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Neunstündiger Berufsschultag - Institut Arbeit und Qualifikation

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Abschlussbericht<br />

Modellversuch „<strong>Neunstündiger</strong> <strong>Berufsschultag</strong>“<br />

Tabelle 2.13: Verteilung der Unterrichts- <strong>und</strong> Pausenzeiten am Vergleichsstandort Münster<br />

(Gewerk Friseur/-in)<br />

Zeitplan der Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />

Unterrichtsst<strong>und</strong>e<br />

Uhrzeit<br />

1 07.50 – 08.35<br />

2 08.35 – 09.20<br />

Pause<br />

15 Minuten<br />

3 09.35 – 10.20<br />

4 10.20 – 11.05<br />

Pause<br />

25 Minuten<br />

5 11.30 – 12.15<br />

6 12.15 – 13.00<br />

Pause<br />

5 Minuten<br />

7 13.05 – 13.45<br />

8 13.45 – 14.30<br />

In der siebten St<strong>und</strong>e entfallen 5 Minuten<br />

Die überbetriebliche Ausbildung erfolgt in drei Kursen, welche wie in Wuppertal jeweils als<br />

Block von Meisterinnen <strong>und</strong> Meistern durchgeführt werden. Der Kurs Fri 1 zu Gestaltungselementen<br />

im Friseurhandwerk wird im ersten Halbjahr des zweiten Ausbildungsjahres<br />

durchgeführt. Im Gegensatz zu den Gepflogenheiten in Wuppertal wird im zweiten Ausbildungsjahr<br />

lediglich dieser eine Kurs angeboten. Die Kurse Fri 2 <strong>und</strong> Fri 3 finden erst im<br />

dritten Ausbildungsjahr statt. Der Kurs Fri 2 zur modernen Farbgestaltung liegt in der Regel<br />

im ersten <strong>und</strong> der Kurs Fri 3 zur pflegenden Kosmetik in der zweiten Hälfte des dritten<br />

Ausbildungsjahres, also unmittelbar vor der Gesellenprüfung.<br />

Die Gruppenstärke pro Lehrgang beträgt etwa 10 – 15 Personen. Die Anzahl der parallel zu<br />

diesem Kurs gezogenen Auszubildenden jedoch 40 – 50.<br />

In Münster wird, dies ist ein weiterer Unterschied zu Wuppertal, der Berufsschulunterricht<br />

durch die Kurse der überbetrieblichen Ausbildung beeinflusst, da auch am Schultag die<br />

überbetriebliche Ausbildung stattfindet. Jedoch werden niemals alle Auszubildenden einer<br />

Schulklasse gemeinsam gezogen. Vielmehr wird in einer ersten Woche ein Teil der Klasse<br />

zur überbetrieblichen Ausbildung bestellt, während der andere Teil am normalen Unterricht<br />

teilnimmt. In der zweiten Wochen wird eben diese verbleibende Restgruppe der Klasse zur<br />

überbetrieblichen Ausbildung geladen, während die Auszubildenden der ersten Woche nun<br />

die Schule besuchen.<br />

Dies kann für den Unterricht je nach Leistungsstärke der Klasse zwei Konsequenzen haben.<br />

Im Falle einer leistungsstarken Klasse, der eine selbständige Nacharbeitung der Unterrichtsinhalte<br />

zuzutrauen ist, wäre ein fortlaufender Unterricht in der Berufsschule möglich. Bei<br />

leistungsschwächeren Klassen ist jedoch eine Vermittlung gleicher Inhalte in der ersten <strong>und</strong><br />

der zweiten Woche für die jeweilige Schülergruppe unerlässlich. So entsteht auf Seiten der<br />

Berufsschule eine inhaltliche Dopplung, welche sich nicht zuletzt im Verlust einer Schulunterrichtswoche<br />

je Aufenthalt der Auszubildenden in der überbetrieblichen Ausbildung niederschlägt.<br />

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