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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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Produktbereich: 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />

Produktgruppe: 060.020 Arbeit mit Kindern und Jugendlichen<br />

Produkt: 060.020.020 Förderung von Familien und Trägern der Jugendarbeit<br />

� Besuch des Hallenbades Büttgen<br />

� Mitfinanzierung der Beiträge zu <strong>Kaarst</strong>er Sportvereinen<br />

� Mitfinanzierung der Beiträge zu <strong>Kaarst</strong>er Jugendverbänden<br />

� Mitfinanzierung von Gruppenfahrten<br />

� Mitfinanzierung des Beitrages zur <strong>Stadt</strong>randerholung und zu sonstigen Ferienaktionen vor Ort, die von anerkannten<br />

<strong>Kaarst</strong>er Trägern der freien Jugendhilfe angeboten werden.<br />

� Ferienerholung für Familien mit behinderten Kindern<br />

� Eltern-Kind Gruppen, Elternkurse<br />

5458000 - Betriebskosten und Personalkosten offene Jugendarbeit<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> stehen acht Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen mit Wochenöffnungszeiten von 8 bis zu 48 Stunden<br />

(insgesamt 154 Wochenöffnungsstunden) zur Verfügung.<br />

Diese Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen stehen unter der Trägerschaft kirchlicher wie auch freier Träger. Sie werden geleitet<br />

von sozialpädagogischen Fachkräften unter Zuhilfenahme von ehrenamtlich tätigen jungen Menschen.<br />

Finanzierungsmodell lt. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.11.2008<br />

Personalkostenzuschuss:<br />

Die Personalkostenberechnung erfolgt auf der Grundlage einer Spitzabrechnung. Von den Personalkosten übernehmen die Träger<br />

einen Eigenanteil i.H.v. 5 % (Bebop <strong>Kaarst</strong> e.V.) bzw. 15 % (andere Träger). Der endgültige Zuschuss der <strong>Stadt</strong> errechnet sich aus<br />

den nachgewiesenen und anerkannten Bruttopersonalkosten abzüglich des jeweiligen Eigenanteils des Trägers.<br />

Betriebskostenzuschuss:<br />

Die Berechnung des Betriebskostenzuschusses orientiert sich sowohl an den Personalstellen als auch an den regelmäßigen<br />

Öffnungsstunden pro Woche. Er errechnet sich aus der Summe des Faktors 9.000,00 € pro Personalstelle und des Faktors 280,00 €<br />

pro regelmäßiger Öffnungsstunde.<br />

Veränderungen, die zu erheblichen Anpassungen der Zuschüsse führen, müssen rechtzeitig sowohl im Trägerarbeitskreis als auch im<br />

Arbeitskreis der Fachkräfte (AkoJa) abgestimmt werden.<br />

Des Weiteren ist in diesem Sachkonto der Zuschuss zur Miete der Jugendfreizeiteinrichtung „Die Insel“ i.H.v. 9.938,88 € veranschlagt.<br />

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