Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst
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* HAUSH ALT <strong>2012</strong> Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben<br />
Produktgruppe: 030.010 Allgemeine Schulverwaltung<br />
Produkt: 030.010.010 Allgemeine Schulverwaltungsangelegenheiten<br />
Erläuterung<br />
Gemäß § 79 Schulgesetz NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen<br />
Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Weitere finanzielle Verpflichtungen des<br />
Schulträgers wie Sachkosten, Lehrmittelfreiheit und Schülerfahrtkosten ergeben sich aus den §§ 92 ff des Schulgesetzes NRW.<br />
4121000 – Lfd. Landeszuschuss<br />
Hierbei handelt es sich um den durchlaufenden Posten der Lehrerfortbildung i.H.v. 15.455,00 €. Der entsprechende Aufwand i.H.v.<br />
15.455,00 € wird unter dem Produktsachkonto 5318004 verbucht. (Siehe auch den Deckungsvermerk in den<br />
Bewirtschaftungsregelungen.)<br />
4121001 – Landeszuschuss „Geld oder Stelle“<br />
Hierbei handelt es sich um den durchlaufenden Posten für die Betreuung in den weiterführenden Schulen aus dem Projekt „Geld oder<br />
Stelle“ i.H.v. 105.000,00 €. Der entsprechende Aufwand ist verbucht beim Produktsachkonto 5318002 i.H.v. 105.000,00 €. (Siehe<br />
auch Deckungsvermerk in den Bewirtschaftungsregelungen.)<br />
4121002 – Landeszuschuss „8bis1“<br />
Hierbei handelt es sich um den durchlaufenden Posten für die Betreuung in den Grundschulen aus dem Projekt „8bis1“ i.H.v.<br />
38.500,00 €. Der entsprechende Aufwand ist verbucht beim Produktsachkonto 5318003 i.H.v. 38.500,00 €. (Siehe auch<br />
Deckungsvermerk in den Bewirtschaftungsregelungen.)<br />
4141000 – Landeszuschüsse OGATA<br />
Unter diesem Sachkonto sind die Landeszuschüsse für die Offene Ganztagsschule (OGATA) veranschlagt.<br />
Aufgrund des Erlasses zur offenen Ganztagsschule finanziert das Land die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener<br />
Ganztagsschulen im Primarbereich i.d.R. mit 935,00 € pro Schüler bzw. Schülerin. Diese Mittel werden als Personalkostenzuschuss (<br />
Sachkonto 5318001 ) an die jeweiligen Träger weitergeleitet. Die Berechnung erfolgt aufgrund von geschätzten 575 Schülerinnen und<br />
Schülern. Dies ergibt einen Ertrag von 543.355,00 €.<br />
4488000 – Elternbeiträge OGATA<br />
Die Elternbeiträge für die OGATA werden durch den Bereich Jugend und Familie berechnet und eingezogen. Der Beitrag ist<br />
einkommensabhängig und beträgt zwischen 0,00 und 150,00 € pro Monat. Geschwisterkinder sind beitragsfrei. Die Berechnung<br />
erfolgt aufgrund von geschätzten 575 Schülerinnen und Schülern und einem durchschnittlichen monatlichen Elternbeitrag von<br />
51,77 €. Dies ergibt einen Ertrag von 357.243,00 €.<br />
5291002 - Elternbefragung<br />
Für die Elternbefragung zu den weiterführenden Schulen werden Haushaltsmittel in Höhe von 3.500 € zur Verfügung gestellt.<br />
5291003 – Planungskosten für den Schulstandort Büttgen Hubertusstraße<br />
Die Mittel sollen einer Untersuchung über evtl. durchzuführende Maßnahmen für eine neue Schulform dienen.<br />
Sperrvermerk Aufhebung durch Schulausschuss<br />
5255000 – Lfd. Unterhaltung Schulen<br />
Das Sachkonto umfasst die Kosten für die Unterhaltung der ADV mit 2.000,00 € und die generellen Unterhaltungskosten der Schulen<br />
i.H.v. 8.000,00 €. Unter das Sachkonto fallen die Wartung und evtl. Reparaturen der Büromaschinen, die Reparatur von Schulmobiliar<br />
sowie die Anschaffung weiterer Ergänzungseinrichtungen. Zusätzlich sind im investiven Produkthaushalt unter M 40104001 weitere<br />
10.000,00 € für Ersatzbeschaffungen veranschlagt.<br />
Weiterhin werden die folgenden Beträge:<br />
Verkabelung KGS Alte Heerstraße 3.742,- €<br />
EDV-Verkabelung<br />
KGS Alte Heerstraße 8.485,- €<br />
EDV-Leitungsverlegung ALS: 912,- €<br />
Hierbei handelt es sich um bereits im Haushaltsjahr 2011 beauftragte Leistungen. Die Ausführung der Arbeiten konnte aber im<br />
Haushaltsjahr 2011 nicht erfolgen.<br />
5255001 – Lfd. Unterhaltung OGATA<br />
Zur Unterhaltung der Einrichtung der offenen Ganztagsschulen werden pro OGATA 175,00 Euro zur Verfügung gestellt.<br />
5291000 – Sach-/Dienstleistungen Schulen<br />
Es handelt sich hierbei um den Eigenanteil der Lernmittel für Empfänger von SGB XII Leistungen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> stellt als<br />
Schulträger die Empfänger von SGB II Leistungen den SGB XII Empfängern gleich. Die Kosten belaufen sich auf geschätzte 2.500,00<br />
€. Mit dem Programm „Geld oder Stelle“ stellt das Land den Schulen seit 2009 Lehrerstellenanteile und/oder Barmittel für<br />
Personalausgaben der pädagogischen Übermittagsbetreuung für die Schüler/innen der Sekundarstufe I zur Verfügung. Für diese<br />
Betreuungsmaßnahme werden vom Schulträger zusätzlich Sachkosten in Höhe von 2.500,00 € (500,00 € pro Schule) veranschlagt.<br />
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