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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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Produktbereich: 050 Soziale Hilfen<br />

Produktgruppe: 050.010 Wirtschaftliche Hilfen<br />

Produkt: 050.010.020 Leistungen nach dem AsylbLG<br />

* HAUSH ALT 2 0 1 2<br />

Kennzahlen<br />

Ergebnis<br />

2010<br />

Ansatz<br />

2011<br />

Ansatz<br />

<strong>2012</strong><br />

Planung<br />

2013<br />

Planung<br />

2014<br />

Planung<br />

2015<br />

Aufwanddeckungsgrad (in %) 22,62 21,53 24,01 22,51 22,47 20,97<br />

Zuschussbedarf je Einwohner (in €) 6,06 6,53 6,17 6,30 6,32 6,45<br />

Stellenplanauszug<br />

Ergebnis<br />

2010<br />

Ansatz<br />

2011<br />

Ansatz<br />

<strong>2012</strong><br />

Planung<br />

2013<br />

Planung<br />

2014<br />

- 246 -<br />

Planung<br />

2015<br />

tatsächlich besetzte Stellen 0,00 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25<br />

davon Beamte 0,00 0,55 0,55 0,55 0,55 0,55<br />

- A 14 0,00 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10<br />

- A 13 (h.D.) 0,00 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10<br />

- A 9 (m.D.) 0,00 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35<br />

davon tariflich Beschäftigte 0,00 0,70 0,70 0,70 0,70 0,70<br />

- EG 9 0,00 0,65 0,65 0,65 0,65 0,65<br />

- EG 5 0,00 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05<br />

Erläuterung<br />

4141000 – Zuwendungen alle Kinder essen mit<br />

5332000 – Fond „alle Kinder essen mit“<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> gewährt Kindern, die (lediglich) Grundleistungen nach dem AsylbLG beziehen, Leistungen zur Teilnahme an der<br />

gemeinsamen Mittagserpflegung in Schulen und Kindertagesstätten entsprechend der Leistung nach dem Bildungs- und<br />

Teilhabepaket. Da diese Kinder keinen Rechtsanspruch darauf haben, beteiligt sich das Land NRW mit einem Zuschuss von 80% an<br />

den Aufwendungen.<br />

4211000 – Ersatz sozialer Leistungen außerhalb von Einrichtungen<br />

4221000 – Ersatz sozialer Leistungen in Einrichtungen<br />

Hierbei handelt es sich um Einnahmen von vorrangigen Leistungsträgern wie Kindergeldkasse, Wohngeldstelle sowie ARGE für<br />

Personen in Einrichtungen.<br />

4481000 – Kostenerstattungen vom Land<br />

Pauschalierte Zuweisung des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz.<br />

5331000 – Sozialleistungen außerhalb von Einrichtungen<br />

Hierunter fallen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft,<br />

Heizung und Bekleidung sowie in Form von Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.<br />

5338000 bis 5338007 – Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket<br />

Kinder die Leistungen nach dem AsylLG erhalten und sich länger als 48 Monate in der BRep aufhalten, erhalten analoge Leistungen<br />

nach dem SGB XII und haben damit einen Anspruch auf die Leistungen nach dem Bildungs-und Teilhabepaket (§ 34 SGB XII).

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