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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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* HAUSH ALT 2 0 1 2<br />

die Finanzausstattung der kommunalen Familie und die hier bestehenden Unterschiede in den<br />

jeweiligen Haushaltslagen eine weitere Umstrukturierung des Finanzausgleiches nicht<br />

ausgeschlossen werden. Es ist dabei nicht abzusehen, ob und inwieweit diese Veränderungen<br />

zu weiteren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt führen werden, jedoch besteht auch<br />

hier das Risiko, dass weitere Ertragseinbußen hingenommen werden müssen.<br />

10. Künftige Entwicklung der Kreisumlage durch veränderte Steuerkraft<br />

Die Kreisumlage dient der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes des Rhein-Kreises Neuss<br />

und wird von den kreisangehörigen Gemeinden erhoben. Die Umlage basiert dabei auf der<br />

Steuerkraft der Gemeinden und den Schlüsselzuweisungen. Von dieser Umlagegrundlage wird<br />

ein bestimmter Prozentsatz als Kreisumlage definiert, wobei die Festlegung der Umlage dem<br />

Kreistag obliegt.<br />

In diesem Zusammenhang stellt eine zweifache Außenbestimmung ein Risiko dar, die aufgrund<br />

der Relevanz dieser Aufwandsposition für den städtischen Gesamtergebnisplan von<br />

gesteigerter Bedeutung ist. So hängt die weitere Entwicklung einerseits von der Haushaltspolitik<br />

des Rhein-Kreises Neuss ab. Andererseits führen auch Verschiebungen in der städtischen<br />

Steuerkraft im Verhältnis zu der Steuerkraft der anderen kreisangehörigen Kommunen zu<br />

Veränderungen in der absoluten Umlage, die jährlich an den Kreis abzuführen ist.<br />

11. Stärkungspaket <strong>Stadt</strong>finanzen<br />

Am 28.09.2011 hat die Landesregierung NRW einen Gesetzesentwurf zur Unterstützung der<br />

kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts <strong>Stadt</strong>finanzen<br />

(Stärkungspaktgesetz) eingebracht. Hiernach sind Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe<br />

von 350 Mio. EUR p.a. über 10 Jahre bis 2020 vorgesehen (insgesamt 3,5 Mrd. EUR). Diese<br />

Mittel dienen einem abgeschlossenen Kreis von Kommunen, deren Haushaltslage besonders<br />

problematisch ist. Darüber hinaus sollen weitere Komplementärmittel in Höhe von 65 Mio. EUR<br />

in <strong>2012</strong>, 115 Mio. EUR in 2013 und 310 Mio. EUR in den Jahren 2014 bis 2020 (insgesamt 2,35<br />

Mrd. EUR) auf Antrag einem breiteren Kreis von Kommunen zugänglich gemacht werden, die<br />

von der kommunalen Familie insgesamt refinanziert werden sollen. Da die Refinanzierung über<br />

eine entsprechende Reduzierung der für den kommunalen Finanzausgleich bereitgestellten<br />

Verbundmasse erfolgen soll, führt dies zu entsprechenden Ertragseinbußen. Auch wenn die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> als abundante Kommune an reduzierten Schlüsselzuweisungen nicht partizipiert,<br />

führt die geminderte Verbundmasse bei den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen<br />

(Investitions-, Schul- und Sportpauschale) zu Ertragseinbußen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> wird aufgrund ihrer soliden Haushaltslage dem entgegen nicht zum Kreis der<br />

hilfeberechtigten Empfängerkommunen zählen.<br />

Darüber hinaus ist beabsichtigt, eine Solidaritätsumlage (Abundanzumlage) in Höhe von 195<br />

Mio. EUR p.a. in den Jahren 2014 bis 2020 zu erheben (insgesamt 1,37 Mrd. EUR). Hiervon<br />

wäre die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> ebenfalls betroffen. Auf Anfrage teilte das Ministerium für Inneres und<br />

Kommunales NRW (MIK NRW) am 13.10.2011 mit, dass zwar in Bezug auf die<br />

Rechenparameter auf eine ergänzende Modellrechnung des Gutachtens „Kommunale<br />

Haushaltskonsolidierung in Nordrhein-Westfalen“ zurückgegriffen werden soll, dass für einzelne<br />

Kommunen eine Aussage über hieraus dem Grunde oder der Höhe nach entstehende<br />

Belastungen aufgrund nicht feststehender Referenzdaten jedoch nicht abgeleitet werden kann.<br />

In den vorgenannten Berechnungsmodellen würde unter der Annahme, dass die Referenzdaten<br />

mit den dortigen Basisparametern übereinstimmen, für die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> eine Gesamtbelastung<br />

von 141 Tsd. EUR p.a. dargestellt. Unterstellt man den dort von der <strong>Stadt</strong> zu leistenden<br />

Gesamtbeitrag von 1.196 Tsd. EUR als maßgeblich, würde sich die jährliche Belastung auf 171<br />

Tsd. EUR erhöhen.<br />

In der Gesamtschau ergibt sich für die städtische Haushaltswirtschaft folgende Risikobewertung:<br />

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