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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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* HAUSH ALT <strong>2012</strong><br />

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des<br />

Ergebnisplans wird auf 6.660.934 EUR<br />

festgesetzt.<br />

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung<br />

in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 EUR<br />

festgesetzt.<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 243 v.H.<br />

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 444 v.H.<br />

- 13 -<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes NRW wird der Bürgermeister ermächtigt, Beamte<br />

mit Rückwirkung von höchstens 3 Monaten in die höhere Planstelle einzuweisen, soweit sie während<br />

dieser Zeit die Obliegenheiten des verliehenen oder eines gleichwertigen Amtes tatsächlich<br />

wahrgenommen haben und die Planstelle, in die sie eingewiesen werden, besetzbar war.<br />

§ 8<br />

Die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß §<br />

41 Abs. 1 lit. h) GO NRW wird auf 50.000 Euro (Gesamtauszahlungsbedarf) festgesetzt.

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