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Neunstündiger Berufsschultag - Institut Arbeit und Qualifikation

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Abschlussbericht<br />

Modellversuch „<strong>Neunstündiger</strong> <strong>Berufsschultag</strong>“<br />

intensive Verdichtung der Berufsschulzeiten sprechen. Insofern kann die Hypothese insbesondere<br />

für die neunstündigen Verdichtungsmodelle wie folgt gelten:<br />

• ´Neunstündige Verdichtungsmodelle führen zu Folgeproblemen im Gefüge mit<br />

anderen Schulformen des Berufskollegs bzw. bei besonderen Zielgruppen (Seiteneinsteiger,<br />

Verkürzer).´<br />

•<br />

Zugleich bieten flexible Organisationsmodelle auch Lösungsmodelle für Folgeprobleme, so<br />

dass die Bestätigung der These in ihrer allgemeinen Form relativiert werden kann. Verordnete<br />

Organisationsmodelle, auch verordnete Flexibilität, basieren auf gesetzten, starren Eckwerten,<br />

die im regionalen Aushandlungsprozess erneut starre Reaktionen an anderer Stelle<br />

hervorrufen können. Diese Interpretation, die auch empirisch belegt werden kann, spricht<br />

wiederum für die Bestätigung der These auch in ihrer allgemeinen Form:<br />

• ´Verordnete flexible Organisationsmodelle führen zu Folgeproblemen im Gefüge mit<br />

anderen Schulformen des Berufskollegs bzw. bei besonderen Zielgruppen.´<br />

•<br />

Da Folgeprobleme in den Modellversuchsschulen vorrangig das erste Ausbildungsjahr<br />

betreffen, kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die allen bekannten Modellen<br />

inhärente Logik eines Vorziehens in das erste Jahr ihre Tücken hat. Die genannten Probleme<br />

könnten aber – beispielsweise bezogen auf die üblichen 8-St<strong>und</strong>en-Modelle – gelöst<br />

werden, indem erst im zweiten Halbjahr des ersten Jahres mit dem Rhythmus von 2 <strong>Berufsschultag</strong>en<br />

pro Woche begonnen wird. Dies würde zu einer Aufteilung 480-640-320 Jahresst<strong>und</strong>en<br />

führen. Analog für Neun-St<strong>und</strong>en-Modelle würde dies eine Jahresverteilung von<br />

540-540-360 bedeuten. St<strong>und</strong>enplanungstechnisch ist diese Lösung relativ einfach zu<br />

realisieren. Sie ist außerdem klar, transparent <strong>und</strong> leicht nachvollziehbar <strong>und</strong> entspricht<br />

zudem aus Schülersicht der Vorbereitung der Zwischenprüfung. Als Gegeneinwand kann<br />

eigentlich nur das Argument gelten, dass die Auszubildenden im ersten Halbjahr noch nicht<br />

in dem Maße produktiv einsetzbar sind, wie beispielsweise im zweiten <strong>und</strong> dritten Jahr.<br />

Dieses Gegenargument bezieht sich allerdings dann auf das Kostenargument (<strong>und</strong> nicht auf<br />

das der betrieblichen Anwesenheitszeit). Andererseits kann die (von einigen Ausbildern in<br />

anderem Zusammenhang positiv bewertete) Möglichkeit der intensiveren betrieblichen<br />

Beobachtung <strong>und</strong> Einweisung des Auszubildenden während der Probezeit zur Abschwächung<br />

des genannten Gegenargumentes dienen.<br />

Ein konkrete Umsetzungsmöglichkeit wäre ein Unterrichtstag im ersten Halbjahr des ersten<br />

Ausbildungsjahres, danach drei Halbjahre zwei Unterrichtstage <strong>und</strong> im dritten Ausbildungsjahr<br />

wiederum lediglich ein Unterrichtstag. Dies hätte aus schulischer Sicht den Vorteil, dass<br />

tatsächlich 1440 Unterrichtsst<strong>und</strong>en bestehen bleiben, ohne dass gravierende Probleme<br />

hinsichtlich möglicher Seiteneinsteiger auftreten <strong>und</strong> dass nicht auf neunstündige <strong>Berufsschultag</strong>e<br />

zurückgegriffen wird. Aus Sicht der Betriebe ergäbe sich sowohl der Vorteil, dass<br />

die Auszubildenden in der Probezeit sowie eine Zeit danach relativ häufig im Betrieb anwesend<br />

sind als auch der Vorzug, dass die Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr, wenn<br />

sie als besonders produktiv einzustufen sind, verstärkt im Betrieb anzutreffen sind. Eine<br />

entsprechende St<strong>und</strong>enverteilung sähe somit wie folgt aus:<br />

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