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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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* HAUSH ALT <strong>2012</strong><br />

<strong>2012</strong>) realisierten Verschiebungen in den Teilansätzen zur Ermittlung der Ausgangsmesszahl<br />

für die Festsetzung der Schlüsselzuweisungen wirkt sich zukünftig insoweit dauerhaft negativ<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> aus, als dass durch die Verschiebung zugunsten des kreisfreien Raumes<br />

ein künftiger Erhalt von Schlüsselzuweisungen nachhaltig erschwert wurde.<br />

zu (7): Der überproportionale Anstieg der städtischen Steuerkraft in der zurückliegenden<br />

Referenzperiode für die Umlagegrundlagen der Kreisumlage <strong>2012</strong> führen zu einem starken<br />

Anstieg in den Transferaufwendungen für die Kreisumlage. In der Veranschlagung wird davon<br />

ausgegangen, dass sich der Hebesatz indes nicht verändert. Der Rhein-Kreis Neuss teilte<br />

jedoch bereits mit, dass er einerseits durch zurückgehende Schlüsselzuweisungen erhebliche<br />

Ertragseinbußen habe und andererseits auf der Aufwandsseite hinsichtlich der<br />

Landschaftsverbandsumlage einen Anstieg von mehr als 10 Mio. EUR zu erwarten hat.<br />

Letztlich ist nicht davon auszugehen, dass der Rhein-Kreis Neuss in diesem Jahr erneut einen<br />

fiktiven Haushaltsausgleich über die Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage herstellen wird.<br />

Insoweit existiert ein Abweichungsrisiko der Kreisumlage, welches im gegebenen Fall zu<br />

weiteren Haushaltsbelastungen führen würde.<br />

zu (8): Die November-Steuerschätzungen 2011 vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ rechnen für<br />

die kommunale Ebene mit folgenden Steuerentwicklungen:<br />

05/2011<br />

11/2011 Veränderungen Veränderungen<br />

in Mrd. EUR in Mrd. EUR in Mrd. EUR in Prozent<br />

2011 73,7 76,3 + 2,7 + 3,67 %<br />

<strong>2012</strong> 79,1 80,1 + 1,0 + 1,26 %<br />

2013 83,7 83,6 -0,1 - 0,12 %<br />

2014 87,4 87,2 -0,2 - 0,23 %<br />

2015 91,0 90,8 -0,2 -0,22 %<br />

Die sich auf die Ertragslage positiv auswirkenden Steigerungen an den Gemeinschaftssteuern<br />

werden durch eine damit einhergehende Mehrbelastung durch die teilweise Abführung (über<br />

die Gewerbesteuerumlage und die Finanzierungsbeteiligung am Fond „Deutsche Einheit“)<br />

dieser aufgefangen. Darüber hinaus können sich bei einer überproportionalen Steigerung der<br />

städtischen Steuerkraft weitere Belastungen ergeben.<br />

zu (9): Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 27.10.2011 das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft<br />

der Kommunen beschlossen. Danach wird § 46a SGB XII (Bundesbeteiligung an der<br />

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) so angepasst, dass die<br />

Bundesbeteiligung von vorher einheitlich 16 % ab 2016 auf jetzt 45 % in <strong>2012</strong>, 75 % in 2013<br />

und 100 % ab 2014 angehoben wird. Dies führt zu folgenden Entlastungen der Länder und<br />

Kommunen:<br />

Jahr <strong>2012</strong> 2013 2014 2015<br />

Gesamtentlastung auf<br />

Bundesebene in Mio. EUR<br />

1.216 2.674 4.075 4.359<br />

Da sich die Entlastungen nur mittelbar über die angepasste Kreisumlage auf die städtische<br />

Haushaltswirtschaft auswirken, ist eine Kalkulation aktuell nicht möglich. Insoweit besteht hier<br />

ein entsprechendes Abweichungsrisiko.<br />

zu (10): Insbesondere die erwartungsgemäß steigenden Sozialkosten für die Behindertenhilfe, die über<br />

die Landschaftsverbandsumlage der Kreise und im Weiteren über die Kreisumlage an die<br />

kreisangehörigen Kommunen weitergeleitet werden, stellt ein Risiko für die künftigen<br />

Haushaltsjahre dar. Aber auch die im Allgemeinen tendenziell weiter ansteigenden<br />

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