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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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§ 5<br />

* HAUSH ALT 2 0 1 2<br />

Zu den Aufwendungen des Volkshochschul-Zweckverbandes <strong>Kaarst</strong>-Korschenbroich wird, soweit sie<br />

nicht durch eigene Einnahmen und Landeszuweisungen bzw. Bundeszuschüsse gedeckt sind, von den<br />

Mitgliedern des Zweckverbandes eine Umlage erhoben.<br />

Die Verbandsumlage wird nach § 11 Abs. 1 der Satzung des Volkshochschul-Zweckverbandes<br />

<strong>Kaarst</strong>-Korschenbroich vom 29.10.1976 für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> auf 342.920 EUR festgesetzt.<br />

Hierbei entfallen auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> 291.482 EUR, auf die <strong>Stadt</strong> Korschenbroich 51.438 EUR.<br />

Auf- und Feststellungsvermerk<br />

Der Entwurf der Haushaltssatzung, des<br />

Haushaltsplanes und der Anlagen wurde von mir<br />

am 14. November 2011 aufgestellt.<br />

<strong>Kaarst</strong>, den 14. November 2011<br />

gez.<br />

C. C l a ß e n<br />

Verwaltungsleiter<br />

Der Entwurf der Haushaltssatzung, des<br />

Haushaltsplanes und der Anlagen wurde von mir<br />

am 14. November 2011 festgestellt.<br />

<strong>Kaarst</strong>, den 14. November 2011<br />

gez.<br />

H. D. V o g t<br />

Verbandsvorsteher<br />

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