<strong>und</strong>, warum Lernortkooperation<br />

zum Untersuchungsdesign gehört. Weiterhin ist es aber auch Absicht des<br />

Ausbildungskonsenses, die Kooperation der beteiligten <strong>Institut</strong>ionen der Berufsbildung zu<br />

verbessern. 4<br />

Die Besonderheit liegt im Umstand einer konfliktinitiierten Kooperation, also die Frage, wie<br />

sich gemeinsame Aktivitäten aus unterschiedlichen Auffassung über die Inhalte <strong>und</strong> Organisationsformen<br />

des Berufsschulunterrichts heraus entwickeln. Aus möglicherweise unterschiedlichen<br />

Interessenslagen heraus erwächst bei gleichzeitiger Verpflichtung auf eine<br />

regionale Zusammenarbeit das Bedürfnis nach Spielräumen, über die einzelne Positionen<br />

variiert werden. Als Hypothese formuliert:<br />

Je geringer der Spielraum für regionale Absprachen zwischen den Lernorten ist, desto<br />

geringer ist die Akzeptanz des schulischen Lernortes aus Sicht der betrieblichen<br />

Ausbildung.<br />

Studien zur Lernortkooperation in diesem Sinne können aber nur da erfolgen, wo bemerkenswerte<br />

Aktivitäten konfliktinitiiert geschehen. Dies sind im Modellversuch vor allem die<br />

Aktivitäten um die sog. Betriebsprojekttage in der Friseurausbildung in Köln. Gr<strong>und</strong>gedanke<br />

bei den Betriebsprojekttagen ist, schulische Anwesenheitszeit durch gemeinsam von Schule<br />

<strong>und</strong> Betrieben ausgearbeitete Projekte, die im Betrieb bearbeitet <strong>und</strong> von der Schule bewertet<br />

werden, verringern zu können. Für diese Form der Flexibilisierung, deren Varianten etwa<br />

einzelne Projekte, Projekt(block)wochen etc. sein können, sind Entwicklungsleistungen<br />

notwendig. Diese wurden zu großen Teilen vom FBH nach Absprache ausgeführt, so dass<br />

hier das FBH i. S. der Aktionsforschung als Agierender <strong>und</strong> zugleich als Evaluierender<br />

auftritt.<br />

(4) Gewerksspezifische didaktisch-curriculare Analyse<br />

Insbesondere durch die jahresübergreifende Verschiebung von Unterrichtszeiten wird die<br />

Frage nach den curricularen Veränderungen bedeutsam. Die Unterrichtszeit ist laut des<br />

Beschlusses der KMK mit 480 St<strong>und</strong>en pro Ausbildungsjahr anzusetzen, wobei bei der<br />

Erstellung der Rahmenlehrpläne von einer Gleichverteilung der Jahreszeitst<strong>und</strong>en ausgegangen<br />

wird. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Rahmenlehrpläne nach Fächern<br />

oder Lernfelder strukturiert sind. Die Rahmenlehrpläne sind bei ihrer Entwicklung nach dem<br />

Gemeinsamen Ergebnisprotokoll von 1972 mit dem betrieblichen Ausbildungsrahmenplan<br />

abgestimmt worden. Beide Pläne sind zwar weder rechtlich noch faktisch unmittelbar bindend<br />

für die Ausbildung in Schule <strong>und</strong> Betrieb, dennoch deutet eine Erhöhung der Unterrichtszeit<br />

auf bis zu 150% im ersten Jahr des Berufsschulunterrichtes dann auf mögliche<br />

Abstimmungsmängel hin, wenn die Vereinbarungen des Rahmenlehrplans als Maßstab für<br />

eine gelungene Abstimmung im Dualen System gelten sollen. Hier ist insbesondere das<br />

„Erarbeiten von Themen“, mit denen Schüler in ihren Betrieben noch nicht konfrontiert<br />

worden sind, als möglicherweise qualitätssenkend einzuschätzen. Dieses Argument wird im<br />

folgenden als „Verstoß gegen die Abstimmung im Dualen System“ bezeichnet.<br />

4<br />

Siehe Einzelvereinbarung 3 Verhältnis Berufsschule <strong>und</strong> Betrieb des Ausbildungskonsens NRW.<br />

32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!