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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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* HAUSH ALT <strong>2012</strong> Produktbereich: 040 Kultur<br />

Produktgruppe: 040.020 Kulturförderung<br />

Produkt: 040.020.010 Kulturförderung<br />

Der von den Volksbüchereien der Pfarrgemeinden bestimmte Sprecher des Büchereisystems beantragt jährlich in Absprache mit den<br />

Büchereien über einen Verteilerschlüssel einen Zuschuss zur Unterhaltung der öffentlichen Volksbüchereien bzw. zur Beschaffung<br />

neuer Medien.<br />

Musik in <strong>Kaarst</strong>er Kirchen: 9.000 €<br />

Für musikalische Veranstaltungen mit einer Mindestdauer von einer Stunde können Zuschüsse gewährt werden, wenn die<br />

Veranstaltung nicht kostendeckend durchgeführt wird und ein öffentliches Interesse besteht. Für das Jahr <strong>2012</strong> wurden von den<br />

Kantoren der Kirchengemeinden gemeinsam mit der Kulturverwaltung 25 musikalische Veranstaltungen geplant. Nicht alle<br />

Veranstaltungen werden bezuschusst. Das Programm wird vom Kulturausschuss verabschiedet.<br />

Zuschuss für Martinszüge: 1.500,00 €<br />

Zur Unterstützung des Martinsbrauchtums wird den Veranstaltern insbesondere zur Abdeckung der Musikkosten für die Fackelzüge<br />

ein Zuschuss nach der Anzahl der schulpflichtigen Grundschüler einschl. Schulkindergarten Stakerseite gewährt.<br />

Zuschüsse an Vereine und Verbände: 1.000 €<br />

Für öffentliche kulturelle Veranstaltungen mit einer Mindestdauer von einer Stunde können Zuschüsse gewährt werden, wenn die<br />

Veranstaltung nicht kostendeckend durchgeführt wird und ein öffentliches Interesse besteht.<br />

5372000 - Umlage Kreisjugendmusikschule<br />

Die Kreisjugendmusikschule wird durch Sonderumlage des Rhein-Kreises Neuss bezuschusst. Ihre pädagogische Aufgabe besteht in<br />

der Vermittlung musikalischer Früherziehung und Grundausbildung, der Begabtenfindung und -förderung sowie in der beruflichen<br />

Fachausbildung.<br />

5373000 – Umlage VHS Zweckverband<br />

Die Volkshochschule <strong>Kaarst</strong>-Korschenbroich wird als eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts in Form eines<br />

Zweckverbandes der beiden Städte <strong>Kaarst</strong> und Korschenbroich geführt. Demgemäß erfolgt die Haushaltsbewirtschaftung außerhalb<br />

des städtischen Kernhaushaltes. Ihre Aufgabe als Einrichtung zur Weiterbildung ergibt sich aus dem 1. Weiterbildungsgesetz des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen.<br />

Der Finanzbedarf der Volkshochschule wird aus Teilnehmergebühren, Landeszuschüssen und der Verbandsumlage der beteiligten<br />

Städte gedeckt. Die Verbandsumlage orientiert sich satzungsgemäß an einer Verteilung von 85 % zu Lasten der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> sowie<br />

15 % zu Lasten der <strong>Stadt</strong> Korschenbroich und wird jährlich durch die Verbandsversammlung in ihrer absoluten Höhe neu festgesetzt.<br />

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