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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,<br />

der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen<br />

Jahren erforderlich ist, wird auf 0,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich<br />

des Ergebnisplanes wird auf 0,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung<br />

in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

* HAUSH ALT 2 0 1 2<br />

Für die Kosten des Schulverbandes in <strong>Kaarst</strong> für die Martinusschule, Förderschule mit dem<br />

Förderschwerpunkt Lernen wird, soweit sie nicht durch eigene Erträge gedeckt sind, von den<br />

Verbandsmitgliedern eine Umlage erhoben. Die Verbandsumlage wird nach den Vorschriften des § 12<br />

der Satzung des Schulverbandes erhoben.<br />

Sie beträgt bei 91 Schülerinnen und Schülern aus den Kommunen <strong>Kaarst</strong> und Korschenbroich am<br />

Stichtag 15. Oktober 2011 je Schüler = 5.313,6373 €<br />

Die Verbandsumlage der Mitgliedsstädte beträgt für:<br />

<strong>Kaarst</strong> 55 Schülerinnen und Schüler = 292.250,05 €<br />

Korschenbroich 36 Schülerinnen und Schüler = 191.290,95 €<br />

===== ===========<br />

483.541,00 €<br />

§ 7<br />

Die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß §<br />

41 Abs. 1 lit. h) GO NRW wird auf 1.000 Euro (Gesamtauszahlungsbedarf) festgesetzt.<br />

Auf- und Feststellungsvermerk gemäß § 79 GO NW<br />

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