Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst
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* HAUSH ALT <strong>2012</strong> Produktbereich: 160 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />
Produktgruppe: 160.010 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />
Produkt: 160.010.010 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />
4141000 - Schulpauschale<br />
Die Gemeinden erhalten gemäß des Gemeindefinanzierungsgesetzes pauschale Zuweisungen zur Unterstützung kommunaler<br />
Aufwendungen im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung. Es besteht daher<br />
die Möglichkeit, die Schulpauschale investiv sowie konsumtiv zu veranschlagen. Bis zum Haushaltsjahr 2010 wurde die<br />
Schulpauschale bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> unter der Investitionsmaßnahme M 20072001 investiv abgewickelt. Im Haushaltsjahr 2011 und in<br />
den Folgejahren soll die Schulpauschale ausschließlich für Sanierungs-/ Unterhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden verwandt<br />
werden.<br />
Die Zuweisung der Schulpauschale an die Gemeinden erfolgt auf der Basis der Schülerzahlen. Die Ansatzermittlung erfolgt auf der<br />
Grundlage der 1. Modellrechnung zum GFG 2011. Fortschreibung laut des Erlasses vom 22.12.2011 zum GFG <strong>2012</strong>: 12: 6,3%, 13:<br />
3,9%, 14: 4,5%, 15: 3,7 %)<br />
4562000 – Erträge aus Abgabenverzinsung<br />
Hierbei handelt es sich um Erträge aus Verzinsung von Steuernachforderungen.<br />
Für den Ansatz <strong>2012</strong> wird ein Durchschnittswert der Rechnungsergebnisse 2007 – 2009 zugrunde gelegt. Der Ansatz 2010 bleibt bei<br />
der Ansatzermittlung unberücksichtigt, da dieser die Auswirkungen der Einmaleffekte bei der Veranlagung der Gewerbesteuer<br />
beinhaltet.<br />
5341000 - Gewerbesteuerumlage<br />
5342000 - Fond Deutsche Einheit<br />
Auf der Grundlage des Ist-Aufkommens der Gewerbesteuer haben die Gemeinden gemäß § 6 Gemeindefinanzreformgesetz eine<br />
Umlage an Bund und Länder abzuführen.<br />
Zur Mitfinanzierung der Belastungen, die den Ländern im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des Fonds<br />
„Deutsche Einheit“ verbleiben, werden die Gemeinden ebenfalls über eine entsprechende Erhöhung dieser Gewerbesteuerumlage,<br />
die sie an das Land abzuführen haben, beteiligt.<br />
Zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage und der Umlage für den Fond „Deutsche Einheit“ wird das Gewerbesteueraufkommen<br />
gemäß § 6 Gemeindefinanzreformgesetz durch den festgesetzten kommunalen Hebesatz dividiert. Dieser Grundbetrag wird mit den<br />
sogenannten Bundes- und Landesvervielfältigern multipliziert. Wie bereits im Haushaltsjahr 2011 beträgt der Bundesvervielfältiger<br />
14,5 Prozentpunkte und der Landesvervielfältiger der Gewerbesteuerumlage 49,5 Prozentpunkte. Die Erhöhungszahl für den Fonds<br />
„Deutsche Einheit“ wird ab <strong>2012</strong> von 6,0 Proznetpunkten auf 5,0 Prozentpunkte gesenkt. Insgesamt beträgt damit der<br />
Gesamtvervielfältiger, der von den Gemeinden als Umlage von den Gewerbesteuererträgen abzuführen ist, insgesamt 69<br />
Prozentpunkte.<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> bedeutet dies, dass von jedem Euro, der an Gewerbesteuer vereinnahmt wird, rund 15 Cent wieder abzuführen<br />
sind.<br />
5372000 - Kreisumlage<br />
Gemäß § 5 Kreisordnung NRW ist von den kreisangehörigen Kommunen eine Kreisumlage zu erheben, soweit die sonstigen Erträge<br />
des Kreises die entsprechenden Aufwendungen nicht decken.<br />
Die Kreisumlage für die <strong>Stadt</strong> bemisst sich dabei anhand der Steuerkraft und verschiedenen Umlagesätzen, welche in der<br />
Haushaltsatzung des Rhein-Kreises Neuss und weiteren Satzungen festgesetzt werden.<br />
Zur Abrechnung der Kreisumlage wird der Umlagesatz der Kreisumlage um die Umlagesätze für die Abrechnung SGB II reduziert und<br />
mit der entsprechenden Steuerkraft der Gemeinde multipliziert.<br />
Der etatisierte Ansatz im Haushaltsjahr <strong>2012</strong> ergibt sich aufgrund der maßgeblichen Steuerkraft der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> im II. Halbjahr 2010<br />
sowie im I. Halbjahr 2011. Dieses Niveau wird in den Folgejahren nicht erwartet. Es ist aufgrund der deutlichen Reduzierung der<br />
städtischen Steuerkraft ab der Referenzperiode für 2013 davon auszugehen, dass die Aufwendungen für die Kreisumlage ab diesem<br />
Zeitpunkt wieder siginifikant sinken werden. Für die Berechnung werden gleichbleibende Umlagesätze unterstellt.<br />
Der festgelegte Hebesatz laut des Haushaltsplanentwurfes des Rhein-Kreises Neuss für das Jahr <strong>2012</strong> beträgt 43,26 % abzüglich<br />
4,10 % für die Beteiligung SGB II.<br />
5372001 - Beteiligung nach SGB II<br />
Gemäß der „Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden“ werden die<br />
kreisangehörigen Städte und Gemeinden an bestimmten Aufwendungen, die aufgrund des SGB II anfallen, beteiligt. Gemäß der<br />
Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss erfolgt die Abrechnung im Zusammenhang mit der Kreisumlage und auf der Grundlage<br />
der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften.<br />
Der Ansatz für das Jahr <strong>2012</strong> wurden anhand der umzulegenden Leistungen SGB II laut des Haushaltsplanentwurfes des Rhein-<br />
Kreises Neuss für das Jahr <strong>2012</strong> und mittels der Bedarfsgemeinschaften laut des Festsetzungsbescheides 2011 umgelegt.<br />
Die Fortschreibung für die Folgejahre erfolgte anhand der Orientierungsdaten <strong>2012</strong> - 2015 (+2,0 %).<br />
5391000 - Krankenhausinvestitionsumlage<br />
Gemäß § 17 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes NRW werden die Gemeinden an den im Haushaltsplan des<br />
zuständigen Ministeriums veranschlagten Haushaltsbeträgen der förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1<br />
Krankenhausfinanzierungsgesetz i.H.v. 40% beteiligt. Die Berechnung erfolgt durch die Multiplikation eines Umlageschlüssels mit der<br />
Einwohnerzahl der entsprechenden Gemeinde.<br />
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