Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst
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Produktbereich: 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />
Produktgruppe: 060.010 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung<br />
Produkt: 060.010.010 Kindertageseinrichtungen<br />
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M 51115102 - Ausbau U3 – Neubau Kita Lichtenvoorderstr.<br />
Das Gebäude der viergruppigen Kindertageseinrichtung Kölnerstr. befindet sich im Eigentum der ev. Kirchengemeinde Büttgen. Eine<br />
wirtschaftlich effiziente Möglichkeit einer U3 angepassten baulichen Qualifizierung wurde aus vielfältigen Gründen in Zweifel gezogen,<br />
sodass es in Abwägung der baulich erforderlichen U 3 Standards und einer Kosten-Nutzen Kalkulation nicht sinnvoll erschien, das<br />
derzeitige Gebäude der Kindertageseinrichtung Kölnerstr., im Eigentum der ev. Kirchengemeinde Büttgen, umzubauen. Vielmehr<br />
wurde vorgeschlagen die Kindertageseinrichtung Kölnerstr. im <strong>Stadt</strong>teil Büttgen umzusiedeln. Hierzu ist ein Neubau erforderlich.<br />
Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassungen ist geplant, die neue Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der GGS<br />
Lichtenvoorderstr. anzusiedeln. Nach aktueller Bedarfsplanung ist die Erweiterung um eine Gruppe erforderlich.<br />
Planungsgrundlage stellt eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung unter der Voraussetzung der räumlichen Standards des<br />
Landesjugendamtes dar. Somit müssen rd. 1.013 m 2 Gebäudefläche kalkuliert werden auf einer Grundstücksfläche von rd. 3.051 m 2 .<br />
Nach Abwägung verschiedener Standorte auf dem rd. 16.000 m 2 großen Grundstück der Grundschule Lichtenvoorder Straße,<br />
erscheint der Standort des derzeitigen Kinderspielplatzes einzig sinnvoll. Das Gebäude in Passivbauweise würde baulich so<br />
angeordnet, dass die Gruppenräume abgewandt vom Schulhof und der Fenster der Grundschule liegen würden. Die<br />
Außenspielfläche läge ebenfalls abgewandt vom Schulgebäude und würde somit keinerlei Sicht- und Ablenkungsmöglichkeit für die<br />
Grundschulkinder bieten. Durch eine abgewinkelte Bauweise entsteht gleichzeitig ein Lärmschutz. Durch einen räumlich nahe der<br />
Strasse liegenden Baukörper wäre auch der Eingangsbereich so angeordnet, dass eine Störung des Unterrichts nicht erfolgen<br />
könnte. Der Zugangsbereich zum Schulgelände wird nicht verkleinert, ebenso bleibt die Gesamtgröße des Schulhofes unangetastet.<br />
Alle sportlichen Anlagen auf dem Schulgelände bleiben erhalten. Die Laufbahn verbleibt auf ihrem Standort, wird erneuert und auf<br />
eine Länge von 50 m, entsprechend der Richtlinien verkürzt.<br />
Das vorliegende Raumkonzept wurde in Abstimmung mit der Verwaltung aufbauend auf den Vorgaben des Landes durch Herrn<br />
Architekt Post entwickelt. Das Landesjugendamt hat dem Raumkonzept zugestimmt.<br />
Vorgesehen ist eine räumliche Planung, die die Aufnahme von drei U 3 Gruppen und einer integrativen Gruppe im Erdgeschoss<br />
ermöglicht und eine Gruppe für Kinder ab dem dritten Lebensjahr im Obergeschoss ansiedelt. Die zweigeschossige Bauweise wurde<br />
gewählt, um die zu bebauende Fläche so gering wie möglich zu halten.<br />
Für das bespielbare Außengelände muss pro Gruppe 300 m 2 , somit 1.500 m 2 bereitgestellt werden.<br />
Zur Errichtung der Kindertageseinrichtung ist die Verlagerung des derzeitigen Spielraums erforderlich. Im Rahmen der baulichen<br />
Planung wird eine Neuerrichtung eines naturnahen Spielraums auf dem „Wäldchen“ des Grundschulgeländes befürwortet. Hierfür soll<br />
der Baumbestand weitestgehend erhalten bleiben und in den Spielraum integriert werden.<br />
Geplant ist eine hinterpflanzte Zaunanlage zur Abgrenzung und Sicherung des Schulgebäudes und zum Sichtschutz während der<br />
Schulzeit, um Störungen des Unterrichts zu vermeiden. Die Spielraumplanung soll unter Beteiligung der Grundschulkinder erfolgen.<br />
Das Verkehrsaufkommen wird in den Anfangs- und Endzeiten der Schule und der Kita durch die Bring- und Abholverkehre gegenüber<br />
dem heutigen Zustand erhöht sein. Um diese Neuverkehre problemlos abwickeln zu können, wird eine Wendeschleife und weitere<br />
neue Stellplätze geschaffen. Zudem wird als Maßnahme der Geschwindigkeitsreduzierung und im Rahmen der Verkehrssicherheit die<br />
Fahrbahn in zwei Bereichen verengt. Zeitgleich werden damit neue Querungsbereiche für die Schul- und Kindergartenkinder<br />
geschaffen. Maßnahmen zur Lärmminderung sind daher nicht erforderlich.<br />
Mit dem Neubau der Kindertageseinrichtung und der daraus resultierenden Verlegung des Gehweges und die Schaffung der<br />
Einengungsbereiche, die zeitgleich Querungshilfen für die Kinder darstellen und zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen, wird die<br />
Verkehrssicherheit im Bereich der Schule an der Lichtenvoorder Straße optimiert.<br />
Die Kostenschätzungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht umfassend konkretisierbar und müssen daher punktuell im Bereich<br />
der geschätzten Kostenkalkulationen bleiben.<br />
Maßnahme Kostenkalkulation<br />
Kindertageseinrichtung Baukosten 2.686.662 €<br />
Nebenkosten 580.066 €<br />
Inneneinrichtung 212.700 €<br />
Außengelände 200.000 €<br />
Verlagerung u. Neugestaltung Spielraum 150.000 €<br />
Erneuerung Laufbahn 40.000 €<br />
Verkehrsplanung 167.000 €<br />
Gesamt 4.036.428 €<br />
Aufgrund der Unwägbarkeit der Landesförderung werden keine Landeszuschüsse etatisiert.<br />
M 51125100 - Ausbau U3 – Nachfolge Buntakuntla<br />
Bei der Kita Buntakuntla handelt es sich derzeit um eine im Pavillonbau Jahnstraße untergebrachte eingruppige Einrichtung. Eine<br />
bauliche U 3-Qualifizierung dieser Einrichtung ist wirtschaftlich nicht zu befürworten. Ersatzräumlichkeiten in bestehenden städtischen<br />
Gebäuden stehen derzeit nicht zur Verfügung. Um die erforderlichen Gruppen für den verpflichtenden U 3-Ausbau zu schaffen,<br />
scheint es angezeigt, die Kita Buntakuntla durch Neubau zu qualifizieren und gleichzeitig um eine Gruppe zu erweitern. Vorbehaltlich<br />
der politischen Beschlussfassungen ist geplant, diesen Neubau als Kindertageseinrichtung am Wald zu konzipieren.<br />
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