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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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* HAUSH ALT <strong>2012</strong><br />

- 401 -<br />

Haushaltssatzung <strong>2012</strong><br />

des Volkshochschul-Zweckverbandes <strong>Kaarst</strong>-Korschenbroich für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz zur<br />

Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes<br />

(Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz – LpartAnpG) vom 3. Mai 2005 (GV NRW S. 498- SGV NRW<br />

2023), hat die Verbandsversammlung des Volkshochschul-Zweckverbandes <strong>Kaarst</strong>-Korschenbroich mit<br />

Beschluss vom 30. November 2011 die folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong>, der die für die Erfüllung der Aufgaben des<br />

Volkshochschul-Zweckverbandes <strong>Kaarst</strong>-Korschenbroich voraussichtlich anfallenden Erträge und<br />

entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Aus-zahlungen und<br />

notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im<br />

Ergebnisplan mit<br />

Gesamtbetrag der Erträge auf 1.258.200 EUR<br />

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.258.200 EUR<br />

im Finanzplan mit<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.208.320 EUR<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.211.200 EUR<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der<br />

Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der<br />

Finanzierungstätigkeit auf 22.600 EUR<br />

festgesetzt.<br />

Kredite werden nicht aufgenommen.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,<br />

wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

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