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Neunstündiger Berufsschultag - Institut Arbeit und Qualifikation

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Abschlussbericht<br />

Modellversuch „<strong>Neunstündiger</strong> <strong>Berufsschultag</strong>“<br />

Der Zeitpunkt, ab dem die Auszubildenden nur noch einmal je Woche zur Berufsschule<br />

müssen, liegt allerdings später, als im Neunst<strong>und</strong>en-Modell Wuppertals, da dies in Münster<br />

erst im dritten Ausbildungsjahr erfolgt, während im Rahmen des verdichteten Wuppertaler<br />

Neunst<strong>und</strong>en-Modells dieser Fall unmittelbar nach dem ersten Lehrjahr auftritt.<br />

Somit ergibt sich folgende Übersicht über die St<strong>und</strong>enverteilung in Münster:<br />

Tabelle 2.12: St<strong>und</strong>enmodell am Modellversuchsstandort Münster (Gewerk Friseur/-in)<br />

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Summe<br />

St<strong>und</strong>enmodell der<br />

Vergleichsschule<br />

Münster<br />

8 Std<br />

jahrgangsbezogen<br />

480 480 320 1280<br />

Tage 80 80 40 200<br />

1 Tag à 8 Std<br />

1 Tag à 4 Std<br />

1 Tag à 8 Std<br />

1 Tag à 4 Std<br />

1 Tag à 8 Std<br />

Ein Blick auf den Zeitplan der Vergleichsschule Münster zeigt, dass die Auszubildenden in<br />

Münster selbst gegenüber dem Wuppertaler Zeitplan für das dort ursprünglich angesiedelte<br />

Achst<strong>und</strong>en-Modell etwa eine dreiviertel St<strong>und</strong>e früher die achte St<strong>und</strong>e beenden. Gegenüber<br />

dem Neunst<strong>und</strong>en-Modelll von Wuppertal beträgt die zeitliche Minderbeanspruchung<br />

der Auszubildenden in Münster etwa 2 Zeitst<strong>und</strong>en. Dies ist als deutlicher Unterschied zu<br />

charakterisieren, da somit etwa achteinhalb Zeitst<strong>und</strong>en schulischer Anwesenheitszeit in<br />

Wuppertal lediglich etwa sechseinhalb Zeitst<strong>und</strong>en schulischer Anwesenheitszeit in Münster<br />

gegenüberstehen. Dabei ist die Fahrzeit, welche für den Schulweg benötigt wird, jeweils<br />

noch nicht berücksichtigt. Die Pausenzeiten selbst sind relativ uneinheitlich. Nach der vierten<br />

St<strong>und</strong>e wird den Auszubildenden eine längere Pause gewährt, jedoch geschieht dafür der<br />

Übergang von der sechsten zur siebten St<strong>und</strong>e lediglich durch eine geringfügige Fünfminutenpause,<br />

welche gerade für Wegezeiten ausreicht, jedoch nicht als eigentliche Erholungspause<br />

zu werten ist. In den ersten beiden Ausbildungsjahren treten auch die beim Neunst<strong>und</strong>enmodell<br />

zu entdeckenden Probleme hinsichtlich der verstärkten Pausenbelastung mit<br />

organisatorischen Erledigungen nicht auf, da ein zweiter kürzerer <strong>Berufsschultag</strong> die Möglichkeit<br />

eröffnet, solche Tätigkeiten zu einem gewissen Maß auf die Zeit nach der an diesem<br />

Tag abschließenden vierten St<strong>und</strong>e zu verlagern.<br />

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