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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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* HAUSH ALT <strong>2012</strong> Produktbereich: 160 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

Produktgruppe: 160.010 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

Produkt: 160.010.010 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

4141000 - Schulpauschale<br />

Die Gemeinden erhalten gemäß des Gemeindefinanzierungsgesetzes pauschale Zuweisungen zur Unterstützung kommunaler<br />

Aufwendungen im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung. Es besteht daher<br />

die Möglichkeit, die Schulpauschale investiv sowie konsumtiv zu veranschlagen. Bis zum Haushaltsjahr 2010 wurde die<br />

Schulpauschale bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> unter der Investitionsmaßnahme M 20072001 investiv abgewickelt. Im Haushaltsjahr 2011 und in<br />

den Folgejahren soll die Schulpauschale ausschließlich für Sanierungs-/ Unterhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden verwandt<br />

werden.<br />

Die Zuweisung der Schulpauschale an die Gemeinden erfolgt auf der Basis der Schülerzahlen. Die Ansatzermittlung erfolgt auf der<br />

Grundlage der 1. Modellrechnung zum GFG 2011. Fortschreibung laut des Erlasses vom 22.12.2011 zum GFG <strong>2012</strong>: 12: 6,3%, 13:<br />

3,9%, 14: 4,5%, 15: 3,7 %)<br />

4562000 – Erträge aus Abgabenverzinsung<br />

Hierbei handelt es sich um Erträge aus Verzinsung von Steuernachforderungen.<br />

Für den Ansatz <strong>2012</strong> wird ein Durchschnittswert der Rechnungsergebnisse 2007 – 2009 zugrunde gelegt. Der Ansatz 2010 bleibt bei<br />

der Ansatzermittlung unberücksichtigt, da dieser die Auswirkungen der Einmaleffekte bei der Veranlagung der Gewerbesteuer<br />

beinhaltet.<br />

5341000 - Gewerbesteuerumlage<br />

5342000 - Fond Deutsche Einheit<br />

Auf der Grundlage des Ist-Aufkommens der Gewerbesteuer haben die Gemeinden gemäß § 6 Gemeindefinanzreformgesetz eine<br />

Umlage an Bund und Länder abzuführen.<br />

Zur Mitfinanzierung der Belastungen, die den Ländern im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des Fonds<br />

„Deutsche Einheit“ verbleiben, werden die Gemeinden ebenfalls über eine entsprechende Erhöhung dieser Gewerbesteuerumlage,<br />

die sie an das Land abzuführen haben, beteiligt.<br />

Zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage und der Umlage für den Fond „Deutsche Einheit“ wird das Gewerbesteueraufkommen<br />

gemäß § 6 Gemeindefinanzreformgesetz durch den festgesetzten kommunalen Hebesatz dividiert. Dieser Grundbetrag wird mit den<br />

sogenannten Bundes- und Landesvervielfältigern multipliziert. Wie bereits im Haushaltsjahr 2011 beträgt der Bundesvervielfältiger<br />

14,5 Prozentpunkte und der Landesvervielfältiger der Gewerbesteuerumlage 49,5 Prozentpunkte. Die Erhöhungszahl für den Fonds<br />

„Deutsche Einheit“ wird ab <strong>2012</strong> von 6,0 Proznetpunkten auf 5,0 Prozentpunkte gesenkt. Insgesamt beträgt damit der<br />

Gesamtvervielfältiger, der von den Gemeinden als Umlage von den Gewerbesteuererträgen abzuführen ist, insgesamt 69<br />

Prozentpunkte.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> bedeutet dies, dass von jedem Euro, der an Gewerbesteuer vereinnahmt wird, rund 15 Cent wieder abzuführen<br />

sind.<br />

5372000 - Kreisumlage<br />

Gemäß § 5 Kreisordnung NRW ist von den kreisangehörigen Kommunen eine Kreisumlage zu erheben, soweit die sonstigen Erträge<br />

des Kreises die entsprechenden Aufwendungen nicht decken.<br />

Die Kreisumlage für die <strong>Stadt</strong> bemisst sich dabei anhand der Steuerkraft und verschiedenen Umlagesätzen, welche in der<br />

Haushaltsatzung des Rhein-Kreises Neuss und weiteren Satzungen festgesetzt werden.<br />

Zur Abrechnung der Kreisumlage wird der Umlagesatz der Kreisumlage um die Umlagesätze für die Abrechnung SGB II reduziert und<br />

mit der entsprechenden Steuerkraft der Gemeinde multipliziert.<br />

Der etatisierte Ansatz im Haushaltsjahr <strong>2012</strong> ergibt sich aufgrund der maßgeblichen Steuerkraft der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> im II. Halbjahr 2010<br />

sowie im I. Halbjahr 2011. Dieses Niveau wird in den Folgejahren nicht erwartet. Es ist aufgrund der deutlichen Reduzierung der<br />

städtischen Steuerkraft ab der Referenzperiode für 2013 davon auszugehen, dass die Aufwendungen für die Kreisumlage ab diesem<br />

Zeitpunkt wieder siginifikant sinken werden. Für die Berechnung werden gleichbleibende Umlagesätze unterstellt.<br />

Der festgelegte Hebesatz laut des Haushaltsplanentwurfes des Rhein-Kreises Neuss für das Jahr <strong>2012</strong> beträgt 43,26 % abzüglich<br />

4,10 % für die Beteiligung SGB II.<br />

5372001 - Beteiligung nach SGB II<br />

Gemäß der „Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden“ werden die<br />

kreisangehörigen Städte und Gemeinden an bestimmten Aufwendungen, die aufgrund des SGB II anfallen, beteiligt. Gemäß der<br />

Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss erfolgt die Abrechnung im Zusammenhang mit der Kreisumlage und auf der Grundlage<br />

der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften.<br />

Der Ansatz für das Jahr <strong>2012</strong> wurden anhand der umzulegenden Leistungen SGB II laut des Haushaltsplanentwurfes des Rhein-<br />

Kreises Neuss für das Jahr <strong>2012</strong> und mittels der Bedarfsgemeinschaften laut des Festsetzungsbescheides 2011 umgelegt.<br />

Die Fortschreibung für die Folgejahre erfolgte anhand der Orientierungsdaten <strong>2012</strong> - 2015 (+2,0 %).<br />

5391000 - Krankenhausinvestitionsumlage<br />

Gemäß § 17 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes NRW werden die Gemeinden an den im Haushaltsplan des<br />

zuständigen Ministeriums veranschlagten Haushaltsbeträgen der förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1<br />

Krankenhausfinanzierungsgesetz i.H.v. 40% beteiligt. Die Berechnung erfolgt durch die Multiplikation eines Umlageschlüssels mit der<br />

Einwohnerzahl der entsprechenden Gemeinde.<br />

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