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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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* HAUSH ALT <strong>2012</strong><br />

- 67 -<br />

- Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen<br />

abzüglich der Erträge aus der Auflösung von<br />

Sonderposten 3.514.677,00 €<br />

- Zahlungswirksames Personalbudget 20.195.974,00 €<br />

- Nichtzahlungswirksames Personalbudget 1.193.370,00 €<br />

- Erträge aus dem Verkauf von Immobilien 2.529.401,00 €<br />

- Aufwendungen für die kommunale Beteiligung<br />

an den Kosten für den Öffentlichen Personennah-<br />

verkehr (ÖPNV) 750.000,00 €<br />

4.4 Die zur allgemeinen Deckung der Leistungserstellung erforderlichen Mittel werden zentral im<br />

Produkt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ abgebildet. Die hier veranschlagten Erträge,<br />

Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden als Budget „Allgemeine<br />

Finanzwirtschaft“ durch den Bereich Finanzen bewirtschaftet.<br />

4.5 Nicht zahlungswirksame Ergebnisgrößen können bei Bedarf durch Entscheidung des<br />

Kämmerers aus der Budgetierung herausgenommen werden, sofern hierfür die Liquidität nicht<br />

bereit gestellt werden kann.<br />

4.6 Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 und 3 GemHVO ist die Differenz aus der Summe der Erträge und<br />

der Summe der Aufwendungen für jedes Budget verbindlich. Innerhalb eines Budgets können<br />

auf Antrag erwirtschaftete Mehrerträge die Ermächtigungen zu Mehraufwendungen erhöhen.<br />

Dies gilt auch sinngemäß für Einzahlungen und Auszahlungen.<br />

Die Entscheidung hierüber ist im Hinblick auf den Haushaltsausgleich im Sinne des<br />

§ 75 GO NRW zwischen der verantwortlichen Organisationseinheit und dem Bereich Finanzen<br />

zu treffen. Sollte es hier zu keiner einvernehmlichen Regelung kommen, trifft im Zweifel der<br />

Kämmerer die Entscheidung über die Verwendung der Mehrerträge bzw. der<br />

Mehreinzahlungen.<br />

4.7 Die budgetverantwortlichen Organisationseinheiten haben zum 31.05., 30.09. und 31.12. in<br />

einer durch Organisationsverfügung geregelten Form über die Entwicklung ihrer Budgets auf<br />

Basis der Produkte Bericht zu erstatten. Der Bericht soll auch auf die voraussichtliche<br />

Entwicklung bis zum Ende des Haushaltsjahres eingehen. Neben den finanzwirtschaftlichen<br />

Daten soll der Bericht ebenfalls eine Aussage über vereinbarte Ziele und deren Zielerreichung<br />

treffen<br />

4.8 Der Bereich Finanzen ist unverzüglich zu unterrichten, sofern Anhaltspunkte bestehen, dass die<br />

Budgeteinhaltung absehbar gefährdet ist. Bei Bedarf sind frühzeitig entsprechende<br />

Gegenmaßnahmen einzuleiten.<br />

5. Ergänzend/ Abweichend von den unter 1. bis 4. dargestellten Bewirtschaftungsregelungen gelten<br />

folgende Deckungsvermerke:<br />

5.1 Die Aufwandsermächtigungen, sowie die hiermit korrespondieren Auszahlungsermächtigungen<br />

für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Kontenart 525/ 725) werden zugunsten der<br />

dem jeweiligen Produkt zugehörigen investiven Auszahlung für den Erwerb von<br />

Anlagevermögen (Kontenart 783) für einseitig deckungsfähig erklärt. Hierbei ist unbedeutsam,<br />

ob unter der investiven Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr Mittel zur Verfügung stehen.<br />

5.2 Die Produktsachkonten 010 120 020 5215000, 010 120 020 5241107, 010 120 020 5241108<br />

und 010 120 020 5241109 werden aus der allgemeinen Budgetierung herausgenommen. Die

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