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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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Haushaltssatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />

* HAUSH ALT 2 0 1 2<br />

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1<br />

des Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685) - SGV.<br />

NRW. 2023, hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> mit Beschluss vom 08.03.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung<br />

erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong>, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden<br />

voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden<br />

Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen<br />

enthält, wird<br />

im Ergebnisplan mit<br />

Gesamtbetrag der Erträge auf 82.706.838 EUR<br />

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 89.367.772 EUR<br />

im Finanzplan mit<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit auf 75.352.351 EUR<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit auf 80.380.852 EUR<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der<br />

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 14.401.435 EUR<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der<br />

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 14.682.694 EUR<br />

festgesetzt.<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für<br />

Investitionen erforderlich ist, wird auf 8.100.000 EUR<br />

festgesetzt.<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,<br />

der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen<br />

Jahren erforderlich ist, wird auf 15.390.000 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

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