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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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Produktbereich: 160 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

Produktgruppe: 160.010 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

Produkt: 160.010.010 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

Entwicklung der Gewerbsteuer seit 2007<br />

25.000.000 €<br />

20.000.000 €<br />

15.000.000 €<br />

10.000.000 €<br />

5.000.000 €<br />

0 €<br />

22.240.166 €<br />

18.804.280 €<br />

14.787.775 €<br />

23.000.000 €<br />

18.292.000 € 19.975.000 €<br />

2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong><br />

* HAUSH ALT 2 0 1 2<br />

4021000 - Gemeindeanteil Einkommenssteuer<br />

Nach § 1 GFRG werden die Gemeinden mit 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Kapitalertragssteuer beteiligt.<br />

Die Verteilung des Gemeindeanteils erfolgt durch die Multiplikation einer Schlüsselzahl mit den Steuereinnahmen des Landes. Die<br />

Schlüsselzahl für die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> wird gemäß der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der<br />

Einkommenssteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Jahre 2009 – 2011 auf 0,0032896 festgesetzt. Ab <strong>2012</strong><br />

beträgt die Schlüsselzahl 0,0032719. Für die Folgejahre wird sie ebenfalls unterstellt.<br />

Das zu erwartende Rechnungsergebnis für das Jahr 2011 in Höhe von rund 19,5 Mio. € wird für die Ansätze in den Jahren <strong>2012</strong> –<br />

2015 anhand der regionalisierten Steuerschätzung von November 2011 fortgeschrieben. Hieraus ergibt sich für die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> im<br />

Haushaltsjahr <strong>2012</strong> ein Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 20.750.390 €..<br />

4022000 - Gemeindeanteil Umsatzsteuer<br />

Die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer erfolgt anhand einer Schlüsselzahl, welche mit den Steuererträgen des<br />

Landes multipliziert wird. Die Schlüsselzahl für die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> wird gemäß der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des<br />

Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für die Jahre 2009 – 2011 auf 0,001203039 festgesetzt. Ab <strong>2012</strong> beträgt die Schlüsselzahl<br />

0,001272378 Für die Folgejahre wird sie ebenfalls unterstellt.<br />

Das zu erwartende Rechnungsergebnis für das Jahr 2011 wird für die Jahre <strong>2012</strong> – 2015 anhand der regionalisierten<br />

Steuerschätzung von November 2011 fortgeschrieben. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> bedeutet dies einen Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer<br />

von 1.189.673 €.<br />

4031000 - Erträge aus Vergnügungssteuer<br />

Auf der Grundlage der Vergnügungssteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz NRW erhebt<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> eine Vergnügungssteuer.<br />

Im Haushaltsjahr <strong>2012</strong> werden bei den Erträgen aus der Vergnügungssteuer laut den Orientierungsdaten 2010 keine signifikanten<br />

Veränderungen erwartet. Auch in den Folgejahren wird die Ertragslage aus der Vergnügungssteuer als gleichbleibend unterstellt.<br />

4032000 - Erträge aus Hundesteuer<br />

Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz NRW erhebt die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Kaarst</strong> eine Hundesteuer.<br />

Im Haushaltsjahr <strong>2012</strong> werden bei den Erträgen aus der Hundesteuer laut den Orientierungsdaten 2010 keine signifikanten<br />

Veränderungen erwartet. Auch in den Folgejahren wird die Ertragslage aus der Hundesteuer als gleichbleibend unterstellt.<br />

4051000 - Erträge Familienausgleich<br />

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhält die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> gemäß § 21 GFG eine Kompensationsleistung für Verluste<br />

durch die Neuregelung des Familienausgleichs. Für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird der für das Jahr 2011 festgesetzte Betrag anhand<br />

der Orientierungsdaten <strong>2012</strong> - 2015 fortgeschrieben. Hierbei werden für die Jahre <strong>2012</strong> – 2015 folgende Veränderungsraten<br />

unterstellt: +4,9 %, +2,2 %, +2,9 %, +2,1 %.<br />

4111000 - Schlüsselzuweisungen des Landes<br />

Die Gemeinden in NRW können im Rahmen des vertikalen Finanzausgleichs gemäß § 5 des Gemeindefinanzierungsgesetzes<br />

Schlüsselzuweisungen erhalten. Diese bemessen sich für die einzelnen Gebietskörperschaften anhand ihrer durchschnittlichen<br />

Aufgabenbelastung und nach ihrer Steuer- und Umlagekraft.<br />

Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft sowie Veränderungen in den verschiedenen Ansatzschwerpunkten im Finanzausgleich erhält<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> keine Schlüsselzuweisungen.<br />

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