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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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Fachbereich II Bereich 51 Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften,<br />

Beistandschaften<br />

Unterhaltsvorschuss<br />

Allgemeiner Sozialer Dienst<br />

Fachbereich III<br />

Stabsstellen<br />

Bereich 60<br />

Bereich 61<br />

Bereich 66<br />

Bereich 69<br />

Wohnungsbauförderung, Wohnraumversorgung<br />

Umweltschutz<br />

Vorbereitende Bauleitplanung<br />

Bebauungspläne und Satzungen<br />

Städtebauliche Entwicklung<br />

Maßnahmen der Bauaufsicht<br />

Bürgerservice, Beratung und Information<br />

Denkmalschutz und Denkmalpflege<br />

Verkehrliche Planungen<br />

ÖPNV<br />

* HAUSH ALT 2 0 1 2<br />

Landschaftspflege, <strong>Stadt</strong>ökologie<br />

Baubetriebshof<br />

Abfallwirtschaft<br />

Entwässerung und Abwasserbeseitigung<br />

Verkehrsflächen und -anlagen<br />

Straßenreinigung und Winterdienst<br />

Bereitstellung und Unterhaltung öffentlicher Grünflächen<br />

Wald- und Forstwirtschaft<br />

Friedhöfe<br />

Neubauprojekte und Technische Gebäudeunterhaltung<br />

Kaufmännische Gebäudebewirtschaftung<br />

Verwaltung und Betrieb von Unterkünften für<br />

Wohnungslose<br />

Verwaltung und Betrieb von Unterkünfte für Aussiedler und<br />

Flüchtlinge<br />

Bereich 14 Durchführung von Prüfungen, Beratung<br />

Personalrat Personalrat<br />

Gleichstellung Umfeldförderung für Geschlechtergerechtigkeit und<br />

Frauenförderung<br />

4. Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, die einer Organisationseinheit zur<br />

eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung stehen sowie Sachkonten innerhalb einer<br />

investiven Maßnahme werden jeweils zu Budgets im Sinne des § 21 Abs. 1 GemHVO verbunden.<br />

4.1 Ausdrücklich ausgenommen aus der allgemeinen Budgetierung sind die<br />

Personalaufwendungen und Personalauszahlungen, die Erträge und Aufwendungen aus<br />

internen Leistungsbeziehungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitions- und<br />

Finanzierungstätigkeit, soweit diese verschiedenen investiven Maßnahmen zugeordnet sind.<br />

4.2 Sämtliche zentral durch die Abteilung 10/110 bewirtschafteten Personalaufwendungen und -<br />

auszahlungen werden dem Budget „Zentrales Personalbudget“ zugeordnet und als gesondertes<br />

Budget bewirtschaftet.<br />

4.3 In der Haushaltsausführung eintretende Entlastungen bei vorab dotierten Haushaltspositionen<br />

werden aus der allgemeinen Budgetierung ausdrücklich ausgenommen. Über die Verwendung<br />

hier erreichter Einsparungen entscheidet der Kämmerer. Für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> werden in<br />

diesem Zusammenhang folgende Positionen aus der allgemeinen Budgetierung ausgenommen:<br />

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