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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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kann, so dass die vorgehaltenen Gebäude für die städtische Aufgabenerfüllung eingesetzt<br />

werden können.<br />

Es wird dabei im Einzelfall zu prüfen sein, ob der gesamte Gebäudebestand für die städtische<br />

Aufgabenerfüllung unabdingbar ist/ in Zukunft noch sein wird, oder aber auf einzelne Gebäude<br />

unter Beachtung der politischen Zielsetzungen verzichtet werden kann.<br />

4. Risiken im städtischen Grundstücksmanagement<br />

Im Rahmen der städtischen Bodenbevorratung erwirbt die <strong>Stadt</strong> Grundstücke, die sie - ggf. nach<br />

entsprechender Grundstücksentwicklung - unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzungen<br />

wieder veräußert. Mitunter verbleiben die angekauften Grundstücke über mehrere Jahre im<br />

städtischen Eigentum bis sie schlussendlich am Markt angeboten werden (können). Bis zu<br />

diesem Zeitpunkt bleibt das eingesetzte Kapital gebunden, ohne dass ein unmittelbarer Nutzen<br />

für die städtische Aufgabenerfüllung generiert werden kann.<br />

Somit ist bereits bei den Ankäufen der Grundstücke eine Einschätzung vorzunehmen, welche<br />

Grundstückspreise im Ende erzielt werden können, obschon es sich hierbei mitunter um einen<br />

sehr langwierigen Prozess handelt. Hierbei entstehen neben den üblichen Marktrisiken weitere<br />

Risiken durch sich verändernde politische Rahmenbedingungen/ Zielsetzungen während der<br />

Dauer der Vorhaltung der Grundstücke. Auch die Realisation der für die mögliche<br />

Grundstücksentwicklung zunächst zu schaffenden baurechtlichen und<br />

erschließungstechnischen Voraussetzungen birgt weitere Risiken.<br />

5. Risiken im Ausbau der Kindertagesbetreuung<br />

Mit Wirkung vom 01.08.2008 trat das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern<br />

(Kinderbildungsgesetz – KiBiZ) in Kraft. Mit diesem Gesetz verfolgte der Landesgesetzgeber<br />

das Ziel, den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen zu stärken und den Ausbau der<br />

Betreuungsplätze für die unter Dreijährigen deutlich voranzutreiben, um so für die Eltern<br />

alternative Formen in der Kindesbetreuung zu bieten. So sollen mit dem Gesetz mehr Plätze für<br />

unter Dreijährige in den Kindertageseinrichtungen aber auch in der Tagespflege geschaffen<br />

werden. Darüber hinaus sollen die Betreuungsangebote flexibel auf die Bedürfnisse der Eltern<br />

angepasst werden.<br />

Die hierdurch entstehenden finanziellen Auswirkungen treffen die Kommunalhaushalte in<br />

mehreren Dimensionen. Zunächst ergeben sich Belastungen im Rahmen der städtischen<br />

Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus ergeben sich weitere Belastungen<br />

über die von der <strong>Stadt</strong> zu tragende Kostenbeteiligung in ihrer Funktion als Träger der<br />

öffentlichen Jugendhilfe und letztlich aus der Abwicklung der pauschal gewährten<br />

Betriebskostenzuschüsse des Landes für alle Kindertageseinrichtungen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

unabhängig von der tatsächlichen Kostensituation bzw. den tatsächlich erhobenen<br />

Kindergartenbeiträgen.<br />

Der dem entgegenstehende finanzielle Ausgleich durch das Land ist bislang nicht annähernd so<br />

dimensioniert, das eine langfristige Kostenneutralität für die kommunalen Haushalte gewahrt<br />

werden könnte. Insoweit besteht hier auch vor dem Hintergrund des in 2009 abgeschlossenen<br />

Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst ein erhebliches Risiko, das zusätzliche<br />

Belastungen in künftigen Haushaltsjahren auf die <strong>Stadt</strong> zukommen können.<br />

Mit Datum vom 10.12.2008 wurde das Gesetz zur Förderung von Kindern unter Drei Jahren in<br />

Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiföG) verabschiedet. Hiernach wurde durch den<br />

Bundestag unter Zustimmung des Bundesrates der Rechtsanspruch auf ein entsprechendes<br />

Betreuungsangebot für Kinder ab dem 1. Lebensjahr zum 01.01.2013 festgesetzt. In der<br />

Konsequenz hieraus resultieren weitere Belastungen für den städtischen Haushalt, welche in<br />

ihrer Höhe ebenfalls noch nicht abschließend definiert werden können.<br />

Ein weiteres Kostenrisiko besteht im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kindertagespflege<br />

nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). Auch hier entstehen dem kommunalen<br />

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